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    HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei ! Was tun?

    eröffnet am 17.11.15 17:10:55 von
    neuester Beitrag 27.04.23 16:06:50 von
    Beiträge: 575
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      schrieb am 27.04.23 16:06:50
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      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 22.02.23 12:54:30
      Beitrag Nr. 574 ()
      Anruf vom Finanzamt
      Hallo zusammen,

      auch meinem damaligen Einspruch bzgl. HP-Split zur EKST-2015 wurde jetzt entsprochen.
      Ich erhalte die 25% KESt auf meinen halben Aktienbestand einschl. der Zinsen die über die Jahre angefallen sind zurück.

      Ende gut alles gut am heutigen Aschermittwoch ?

      Nicht ganz. Daneben wurden mir beim Verkauf der HPE (A140KD) im Jahre 2017 ein Aktiengewinn von meiner Bank attestiert.
      Die Bank hatte kurzerhand das Entflechtungsdatum 5.11.2015 herangezogen statt dem eigentlich Kaufdatum von 1999.
      Damals hatte ich jedoch durch einen gleichzeitigen Aktienverlust mir die Kapitalertragssteuer wiedergeholt.

      Natürlich habe ich so den Verlustvortrag im Nachhinein nach den BFH-Urteilen unberechtigterweise verloren.
      Da ich jedoch bzgl. der EKST-2017 zum HPE-Verkaufsjahr keinen Einspruch eingelegt hatte, verfolge ich dies nicht weiter.
      Avatar
      schrieb am 22.02.23 10:56:05
      Beitrag Nr. 573 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.328.472 von kohlerha am 20.02.23 22:58:51Wurde der HPE-Veräußerungsgewinn als die Differenz zwischen Verkaufspreis und Kurs der Einbuchung 2015 berechnet? Sofern die HP-Aktien nach 2008 gekauft wurden, wäre das meines Erachtens korrekt.
      Anders stellt es sich dar, wenn die HP-Aktien steuerlich "Altbestand" waren, also gekauft bis 31.12.2008. Dann müssten auch die 2015 neu entstandenen HPE-Aktien als Altbestand betrachtet werden und ihr Verkauf komplett steuerfrei sein.
      Ich habe ein ähnliches Problem. Meine HP-Aktien waren und sind steuerfreier Altbestand. Die zugeteilten HPE-Aktien habe ich 2017 bei Comdirect verkauft. Comdirect zog 25% Abgeltungssteuer (+Soli) ab auf die Differenz zwischen Einbuchungskurs vom 5.11.2015 und dem Verkaufskurs 2017. Aufgrund der im Oktober 2021 rechtlich korrigierten Behandlung des 2015-Splits sollten die HPE-Aktien in einem solchen Fall auch als Altbestand gelten. So wurde es zum Beispiel bei Siemens-Abspaltungen stets gehandhabt (Osram, Siemens Energy usw.). Ich reklamierte nach der BFH-Entscheidung 2021 bei Comdirect den 2017-Steuerabzug meines HPE-Verkaufs, Comdirect weigerte sich jedoch etwas zu korrigieren. Über eine Steuererklärung für 2017 konnte ich 2021 nichts mehr korrigieren lassen, weil ich diese längst abgegeben hatte und darin nicht versucht hatte, den 2017-HPE-Verkauf steuerlich anders behandeln zu lassen. Insgesamt eine unfaire Situation, die wegen der sehr langen Bearbeitungszeit der Gerichte (6 Jahre) bis zur Korrektur der steuerlichen Behandlung des HP/HPE-Spinoffs, entstanden ist.

      Einen jetzt 2023 entstandenen Steuerabzug bei HPE-Verkauf könnte man aber eventuell über die Steuererklärung für 2023 nächstes Jahr korrigieren lassen.
      Avatar
      schrieb am 20.02.23 22:58:51
      Beitrag Nr. 572 ()
      steuerliche Beurteilung bei aktuellem Verkauf der HPE-Aktien (US42824C1099) bei verpasstem Widerspruch
      Hallo zusammen,
      bin mir nicht sicher, ob die Frage hier so schon einmal gestellt wurde - ggf. bitte einfach darauf hinweisen.

      Ich hatte am 01.01.2016 beim Betriebsstättenfinanzamt der ING-DiBa AG (Finanzamt Frankfurt am Main V – Höchst) Widerspruch gegen die Besteuerung des Spin-Offs in Höhe von gut 1.800 Euro eingelegt. Gleichzeitig hatte ich bei meinem Finanzamt in der Einkommenssteuererklärung für 2015 darauf hingewiesen, dass noch ein Einspruch beim Finanzamt Höchst am Laufen ist.
      Das Finanzamt Höchst hatte sich bis zum 18.07.2017 Zeit gelassen, meinen Einspruch mit 4 Seiten Begründung als unbegründet zurückzuweisen und lediglich in einem Nebensatz darauf hingewiesen, dass ich ggf. meine Ansprüche über die Einkommenssteuererklärung geltend machen müsste.
      (Hab somit leider die Frist verpasst und damit über 1800 Euro dem "Staat geschenkt").

