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    "Reichsbürger" und wie man mit ihnen umgeht... (Seite 67)

    eröffnet am 05.01.16 08:59:15 von
    neuester Beitrag 29.11.23 14:56:13 von
    Beiträge: 1.138
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      schrieb am 17.11.17 11:03:45
      Beitrag Nr. 478 ()
      Andreas T. (43) ist Polizeikommissar aus Berlin, Neonazi, seit zehn Jahren :confused::cry: bei vollen Bezügen vom Polizeidienst suspendiert.

      10 Jahre !!! 2800€ für NICHTS! :mad::mad::mad:


      Genau wegen solchen Fällen kriege ich Puls :mad::mad::mad:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.11.17 10:50:08
      Beitrag Nr. 477 ()
      Nun, man kann daran zweifeln, ob die folgende Info in einem Forum über den angemessenen "Umgang mit Reichsbürgern" in die richtige Schublade befördert wird ( für mich ist es ein Grenzfall eines verkappten Reichsbürgers in Polizeiuniform ) oder eher in dem Forum über "Rechtsterrorismus in neuer Form" richtig aufgehoben ist, aber erfreulich ist sie allemal.

      http://www.bild.de/regional/berlin/polizist/nazi-polizist-ve…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.bild.de/regional/berlin/polizist/nazi-polizist-ve…


      Nazi-Polizist darf endlich entlassen werden

      17.11.2017 - 09:44 Uhr

      Andreas T. (43) ist Polizeikommissar aus Berlin, Neonazi, seit zehn Jahren :confused::cry: bei vollen Bezügen vom Polizeidienst suspendiert. Besoldungsgruppe A 9, das liegt bei 2800 Euro. Die Berliner Polizei wollte ihn seit langem rausschmeißen, T. wehrte sich dagegen

      Am Donnerstag stand er in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht. Am Freitag fiel das Urteil: der Nazi-Polizist verlor. Er darf aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder Verfassungstreue entfernt werden.

      Er muss die Kosten des Verfahrens tragen. Die Ergebnisse der vorigen Instanzen sind damit aufgehoben.

      Die Begründung aus dem Gericht: „Ein Beamter, der Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt trägt und den sogenannten Hitlergruß zeigt, kann aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden."

      Und weiter: „Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Sie müssen sich zu der Verfassungsordnung, auf die sie vereidigt worden sind, bekennen und dafür eintreten.


      Quälend lang haben die Mühlen des Rechtsstaates gemahlen - bis endlich das erlösende Urteil gefällt wurde.

      Andreas T. wurde 2007 suspendiert. Er soll an einer CD für die Neonazi-Band „D.S.T.“ mitgearbeitet haben. Bei einer Razzia wurden seine Wohnung und die seiner Freundin, einer NPD-Funktionärin, durchsucht.

      Gefunden wurden Hakenkreuz-Flagge, ein gerahmtes Bild von Adolf Hitler und ein weiteres von SA-Sturmführer Horst Wessel.

      Es wurde wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole ermittelt. Doch zu einer strafrechtlichen Verurteilung führte das Verfahren nicht.

      Trotzdem erhob das Land Berlin am 22. März 2012 Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht, wollte den Neonazi aus dem Beamtenverhältnis entfernen. Er habe gegen seine Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen. Am 9. April 2013 wies das Gericht die Klage ab. Das Land ging in Berufung.

      Doch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg war der Auffassung, dass es zwar Indizien auf eine verfassungsfeindliche Gesinnung gebe, das alleine aber nicht ausreiche.


      E'nde gut - alles gut....:confused: Wie man's nimmt.
      Zehn Jahre lang hat dieser Sozialschmarotzer auf Kosten des braven Steuerzahlers eine ruhige Kugel schieben dürfen. Kaum anzunehmen, daß er die weiterbezahlten Bezüge wird irgendwann ( am St. Nimmerleinstag ) zurückzahlen mu0.....:cry:
      Avatar
      schrieb am 15.11.17 07:53:35
      Beitrag Nr. 476 ()
      Übung der Polizei in Syke
      Was tun, wenn sich der Reichsbürger verschanzt


      Na was soll wohl man tun?

      Ramme, Tür auf und Handgranate rein! :eek:

      Ein Toter Polizist durch dei Irren reicht doch wohl! :eek:

      https://www.weser-kurier.de/region/syker-kurier_artikel,-was…
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 07:59:03
      Beitrag Nr. 475 ()
      Ein als Reichsbürger bekannter 36-jähriger Mann wurde am 03.11. gegen 17.15 Uhr durch zivile Beamte in der Franz-Schubert-Straße festgenommen. Der Mann wurde mit zwei Haftbefehlen gesucht und hatte sich immer wieder der Verhaftung entziehen können. Er wurde wegen mehrerer Verkehrsstraftaten zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 96 Tagen verurteilt. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.:eek:

      Und anschleißend hoffentlich in eine Spezialklinik in der man seine Wahnvorstellungen behandelt:eek:

      https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/reichsbuerger-v…
      Avatar
      schrieb am 05.11.17 07:03:14
      Beitrag Nr. 474 ()
      Fakten zu Reichsbuergern aus einer kleinen Anfrage der Gruenen:

      1. Wie hoch ist das Personenpotenzial der „Reichsbürger“ in Deutschland nach
      Einschätzung der Bundesregierung?

      Antwort
      Nach Einschätzung der Bundesregierung liegt das Personenpotenzial von
      „Reichsbürgern“ derzeit bei etwa 10 000 Personen.

