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    HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei ! Was tun? (Seite 48)

    eröffnet am 17.11.15 17:10:55 von
    neuester Beitrag 27.04.23 16:06:50 von
    Beiträge: 575
    ID: 1.221.696
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      schrieb am 08.12.15 11:53:37
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.242.919 von reimar47 am 04.12.15 15:43:45
      Beitrag von HP Rentner
      Zitat von reimar47: Liebes Forum,

      auch mein Widerspruch wurde von der Bank mit den üblichen Bemerkungen abgewiesen. Darum habe ich lange überlegt wie ich weitermache. Es gibt ja diverse Empfehlungen im Forum. Ich habe mich wie folgt entschieden. Der Hauptgrund, sollte es durchgehen, so habe ich meine abführte KESt Beträge zurück und kann warten bis das Ganze final entschieden ist. Anders gehe ich in Vorleistung, und das kann Jahre dauern. Wer lieber auf die 6% Zinsen spekuliert, dem bleibt es überlassen.

      Bitte beachtet, dass ich mich an meinen Kundenbetreuer der Bank gewendet habe. Ich rechne mir damit eine größere Chance aus. Er will ja schließlich weiterhin mit mir ein Geschäft machen.

      Mein Vorgehen:
      1. Widerspruch bei der Bank
      2. Nach Ablehnung der Bank, Mail alternativ doch über eine Gutschrift nachzudenken, unter Verweis auf das Vorgehen der Commerzbank. (siehe Dokument „Antwort der Commerzbank“ auf der Dropbox)
      3. Die Bank ist nicht verpflichtet diesen Weg zu nehmen! Aber falls doch, bekomme ich meine KESt zurück.
      4. Egal, ob positiv oder negativ entschieden, bei der Veranlagung 2015 muss es entsprechend angegeben werden. Auch da zwei Möglichkeiten:
      a) Spin-Off gilt bis dahin als steuerneutral. Leicht zu belegen
      b) weiterhin ungeklärt: Einkommensteuererklärung 2015 einreichen, ausführlich anhand der Vorlagen begründen.
      5. Falls ablehnender Bescheid 2015, erst dann Widerspruch gegen den Bescheid mit Hinweis auf ruhen lassen. (siehe Vorlagen)
      6. Falls das alles nicht reicht über Steuerberater Klage einreichen lassen.


      Ich hoffe das hilft Euch, werde Euch auf dem Laufenden halten.

      Im Gegenzug könntet Ihr mir bitte meine bereits eingestellten Fragen zur Einbuchung (#91 3.12.) beantworten. Ich bin „uralt“ Aktionär von HP, dass heißt meine „ursprünglichen“ Aktien wurden alle vor Einführung der Abgeltungssteuer 2009 erworben, und ich habe die HP/Agilent, Agilent /Keysight und nun den neuen HPI/HPE Spin-Off mitgemacht.

      Wie stehen bei Euch die Aktien im Depot hinsichtlich Einbuchungsdatum und Einbuchungskurswert:

      HP INC: WKN A142VP
      HP Enterprise: A140KD
      Agilent: 929138
      Keysight Techs: A12B6J

      Schon Mal Danke an baj für die erste Antwort.


      Und nochmals meine Bitte MACHT DRUCK BEI HP. Die Kontaktadressen kennt Ihr ja.

      Liebe Grüße

      reimar47
      Avatar
      schrieb am 06.12.15 23:21:11
      Beitrag Nr. 104 ()
      Liebe Mitleidende,

      Bitte prüft dringend wie Eure Banken nach Abzug der KEST für HPE auch Eure HPI Aktien bewertet haben!! Wie vorher schon beschrieben hat meine Bank erst nach hartnäckigem Hinterfragen die Anschaffungskosten für HPI wieder korrigiert auf die vor Spin Off Anschaffungskosten, nachdem zunächst diese nur zur Hälfte berücksichtigt wurden! Denn auch die Bank ist zunächst von einem wie von uns erwarteten Spin Off ausgegangen - wert- und steuerneutral mit Halbierung der Anschaffungskosten (wie auch des Börsenkurses).

