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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 2388)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 23.05.24 16:20:44 von
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      Avatar
      schrieb am 10.12.19 03:37:14
      Beitrag Nr. 9.786 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.117.429 von ChrisOTN am 09.12.19 21:45:28wenn sie die Satzung NICHT ändern, wird die AG auch nicht zu Beiträgen zum EDW verpflichtet, insofern ist die SWAP Lösung vorzuziehen, obwohl sie sicher auch einen gewissen Mehraufwand mit sich bringt im Vergleich zu den alten Abläufen...
      dennoch ist ein KALKULIERBARER Aufwand dieser Verschlimmbesserung des KöStG in jedem Fall vorzuziehen...

      ideal wäre halt, wenn sich in 2019 ein handelsrechtlicher Überschuss einstellt, aber steuerlich ein Verlust - wie eben in 2017 - das könnte dann das FA stimulieren, doch etwas schneller tätig zu werden, denn diese neue Regelung ist ja keine Einbahnstraße zu Gunsten des FA, sondern eben ein unkalkulierbares Risiko für alle Beteiligten...

      und was mich als Kleinaktionär so umtreibt, könnte LUS wohl kaum weniger interessieren, aber die Mitarbeiter machen sich um diese Jahreszeit auch gerne mal Gedanken um ihren Bonus und wollen sicher nicht im Frühjahr erfahren, dass es da zu Verzögerungen oder Beschneidungen kommt, weil mal wieder 12 Mio in die Rückstellungen gebucht werden müssen...
      Lang & Schwarz | 14,16 €
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      Avatar
      schrieb am 09.12.19 21:45:28
      Beitrag Nr. 9.785 ()
      @DAX7003
      Ich fand Alibertos Antwort doch sehr passend.
      Da es bisher keine 100tige Sicherheit gibt, was soll L&S veröffentlichen.

      die alten Steuerjahre wird das nicht retten, aber ich will JETZT am 12. Dezember mal Klarheit darüber haben
      Gibt es halt nicht.
      Normalerweise ist man froh, wenn das Finanzamt nicht zuviel Unsinn macht, und wenn man nach 1-2 Jahren schon ne Antwort bekommt.

      Du hast dir doch die Lösung schon selbst erarbeitet :) -- sehe das auch so und so ist doch gut.

      Meine Zusatzfrage wäre ansonsten: Ist das SWAP-Modell günstiger hinsichtlich der anfallenden Gebühren (Stichwort: Sicherungsfond)?
      Lang & Schwarz | 13,92 €
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      Avatar
      schrieb am 09.12.19 18:07:09
      Beitrag Nr. 9.784 ()
      und ergänzend:

      das alles lässt doch nur den Schluss zu, dass die Geschäftsführung für 2019 eben NICHT mit einer
      negativen Überraschung um die Ecke kommt...

      ich hätte es halt nur gerne einmal öffentlich
      kommuniziert... Twitter nutzen sie ja :)
      Lang & Schwarz | 14,16 €
      Avatar
      schrieb am 09.12.19 17:34:51
      Beitrag Nr. 9.783 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.113.838 von Aliberto am 09.12.19 15:31:03die Satzungsänderung ist notwendiges Übel, um das neue KöstG im Wortsinne zu erfüllen - diese Option muss gezogen werden, wenn die von Dir angeführte Swap-Regelung nicht vom FA abgesegnet wird...
      die alten Steuerjahre wird das nicht retten, aber ich will JETZT am 12. Dezember mal Klarheit darüber haben, ob die Steuern so anfallen in 2019 wie in den letzen 3 Quartalsmeldungen zurückgestellt oder ob man wie im Vorjahr überraschend 12 Mio EUR zurückstellen wird...

      und ich hatte gehofft, dass Du Dich äußerst oder Randfontein, der ja hin und wieder ein Altbier mit den Jungs aus Ddorf genießt...

      und Randnotiz: wer Millionen hat, um sich diesen Steuernonsense zu leisten, kann ja auch mal 120 TEUR in eine transparentere PR Arbeit stecken ;)
      Lang & Schwarz | 13,92 €
      Avatar
      schrieb am 09.12.19 15:31:03
      Beitrag Nr. 9.782 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.111.675 von DAX7003 am 09.12.19 11:36:45Was hat die Satzungänderung mit dem KStG zu tun ?

      Per 01.12.2018 hat LuS die Swap-Regelung implementiert und zu dieser Swap-Regelung hat man im Mai 2019 eine verbindliche Anfrage bei den Finanzbehörden gestellt (bei der verbindlichen Anfrage geht es nur um die implementierte Swap-Regelung und nicht um die steuerliche Veranlagung vom 01.01.2017 bis 30.11.2018).

