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    Ukraine-Konflikt und die EU (Seite 582)

    eröffnet am 19.02.14 15:45:50 von
    neuester Beitrag 04.04.24 15:42:51 von
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      schrieb am 04.01.23 18:33:19
      Beitrag Nr. 15.131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.024.220 von erwinsklein am 04.01.23 18:09:41Sie schreiben völligen Quatsch. Die Ukraine lässt seit 2014 und 2015 Untersuchungen des Internationalen Strafgerichtshofs zu: "In diesem Zusammenhang reichte die Ukraine 2014 und 2015 zwei Erklärungen beim IStGH ein und erkannte dessen Gerichtsbarkeit nach Artikel 12 Abs. 3 an [Der Artikel besagt, dass ein Nichtvertragsstaat "durch Hinterlegung einer Erklärung beim Kanzler die Ausübung der Gerichtsbarkeit durch den Strafgerichtshof in Bezug auf das fragliche Verbrechen anerkennen" kann – Anm. d. Red.]. Die erste Erklärung bezog sich auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit – darunter Folterungen, gewaltsame Entführungen, illegale Festnahmen und Ermordungen –, die während der "Revolution der Würde" mutmaßlich durch die damalige Führung begangen wurden. Die zweite Erklärung bezog sich auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die in dem Konflikt um die Krim und im Donbass begangen wurden." https://www.bpb.de/themen/europa/ukraine-analysen/279919/ana…

      Für die Strafverfolgung dieser Verbrechen besteht für die Ukraine also der gleiche Staatus, als hätte sie das Römische Statut ratifiziert - was unter anderem durch russischen Einfluss nicht geschah. "Auf diese Art erkannte die Ukraine rückwirkend die Gerichtsbarkeit des IStGH hinsichtlich der Verbrechen an, die seit dem 21. November 2014 auf ukrainischem Territorium begangen wurden – einschließlich auf den von der Ukraine derzeit nicht kontrollierten Gebieten auf der Krim und im Donbass (zu denen der IStGH allerdings keinen Zugang hat). Durch diesen Schritt können auch Verbrechen verfolgt werden, die noch vor der Einreichung der Erklärungen entstanden sind."

      Und: "Zudem ist die Ukraine dem Abkommen über Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofes von 2002 beigetreten und somit bestimmte Verpflichtungen eingegangen (u. a. im Bereich Zeugen- und Opferschutz)."

      Interessiert_Verfolgender hat den Sachverhalt also richtig dargestellt.

      Im Übrigen ist der Sachverhalt immer noch, dass Russland mit Billigung und Weisung der obersten Führung systematisch in einer sehr großen Zahl von Fällen Ukrainer verschleppt, foltert, ermordet, in vielen Fällen kommt es zu Vergewaltigungen und Plünderungen, das Regime in den besetzten Gebieten ist eines des Terrors, durch den eine Russifizierung erzwungen werden soll.

      Auf der Gegenseite sind Kriegsverbrechen durch die Ukraine Einzelfälle, sie erklären sich auch aus der Erbitterung über den aufgezwungenen Krieg und die angedrohte Vernichtung und diese Verbrechen haben keine Billigung der Führung.

      Ein weiterer Unterschied ist, dass in der Ukraine Kriegsverbrechen verfolgt werden, dass hier OECD, NGOs, UN, Internationaler Strafgerichtshof arbeiten können. In Russland wird dies alles unterbunden. Stattdessen wird von Russland völkerrechtswidrige Rache gegen Gefangene als angebliche Strafverfahren gegen Kriegsverbrechen zur Propagandasache gemacht - das kann aber keinen informierten Menschen täuschen.
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      schrieb am 04.01.23 18:09:41
      Beitrag Nr. 15.130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.022.555 von Interessiert_Verfolgender am 04.01.23 15:21:35Das ist deine private Meinung, jedoch falsche Aussage deinerseits! Das weißt du auch!
      Denn anhand der bekannten Gegebenheiten, wie die bewusst nicht Ratifizierung das Römische Statut des IStGH ( bis heute ) und der folgenden Aussage des Leiters des Präsidialbüros …."Ende Mai erklärte der Stellvertretende Leiter des Präsidialbüros Andrij Smirnov in einem Interview mit Radio Svoboda, dass die Ratifizierung des Römischen Statuts durch die Ukraine einstweilen nicht aktuell sei, da dies eine potentielle Bedrohung für ukrainische Militärs bedeuten würde." ist doch klar, was dafür der Hintergrund ist.

