Zentrales Trauerregister - die Zahlungsaufforderung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.08.14 09:24:04 von
neuester Beitrag 07.08.14 16:55:57 von
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Schlimmer geht es nicht. Betrüger durchsuchen Traueranzeigen und versuchen abzuzocken. In der Hoffnung die Trauernden Angehörigen zahlen. Leider haben die Abzocker damit oft Erfolg. Die Trauernden zahlen in Unkenntnis die geforderten Beiträge.
Trauernde bekommen derzeit unseriöse Schreiben mit Zahlungsaufforderungen zugesandt – darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hin. Ihr liegen Rechnungen vor, in denen ein sogenanntes Zentrales Trauerregister 395,20 Euro für die Veröffentlichung der Traueranzeige einfordert. Für ihre Masche nutzen die Absender Todesanzeigen in Tageszeitungen. Die Schreiben erscheinen auf den ersten Blick offiziell mit Bundesadler im Briefkopf und dem Abdruck der Todesanzeige aus der Zeitung.
Trauernde bekommen derzeit unseriöse Schreiben mit Zahlungsaufforderungen zugesandt – darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hin. Ihr liegen Rechnungen vor, in denen ein sogenanntes Zentrales Trauerregister 395,20 Euro für die Veröffentlichung der Traueranzeige einfordert. Für ihre Masche nutzen die Absender Todesanzeigen in Tageszeitungen. Die Schreiben erscheinen auf den ersten Blick offiziell mit Bundesadler im Briefkopf und dem Abdruck der Todesanzeige aus der Zeitung.
Auch steigt die Chance eines Einbruchs, wenn der Termin für die Trauerfeier am Friedhof in der Zeitung veröffentlicht wird.
Was für Summen die Beerdigungsunternehmen auf Rechnung setzen, hält oft einer Nachprüfung nicht stand. Aber die Trauernden prüfen nur in wenigen Fällen und bezahlen meist anstandslos.
Die Gemeinden zocken mit Gebühren für das Ausheben der Grube ab. Sie können davon ausgehen, daß die Trauernden bezahlen, um den städtischen Haushalt zu sanieren.
Ähnlich locker wie beim Tod eines geliebten Menschen sitzt der Geldbeutel nur noch bei der Geburt eines neuen Erdenbürgers.
Was für Summen die Beerdigungsunternehmen auf Rechnung setzen, hält oft einer Nachprüfung nicht stand. Aber die Trauernden prüfen nur in wenigen Fällen und bezahlen meist anstandslos.
Die Gemeinden zocken mit Gebühren für das Ausheben der Grube ab. Sie können davon ausgehen, daß die Trauernden bezahlen, um den städtischen Haushalt zu sanieren.
Ähnlich locker wie beim Tod eines geliebten Menschen sitzt der Geldbeutel nur noch bei der Geburt eines neuen Erdenbürgers.
Sie haben recht, es wird im Fall bei Trauernden gewaltig betrogen und Abgezockt.
Zum Glück fragte mich meine Tante, genau zum obigen Thema einer Rechnung. Sie war froh als ich ihr sagte, sie müsse nicht zahlen.
Aber es kommen auch Rechnungen, mit Foderungen die erfunden sind (z.B. Erotik) oder ähnliches.
Klar abgezockt wird auch bei den Bestattern, die Kosten kann man kaum nachprüfen.
Mir selbst ist aber eine Rechnung der Ärztin aufgefallen, die einen Hausbesuch zur Totenschau aufrechnete, mit weiteren Gebühren. Diese Rechnung aber reichte sie nicht bei mir ein, sondern beim Bestattungshaus. Diese aber sind nicht der Rechnungsempfänger. Die Rechnung muss also nicht bezahlt werden, zumal es Hausbesuche bei Toten nicht gibt. Hier wird von vielen Ärzten leider kräftig betrogen, weil die GOÄ nur die Totenschau auflistet, nicht aber weitere Positionen, die die Ärzte aber gern zusätzlich abrechnen, merkt ja keiner. Und nur für einen Totenschein, dazu noch nachts, Anfahrt, Wartezeit und so weiter - da scheint das den Ärzten zuwenig. Dafür können aber die Betroffenen nichts. Man kann nicht genig aufpassen, und warnen. Hoffen wir, hier lesen viele mit.
Zum Glück fragte mich meine Tante, genau zum obigen Thema einer Rechnung. Sie war froh als ich ihr sagte, sie müsse nicht zahlen.
Aber es kommen auch Rechnungen, mit Foderungen die erfunden sind (z.B. Erotik) oder ähnliches.
Klar abgezockt wird auch bei den Bestattern, die Kosten kann man kaum nachprüfen.
Mir selbst ist aber eine Rechnung der Ärztin aufgefallen, die einen Hausbesuch zur Totenschau aufrechnete, mit weiteren Gebühren. Diese Rechnung aber reichte sie nicht bei mir ein, sondern beim Bestattungshaus. Diese aber sind nicht der Rechnungsempfänger. Die Rechnung muss also nicht bezahlt werden, zumal es Hausbesuche bei Toten nicht gibt. Hier wird von vielen Ärzten leider kräftig betrogen, weil die GOÄ nur die Totenschau auflistet, nicht aber weitere Positionen, die die Ärzte aber gern zusätzlich abrechnen, merkt ja keiner. Und nur für einen Totenschein, dazu noch nachts, Anfahrt, Wartezeit und so weiter - da scheint das den Ärzten zuwenig. Dafür können aber die Betroffenen nichts. Man kann nicht genig aufpassen, und warnen. Hoffen wir, hier lesen viele mit.
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