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    Urteil: Steuererklärung auch per Fax möglich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.15 13:25:49 von
    neuester Beitrag 07.01.15 15:03:00 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.205.348
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      schrieb am 07.01.15 13:25:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Arbeitnehmer können ihre jährliche Einkommenssteuererklärung nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch per Fax an das Finanzamt senden und erst später schriftlich unterzeichnen. Die Übermittlung der Schriftstücke per Fax sei uneingeschränkt zulässig und müsse bei der Wahrung von Abgabefristen berücksichtigt werden entschied das höchste deutsche Steuergericht. Das Aktenzeichnen: VI R 82/13
      2 Antworten
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      schrieb am 07.01.15 13:53:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.715.280 von Valetta am 07.01.15 13:25:49und die Belege dazu?......trotzdem per Post...ist genauso wie bei "Elster"
      solange die Belege in der Schuhschachtel "gesammelt" werden,bringt
      doch das alles n ichts
      1 Antwort
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      schrieb am 07.01.15 15:03:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.715.604 von oscarello am 07.01.15 13:53:02Es ging bei der Entscheidung um den Zeitpunkt des Eingangs der Steuererklärung beim Finanzamt. Dies kann auch per FAX kurz vor Mitternacht geschehen und ohne original handschriftliche Unterschrift.

      Man hat Beleg mit der Sendebestätigung inklusive Datum und Uhrzeit. Somit kann das Finanzamt keine zusätzlichen Gebühren geltend machen.

      Unterlagen können als Belege auch gefaxt werden und auf Verlangen im Original nachgereicht werden.


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