      Ob es dir passt oder nicht, das sind die Fakten! Erst nach dem Krieg will man das Römische Statut des IStGH ratifizieren = zur Abstimmung im ukrainischen Parlament geben! Weil ansonsten wie oben vom Leiter des Präsidialbüro der Ukraine der Fall eintreten würde, den man auch noch im Krieg verhindern will …."Ende Mai erklärte der Stellvertretende Leiter des Präsidialbüros Andrij Smirnov in einem Interview mit Radio Svoboda, dass die Ratifizierung des Römischen Statuts durch die Ukraine einstweilen nicht aktuell sei, da dies eine potentielle Bedrohung für ukrainische Militärs bedeuten würde."

      Somit will man bis zum Ende des jetzigen Krieges die Untersuchungen des IStGH für die eigenen Kriegsverbrechen verhindern! Das ist eine ganz klare Ansage von ukrainischen Behörden, ob es dir passt oder nicht! Infolge dieser Aussage ist nun auch klar, warum es bisher zu keinen Anklagen gegen ukrainisches Militär gekommen ist. Wurde auch von dir herausgearbeitet! Nur schien es bisher eine zeitliche Begrenzung zu geben …. 2015, als eine Erklärung mit dem IStGH unterzeichnet wurde. Doch ohne die Ratifizierung das Römische Statut des IStGH durch das ukrainische Parlament ( was bisher nicht erfolgte …. Grund wissen wir nun ), ist die Erklärung "nichts wert".

      Deine Haltung und Versuch der Stimmungsmache mir gegenüber entbehrt jeglicher Grundlage! Denn die Ukraine hatte es bisher selbst in der Hand ukrainische Kriegsverbrechen zu verfolgen bzw. dokumentieren zu lassen. Stattdessen werden jene eigentliche ukrainischen Kriegsverbrecher milder verurteilt und bekommen sogar haftschonende Bedingungen ( siehe deinem Link ).




      Zitat von Interessiert_Verfolgender:
      Zitat von erwinsklein: Welchen grundfalschen Schluss habe ich deiner Meinung gezogen?
      Ich habe deine berechtigte Darstellung, warum die ukrainischen Kriegsverbrechen nicht schon eher entsprechend geahndet wurden, wiedergegeben. Mehr nicht! ... (...)
      ...


      Nein, das hast Du ganz klar nicht und das weißt Du auch. Deine Formulierung war: "Halten wir also fest, die russischen Kriegsverbrechen werden verfolgt und entsprechend abgeurteilt. Bei den ukrainischen Kriegsverbrechen sieht es etwas anders aus .... "
      Und das impliziert eindeutig eine abwertende Beurteilung der Tätigkeiten der ukrainischen Strafverfolgungsbehörden.
      Tatsache ist, dass bislang bis auf einen einzigen bekannten Fall, sämtliche strafrechtlich abgeschlossenen Fälle ukrainische Staatsbürger betraf.
      Das bedeutet, trotz der geringen Zahl von begangenen Verbrechen der ukrainischen Seite sind unverhältnismäßig viele aufgeklärt und zum strafrechtlichen Abschluss gekommen.
      Dass dies im Rahmen eines "regulären" Strafrechtsprozess geschehen ist, ist dabei kein Malus.
      Anders wäre es auch gar nicht möglich gewesen, da die Ukraine auf Druck Russlands den IStGH zunächst nicht anerkannt hat und erst viel später überhaupt ein Völkerstrafgesetzbuch verabschiedet hat.
      Übrigens hat auch Deutschland erst seit 2002 eins.

      Noch mal: dass die Verbrechen der ukrainischen Staatsbürger in und dnach 2014 überhaupt verfolgt und verurteilt wurden, ist ein Zeichen für die sich
      stetig verbessernde rechtsstaatlichen Verhältnisse der Ukraine.
      Du suggerierst aber das exakte Gegenteil, was Du natürlich abstreiten wirst, weil ja alle zu doof sind, Dich zu verstehen.

      Da diese Diskussionen mit Dir aber tatsächlich unfruchtbar und zeitraubend sind, belasse ich es bei diesem Post und halte mich dieses Mal auch daran, Dir auf Deine Sinnlosigkeiten nicht mehr zu antworten.
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      Avatar
      schrieb am 04.01.23 15:21:35
      Beitrag Nr. 15.129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.022.024 von erwinsklein am 04.01.23 14:23:31
      Zitat von erwinsklein: Welchen grundfalschen Schluss habe ich deiner Meinung gezogen?
      Ich habe deine berechtigte Darstellung, warum die ukrainischen Kriegsverbrechen nicht schon eher entsprechend geahndet wurden, wiedergegeben. Mehr nicht! ... (...)
      Zitat von Interessiert_Verfolgender: Darauf habe ich gewartet, dass Du diesen grundfalschen Schluss ziehst.
      Auf Telegram findest Du mit Deiner abstrusen These bestimmt ein paar Klatschaffen, die auch keine Ahnung von Fakten haben.


