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    CFD-Verluste zwingend anzugeben? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.11.15 12:43:16 von
    neuester Beitrag 16.11.15 16:11:44 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.221.639
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      Avatar
      schrieb am 16.11.15 12:43:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Wallstreeter,

      ich habe eine Frage, bei der Ihr mir vielleicht helfen könnt.
      Ich habe seit 2013 ein Konto bei einem englischen CFD-Broker, der ja keine Abgeltungssteuer an den deutschen Fiskus abführt. In 2013 und 2014 habe ich in beiden Jahren als jeweiliges Jahresergebnis Verluste gemacht (natürlich auch mit jeder Menge Gewinntrades, aber aufs Jahr gerechnet immer hohe Verluste). Darüber habe ich vom Broker für jedes der 2 Jahre auch eine "Zusammenfassung der Kontobewegungen" erhalten mit einem negativen Betrag als "Summe der Transaktionen"., also mit dem gemachten Jahresverlust. In meinen Steuererklärungen 2013 und 2014 habe ich die Anlage KAP nicht ausgefüllt und die Verluste nicht angegeben, da ich dachte, kein Jahresgewinn, keine Steuern und daher keine ANgabepflicht. Ansonsten hatte ich nur niedrige inländische Tagesgeldzinseinkünfte mit und ohne Freistellungsauftrag. In der Zumme aller Kapitaleinkünfte war war ich also jedes Jahr tief im Minus.
      Nun meine Frage, hätte ich meine CFD-Verluste in der Steuererklärung angeben müssen? Das es vielleicht sinnvoll gewesen wäre, ist mir klar. Aber habe ich mich irgendwie strafbar gemacht durch die Nichtausfüllung der KAP und drohen mir unangenehme Fragen, wenn ab 2016 oder 2017 der Datenabgleich kommt?

      Vielen Dank im Voraus
      AlleinimBuero
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.11.15 14:07:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      nein, Verluste musst du nicht angeben.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 16.11.15 15:10:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.099.045 von alleinimbuero am 16.11.15 12:43:16
      Zitat von alleinimbuero: Nun meine Frage, hätte ich meine CFD-Verluste in der Steuererklärung angeben müssen? Das es vielleicht sinnvoll gewesen wäre, ist mir klar. Aber habe ich mich irgendwie strafbar gemacht durch die Nichtausfüllung der KAP und drohen mir unangenehme Fragen, wenn ab 2016 oder 2017 der Datenabgleich kommt?

      Vielen Dank im Voraus
      AlleinimBuero


      Evtl. besteht eine Ordnungswidrigkeit, da im Formular Mantelbogen explizit nach ausländischen Konten gefragt wird....

      Steuerhinterziehung liegt damit grundsätzlich nicht vor. Die Daten für 2013 bis 2015 werden auch nicht gemeldet. Bei der Erklärung 2015 könnte natürlich bei Erklärung die Frage nach den Vorjahren auftauchen.

      Allerdings ist aufgrund der steuerlichen Würdigung der Finanzverwaltung zu Verfall/Wertlosausbuchung nie ganz auszuschließen, dass das u.U. anders gesehen wird und aus dem wirtschaftlichen Verlust ein steuerlicher Gewinn wird. Ich würde versuchen, die Verluste nachträglich zu erklären und einen Verlustvortrag festschreiben zu lassen. Wenn es klappt, hat man zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 16.11.15 16:11:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Aufpassen, der internationale Finanzdatenaustausch wurde beschlossen und wird in den nächsten 1-2 Jahren umgesetzt. Wenn Du diese Finanztransaktionen verschweigst, wird man dich genauer unter die Lupe nehmen, sollten die Finanzbehörden davon etwas erfahren. Die Zeiten der Steueroptimierung durch Verlagerung der Geschäfte ins Ausland sind vorbei.


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