Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 218)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
neuester Beitrag 18.05.24 11:57:44 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 71.767.184 von MrGurke am 13.06.22 11:43:43@MrGurke
DANKE für Deine Ausführungen ... und ich gehe davon aus, dass Du aus der Branche kommst !
Ich halte also fest:
Krypto ..
Haltezeit größer 1 Jahr = steuerfrei
Haltezeit kleiner 1 Jahr = Steuererklärung (Gewinne bis 600 € steuerfrei und größer 600 € Steuer: pers. Steuersatz)
Wertpapier: Generell ZAST und Soli ... Haltedauer egal !
habe ich das richtig aufgenommen??
@DAX7003 ... guter Hinweis, aber Klanten / LUS machen aktuell nicht in Krypto und beraten auch nicht in Sachen "fremde" Steuern .. .die haben bekanntermaßen mit ihren eigenen Steuern so ihre Probleme ....
DANKE für Deine Ausführungen ... und ich gehe davon aus, dass Du aus der Branche kommst !
Ich halte also fest:
Krypto ..
Haltezeit größer 1 Jahr = steuerfrei
Haltezeit kleiner 1 Jahr = Steuererklärung (Gewinne bis 600 € steuerfrei und größer 600 € Steuer: pers. Steuersatz)
Wertpapier: Generell ZAST und Soli ... Haltedauer egal !
habe ich das richtig aufgenommen??
@DAX7003 ... guter Hinweis, aber Klanten / LUS machen aktuell nicht in Krypto und beraten auch nicht in Sachen "fremde" Steuern .. .die haben bekanntermaßen mit ihren eigenen Steuern so ihre Probleme ....
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.766.812 von cebulonby am 13.06.22 11:03:45Ohne mir das Interview bis jetzt durchgelesen zu haben, halte ich die Aussage so für Schwachsinn.
Veräußerungsgewinne von Kryptowährungen gelten als private Veräußerungsgeschäfte und fallen unter § 23 EStG. Somit sind diese nach ein Jahr Haltedauer steuerfrei, sofern man während der Haltezeit keine Einkünfte aus den Assets erzielt hat (Lending, Staking, etc.). Sofern Einkünfte erzielt wurden, erhöht sich die Haltedauer auf 10 Jahre, siehe hierzu auch das BMF-Schreiben zur Besteuerung von Kryptowährungen.
Eine Steuererklärung muss man m.E. nur erstellen, sofern die Veräußerungsgewinne während der Haltezeit 600 € übersteigen (Achtung: Freigrenze und kein Freibetrag; somit ist komplette Gewinn komplett steuerpflichtig, sofern 600 € überschritten werden). Einkünfte aus den Veräußerungen werden dann auch mit dem pers. Steuersatz und nicht der Abgeltungsteuer besteuert.
Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren dürften m.E. nach für den Normalanleger nie steuerfrei sein (sofern keine Verrechnungsmöglichkeiten vorliegen) und unterliegen der Abgeltungsteuer.
Demzufolge ist es meines Erachtens bei einer Haltedauer von > 1 Jahr ohne weitere Einkunftserzielung mit den Assets grundsätzlich vorteilhafter die Kryptos direkt zu kaufen und eben nicht über Zertifikate, ETC.
Veräußerungsgewinne von Kryptowährungen gelten als private Veräußerungsgeschäfte und fallen unter § 23 EStG. Somit sind diese nach ein Jahr Haltedauer steuerfrei, sofern man während der Haltezeit keine Einkünfte aus den Assets erzielt hat (Lending, Staking, etc.). Sofern Einkünfte erzielt wurden, erhöht sich die Haltedauer auf 10 Jahre, siehe hierzu auch das BMF-Schreiben zur Besteuerung von Kryptowährungen.
Eine Steuererklärung muss man m.E. nur erstellen, sofern die Veräußerungsgewinne während der Haltezeit 600 € übersteigen (Achtung: Freigrenze und kein Freibetrag; somit ist komplette Gewinn komplett steuerpflichtig, sofern 600 € überschritten werden). Einkünfte aus den Veräußerungen werden dann auch mit dem pers. Steuersatz und nicht der Abgeltungsteuer besteuert.
Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren dürften m.E. nach für den Normalanleger nie steuerfrei sein (sofern keine Verrechnungsmöglichkeiten vorliegen) und unterliegen der Abgeltungsteuer.
