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    Intertainment -- eine Mantelspekulation (Seite 178)

    eröffnet am 19.04.18 22:06:24 von
    neuester Beitrag 21.05.24 12:31:31 von
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      Avatar
      schrieb am 05.12.19 11:31:23
      Beitrag Nr. 1.677 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.085.284 von Veyron1001 am 05.12.19 10:39:53Warum hält er dann 6 % aus Spass .

      Das könnte noch fünf Jahre reischen oder es kommt die nächste Geldspritze von MK .

      Das heisst wir brauchen vielleicht noch viel Zeit .

      Das Problem ist was ist wenns die kölmel nicht mehr gibt und die Kinder keinen Bock auf ITn haben weil Sie einfach nur Kohle ausgeben wollen.

      Da hier noch das komplette EK von 16 Mio (Bericht Seite 6) da ist kann man locker die Schulden bezahlen .

      http://www.intertainment.de/de/downloads/Halbjahresbericht_I…

      Die MK beruht wahrscheinlich genau auf der Differenz zu Schulden und EK.

      Kömel ist nicht mehr der jüngste wenn er was vor hat dann jetzt oder glaubst du der will noch mit 67 eine FA aufbauen und Felix hat garnix zu melden mit seinen 6% MK hat die Mehrheit und kann über alles entscheiden.

      Lassen wir uns einfach überraschen . Hoffentlcih wird 2020 besser
      Intertainment | 0,352 €
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      schrieb am 05.12.19 10:39:53
      Beitrag Nr. 1.676 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.084.765 von dig101 am 05.12.19 09:53:11es ist eine EIN-MANN Firma ITN, der Namen ist FELIX !
      Ich sehe keine Chance hier noch eine Zukunft zu sehen.

      Sehr schade, aber WAHR !!!
      Intertainment | 0,352 €
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      Avatar
      schrieb am 05.12.19 09:53:11
      Beitrag Nr. 1.675 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.084.267 von Veyron1001 am 05.12.19 09:01:23Die 150000 € muss er entweder Privat oder die D&O zahlen da hier ein Verschulden des Vorstandes vorliegt.

      Der Verkauf wird trotzdem schwer werden da die Verlustvorträge dabei vorloren gehen können .

      https://www.roedl.de/themen/distressed_m-und-a/steuerliche-v…

      Die einzigste Möglichkeit ist für den Erwerber wenn er eine Stille Reserve bescheinigen kann:

      Eine Ausnahme von dieser Grundregel greift aber, wenn der Erwerber nachweist, dass die erworbene Gesellschaft über stille Reserven verfügt.


      https://www.roedl.de/themen/distressed_m-und-a/steuerliche-v…

      Das macht die Sache aber viel schwerer.

      Es gibt ja noch die Möglichkeit das ITN selber einen Kredit selber oder durch einen Investor aufnimmt.

      Warum sollte man nicht selber sich die 110 Mio holen man bracht nur das richtige Studio wie Warner , Paramout usw. .

      Wenn man aber 2020 loslegen soll müsste man jetzt den Grundsetin legen da man einen Vorlauf braucht und auch Personal. Aber danach sieht es eben nicht aus obwohl Kömel wieder nach oben strebt.

      https://www.manager-magazin.de/premium/michael-koelmel-was-m…

      Leider spielt Kömel an vielen Fronten ist da überhaupt noch Zeit für ITN.

      Träumen darf man immer und in wenigen Fällen werden diese war . Ob es hier so ist kann keiner sagen aber die Chancen sind nicht so schlecht.
      Intertainment | 0,352 €
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      Avatar
      schrieb am 05.12.19 09:01:23
      Beitrag Nr. 1.674 ()
      NIEMAND sagt was auch der FELIX nicht über den NEGATIV-INPUT von der BaFin.
      Ebenso NIEMAND kauft den LADEN ITN in so einem NEGATIV-ZUSTAND !!!

      Bei einem Verkauf steht der ITN-Laden bei 3,50 €/Aktie.

      Das sind nur Träume, aber träumen ist erlaubt !!! HA HA HA hoffentlich kann der FELIX auch LACHEN !?!?
      Intertainment | 0,352 €
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      Avatar
      schrieb am 04.12.19 20:24:44
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: persönlicher Angriff

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      Avatar
      schrieb am 04.12.19 10:13:13
      Beitrag Nr. 1.672 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.041.727 von fohlenpelzig am 29.11.19 11:01:23Man sich ernsthaft die Frage stellen was man hier acht Monate gemacht hat . Ein Vertrag mit einen Nennswerten Studio abzuschließen um Filme in D zu vermarkten sollte doch nicht das ganz große Prblem sein .

      Ich vermute hier einfach man hat zur Zeit keine Zeit für ITN da man sich mit ganz anderen Sachen beschäftigt und ein Verkauf der Anteile ist schwer da Sie verloren gehen würden .

      Wir können hier nur weitere 10 Jahre abwarten vielleicht möchte Kömel mit 70 nochmal was neues aufbauen was ich nicht glaube .

      Zumind. schließen wir da wo wir angefangen haben obwohl es eine Einigung gab und die Verluste endlich in der Bilanz stehen.

      Aber wie schon geschrieben ohne Idee oder Wollen neue Filme zu verwerten sind die Verlustvorträge auch nix Wert. Obwohl ein Vertrag mit einem großen Studio kein problem sein sollten.