      In der Ad-Hoc zu Q2-2019 hieß es dazu:
      "...Im zweiten Halbjahr 2019 erwarten wir eine abschließende Klarstellung der Finanzverwaltung zu der bereits vorliegenden grundsätzlich positiven Antwort auf unsere beantragte verbindliche Auskunft zur Anerkennung der umgesetzten Maßnahmen....."
      Lang & Schwarz | 14,00 €
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      schrieb am 09.12.19 11:36:45
      Beitrag Nr. 9.781 ()
      Aus der Einladung zur Hauptversammlung vom Mai:

      Beschlussfassung über Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      § 3 Absatz 1 der Satzung, der derzeit lautet:

      "Gegenstand des Unternehmens sind
      a)

      die Entwicklung und Begebung neuer Finanzinstrumente,
      b)

      die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigene Rechnung,

      sowie alle Maßnahmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern."

      wird durch Einfügung dreier neuer Unterabsätze c) bis e) mit folgendem Wortlaut ergänzt:
      c)

      der Eigenhandel durch das kontinuierliche Anbieten des An- und Verkaufs von Finanzinstrumenten zu selbst gestellten Preisen für eigene Rechnung unter Einsatz des eigenen Kapitals,
      d)

      der Eigenhandel durch das häufige organisierte und systematische Betreiben von Handel für eigene Rechnung in erheblichem Umfang außerhalb eines organisierten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems, wenn Kundenaufträge außerhalb eines geregelten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems ausgeführt werden, ohne dass ein multilaterales Handelssystem betrieben wird (systematische Internalisierung),
      e)

      der Eigenhandel durch das Anschaffen oder Veräußern von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere.

      Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehende Satzungsänderung nur dann zum Handelsregister anzumelden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Gesellschaft die Erlaubnis erteilt hat, Geschäfte der in den vorstehenden neuen Unterabsätzen c) bis e) bezeichneten Art ausführen.




      In der Unternehmensdatenbank der BaFin taucht die Lang & Schwarz AG allerdings bislang nicht auf:

      https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do


      Ohne geänderte Satzungsänderung keine Erfüllung des geänderten KöStG im Wortsinne.
      Nun mag die Datenbank nicht tagesaktuell sein, aber mit noch ca. 12 Arbeitstagen im laufenden Jahr ist es doch eher unwahrscheinlich, dass diese Satzungsänderung für das laufende Steuerjahr umgesetzt werden kann.
      Das kann doch nur bedeuten, dass sich für Lang & Schwarz mittlerweile eine andere Lösung abzeichnet ODER, was ja auch möglich ist, dass Lang & Schwarz Zeit gewonnen hat, weil die Handelsergebnisse in diesem Jahr weitgehend steuerfrei sind nach neuem KöStG - vergleichbar der Situation 2017.

      Die dritte Variante wäre natürlich, dass mit der AdHoc im Februar verkündet wird, dass man abermals Multimillionen an EUR zurückstellen muss... 🙄
      Lang & Schwarz | 14,36 €
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.11.19 10:00:10
      Beitrag Nr. 9.780 ()
      Ich habe einen Blick auf die Aktie, jedoch auf Wochenschlusskursbasis weigert sich der Kurs, den Abwärtstrend zu verlassen. Es muss aber noch in diesem Jahr technisch die Entscheidung fallen, wie es mit dem Kurs weitergehen wird. Grundsätzlich habe ich bemerkt, dass bei einer Hausse die Erträge von L&S steigen und umgekehrt fallen. Das 4. Quartal ist jetzt nicht so schlecht, was die allgemeine Marktlage angeht, es könnte eine positive Überraschung geben. Zudem steigt seit ein paar Wochen der Druck, Spargelder in Aktien umzuschichten, ob direkt oder über Fonds. Dieser Druck dürfte weiter zunehmen und nun ungeachtet der wirtschftlichen Entwicklung für steigende Kurse sorgen. Die Luftballone für eine Blasenbildung werden gerade gezückt.
      Lang & Schwarz | 14,60 €
      Avatar
      schrieb am 20.11.19 16:23:42
      Beitrag Nr. 9.779 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.971.311 von cebulonby am 20.11.19 13:51:38
      Zitat von cebulonby: …. es bleibt also immer noch ein gut Teil Unsicherheit


      Es gibt niemals Sicherheit. Und es ist immer davon auszugehen, dass die aktuelle Sachlage komplett eingepreist ist. Somit ist die Zukunft immer vollkommen ungewiss. ZUKÜNFTIGE positive News werden uns die AKTUELLEN Berichte über die niemals erzählen. Sie sagen uns immer nur, was war, nicht aber, was sein wird. Durch Steuernews fällt EINMAL der Kurs oder steigt. Aber dann spielt das Steuerthema keine Rolle mehr. Berichte über die Vergangenheit stecken im Preis drin. Nur zukünftige News können was am Kurs ändern. Die dürfen aber nicht mit den aktuellen News verwechselt werden.