      Sollte dieses bei Euch nicht der Fall sein, dann kommt zu dem zinslosen KEST Kredit für das FiAmt auf HPE Aktien (welcher einer Erhöhung der Anschaffungskosten darstellt - der erst nach Verkauf der HPE Aktien wieder "erstattet" bzw "eingerechnet" wird) ein echter Verlust bei Verkauf der HPI Aktien auf Euch zu!

      Bis zur Korrektur auf wertneutralen Spin Off (Kein Ertrag - Keine Steuern) und zur Korrektur der HP Anschaffungskosten für vor 2009 angeschaffte Aktien ist es noch ein langer Weg. Für den Moment kann eigentlich nur HP weiterhelfen oder über das WM Daten-Orakel kommt eine göttliche Einsicht - möglicherweise angeschoben über das BMF nach vielen Einsprüchen und Klagen.

      Aber Aufgeben ist keine Alternative - Grüsse
      baj
      Avatar
      schrieb am 06.12.15 18:54:55
      Beitrag Nr. 103 ()
      so, noch ein kleines Update von mir: Habe am Samstag einen Brief der Postbank erhalten. Auf meine Anfrage von Mitte November, welcher Punkt des Kriterienkatalogs denn jetzt eigentlich ganz genau nicht erfüllt gewesen wäre, teilt mir die Postbank jetzt bereits mit, dass - ihr ahnt es schon - sich die ISIN geändert hat. Das wäre also das nicht erfüllte Kriterium. Leider legen sie sich nicht so genau fest, ob es das einzige ist. Und offensichtlich hat die Postbank auch gar nicht recht gemerkt, dass sie mir damals ja sogar selbst zwei Briefe für zwei Kapitalmaßnahmen geschrieben hatten. Und nur bei einem heißt es "Änderung der ISIN auf Grund der Umbenennung in HP Inc".

      Aber was soll ich mich aufregen.

      Übrigens musste ich schon lachen, als ich in der Ablehnung meines Einspruchs vom Betriebsstättenfinanzamt die folgenden sinngemäßen Sätze gelesen hatte: WM Daten hat den Vorgang als steuerpflichtig eingestuft und das BMF gefragt ob es mit der dieser Einstufung einverstanden sei. Das BMF hat dann gesagt dass sie keine Bedenken hinsichtlich dieser Einstufung haben. Ja ja, wie war das noch mal mit den Fröschen und dem Teich trockenlegen... klar sind sie damit einverstanden, dass das Wasser drinbleibt!

      Einen angenehmen Rest-Sonntag!
      Avatar
      schrieb am 05.12.15 18:22:43
      Beitrag Nr. 102 ()
      Das Ganze ist wie ein "schwarzes Loch". Einmal Materie verschluckt und nie wieder losgelassen !

      Hallo zusammen,

      hier eine weitere Absage, diesmal vom Finanzamt.

      Sehr geehrter Herr XXX,

      in Ihrem Schreiben vom 30.11.2015 begehren Sie die Rückerstattung der von der Bank einbehaltenen Kapitalertragssteuer in Höhe von XXXXXXX €

      Die Bank kam bei Ihrer Prüfung zum Ergebnis, dass die zugrunde liegende Kapitalmaßnahme der Kapitalertragssteuer unterliegt.

      Nach unseren bisherigen Informationen kommt das Bundesfinanzministerium zur vorläufigen Einschätzung, dass die Einstufung als kapitalertragssteuerpflichtiger Vorgang im Einklang mit der geltenden Rechtslage steht. Das Finanzamt ist bemüht, eine möglichst rasche Entscheidung zu dieser Problematik herbeizuführen. Eine Rückerstattung Ihrer einbehaltenen Kapitalertragssteuer ist zum jetzigen Zeitpunkt bei der noch unklaren Rechtslage leider nicht möglich.
      Nach § 32 d Abs. 4 EStG hat jeder Steuerpflichtige aber die Möglichkeit, den durch das Kreditinstitut vorgenommenen Kapitalsteuerabzug dem Grunde und der Höhe nach im Rahmen der Veranlagung der Einkommenssteuer 2015 überprüfen zu lassen.

