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    Wasserkraft Volk AG - Mittelgroße Wasserkraft aus einer Hand (Seite 164)

    eröffnet am 30.05.14 11:35:33 von
    neuester Beitrag 05.04.24 21:15:06 von
    Beiträge: 1.670
    ID: 1.194.928
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      schrieb am 02.06.14 22:46:58
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.088.104 von E.S.T. am 02.06.14 18:26:49@E.S.T. : richtig, da nur noch wenige Aktien aus dem genehmigten Kapital frei waren, gab es das von Ihnen genannte Bezugsrecht im 1%-Bereich zu 9,00 Euro (bei Stämmen), und 7,00 Euro bei Vorzügen.
      Aber man konnte als Alt-Aktionär über das Bezugsrecht hinaus ordern, allerdings zu 9,50 bzw. 7,50 Euro, und Zuteilung nur nach Ende der Bezugsfrist. Diese Rest-KE ging allerdings nur an Alt-Aktionäre.

      Sie haben aber recht, dass Volk hier nicht die von [namfon] erdachte theoretische Geldpumpe hat; damit würde er seinem guten Ruf schaden. Das gibt auch die Satzung dem Sinn nach nicht her.

      WKV ist ein stabiles und innovatives Unternehmen :)
      Bei der HV gibt es neben den finanziellen Berichten auch ausführliche technische Berichte, dazu von Monteuren eine interessante Dia-show über besonders interessante Wasserkraftwerke.
      WKV unterstützt übrigens auch satzungsgemäß mit 5% des Gewinns soziale und/oder ökologische Projekte - nach Beschluss durch die HV.
      Von vielen Aktionär_innen wird auch das anschließende Angebot einer Besichtigung der Werkhallen gerne angenommen.
      So erklärt sich die gute Bindung der Aktionäre zum Werk und damit zu den dort arbeitenden Menschen; die Herren Volk und Ulas eingeschlossen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 22:14:46
      Beitrag Nr. 39 ()
      Wie Namfon schon ausführte, könnte die Gründerfamilie die von den Altaktionären bei der Kapitalerhöhung nicht gewollten Aktien zum Nennwert aufgekauft haben. Ach das gäbe die Satzung dieser seltsamen Aktiengesellschaft her. Natürlich kann er dafür Aktien aus seinem Altbesitz > 5 Jahre bis zur nächsten HV verkaufen, um dann wieder die 25,1% vorzuweisen.

      Gehört Aygün Ulas, der Halter oder der Halterin von 9 % der Aktien, eigentlich auch zur Sippschaft, die die Aktien so billig zum Nennwert einsackt?
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 20:15:34
      Beitrag Nr. 38 ()
      nickelich
      Nein,es sei denn Herr Volk hätte Seine 25,1% der
      Stammaktien bei der letzten KE nicht gezeichnet gehabt!
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 19:58:25
      Beitrag Nr. 37 ()
      "... also konnten auch Ihre Ihnen zustehenden Aktien von einem Ihnen fremden
      Aktionär erworben werden."

      ... also auch von den Gründern zum Nennwert?
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 19:04:39
      Beitrag Nr. 36 ()
      namon
      Ich z.B.habe meine Bezugsrechte einem anderen mir namentlich bekannten Aktionär überlassen,auch wenn es keinen offiziellen Bezugsrechtshandel
      gab.
      Genauso konnte ein Aktionär über sein Zuteilungsverhältnis Aktien kaufen
      sofern noch welche verfügbar waren.
      Dies haben die Kapitalerhöhungsregularien so hergegeben,
      also konnten auch Ihre Ihnen zustehenden Aktien von einem Ihnen fremden
      Aktionär erworben werden.

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      schrieb am 02.06.14 18:26:49
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.088.018 von Namfon am 02.06.14 18:06:56Namfon,
      2013 war die 9. Kapitalerhöhung mit dem Bezugsrechtsangeot und dem Bezugsverhältnis 93.3:1 .

      e.s.t.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 18:06:56
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.087.626 von E.S.T. am 02.06.14 17:11:08@E.S.T. Ich habe meine Bezugsrechte nicht ausgeübt. Da frage ich mich, wo die denn geblieben sind, wenn die KE zu 100 % über die Bühne ging. Also muss es ja wohl Aktionäre gegeben haben die die Aktien mit meinen Bezugsrechten und vieler anderer Aktionäre, die ihr Bezugsrecht nicht ausgeübt haben, gekauft haben. Ich habe jedenfalls meine Bezugsrechte nicht veräußert. Da interessiert es mich, wer mit meinen Bezugsrechten Aktien gekauft hat. Im übrigen gab es ja auch gar keinen Handel mit Bezugsrechten. Ihre Aussage, dass die Übernahme der Restmenge an Aktien nur mittels der notwendigen Bezugsrechte durch die Altaktionäre möglich war, trifft also in keinster Weise zu.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 17:11:08
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.087.386 von Namfon am 02.06.14 16:40:34Namfon,
      ihrer seltsamen Behauptung läßt sich durch Lesen und Nachdenken gut folgen.
      Sie ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass auch die Restmenge an Aktien mittels der notwendigen Bezugsrechte durch die Altaktionäre zu übernehmen war, wie dann auch geschehen.
      Sie können natürlich alles behaupten was Sie wollen, irgendwann wird das Antworten enden ohne dass ihre Wahrheit wahr wird.

      e.s.t.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 16:40:34
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.086.494 von E.S.T. am 02.06.14 15:00:54@E.S.T. Ist es so schwer zu kapieren? Nach der KE 2011 hatte Volk 25,1 %. Diese KE wurde nur zu 94,3 % von den Aktionären ausgenutzt. Die restlichen 5,7 % wurden dann den Aktionären 2 Jahre später angeboten. Hier ging es nicht mehr um die Ausübung von Bezugsrechten. Jeder konnte zugreifen. Folgendes Szenario: Volk veräußert 5 % und stockt dann wieder zu 1 € aus der restlichen (von den Aktionären nicht ausgeübten) KE auf. Diese Vorgehensweise würde nicht der Satzung widersprechen. Alles klar?
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      Avatar
      schrieb am 02.06.14 16:11:07
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.086.890 von nickelich am 02.06.14 15:48:50@nickelich: danke für die Blumen :lick:
      Die Argumente von E.S.T. sind doch wasserklar.
      Herr Volk hat bei der letzten HV bestätigt, dass er 25,1% hat.
      Wenn von seiner Famile noch weitere WKV-Aktien haben (sollten), dann müssen sie diese zum aktuellen Kurs gekauft haben.
      Ich laufe jetzt schon mit der WKV-Satzung unterm Arm herum ;)
      dort steht:
      "§4 (1) ... haben das Recht die neuen Aktien zu pari zu erwerben, soweit dadurch der Anteil der gründer am stimmberechtigten Grundkapital 25,1% (Manfred Volk) bzw. 9 % (Aygün Ulas) nicht überschritten wird. ..."
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