      Gibt es irgendeine systematische Reduktion der Gewinnerwartung, dann fällt der Kurs bei der Bekanntgabe dadurch nicht dauerhaft sondern einmalig. Und wenn bereits vermutet wurde, dass die zukünftigen Gewinnerwartungen kleiner werden, dann fällt möglicherweise der Kurs bei der Bekanntgabe schon gar nicht mehr, sondern steigt sogar, weil das Thema dann endlich vom Tisch ist.

      Es kann prinzipiell über die Zukunft nur spekuliert werden. Unsicherheit über die zukünftigen Kursveränderungen kann durch keine News der Welt auch nur irgendwie gemildert werden. Die letzten News bestimmen den IST-Kurs der Aktie, nicht aber die zukünftigen Kursveränderungen.
      Lang & Schwarz | 14,40 €
      Avatar
      schrieb am 20.11.19 15:13:41
      Beitrag Nr. 9.778 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.971.311 von cebulonby am 20.11.19 13:51:38gut, das kann ich nachvollziehen, aber ich möchte Dir meine Gedanken beim Lesen des Textes nicht vorenthalten:

      "Unsere Handelsergebnisse im dritten Quartal 2019 haben sich positiv entwickelt."
      ja, das ist wohl richtig

      "Operativ sind wir damit auf einem guten Weg."
      auch das lässt sich nicht leugnen

      "Für das vierte Quartal 2019 gilt es diesen Weg fortzuschreiben."
      eine Floskel, denn zu sagen, Q3 war so gut, wir schalten jetzt mal einen Gang zurück, hätte einigen Aktionären sicher auch mißfallen

      "Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein viertes Quartal durch den Dezember jeweils eine verminderte Anzahl an Handelstagen aufweist."
      gut erkannt, und nicht vergessen, in Q1 hat der Februar weniger Tage als der März und der Januar

      "Dies kann sich entsprechend im Handelsergebnis bemerkbar machen."
      ja, ca im Verhältnis 17,5/21, d.h. die Erwartungshaltung mal 17% runterschrauben für den
      Monat Dezember, aber nichts genaues weiß man nicht, denn Prognosen sind immer etwas unsicher, gerade wenn sie die Zukunft betreffen, deshalb steht dort "kann" und nicht "wird"


      Fazit:
      Es ist die erste Quartalsmeldung, in der sich Herr Klanten als Vorstand zu Wort meldet, und da will er sicher mehr richtig als falsch machen, deshalb sagt er im Grunde nichts, was hinterher gegen ihn ausgelegt werden könnte, denn wenn er die Erwartungshaltung zu hoch schraubt, haben wir im Februar wieder ein böses Erwachen.

      Ich wünsche mir für Q4 ein "underpromise and overdeliver"
      Lang & Schwarz | 14,40 €
      Avatar
      schrieb am 20.11.19 13:51:38
      Beitrag Nr. 9.777 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.966.355 von DAX7003 am 19.11.19 23:36:47Am 14.11.2019 in der ad hoc steht folgender "Ausblick":

      Vorstandskollege Torsten Klanten führt aus: „Unsere Handelsergebnisse im dritten Quartal 2019 haben sich positiv entwickelt. Zugleich konnte ein leichter Rückgang bei den Verwaltungsaufwendungen erreicht werden. Operativ sind wir damit auf einem guten Weg. Für das vierte Quartal 2019 gilt es diesen Weg fortzuschreiben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein viertes Quartal durch den Dezember jeweils eine verminderte Anzahl an Handelstagen aufweist. Dies kann sich entsprechend im Handelsergebnis bemerkbar machen. Im Hinblick auf den Themenkomplex § 8b Abs. 7 KStG und unsere Anstrengungen hierbei um Abstimmungen mit den Finanzbehörden erfolgen weiterhin zielorientierte Gespräche mit den zuständigen Stellen.“

      Lang & Schwarz, LUS, WKN 645932 - WIKIFOLIO und nun? | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/11…


      ...und das quasi nach der großen "Halbzeit" des 4 Quartals, da die verbleibenden 6 Wochen es ja nicht mehr "reißen" werden, zumal idR. dann spätestens am 20.12. die großen Jungs die Bücher zumachen und das Volumen einschläft.

      Die Aussagen von H. Klanten klingen halt nicht so, als wäre das Q 4 bislang gut gelaufen oder könnte das Jahr nochmals ertragsmäßig angehoben werden … bleibt die Hoffnung, dass noch eine Meldung mit der steuerlichen Einordnung kommt … aber auch da werden die Damen und Herren aus der Finanzbehörde sich sicherlich kein Bein ausreißen, um den komplizierten Fall endlich auf die richtigen Beine zu stellen
      …. es bleibt also immer noch ein gut Teil Unsicherheit
      Lang & Schwarz | 14,56 €
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