Demzufolge ist es meines Erachtens bei einer Haltedauer von > 1 Jahr ohne weitere Einkunftserzielung mit den Assets grundsätzlich vorteilhafter die Kryptos direkt zu kaufen und eben nicht über Zertifikate, ETC.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.766.812 von cebulonby am 13.06.22 11:03:45frag doch Herrn Klanten - der ist Steuerexperte
DANKE @ostri2012 für den Link ..
Wenn es dort richtig gelesen habe, dann sind auch die realen Investments in Krypto nach 1 Jahr steuerfrei ...
Artikelauszug:
"... Verkaufst Du Deine Anteile erst nach mehr als 365 Tagen, kannst Du die Gewinne vollständig behalten.
In diesem Fall sind Deine Einkünfte nicht steuerpflichtig, ..."
Dann muss aber die Aussage im Scalable Interview aber anders gesehen werden:
"...Außerdem haben Wertpapiere einen Steuervorteil: Sobald Sie sie länger als ein Jahr halten, müssen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen. Kaufen Sie die Coins selbst, wird eine Steuererklärung fällig. ..:"
Heisst das, es wird eine Steuererklärung fällig, aber es fallen keine Steuern an??
Das halte ich aber für Unsinn, da auch keiner eine Steuererklärung abgeben wird, wenn er ein Bild nach 1 Jahr mit Gewinn verkauft...
Wer aus der Steuerbranche kann das mal klarstellen ?? DANKE
Wenn es dort richtig gelesen habe, dann sind auch die realen Investments in Krypto nach 1 Jahr steuerfrei ...
Artikelauszug:
"... Verkaufst Du Deine Anteile erst nach mehr als 365 Tagen, kannst Du die Gewinne vollständig behalten.
In diesem Fall sind Deine Einkünfte nicht steuerpflichtig, ..."
Dann muss aber die Aussage im Scalable Interview aber anders gesehen werden:
"...Außerdem haben Wertpapiere einen Steuervorteil: Sobald Sie sie länger als ein Jahr halten, müssen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen. Kaufen Sie die Coins selbst, wird eine Steuererklärung fällig. ..:"
Heisst das, es wird eine Steuererklärung fällig, aber es fallen keine Steuern an??
Das halte ich aber für Unsinn, da auch keiner eine Steuererklärung abgeben wird, wenn er ein Bild nach 1 Jahr mit Gewinn verkauft...
Wer aus der Steuerbranche kann das mal klarstellen ?? DANKE
Kann mir jemand helfen, stehe wohl auf dem Schlauch .. kann die Aussage mit der Steuerfreiheit richtig sein??
Auszug aus dem Scalable Interview: "...Wer sich bei Ihnen für Kryptos entscheidet, hält am Ende keine eigenen Coins, sondern nur Zertifikate. Paart man da nicht zwei sehr risikoreiche Anlagen miteinander?
Wir glauben, dass es für die normale Anlegerin oder den normalen Anleger die günstigere und sicherere Variante ist, wenn sie die Coins über ein Wertpapier kaufen. Die liegen dann nicht im eigenen Wallet, sondern in einer Sammelverwahrstelle, werden also wirklich physisch eingekauft. Außerdem haben Wertpapiere einen Steuervorteil: Sobald Sie sie länger als ein Jahr halten, müssen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen. Kaufen Sie die Coins selbst, wird eine Steuererklärung fällig. ..."
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.748.530 von moneymakerzzz am 09.06.22 21:36:06lieber nicht
es ist wieder die alte Cum Ex Story, diesmal am Beispiel der Sonderausschüttung Altana
Frau Klatten haben damals mutmaßlich auch die Steuern geplagt, aber sie hat eine legale Lösung gefunden
https://www.chemie.de/news/60445/susanne-klatten-uebertraegt…
am Finanzplatz DüsselDORF ist das wohl etwas anders gelaufen
es ist wieder die alte Cum Ex Story, diesmal am Beispiel der Sonderausschüttung Altana
Frau Klatten haben damals mutmaßlich auch die Steuern geplagt, aber sie hat eine legale Lösung gefunden
https://www.chemie.de/news/60445/susanne-klatten-uebertraegt…
am Finanzplatz DüsselDORF ist das wohl etwas anders gelaufen
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.745.116 von ChrisOTN am 09.06.22 15:25:19versteh ich nicht bitte etwas mehr Kontext für uns Unwissende!
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.743.145 von cebulonby am 09.06.22 11:50:28
Hab ich Dir BM geschickt.
Franz
Zitat von cebulonby: Hallo Franz ... und wenn Du jetzt noch magst ... dann nennst Du Deinen Gasversorger ... und der rennt vielleicht noch schneller ....
Hab ich Dir BM geschickt.
Franz
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