      Vor kurzem habe ich nun die HPE-Aktien veräussert und es wurde dabei ein Veräußerungsgewinn (nach Differenzmethode) von gut 1.300 EUR angegeben.
      Hier nun meine beiden (vielleicht naiven) Fragen:
      Ist dieser Veräußerungsgewinn "berechtigt"?
      Kann ich mir ggf. noch was von 2015 "zurückholen"?

      vielen Dank im voraus
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.01.23 14:42:34
      Beitrag Nr. 571 ()
      Post vom Finanzamt
      Hallo liebe Mitstreiter und -leider,
      ein letztes Mal möchte ich mich hier melden und ausdrücklich meinen herzlichen Dank an Euch richten, die Ihr mich mit Euren Infos so tatkräftig unterstützt habt, das ich in der Lage war, die richtigen und erforderlichen Schritte einzuleiten, um das Geld bzw. die Steuern, das uns unter einem behaupteten und nicht bewiesenen Vorwand gestohlen wurde, zurück zu bekommen. Wir haben Glück gehabt, dass das oberste Finanzgericht unser Anliegen verstanden hat (bei anderen Richtern wäre es möglicherweise zu einem anderen Urteil gekommen) und auch die Finanzbehörden das Urteil offensichtlich umsetzen und uns unser Geld zurückgeben. Ohne Euch hätte ich mir einen Steueranwalt nehmen müssen, und ich weiss nicht, ob ich es getan hätte bei einer höheren 3-stelligen Summe, wobei die Frage des richtigen Anwalts und die Höhe der Anwaltskosten (Spezialanwälte, die es von Lebendigen nehmen?) eventuell abschreckend gewesen wären.
      Ich habe vor ein paar Tagen einen neuen Steuerbescheid für 2015 bekommen einschließlich der Zinsen (ca. 16 %) so wie der TAXADVISOR in dem vorgehendem Beitrag beschrieben hat.
      Viele Grüße und alles Gute für die (Finanz) Zukunft wünscht Euch Packus

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      Avatar
      schrieb am 08.11.22 13:26:01
      Beitrag Nr. 570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.682.255 von Alexis18 am 03.11.22 08:32:48
      Zitat von Alexis18: Für die Jahre 2017 und 2018 gibt es noch 6% Zinsen p.a., danach 1,8% p.a. ... mit Zinseszins sollten da knapp 19% Zinsen zusammen kommen.


      Zinseszins gibt es bei der Verzinsung von Steuerforderungen nicht.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 03.11.22 08:32:48
      Beitrag Nr. 569 ()
      Zinsen vom Finanzamt
      Hallo

      meines Wissens beginnt die Zinsrechnung 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 233a Abgabenordnung).
      Das wäre dann wohl der 01.04.2017 (Steuer wurde ja wohl 2015 einbehalten).

      Für die Jahre 2017 und 2018 gibt es noch 6% Zinsen p.a., danach 1,8% p.a. ... mit Zinseszins sollten da knapp 19% Zinsen zusammen kommen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.11.22 08:27:29
      Beitrag Nr. 568 ()
      Post vom Finanzamt BB
      Hallo zusammen, wollte schon früher schreiben. Am 20.10.22 bekam ich einen abgeänderten 2015 Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt BB der die Rückerstattung der zu Unrecht einbehaltene "Kapitalerträge" beinhaltete. Am 21.10.2022 war das Geld auf dem Konto.

      Hatte bisher aber noch keine Möglichkeit den Bescheid eingehend zu überprüfen was die Zinsen betreffen.

      Weiß jemanden ab welchem Zeitpunkt die Zinsberechnung beginnen sollte?
      Schön wär's ab dem Moment vor 7 Jahren als uns das Geld geklaut worden ist.
      Oder beginnt die Zinsberechnung erst ab Urteilsverkündung?
      Noch dazu: was sollte der Zinssatz sein - die alte oder neue Berechnung? (Murphy's Law wahrscheinlich die neue reduzierte...)

      Vielen Dank im Voraus für Info's bzgl. die Zinsfragen.
      Avatar
      schrieb am 11.10.22 12:36:29
      Beitrag Nr. 567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.546.925 von Erika_L am 09.10.22 18:49:29Hallo Erika_L, vielen Dank für die Info. Es ist ja schon mal gut wenn es in einem Fall vorangeht - das lässt hoffen. Ich habe nun mal freundlich beim Finanzamt angefragt aber auch darauf noch keine Antwort bekommen.
      Avatar
      schrieb am 09.10.22 18:49:29
      Beitrag Nr. 566 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.252.843 von Maya_11 am 23.08.22 11:02:41Hallo Maya_11, Nachbarn von mir bekamen einen neuen 2015'er EKSt Bescheid und wenige Tage später das Geld mit dem neuen niedrigeren Zinssatz (Murphys Law läßt grüßen!).
      Das ist ca. 10 Tage her. Allerdings war der Betrag weniger als 2000 EUR aber immerhin. Ich dagegen warte immer noch auf einen 5-stelligen Betrag.
      Zuständiges Finanzamt: Böblingen.....
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