checkAd

    ETW mit 75 kaufen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.07.16 23:55:23 von
    neuester Beitrag 30.12.17 18:11:39 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.235.968
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.253
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 29.07.16 23:55:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,
      Ich hoffe hier auf Meinungen und Hinweisen bezüglich folgender Thematik:
      Meine liebe Mutter, Alter 75(!), würde gern in meine Nähe (Universitätsstadt) ziehen (auch wegen Enkelkinder), da uns 500km trennen, und in meinem Geburtsort sie nichts mehr hält.

      Altes Elternhaus bringt ca.350.000 Euro (um einen zügigen Verkauf mache ich mir keine Sorgen).

      Angestrebte ETW, derzeit im Neubau (Bezug nächsten Jahres), in Zentrumsnähe meines Wohnortes würde ca. 270.000 Euro kosten (exkl. Notar und Steuer, Courtagefrei). Bei einem evtl. Kauf wird die ETW zwischenfinanziert. Nach Abwicklung der alten Wohnung und Einzug in neue ETW also keine Kreditbelastung. Ein paar ausreichende finanzielle Polster (in Bar unter Kopfkissen, wie das bei alten Leuten meist so ist) bleiben unberührt und nach Umzug bestehen.

      Rente 1400 Euro auf die Hand.

      Das Wohngeld für die ETW (Rücklagen, Hausmeister usw) beziffert sich bei 300 Euro im Monat (ohne Wasser und Energie).
      Eine vergleichbare Mietwohnung in meiner Stadt würde ca. 600 Euro kalt teuer sein. Eine Mietwohnung zu finden ist bzgl. Lage und dem Run der Studenten auf WG-taugliche Mietwohnungen schwer, aber möglich.

      Ich gehe von aus, dass meine liebe Mutter noch 15 Jahre leben wird und dann die ETW verkauft, da meine Schwester ihren Anteil mit aller Gewalt bestimmt haben möchte.

      Was nun machen? Lohnt sich die Anschaffung für meine Mutter? Ich denke hier auch an den gesundheitlichen Faktor meiner Mutter. Sie ist zwar gesund, aber es kann ja so schnell gehen. Falls sie Teil/Vollpflegefall mal werden sollte, wird die Rente nicht reichen und Vater Staat an die Immobilie ran wollen, bevor Zuschüsse fliessen.

      Wie würdet Ihr rechnen? Was denkt Ihr?
      Vielen Dank für Eure/Ihre Tipps, Hinweise, Berechnungen, Meinungen.
      VG. bernie
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.07.16 01:05:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.950.457 von Bernie-BK am 29.07.16 23:55:23Im Grundsatz ist die Idee richtig. Ich würde jedoch empfehlen eine gebrauchte Wohnung zu kaufen. Beim Neukauf legst du ähnlich wie beim neuen Auto letztendlich drauf.

      Bedenke auch, dass ältere Menschen eventuell früher oder später pflegebedürftig werden. Pflege im Pflegeheim kann 3000 oder 4000 Euro im Monat kosten. Auch Wohneigentum muss dafür herhalten.

      Daher wäre es sinnvoll zu überlegen eine Schenkung zu veranlassen oder ein vorzeitiges Erbe. Jedoch können auch die relevant werden wenn es nicht länger als 10 Jahre her ist. Darüber lohnt es sich dennoch nachzudenken.

      Übrigens bist du als Sohn deiner Mutter gegenüber auch unterhaltspflichtig. Da halten sich die Beträge zwar in Grenzen, weil man einen relativ hohen Selbstbehalt hat, aber dein nicht selbst genutztes Wohneigentum muss unter Umständen auch herhalten im Falle der Pflege.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.07.16 10:06:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.950.583 von Bowlgod am 30.07.16 01:05:50Warum pflegt ihr Eure Eltern nicht selber?

      Was hindert die Kinder daran die Pflege für ihre Eltern selber zu übernehmen. Ist man sich zu fein geworden, jene die einem das Leben und ihr eigenes Leben geschenkt haben, etwas von all dem zurück zu geben?