      Nein, das hast Du ganz klar nicht und das weißt Du auch. Deine Formulierung war: "Halten wir also fest, die russischen Kriegsverbrechen werden verfolgt und entsprechend abgeurteilt. Bei den ukrainischen Kriegsverbrechen sieht es etwas anders aus .... "
      Und das impliziert eindeutig eine abwertende Beurteilung der Tätigkeiten der ukrainischen Strafverfolgungsbehörden.
      Tatsache ist, dass bislang bis auf einen einzigen bekannten Fall, sämtliche strafrechtlich abgeschlossenen Fälle ukrainische Staatsbürger betraf.
      Das bedeutet, trotz der geringen Zahl von begangenen Verbrechen der ukrainischen Seite sind unverhältnismäßig viele aufgeklärt und zum strafrechtlichen Abschluss gekommen.
      Dass dies im Rahmen eines "regulären" Strafrechtsprozess geschehen ist, ist dabei kein Malus.
      Anders wäre es auch gar nicht möglich gewesen, da die Ukraine auf Druck Russlands den IStGH zunächst nicht anerkannt hat und erst viel später überhaupt ein Völkerstrafgesetzbuch verabschiedet hat.
      Übrigens hat auch Deutschland erst seit 2002 eins.

      Noch mal: dass die Verbrechen der ukrainischen Staatsbürger in und dnach 2014 überhaupt verfolgt und verurteilt wurden, ist ein Zeichen für die sich
      stetig verbessernde rechtsstaatlichen Verhältnisse der Ukraine.
      Du suggerierst aber das exakte Gegenteil, was Du natürlich abstreiten wirst, weil ja alle zu doof sind, Dich zu verstehen.

      Da diese Diskussionen mit Dir aber tatsächlich unfruchtbar und zeitraubend sind, belasse ich es bei diesem Post und halte mich dieses Mal auch daran, Dir auf Deine Sinnlosigkeiten nicht mehr zu antworten.
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      schrieb am 04.01.23 14:52:18
      Beitrag Nr. 15.128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.021.727 von Interessiert_Verfolgender am 04.01.23 13:56:14Anbei noch das Orginal .....

      https://www.radiosvoboda.org/a/news-matviychuk-ratyfikatsiya…
      Avatar
      schrieb am 04.01.23 14:49:16
      Beitrag Nr. 15.127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.021.727 von Interessiert_Verfolgender am 04.01.23 13:56:14Informationen zur Anerkennung des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag durch die Ukraine.

      https://www.amnesty.de/jahresbericht/2016/ukraine

      "Am 8. September 2015 hinterlegte die Ukraine beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eine Erklärung, in der sie die Gerichtsbarkeit des IStGH für mutmaßliche Verbrechen anerkannte, die ab dem 20. Februar 2014 auf ihrem Gebiet begangen wurden, und bezog sich damit auch auf den Konflikt in der Ostukraine. Das Römische Statut des IStGH hatte das Land jedoch noch nicht ratifiziert.

      Weiterführende Informationen zur Ratifizierung das Römische Statut des ISTGH.

      https://t4pua.org/de/1315

      "Ukrainische Nobelpreisträgerin: „Die Ukraine muss das Römische Statut so schnell wie möglich ratifizieren“
      .... laut dieser Quelle wurde die Ratifizierung das Römische Statut des ISTGH bis Dezember 20222 nicht von der Ukraine ratifiziert.
      --> ratifizieren = Ein von Regierungen ausgehandelter völkerrechtlicher Vertrag wird erst wirksam, wenn zuvor die Parlamente oder die Bevölkerung in einer Volksabstimmung ihre Zustimmung gegeben haben und das Staatsoberhaupt den Vertrag mit seiner Unterschrift bestätigt.

