checkAd

    Kreditgebühren einfach zurück fordern mit Musterbrief ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.14 14:21:59 von
    neuester Beitrag 20.11.14 20:12:31 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.202.870
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.709
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 20.11.14 14:21:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen diesjährig entschieden:

      1) Die früher üblichen Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig.
      Kreditbearbeitung darf Bankkunden nichts extra kosten.
      Kunden können diese Kosten verzinst (!) zurückfordern.

      2) Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst Ende 2011, wodurch
      alle Kreditkunden, die für Kredite innerhalb der vergangenen 10
      Jahre neben Zinsen ZUSÄTZLICH Bearbeitungsgebühren zahlten,
      noch Erstattungsanspruch haben.

      Hierbei geht es um enorme Summen: Auf der Grundlage der Bundesbankstatistiken
      errechnete Finanztest/Stiftung Warentest bis zu 13 Milliarden Euro.

      Gute Chancen auf Gebührenerstattung haben jedoch auch
      diejenigen, die vor 2004 Kredite aufnahmen.
      Denn
      ausschlaggebend für die Rückerstattung ist, ob man in
      den vergangenen 10 Jahren noch Raten dafür gezahlt hat.

      Finanztest und Finanztip.de halten kostenlose Musterbriefe
      zum herunterlagen und ausfüllen bereit, die man einfach an
      seine Bank/Sparkasse schicken muss:
      www.test.de/Musterbriefe-Kreditbearbeitungsgebuehr-Fordern-S…
      oder (mit mehr Erklärungen und übersichtlicher)
      www.finanztip.de/kreditgebuehren/


      Sofern ihr ältere Kredite mit Gebühren habt, solltet ihr
      das Schreiben UNBEDINGT mit Einschreiben und Rückschein
      VOR dem 31.12.
      abschicken !
      Avatar
      schrieb am 20.11.14 18:25:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Frage:Ist dieses Urteil auf für ein Darlehn zum Kauf einer Eigentumswohnung gültig?
      Danke für die Antwort.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.11.14 18:45:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.372.893 von VanGillen am 20.11.14 18:25:52Ich darf keine Rechtsberatung machen.
      Aber zitieren kann ich ja:
      "Dazu zählen insbesondere Raten- und Autokredite sowie
      Darlehen zur Immobilienfinanzierung
      ." (finanztip.de)

      (Wikipedia zu Ratenkredite)
      "Der Ratenkredit ist ein Darlehen über einen bestimmten Geldbetrag,
      der in gleichbleibenden monatlichen Beträgen (Raten) zu einem
      zuvor festgelegten Zinssatz in einer vorher festgelegten Anzahl
      von Monatsraten zurückgezahlt wird. Die Monatsraten enthalten die
      Kredittilgung, die Zinsen und ggf. die Gebühren des Kreditinstitutes.
      Ratenkredite werden in der Regel für Darlehensbeträge von 1.000 bis
      75.000 Euro vergeben und können unterschiedliche Laufzeiten haben
      ."

      => Nach meinem Verständnis gilt die verzinste
      Rückerstattungsmöglichkeit für alle (!) Kredite,

      sogar für Kleinstkredite für die Anschaffung von
      Möbeln, Elektrogeräten etc.[/b]
      Avatar
      schrieb am 20.11.14 20:12:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.372.893 von VanGillen am 20.11.14 18:25:52Bedankt für die Antwort.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Kreditgebühren einfach zurück fordern mit Musterbrief !