Zeal Network: Welche Indikatoren deuten auf eine Trendwende hin? (Seite 23)
eröffnet am 16.04.17 08:30:27 von
neuester Beitrag 08.05.24 10:40:41 von
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http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2018-01/42713382…
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Antwort auf Beitrag Nr.: 56.395.888 von Hiberna am 07.12.17 19:59:35Hast du dir mal angeschaut was Raymond James bei ariva.de zur Umsatzsteuer schreibt?
Na ja, für mich gibt es diverse unterschiedliche Szenarien. Aktuell fänd ich es aus Kundensicht ziemlich fragwürdig, wenn die Lotterien eingestellt würden. Und im Normalfall sollten Gerichte und Regulierungsbehörden zugunste der Verbraucher und des Wettbewerbs entscheiden. Haben sie bisher ja auch bei allem was Zeal betraf.
Na ja, für mich gibt es diverse unterschiedliche Szenarien. Aktuell fänd ich es aus Kundensicht ziemlich fragwürdig, wenn die Lotterien eingestellt würden. Und im Normalfall sollten Gerichte und Regulierungsbehörden zugunste der Verbraucher und des Wettbewerbs entscheiden. Haben sie bisher ja auch bei allem was Zeal betraf.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.395.615 von katjuscha-research am 07.12.17 19:36:39Wenn das deutsche Finanzamt Umsatzsteuer einklagen will, wäre es irgendwie kontraproduktiv, wenn der deutsche Staat bzw. die Regulierungsbehörde das Geschäft gleich ganz verbietet.
wenn die Umsatzsteuer erhoben wird, dann ist die deutsche Sekundärlotterie vermutlich nicht mehr profitabel, so dass sie eingestellt wird und dies ist wahrscheinlich das Ziel.
Die Vorstandsvorsitzende von Lotto24 sagte beim Eigenkapitalforum, dass sogar droht, dass die Mehrwertsteuer auf den Wetteinsatz und nicht auf den Wettgewinn erhoben wird. Dies würde das Aus für die deutsche Sekundärlotterie bedeuten. Ich weiß aber nicht, ob dies nur Wunschdenken von Lotto24 ist oder ob dies eine wirkliche Bedrohung ist.
wenn die Umsatzsteuer erhoben wird, dann ist die deutsche Sekundärlotterie vermutlich nicht mehr profitabel, so dass sie eingestellt wird und dies ist wahrscheinlich das Ziel.
Die Vorstandsvorsitzende von Lotto24 sagte beim Eigenkapitalforum, dass sogar droht, dass die Mehrwertsteuer auf den Wetteinsatz und nicht auf den Wettgewinn erhoben wird. Dies würde das Aus für die deutsche Sekundärlotterie bedeuten. Ich weiß aber nicht, ob dies nur Wunschdenken von Lotto24 ist oder ob dies eine wirkliche Bedrohung ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.395.345 von Hiberna am 07.12.17 19:15:44Widerspricht aber irgendwie der Klage wegen der Umsatzsteuer.
Wenn das deutsche Finanzamt Umsatzsteuer einklagen will, wäre es irgendwie kontraproduktiv, wenn der deutsche Staat bzw. die Regulierungsbehörde das Geschäft gleich ganz verbietet.
Und wie gesagt, davon wären etliche bekannte Unternehmen betroffen, die in Deutschland erstens Aktivitäten wie Sportsponsoring bereiben und sich zweitens ja in einem regulierten Markt befinden. Mehr dazu steht ja unter deinem zweiten Link. Ich fänds schon etwas merkwürdig, wenn man da jetzt den Deckel drauf macht. Wohin soll das Glücksspiel dann wandern? Im Internet sucht man sich dann illegale Wege bei richtig obskuren Anbietern. Dann doch lieber Lotto24 etc.
Wenn das deutsche Finanzamt Umsatzsteuer einklagen will, wäre es irgendwie kontraproduktiv, wenn der deutsche Staat bzw. die Regulierungsbehörde das Geschäft gleich ganz verbietet.
Und wie gesagt, davon wären etliche bekannte Unternehmen betroffen, die in Deutschland erstens Aktivitäten wie Sportsponsoring bereiben und sich zweitens ja in einem regulierten Markt befinden. Mehr dazu steht ja unter deinem zweiten Link. Ich fänds schon etwas merkwürdig, wenn man da jetzt den Deckel drauf macht. Wohin soll das Glücksspiel dann wandern? Im Internet sucht man sich dann illegale Wege bei richtig obskuren Anbietern. Dann doch lieber Lotto24 etc.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.394.829 von katjuscha-research am 07.12.17 18:38:22Wieso sollte die Regulierungsbehörde das tun? Es widerspricht europäischem Recht.
die britische Behörde hat laut dem verlinkten Beitrag mit dem Verbot gegen das europäische Recht gehandelt.