      Was leistet die Schwester für den Fall, dass die Mutter pflegebedürftig wird? Falls, so wie ich es verstehe hier der Bruder die Pflege selbst übernimmt, so sollte er prüfen inwieweit er die Übernahme dieser Fürsorge später im Erbfall sich zusätzlich auf sein Erbe anrechnen lassen kann.

      http://www.pflege-durch-angehoerige.de/2015/09/22/pflegende-…

      Wenn die Schwester sich nicht im Falle einer Pflege beteiligen will, so wird sie sich das also später anrechnen lassen müssen.

      Im Falle eines Vollpflegefalls oder Bettlägrigkeit würde man wahrscheinlich im Sinne der Grundpflege rund 3 Stunden am Tag rechnen müssen - also Körperpflege, Füttern usw. - ggf. Betreungsleistung für die regelmässig wiederkehrenden Rechtsgeschäfte und Einkäufe - zuzüglich Auslagen usw.

      Diese 3 Stunden dürften man wohl durchaus mit 36 Euro die Stunde in Ansatz bringen - rechnet man noch sonstige Kosten und Auslagen für Plfegeuntensilien, wie Windeln usw. hinzu dann dürfte es sich wohl schnell um einen täglich Betrag von 120-130 Euro handeln.

      Davon wäre eventuell das Pflegegeld der Krankenkassen abzuziehen, das man als Pflegender für die Pflegebedürftige Person - je nach Pflegeklasse - erhält. Da läppert sich aber beispielsweise im Falle einer 1-2 jährigen Pflege - oder auch länger, sehr schnell ein nicht unerheblicher Betrag zusammen.

      Dies nur mal so zum Hinweis, falls die Schwester nicht bereit ist ihren Teil zur Pflege im Fall der Pflegebedürftigkeit bei zu steuern....

      Viele Grüsse.

      IT24
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.07.16 10:11:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.951.420 von Indextrader24 am 30.07.16 10:06:57Ich gehe aber schon davon aus dass du noch nie einen Pflegefall hattest für den du die tägliche Pflege übernommen hast.
      Avatar
      schrieb am 30.07.16 10:21:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hatte auch mal eine ETW früher mal für 2 Jahre.

      Kaufe nie mehr eine. Da quatschen mir zu viele Schwätzer bei der Eigentümerversammlung rein. Zweitens gibt es auch Besitzer die Vermieten. Mit den Mietern muß man sich auch rumschlagen.

      Und, Hausgeld für eine 270 000€ Wohnung mit 300€ ansetzen, wird nicht reichen. Das ist neben den laufenden Kosten wie ein Miete.

      Tip, wenn dann auf Nießbrauch, wegen späterem Unterhalt.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1870EUR -2,09 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 30.07.16 10:42:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bernie-BK,
      deine Mutter tauscht – wie Hans im Glück – ein Schwein gegen eine Kuh ein. Aber warum nicht? Sie ist selbständig und kann tun und lassen, was sie für richtig hält.

      Über Erbe und Pflege könnte vor allem deine Mutter sich Gedanken machen. Muß sie aber nicht unbedingt. Was nicht klar absehbar ist, kommt oft anders. Auf keinen Fall würde ich mich vorsorglich arm schenken. Wenn die Kinder darauf drängen, ist es keine Fürsorge sondern Gier. Im übrigen stirbt nicht jeder nach langjähriger, teurer Pflege.
      Avatar
      schrieb am 30.12.17 18:11:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Bernie,
      da der Beitrag nun schon etwas älter ist, habt ihr euch wahrscheinlich schon entschieden bzw. die Wohnung gekauft (oder auch nicht).

      Da Du Bedenken bezüglich stark ansteigender Kosten im Pflegefall hattest wollte ich dennoch kurz darauf hinweisen, dass sich dieses Jahr einiges auf der Kostenseite getan hat. Die Eigenanteile für Pflegeheime haben sich stabilisiert (siehe: http://www.altenpflege-hilfe.net/hilfe-bei-der-altenpflege/e… und um der Pflegesituation gerecht zu werden, wurden noch die neuen Pflegegrade eingeführt.

      Was dieses Thema angeht sollte man also nicht mehr zu große Angst haben.

      Gruß
      Sasa


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      ETW mit 75 kaufen?