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    Frage Abgeltungsteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.06.18 06:00:48 von
    neuester Beitrag 19.06.19 16:27:57 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.282.590
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      schrieb am 17.06.18 06:00:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Gemeinde,
      mal eine Newbie Anfrage . Wann fallen genau die Abgeltungsteuer an( überwiegend Forex) jährlich zum Stichtag?, oder kann man z.b 3 Jahre traden, dann auszahlen und erst mit der Auszahlung , dann die Abgeltungsteuer abführen?

      Danke

      Grüsse
      Mona
      Avatar
      schrieb am 17.06.18 11:43:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Grundlage der Abgeltungssteuer sind jeweils Veräußerungsgeschäfte.
      Also ist jeweils die Beendigung eines Engagements in einem bestimmten Wertpapier oder Handelsprodukt steuerpflichtig, ob nun Gewinn oder Verlust. Im Inland führen die Babnken diese Steuer taggleich ab bzw erstatten mögliche Guthaben zeitnah. Bei Auslandskonten sind die Erträge in der jährlichen Einkommenssteuererklärung zu erklären.

      Außerdem sind natürlich Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen steuerpflichtig.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.06.18 07:22:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.003.572 von honigbaer am 17.06.18 11:43:44
      Zitat von honigbaer: Grundlage der Abgeltungssteuer sind jeweils Veräußerungsgeschäfte.
      Also ist jeweils die Beendigung eines Engagements in einem bestimmten Wertpapier oder Handelsprodukt steuerpflichtig, ob nun Gewinn oder Verlust. Im Inland führen die Babnken diese Steuer taggleich ab bzw erstatten mögliche Guthaben zeitnah. Bei Auslandskonten sind die Erträge in der jährlichen Einkommenssteuererklärung zu erklären.

      Außerdem sind natürlich Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen steuerpflichtig.


      Danke honigbaer, wenn meine Bank die Abgeltungsteuer automatisch abführt. muss dann trotzdem eine Einkommenssteuererklärung erstellt werden? Freibetrag berechnet die Bank ja schon.

      Grüsse
      Mona
      Avatar
      schrieb am 18.06.18 12:55:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Mona 1
      „wenn meine Bank die Abgeltungsteuer automatisch abführt. muss dann trotzdem eine Einkommenssteuererklärung erstellt werden?“

      Nein, aber bei geringem Einkommen könnte es eine Steuererstattung geben (Günstigerprüfung). Dann sollte man eine Erklärung mit Anlage KAP abgeben. Muss man aber nicht. Zuviel gezahlte Steuern behält der Staat gerne.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.03.19 12:53:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.008.544 von Heckenrose am 18.06.18 12:55:44Geht ja nun wieder los, dass die Abgeltungsteuer komplett zugunsten einer vollständigen Steueranrechnung abgeschafft werden soll. 'Schölz lässt zur Zeit durchrechnen!' Was das wieder an bürokratischen Aufwand bedeutet! Warum nicht wie in anderen Ländern die Abgeltungsteuer erhöhen, etwa 30% oder 35%, das müsste doch auch etwas mehr für den Finanzminister bringen!

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      Avatar
      schrieb am 16.03.19 13:35:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Höherer Steuersatz geht doch wegen der Verfassung nicht, weil die Vorbelastung mit 15% Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer so hoch ist, dass dann weniger als die Hälfte bliebe. (derzeit gilt die 60% Regelung mit regulärem Steuersatz bei Nicht-Streubesitzdividenden)

      Vollständige Steueranrechnung der Körperschaftsteuer steht glaub auch nicht zur Debattte, der Trend geht doch in die Richtung, dass man überall die 15% definitiv besteuern möchte und dann Mehrfachbesteuerung auf jeder Ebene. Bei den Fonds strebt man ja auch so ein System an. Mit Anrechnung assoziiiert man doch diese ganzen cum-ex-Probleme gehabt, das ist politisch sicher tot, obwohl es natürlich das beste und gerechteste wäre.

      Frage ist, ob man bei den Veräußerugsgewinnen vielleicht bei den 25% bleibt und ob man den Abzug von Werbungskosten wieder erlaubt und wie ggfs ein Bestandsschutz aussieht. Naja, man muss generell mit dem schlimmsten rechnen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.03.19 17:19:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.118.831 von honigbaer am 16.03.19 13:35:44Danke für den steuerlichen Hinweis. Ich sehe mich schon wieder beim Kleben von Literaturrechnungen (Börsenliteratur), Fahrscheinen beim Besuch von HV, Hotelrechnungen, oh Sch...
      Avatar
      schrieb am 19.06.19 16:27:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.118.831 von honigbaer am 16.03.19 13:35:44
      Zitat von honigbaer: Höherer Steuersatz geht doch wegen der Verfassung nicht, weil die Vorbelastung mit 15% Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer so hoch ist, dass dann weniger als die Hälfte bliebe. (derzeit gilt die 60% Regelung mit regulärem Steuersatz bei Nicht-Streubesitzdividenden)

      Vollständige Steueranrechnung der Körperschaftsteuer steht glaub auch nicht zur Debattte, der Trend geht doch in die Richtung, dass man überall die 15% definitiv besteuern möchte und dann Mehrfachbesteuerung auf jeder Ebene. Bei den Fonds strebt man ja auch so ein System an. Mit Anrechnung assoziiiert man doch diese ganzen cum-ex-Probleme gehabt, das ist politisch sicher tot, obwohl es natürlich das beste und gerechteste wäre.

      Frage ist, ob man bei den Veräußerugsgewinnen vielleicht bei den 25% bleibt und ob man den Abzug von Werbungskosten wieder erlaubt und wie ggfs ein Bestandsschutz aussieht. Naja, man muss generell mit dem schlimmsten rechnen.




      Verfassung^^


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