      Woran es liegt kann keiner sagen . Es war auf jedanfall ein spannendes Jahr laut Bilanzbericht.
      Intertainment | 0,380 €
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      Avatar
      schrieb am 02.12.19 08:01:22
      Beitrag Nr. 1.671 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.043.962 von TINCO am 29.11.19 15:49:19Schau dir einfach das neue Gesetz zur Grundsteuer an und es ist so wie vorher einige legen eben doch andere Höhen fest.

      Oder schau einfach an den Berliner Flughafen . Glaubst du wirklich diese Regierung schafft irgendwas ???


      Warscheinlicher ist das ITN selber was kauft oder eben Kömel vielleicht sogar als Investor auftritt Geld genug hat er ja und bevor er Strafzinsen zahlt investiert er lieber in ITN oder ???

      Was mich nur wundert ist das es so lange dauert man muss doch schon immer einen Plan gehabt haben was man mit dem Geld machen will.

      Die Verlustvorträge sind wie Bargeld aber ohne Geschäft eben nix Wert aber sobald die Idee da ist sind diese dann auf einmal 110 Mio € wert .

      https://www.roedl.de/themen/distressed_m-und-a/steuerliche-v…
      Intertainment | 0,406 €
      Avatar
      schrieb am 29.11.19 15:49:19
      Beitrag Nr. 1.670 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.041.727 von fohlenpelzig am 29.11.19 11:01:23 Der Gesetzgeber ist dazu aufgerufen bis zum 31. Dezember 2018 rückwirkend eine Neuregelung zu treffen. Wie diese aussehen wird, muss abgewartet werden.

      Gibt es da eine Fristverlängerung und dann welche ?
      Intertainment | 0,356 €
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      Avatar
      schrieb am 29.11.19 11:01:23
      Beitrag Nr. 1.669 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.041.421 von dig101 am 29.11.19 10:25:52Schöner link, aber wie genau soll es den hier Deiner Meinung nach laufen? Ich bin da ehrlich gesagt überfragt. Einfach die Anteile kaufen läuft wohl nicht einfach so. Daher dauert es vielleicht auch so lang. Eventuell lesen auch Fachleute mit. Danke für Anregungen ;)

      Werden mehr als 25 Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft erworben, gehen die Verlust­vorträge nach der Regelung des § 8c KStG anteilig – bei mehr als 50 prozentigen Erwerben sogar komplett – unter, so dass jeder nachfolgende Ertrag der Gesellschaft sofort der Besteuerung unterläge. Eine Ausnahme von dieser Grundregel greift aber, wenn der Erwerber nachweist, dass die erworbene Gesellschaft über stille Reserven verfügt.

      In der Höhe, in der derartige stille Reserven vorhanden sind, bleiben die Verlustvorträge unabhängig von einem schädlichen Anteilseignerwechsel bestehen. Ermittelt wird dieser Wert regelmäßig als Differenz zwischen Kaufpreis und Buchwert des Eigenkapitals der Gesellschaft. Durch diese Regelung lassen sich insbesondere bei Unternehmen mit überwiegend positiver Zukunftsprognose die Verlustvorträge häufig vollständig konservieren. Sollte der vereinbarte Kaufpreis eher symbolischer Natur sein (wie häufig in Sanierungsfällen), so ist es regelmäßig empfehlenswert, zum Nachweis der stillen Reserven ein unabhängiges Bewertungsgutachten einzuholen.

      Auf Antrag kann nach der neueren Vorschrift des § 8d KStG trotz eines schädlichen Beteili­gungserwerbs von mehr als 25 Prozent bzw. mehr als 50 Prozent der Anteile vom Verlust­untergang abgesehen werden, wenn die Verlust­gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb weiterführt (sog. fortführungs­gebundener Verlustvortrag). Das bedeutet insb., dass die Verlustgesellschaft in einem bestimmten Zeitrahmen von mind. drei Jahren ausschließlich denselben Geschäftsbetrieb unter­halten haben muss und nach diesem Zeitpunkt kein „schädliches Ereig­nis” (z.B. Einstellung des Geschäftsbetriebs) stattfinden darf. Ob diese Voraussetzungen für einen Erhalt der steuerlich wertvollen Verlustvorträge vorliegen, muss im Einzelfall detailliert geprüft werden.

      Perspektivisch kann bei angedachten Anteilskäufen auch von Interesse sein, dass es laut dem Bundesver­fassungsgericht gegen das Grundgesetz verstößt, wenn bei einem Erwerb von mehr als 25 Prozent aber nicht mehr als 50 Prozent der Anteile die Verlustvorträge einer Kapitalgesellschaft anteilig wegfallen. Der Gesetzgeber ist dazu aufgerufen bis zum 31. Dezember 2018 rückwirkend eine Neuregelung zu treffen. Wie diese aussehen wird, muss abgewartet werden.
      Intertainment | 0,394 €
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.11.19 10:25:52
      Beitrag Nr. 1.668 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.038.583 von twisterfriend am 28.11.19 20:44:19Auf 10 Mio Verlustvorträge kann der Käufer 3 Mio sparen.

      https://www.roedl.de/themen/distressed_m-und-a/steuerliche-v…


      Wir haben 370 Mio an Verlustvorträgen also wenn das stimmt dann kann man hier einen Vorteil von 110 Mio erreichen + Börsenmanten und EK.

      http://www.intertainment.de/de/downloads/Geschaeftsbericht_I…

      ITN wird seinen weg machen
      Intertainment | 0,394 €
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