checkAd

    Steuerrechtliche Fragen, Abgeltungssteuer, Einkommenssteuer, Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.04.18 13:19:38 von
    neuester Beitrag 12.04.18 10:20:53 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.277.729
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 371
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.04.18 13:19:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe eine paar Fragen bezüglich meiner anstehenden Steuererklärung in Bezug auf die Abgeltungssteuer.
      Mir ist bewusst, dass hierfür ausgebildete Steuerberater zur Verfügung stehen, bevor ich aber den Weg zum Steuerberater gehe, würde ich mich gerne selber mit der Steuererklärung auseinandersetzten und diese die nächsten drei Jahre Selbstständig durchführen, damit ich dafür ein grobes Verständnis bekomme.

      Zum Sachverhalt: Ich bin 22 Jahre alt, absolviere aktuell ein duales Studium (gehört noch zur Erstausbildung) der Wirtschaftsinformatik und habe eine Nettoeinkommen von ca. 713,00 €. Von meinem Brutto Einkommen werden somit keine Steuern abgezogen. Das Bruttoeinkommen eines Jahre beträgt 10.800,00 €.

      Des Weiteren habe ich seit letztem Jahr (2017) 20.000,00 € in Aktien investiert. Für das Jahr 2017 habe ich einen knappen Gewinn von 2.400,00 € erzielt und einen Verlust von 1.100,00 € realisiert, somit habe ich einen Gewinn von 1.300,00 €. Zum Beginn des Jahres 2018 bzw. zum Standpunkt jetzt, habe ich einen Verlust von 8.000 Euro im Depot, diesen Verlust habe ich noch nicht realisiert bzw. meine Aktien veräußert.

      Mein Depot ist von dem niederländischen Online Broker Degiro. Degiro führt keine Steuern ab, somit muss ich hierbei selbsttätig werden. Einen Freistellungsauftrag bei dem Online Broker Degiro, ist nicht möglich, da diese wie bereits erwähnt keine Steuern abführen. Somit gehe ich davon aus, dass der Sparerpauschbetrag 801,00 € , bei der KAP automatisch berücksichtigt wird?
      Von Degiro habe ich bereits eine Jahresabschlussrechnung erhalten. Gibt es hier Erfahrungen bezüglich dieser Abschlussrechnung? Kann ich diese ohne weiteres an meine Steuererklärung anheften? Muss ich die bezahlten Transaktionskosten i.H.v. 100,00 € berücksichtigen, kann ich diese von meinem Gewinn abziehen?

      Nun zu meiner Frage bezüglich der Versteuerung. Sehe ich das richtig das ich auf die 1.300,00 € Gewinn die Abgeltungssteuer + Soli zahlen muss? Gibt es hier die Möglichkeit den Steuersatz zu mindern, da ich aktuell keine Steuern Zahle bzw. nicht über den Steuerfreibetrag eines Jahre komme. Eine weitere Frage wäre, wenn ich die Abgeltungssteuer zahle, habe ich Steuern an den Fiskus gezahlt. Kann ich durch bspw. den Werbungskosten wie der Pendlerpauschale, eine Steuererstattung erhalten oder gilt die Steuererstattung lediglich dann, wenn ich Lohnsteuer zahle?

      Vielen Dank im Voraus.
      Liebe Grüße
      Hannes
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.04.18 15:06:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.458.939 von HannesL am 04.04.18 13:19:38Die TK-Kosten sind regelmäßig nicht im Gewinn enthalten und müssen bei DeGiro noch vom Gewinn/Verlust abgezogen werden. Wenn die Kapitalerträge (ALLE, auch bei anderen Banken) angegeben werden und die Günstigerprüfung gewählt wird, zahlt man weniger als die AbgSt, dann wirken sich auch Vorsorgeaufwendungen, haushaltsnahe Deinstleistungen und Werbungskosten oberhalb der Pauschale u.U. steuermindernd aus, so dass man die Steuer bis auf Null drücken kann.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.18 10:12:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.460.073 von Taxadvisor am 04.04.18 15:06:47Hallo Taxadvisor,

      nochmals vielen Dank für deinen Beitrag.
      Ich habe noch eine weitere Frage bezüglich der Steuererklärung. Wie bereits erwähnt habe ich im aktuellen Jahr einen hohen Verlust durch meine aktuellen Aktien, diesen habe ich noch nicht realisiert. Gehen wir davon aus das ich diesen Verlust realisiere und meine Aktien veräußere.

      Wird dann der Verlust aus dem aktuellen Jahr mit dem Gewinn aus dem vorherigen Jahr verrechnet? Oder wird die Steuererklärung immer pro Jahr abgegeben.

      Ich hoffe meine Frage ist verständlich.

      Viele Grüße
      HannesL
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.18 10:20:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.524.759 von HannesL am 12.04.18 10:12:21Es gibt nur einen Verlustvortrag (auf Bankebene oder mit Verlustbescheinigung auf Veranlagungsebene).

      Gruß
      Taxadvisor


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuerrechtliche Fragen, Abgeltungssteuer, Einkommenssteuer, Steuererklärung