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    Flatex Masche "Individualvereinbarung" bei Negativzinsen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.08.18 15:12:43 von
    neuester Beitrag 14.08.18 07:34:21 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 01.08.18 15:12:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe unter dem Argument einer „Individualvereinbarung“ seit März 2017 0,4% Negativzinsen von der Fintech Group (Flatex) aufgedrückt bekommen, denen ich leider aus Unkenntnis (wer liest ständig sein Flatex-Online-Postfach wenn er nicht gerade handelt) nicht rechtzeitig widersprochen habe.

      Mit dieser „Individualvereinbarung“ wurde z.B. unter anderem diese AGB umgangen: „13.5 Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (zum Beispiel Konto- und Depotführung) werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.“ Da dies nicht 2 Monate vorher erfolgt ist, und auch folgender Zusatz in der Ankündigung fehlte „13.5 Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen“, hat man einfach eine „Individualvereinbarung“ draus gemacht und gehofft, dass der Kunde es nicht merkt und nicht widerspricht. Alleine das ist schon aus meiner Sicht ein höchst dreistes Gebahren. Für was haben die meine Telefonnummer, Postadresse und Email-Adresse? Natürlich nicht um etwas mit mir „individuell“ zu vereinbaren, was ich ganz sicher ablehnen würde.

      Die Bafin sagt dazu, dass es sich bei dieser Methode um ein "neues Phänomen" handelt, dessen Zulässigkeit "höchstrichterlich noch ungeklärt" ist.

      Fast schon ironisch ist, dass ich bei Depot-Eröffnung eine AGB der Flatex unterschrieben habe, in der steht dass ich über relevante Änderungen per Email unterrichte werde (und nicht per Online-Postfach). Dies wurde dann später auf „Online-Postfach“ geändert, aber auch nur per Online-Postfach mitgeteilt. Die Bank hat sich dafür sogar entschuldigt mit den Worten „Mit der flatex AG haben Sie einen Anlagevermittlungsvertrag und mit der BIW AG einen Konto- und Depotvertrag abgeschlossen. Im Zeitraum zwischen Antragsstellung und Vertragsabschluss mit der flatex AG wurde eine AGB-Änderung vorgenommen, die Ihnen nicht mitgeteilt wurde. Dieses Versäumnis bei der früheren flatex AG ist bedauerlich, hat sich aber nie negativ auf Ihre Vertragsbeziehung zur flatex AG ausgewirkt.“ Ach wirklich? Auf die Rückzahlung meiner Zinsen warte ich bis heute.

      Nach Kündigung meines Depots habe ich natürlich auch keinerlei Zugriff mehr auf dieses informative Online-Postfach, also auf Wertpapier-Abrechnungen und Jahressteuerbescheinigungen. Und ein Anruf im Callcenter mit meiner Depotnummer wird abgeblockt, weil man mich „nicht mehr telefonisch legitimieren kann“. Andere Mitarbeiter als im Callcenter erreicht man generell nicht. Man wird abgewimmelt mit der Bitte, genau zu beschreiben welche Postfach-Dokumente man ausgedruckt zugeschickt bekommen will. Ein Witz, wenn man bedenkt wie viele Abrechnungen dort liegen, und dass die gesamte Order-Historie somit futsch ist.

      Ich muss nach all dem arroganten und fragwürdigen Gebahren von der Fintech Bank & Flatex dringend abraten. Ich habe mich selten im Leben so veräppelt und über den Tisch gezogen gefühlt! Bin jetzt bei OnVista (Finanzen.net) und hoffe auf bessere Zeiten. Ich zahle 0 Negativzinsen, das Online-Ordersystem ist deutlich besser und die Mitarbeiter sind bisher kompetent und freundlich.

      Hat jemand bessere Erfahrungen bei einer Beschwerde über die Negativzinsen gemacht, und ggf. sein Geld zurückbekommen, und wie genau?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.08.18 19:45:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      ähh? ich bin bisher nicht auf die Idee gekommen , mich wegen den Negativzinsen zu beschweren, weil ich auch weiterhin davon ausgehe, das ich nicht herum komme
      und ja, bei flatex bekomme ich "auch" immer mehr einen dicken Hals, Einzelposition Depotübertrag 2 Monate(!), IngDiBa benötigte für das Gleiche anders herum "über Nacht". Der Zinsgewinn ist bei mir winzig für flatex, weil ich nahezu keinerlei Geld dort mehr habe und auch mittlerweile dort, auch dadurch, kaum noch kaufe
      Avatar
      schrieb am 01.08.18 19:48:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.350.753 von time2fly am 01.08.18 15:12:43Ich verstehe dein Problem nicht. Irgendwer muss diese Kosten tragen, andere Broker holen das Geld halt woanders rein. Flatex hatte die Negativzinsen vorher angekündigt, ich habe danach meinen Cashbestand reduziert. Man könnte auch Anleihen, Geldmarktfonds oder was anderes liquides kaufen.
      Avatar
      schrieb am 01.08.18 20:22:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das Thema Negativ Zins bei Flatex ging doch durch die Wirtschaftspresse, das ich das damaliger Nichtkunde sogar mitbekommen habe.

      Wenn man sich mal die Broker in anderen EU Ländern anschaut, da können wir uns in D freuen, der hohe Wettbewerbsdruck macht es uns doch möglich aus vielen günstigen Brokern zu wählen und alles hat seinen Preis.

      bzgl. Negativzins -> Cash Bestand nahe Null halten
      bzgl. Geb. auf ausl. Dividenden -> ausl. Dividendenwerten woanders hin übertragen

      Und die Direkt Broker sind nur so günstig und verschicken so wenig wie möglich per Post .. Sie weisen nur auf die PDF´s hin ..
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 07:34:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.350.753 von time2fly am 01.08.18 15:12:43Ich habe Flatex auch schon den Rücken zugekehrt. Nicht wegen der Negativzinsen an sich, die Beträge sind vernachlässigbar, sondern wegen der Art und Weise wie sie eingeführt wurden.

      Mir wurde beispielsweise erklärt, dass es sich bei den Negativzinsen nicht um eine Gebühr von Flatex, sondern um Weitergabe von fremden Spesen handelt, da sie für mein Guthaben diese Negativzinsen zahlen müssen.
      Und darum gelten die 2 Monate Vorankündigungszeit für Gebührenänderungen nicht.

      Da sie aber mehr oder weniger gleichzeitig die AGBs für Neukunden geändert haben und diese Änderung dort klar eine Gebühr war und zudem nach kurzer Zeit dann auch für Bestandskunden eine AGB Änderung kam, bei der dann die Gebühr aufgenommen wurde, war klar, dass es sich bei dem "Weitergabe von fremden Spesen" Argument nur um eine Spitzfindigkeit handelte um die 2 Monate Vorlauf in den AGB zu umgehen..

      Für mich war das kein seriöses Geschäftsgebahren und darum habe ich die Konsequenzen gezogen und habe gewechselt.

      Ich würde aber nie auf die Idee kommen, wegen den paar Cent bzw. € die ich da Negativzinsen bezahlt habe, einen Aufstand zu machen. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.


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