      Leider muß ich Sie auf diesen Weg verweisen und bedauere, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können.

      Mit freundlichen Grüßen,

      XXXXXXX (Bank)
      Avatar
      schrieb am 05.12.15 14:45:34
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.247.395 von reimar47 am 05.12.15 11:13:49
      Zitat von reimar47: gibt es außer der CoBa Gruppe (Commerzbank, ComDirect) noch andere Banken, die analog dazu KESt-Beträge im Nachhinein gutschreiben oder von sich aus eine Korrekturmöglichkeit angeboten haben?

      Ich gehe davon aus, dass diese Banken - in welcher Form auch immer - sich dabei abgesichert haben. Habt Ihr dazu weitere Informationen?


      Großer Absicherung bedarf es nicht: Die CoBa hat das bei Google schon entpsrechend gehandhabt: Die Steuer wird erstattet, in der Steuerbescheinigung wird der Ertrag trotzdem in voller Höhe ausgewiesen (so dass die ausgewiesene Steuer natürlich nicht mehr "passt") und das Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen wird informiert.

      Gruß
      Taxadvisor

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      Avatar
      schrieb am 05.12.15 11:13:49
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.242.919 von reimar47 am 04.12.15 15:43:45Liebe Forum Mitglieder,

      gibt es außer der CoBa Gruppe (Commerzbank, ComDirect) noch andere Banken, die analog dazu KESt-Beträge im Nachhinein gutschreiben oder von sich aus eine Korrekturmöglichkeit angeboten haben?

      Interessant wäre auch die bereits gestellte aber noch nicht beantwortete Frage, welche Banken ohne Zutun bereits beim Spin-Off keine KESt einbehalten habe. Ich gehe davon aus, dass diese Banken - in welcher Form auch immer - sich dabei abgesichert haben. Habt Ihr dazu weitere Informationen?


      Danke
      reimar47
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.12.15 18:07:14
      Beitrag Nr. 99 ()
      Hallo reimar47

      Da scheint Deine Bank IT technisch möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand zu sein. Wie auch immer ich bin bei der DAB und auch dort scheint man sich nicht ganz klar zu sein wie Einstandskurse zu buchen sind.

      1. Anfang November waren sowohl HPI und HPE mit jeweils der Hälfte der Anschaffungskosten als Einstandskurs gebucht - Historie nicht mehr sichtbar - aber irgendwo gespeichert. Alles gut, dachte ich...
      2. Am 6.11. dann die Überraschung: Abführung von KEST auf die HPE Aktien als "steuerliche Dividende". Einstandskurs für HPE korrigiert auf 13,019 - HPI Hälfte der ursprünglichen Anschaffungskosten. So bis Anfang der Woche.
      3. Heute - online - Korrektur auch für HPI in dem nun die ursprünglichen Anschaffungskosten als Durchschnittswert hinterlegt sind. Das ist schon etwas besser aber entspricht noch lange nicht dem was es sein sollte wie unter 1.

      Welche Werte haben Eure Banken als HPI und HPE Anschaffungskurse hinterlegt??

      Gruss
      baj
      Avatar
      schrieb am 04.12.15 16:42:15
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.236.877 von baj am 03.12.15 21:00:45Hallo baj,

      bzgl. meiner Fragen im Beitrag #91 vom 3.12.2015 und deiner Antwort:

      Ich bin bei einer Genossenschaftsbank und Uralt-Aktionär von vor der Jahrtausendwende.

      Wie schon erwähnt steht bei mir HPI (Leerfeld, mit Fußnote), HPE (0,00 €), bei dem Agilent/Keysight Spin-Off: Agilent (Leerfeld, mit Fußnote), Keysight (0,00 €). Fußnote „Das Ergebnis konnte nicht ermittelt werden, da für diese Posten nicht alle relevanten Kurse vorliegen“

      Habe gerade noch folgende Info, allerdings mit Stand 1.12. auf Anfrage erhalten:
      "Ergebnis in Euro" je Aktie: (nehme an das meint den zu versteuernden Gewinn bei Veräußerung)
      HPI (Leerfeld, mit Fußnote), HPE (14,01 €), Agilent (Leerfeld, mit Fußnote), Keysight (28,94 €). Die Werte für HPE und Keysight sind also identisch mit den Tageskurswerten! Das Leerfeld beim Ergebnis bei HPI und Agilent könnte bedeuten, dass Leerfeld könnte darauf hinweisen, dass keine KESt beim Verkauf anfällt, muss ich aber noch abklären.