Die deutsche Regulierungsbehörde ist vermutlich auch bestrebt, das Wetten auf ausländischen Portalen zu verbieten, sofern ein solche Untersagung rechtlich nicht angreifbar ist.
die britische Behörde hat laut dem verlinkten Beitrag mit dem Verbot gegen das europäische Recht gehandelt.
Die deutsche Regulierungsbehörde ist vermutlich auch bestrebt, das Wetten auf ausländischen Portalen zu verbieten, sofern ein solche Untersagung rechtlich nicht angreifbar ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.393.944 von Hiberna am 07.12.17 17:47:04Das musst du mal genauer erklären!
Wieso sollte die Regulierungsbehörde das tun? Es widerspricht europäischem Recht. Mal davon abgesehen sind fast alle Anbieter hierzulande keine deutschen Gesellschaften. Das würde Deutschland einiges an Umsätzen, Steuern und Sponsoringaktivitäten kosten.
Wieso sollte die Regulierungsbehörde das tun? Es widerspricht europäischem Recht. Mal davon abgesehen sind fast alle Anbieter hierzulande keine deutschen Gesellschaften. Das würde Deutschland einiges an Umsätzen, Steuern und Sponsoringaktivitäten kosten.
Die "politische" Juncker-Kommission überlässt die Online-Glücksspielreform den Gerichten
https://www.presseportal.de/pm/65869/3809270" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://www.presseportal.de/pm/65869/3809270
https://www.presseportal.de/pm/65869/3809270" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://www.presseportal.de/pm/65869/3809270
es besteht das Risiko, dass die deutsche Regulierungsbehörde dem britischen Beispiel unter http://totallygaming.com/news/lottery/uk-government-bans-thi… folgt und es deutschen Lottospielern verbietet, Lottoeinsätze bei ausländischen Lottoanbietern zu kaufen. Zeal Network ist ein britischer Wettanbieter und 95 Prozent seines Erlöses kommt von deutschen Lottospielern.
Nun ist es für mich zu riskant, noch weiter in Zeal Network investiert zu sein. Ich habe meine Anteile verkauft.
Nun ist es für mich zu riskant, noch weiter in Zeal Network investiert zu sein. Ich habe meine Anteile verkauft.
"12/06/2017
DGAP-News: ZEAL Network SE: Dividend Declaration
DGAP-News: ZEAL Network SE / Key word(s): Dividend
06.12.2017 / 16:45
The issuer is solely responsible for the content of this announcement.
The Executive Board of ZEAL Network SE has proposed, and the Supervisory Board has approved, the declaration of this year's interim dividend of EUR 1.00 per share. The record date will be 28 December 2017, and the payment and ex-dividend date will be 29 December 2017."
http://www.zeal-network.co.uk/investors/financial-news/
DGAP-News: ZEAL Network SE: Dividend Declaration
DGAP-News: ZEAL Network SE / Key word(s): Dividend
06.12.2017 / 16:45
The issuer is solely responsible for the content of this announcement.
The Executive Board of ZEAL Network SE has proposed, and the Supervisory Board has approved, the declaration of this year's interim dividend of EUR 1.00 per share. The record date will be 28 December 2017, and the payment and ex-dividend date will be 29 December 2017."
http://www.zeal-network.co.uk/investors/financial-news/
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.356.419 von Hiberna am 04.12.17 12:32:32Hast Recht. Bei genauerem Hinsehen erscheint es mir nun doch so, dass hier nur eien Vermittlungsgebühr eingestrichen wird. Im Gegensatz zu den anderen Lotterien steht bei "El Gordo" nämlich nicht der Hinweis "Man nimmt jedoch mit einem Tipp auf Tipp24 nicht direkt an den staatlichen Lotterien teil."
10.05.24 · dpa-AFX · ZEAL Network |
08.05.24 · dpa-AFX · ZEAL Network |
08.05.24 · Der Aktionär TV · Bijou Brigitte |
08.05.24 · wO Newsflash · ZEAL Network |
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08.05.24 · EQS Group AG · ZEAL Network |
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07.05.24 · dpa-AFX · ZEAL Network |
30.04.24 · EQS Group AG · ZEAL Network |
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