      In der oben angegebenen Quelle heißt es u.a. zum Ratifizieren das Römische Statut des ISTGH ....
      "Ende Mai erklärte der Stellvertretende Leiter des Präsidialbüros Andrij Smirnov in einem Interview mit Radio Svoboda, dass die Ratifizierung des Römischen Statuts durch die Ukraine einstweilen nicht aktuell sei, da dies eine potentielle Bedrohung für ukrainische Militärs bedeuten würde.

      weiter heißt es darin ....
      "Ich würde zumindest während des Kriegs, bis zum Sieg der Ukraine, die Ratifizierung des Römischen Status vertagen. Denn nach dem Römischen Statut könnten andernfalls bei den speziellen zuständigen Organen im Ausland zahlreiche Anträge des Aggressor-Staats wegen angeblicher (ich betone — angeblicher) Verbrechen eingehen, die unsere Truppen begangen haben sollen. Und gerade der IStGH wäre dann verpflichtet, all diese Fälle zu prüfen“, so der Stellvertretende Leiter des Präsidialbüros.

      Wenig später unterstrich auch der Justizminister Denys Maljuska in einem Kommentar gegenüber Radio Svoboda, dass bis Kriegsende eine Ratifizierung des Römischen Statuts für die Ukraine nicht in Frage komme."

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      schrieb am 04.01.23 14:23:31
      Beitrag Nr. 15.126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.021.727 von Interessiert_Verfolgender am 04.01.23 13:56:14Welchen grundfalschen Schluss habe ich deiner Meinung gezogen?
      Ich habe deine berechtigte Darstellung, warum die ukrainischen Kriegsverbrechen nicht schon eher entsprechend geahndet wurden, wiedergegeben. Mehr nicht! ... Was du dann in dein Geschriebenes rein interpretierst ist dir überlassen.
      Du scheinst schon nicht mehr zu wissen, was du selber geschrieben hast! Deshalb hast du wahrscheinlich öfters nachgefragt. Ich helfe dir aber gerne mit deinem Geschrieben aus.


      Zitat von Interessiert_Verfolgender: Darauf habe ich gewartet, dass Du diesen grundfalschen Schluss ziehst.
      Auf Telegram findest Du mit Deiner abstrusen These bestimmt ein paar Klatschaffen, die auch keine Ahnung von Fakten haben.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.01.23 14:04:31
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 04.01.23 13:56:14
      Beitrag Nr. 15.124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.021.667 von erwinsklein am 04.01.23 13:49:05Darauf habe ich gewartet, dass Du diesen grundfalschen Schluss ziehst.
      Auf Telegram findest Du mit Deiner abstrusen These bestimmt ein paar Klatschaffen, die auch keine Ahnung von Fakten haben.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.01.23 13:49:05
      Beitrag Nr. 15.123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.021.559 von Interessiert_Verfolgender am 04.01.23 13:37:26Dann ist doch alles klar!
      Verstehe dann nicht, warum du immer wieder dies in den Bezug bringst, wenn du die Antwort kennst?

      Halten wir also fest, die russischen Kriegsverbrechen werden verfolgt und entsprechend abgeurteilt. Bei den ukrainischen Kriegsverbrechen sieht es etwas anders aus .... so wie du schreibst ..."Ich hab Dir doch im zweiten Artikel verlinkt, warum sie eben vor 2022 allesamt nicht wegen "Kriegsverbrechen" angeklagt wurden." Demzufolge ist dies erst ab 2022 bzw. nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Verfolgung von Kriegsverbrechen.


      Zitat von Interessiert_Verfolgender:
      Zitat von erwinsklein: Wobei ich in deinem letzten Bericht ...
      https://uacrisis.org/en/55087-need-know-case-former-tornado-… ..... Nicht sicher bin, ob jene wegen Kriegsverbrechen angeklagt und verurteilt wurden.


      Was heißt denn jetzt hier "nicht sicher"?!
      Ich hab Dir doch im zweiten Artikel verlinkt, warum sie eben vor 2022 allesamt nicht wegen "Kriegsverbrechen" angeklagt wurden.
      Sogar die Begründung steht da! Um das nachzuvollziehen zu können, muss man sich nicht mit dem ukrainischen Rechtssystem und den damals anwendbaren Gesetzen auskennen, die Begründung ist auch ohne diese Kenntnisse logisch und sofort nachvollziehbar.

      Das ist mir jetzt echt zu blöd. Mir fehlt mittlerweile auch jegliches Verständnis für Deine Posts, deswegen gibt es auch keine Antwort mehr.
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.01.23 13:45:54
      Beitrag Nr. 15.122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.021.565 von erwinsklein am 04.01.23 13:38:19Mladic und Karadzic dachten das auch. War halt falsch.
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