      Wie schon vermutet, da stimmt einiges nicht. Selbst für den im Nachgang doch als steuerfrei deklarierten Agilent/Keysight spin-off in 2014.

      Wie sieht es bei anderen Usern aus? Gibt es überhaupt noch Uralt-Aktionäre unter Euch, die den HP/Agilent Split auch noch mitgemacht haben und heute noch deren Aktien halten?

      Danke
      reimar47
      Avatar
      schrieb am 04.12.15 15:46:56
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.242.919 von reimar47 am 04.12.15 15:43:45Sorry BeMe,

      habe gerade bemerkt, dass du auch geantwortet hast. Danke auch an dich.
      reimar47
      Avatar
      schrieb am 04.12.15 15:43:45
      Beitrag Nr. 96 ()
      Liebes Forum,

      auch mein Widerspruch wurde von der Bank mit den üblichen Bemerkungen abgewiesen. Darum habe ich lange überlegt wie ich weitermache. Es gibt ja diverse Empfehlungen im Forum. Ich habe mich wie folgt entschieden. Der Hauptgrund, sollte es durchgehen, so habe ich meine abführte KESt Beträge zurück und kann warten bis das Ganze final entschieden ist. Anders gehe ich in Vorleistung, und das kann Jahre dauern. Wer lieber auf die 6% Zinsen spekuliert, dem bleibt es überlassen.

      Bitte beachtet, dass ich mich an meinen Kundenbetreuer der Bank gewendet habe. Ich rechne mir damit eine größere Chance aus. Er will ja schließlich weiterhin mit mir ein Geschäft machen.

      Mein Vorgehen:
      1. Widerspruch bei der Bank
      2. Nach Ablehnung der Bank, Mail alternativ doch über eine Gutschrift nachzudenken, unter Verweis auf das Vorgehen der Commerzbank. (siehe Dokument „Antwort der Commerzbank“ auf der Dropbox)
      3. Die Bank ist nicht verpflichtet diesen Weg zu nehmen! Aber falls doch, bekomme ich meine KESt zurück.
      4. Egal, ob positiv oder negativ entschieden, bei der Veranlagung 2015 muss es entsprechend angegeben werden. Auch da zwei Möglichkeiten:
      a) Spin-Off gilt bis dahin als steuerneutral. Leicht zu belegen
      b) weiterhin ungeklärt: Einkommensteuererklärung 2015 einreichen, ausführlich anhand der Vorlagen begründen.
      5. Falls ablehnender Bescheid 2015, erst dann Widerspruch gegen den Bescheid mit Hinweis auf ruhen lassen. (siehe Vorlagen)
      6. Falls das alles nicht reicht über Steuerberater Klage einreichen lassen.


      Ich hoffe das hilft Euch, werde Euch auf dem Laufenden halten.

      Im Gegenzug könntet Ihr mir bitte meine bereits eingestellten Fragen zur Einbuchung (#91 3.12.) beantworten. Ich bin „uralt“ Aktionär von HP, dass heißt meine „ursprünglichen“ Aktien wurden alle vor Einführung der Abgeltungssteuer 2009 erworben, und ich habe die HP/Agilent, Agilent /Keysight und nun den neuen HPI/HPE Spin-Off mitgemacht.

      Wie stehen bei Euch die Aktien im Depot hinsichtlich Einbuchungsdatum und Einbuchungskurswert:

      HP INC: WKN A142VP
      HP Enterprise: A140KD
      Agilent: 929138
      Keysight Techs: A12B6J

      Schon Mal Danke an baj für die erste Antwort.


      Und nochmals meine Bitte MACHT DRUCK BEI HP. Die Kontaktadressen kennt Ihr ja.

      Liebe Grüße

      reimar47
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