      2. Wie groß ist die Zahl der „Reichsbürger“, die nach Kenntnis der Bundesregierung
      derzeit als „Gefährder“ eingestuft werden?

      Antwort
      Nach Kenntnis der Bundesregierung ist derzeit ein „Reichsbürger“ als „Gefährder“ eingestuft.

      5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von Rechtsextremen
      und sog. Reichsbürgern?

      Antwort
      Nach Kenntnis der Bundesregierung werden von der in der Antwort zu Frage 1
      genannten Anzahl etwa 500 bis 600 Personen als Rechtsextremisten eingeschätzt.
      Darüber hinaus verfügen weitere Rechtsextremisten über Kontakte in die „Reichsbürger“-Szene.

      14. Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach „Reichsbürger“
      besonders häufig
      a) über Jagd- und Sportwaffen und/oder entsprechende Erlaubnisse verfü-
      gen?
      b) Erlaubnisse auf der Grundlage „Brauchtumsschützen oder Brauchtumspflege“
      erteilt werden?
      c) der Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffenoder
      Munitionssammler erfolgt?
      Wenn ja, sieht die Bundesregierung Defizite in der Prüfung der Bedürfnisse
      und/oder Zuverlässigkeit- und Eignungsprüfung, und wie beabsichtigt sie
      diese zu beseitigen?

      Antwort:
      Die „Reichsbürger“-Bewegung wird seit November 2016 von den Verfassungsschutzbehörden
      des Bundes und der Länder bundesweit als Sammelbeobachtungsobjekt
      bearbeitet. Daher liegen derzeit noch keine abschließenden Erkenntnisse
      im Sinne der Fragestellung vor. Nach ersten Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden
      des Bundes und der Länder sollen ca. 700 „Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“
      eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen.

      http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811246.pdf

      ------------------------------------------------------------

      10000 Personen
      darunter 1 einziger 'Gefaehrder' (0.01 %)
      ca. 7% besitzen eine waffenrechtliche Erlaubnis.

      Zum Vergleich:

      Derzeit werden 700 Islamisten in Deutschland als Gefaehrder eingestuft. Die Gesamtzahl der maennlichen, erwachsenen Muslime duerfte in Deutschland UNTER 7 Millionen Personen liegen. Das heisst, der relative Anteil an Gefaehrdern ist bei Reichsbuergern niedriger als bei erwachsenen, maennlichen Muslimen.
      http://www.bz-berlin.de/deutschland/zahl-der-terror-verfahre…

      Laut obiger kleinen Anfrage (Punkt 23) gibt es in Deutschland ueber 2 Millionen Waffenbesitzkarten, kleine Waffenscheine etc., die sich wohl zumeist im Besitz von maennlichen Erwachsenen befinden. In Deutschland duerften grob geschaetzt 30 Millionen maennliche Erwachsene leben. Das heisst, vielleicht 7% der deutschen Maenner besitzen eine solche Berechtigung. Bei Reichsbuergern sind es ebenfalls 7%.

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      Avatar
      schrieb am 02.11.17 08:00:46
      Beitrag Nr. 473 ()
      Gemeingefährlich diese Typen....

      Und ein Reichsbürgerexemplar was nicht mal Deutsch kann:eek:

      http://www.ardmediathek.de/tv/MDR-SACHSENSPIEGEL/Reichsb%C3%…
      Avatar
      schrieb am 31.10.17 21:11:13
      Beitrag Nr. 472 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.065.448 von Blue Max am 31.10.17 13:54:57
      Zitat von Blue Max: Genau so angemessen wäre vermutlich ein Freispruch gewesen.

      Psychisch Kranke können schlieslich für ihre Taten nicht verurteilt werden...

      :eek:


      Nein aber der Öffentlichkeit entnommen werden :eek:
      Avatar
      schrieb am 31.10.17 19:53:27
      Beitrag Nr. 471 ()
      200 Beweise dass die Erde keine rotierende Kugel ist
      Original: "200 Proofs Earth is Not a Spinning Ball" von Eric Dubay. Übersetzung von Paul Breuer. Gelesen von Flo, ohne Anspruch auf Perfektion.

      Quelle:


      Überall sind Sie .....
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.10.17 13:54:57
      Beitrag Nr. 470 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.005.365 von Doppelvize am 23.10.17 12:07:58Genau so angemessen wäre vermutlich ein Freispruch gewesen.

      Psychisch Kranke können schlieslich für ihre Taten nicht verurteilt werden...

      :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.10.17 20:21:57
      Beitrag Nr. 469 ()
      Hier sprechen die Reichsbürger
      Normalerweise schweigen Reichsbürger gegenüber der Presse. Zwei Vertreter der „geeinten deutschen Völker und Stämme“ haben eine Ausnahme gemacht - und geben tiefe Einblicke in ihre Szene.

      Quelle:

      http://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/verstoerende…
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