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    Wo steht, das Overnightkosten/Finanzierungskosten steuerlich absetzbar sind? (Seite 4)

    eröffnet am 03.05.19 14:12:39 von
    neuester Beitrag 18.08.23 12:40:13 von
    Beiträge: 48
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      schrieb am 06.05.19 16:40:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.487.013 von Taxadvisor am 04.05.19 15:36:55Habe leider auch keinen Zugang auf den ganzen Artikel. Hatte die Zusammenfassung in LEXinform gefunden.

      Bin gespannt wie die Sache ausgeht. Denke auch, dass es eigentlich positiv ausgehen müsste und die Finanzierungskosten/Overnightkosten vom FA berücksichtigt werden. Ich selbst hatte früher auch ein CFD-Konto im Ausland (erst bei ABN, dann bei RBS marketindex). In den damaligen Steuererklärungen wurde vom FA bzgl. der Finanzierungskosten etc. nie etwas bemängelt.

      Viele Grüße
      Felix80
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.05.19 18:57:56
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich habe selbst ueber einen Zeitraum von etwas mehr als einem Jahr (bis 2017) erfolgreich CFD-Handel betrieben (insgesamt einen mittelgrossen fuenfstelligen Betrag Gewinn gemacht), es aber wieder eingestellt. Ich trade wieder nur noch mit Aktien und Optionsscheinen, also nur noch boersennotierten Wertpapieren, obwohl ich in dem kurzen Zeitraum mit CFD's keine negativen Erfahrungen gemacht habe. Ich wollte es aber auch nicht herausfordern. Wer weiss, was mit den CFD-Brokern in der naechsten Finanzkrise geschieht.

      Die Haltung des Finanzamts zur Einordnung der CFD-Finanzierungskosten in Deinem Fall wundert mich. Warum zieht die Sachbearbeiterin nicht Kollegen hinzu? Es gibt beim Finanzamt sicher Experten in unterschiedlichen Fachbereichen bzw. Fragestellungen. Vielleicht hat ihre Meinung, dass die Finanzierungskosten nicht vom Bruttogewinn abzuziehen sind auch etwas mit der Hoehe zu tun und erzeugt bei ihr hohe Unsicherheit (wie Du sagst, handelt es sich um einen mittleren fuenfstelligen Betrag). Das wuerde aber nicht fuer die Professionalitaet der Behoerde sprechen.

      Im Netz findet man viele Darstellungen zur steuerlichen Behandlung der CFD-Finanzierungskosten, und alle die ich gelesen habe, sagen das gleiche (sprich abzugsfaehig). Ob der Broker im In- oder Ausland sitzt, ist unerheblich. Es gilt das Steuergesetz in dem Land, wo man ansaessig ist. Die Hinzuziehung eines Anwalts erscheint mir zu aufwendig und sollte auch nicht noetig sein. Normalerweise sollte die Sachbearbeitung schnell zu einem Ergebnis in Deinem (richtigen) Sinne kommen. Du kannst ja auch mehrere Darstellungen aus dem Netz zusaetzlich zum Haisch-Aufsatz vorlegen. Das sollte die normalerweise schon einsichtig machen.

      Ich habe mal nachgeschaut, die gesamten Finanzierungskosten in meinem Fall betrugen lediglich etwa mehr als Tausend Euro ueber zwei Fiskaljahre. In der Regel habe ich Gewinne am gleichen Tag oder innerhalb von wenigen Tagen realisiert. Nur wenige Aktienpositionen hatte ich ueber mehrere Wochen, bis sie wieder ins Gruene liefen, da sind die Finanzierungskosten fast vollstaendig entstanden. In Deinem Fall wuerde es bedeuten, dass Du (z.B. mit Aktien und 3% Finanzierungskosten) rund 1.5 Mio Euro Kontraktwert ueber ein ganzes Jahr gehalten hast (nur als grobe Modellrechnung zum Nachvollziehen). Ehrlich gesagt, dabei wuerde mir das Risiko von Kursverlusten der Basiswerte grosse Kopfschmerzen bereiten.
      Avatar
      schrieb am 05.05.19 16:59:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die Handelsbedingungen sind identisch. Ich habe ein konkretes Beispiel von Consors vorliegen. Der Aufsatz von Herrn Haisch ist eindeutig. Sollte das alles nicht reichen, werde ich die Kanzlei, in der Herr Haisch arbeitet, zu Hilfe nehmen. Wenn ich das nicht durch bekomme, verliere ich endgültig meinen Glauben an unser Rechtssystem 😉
      Avatar
      schrieb am 04.05.19 22:05:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.487.373 von Glueckskind2016 am 04.05.19 17:00:46
      Zitat von Glueckskind2016: Hallo Taxadvisor, sicher kann man das von zwei Seiten sehen, aber wenn du bei Consors CFD‘s handelst, werden die Overnightkosten definitiv vom Gewinn abgezogen! Wieso sollte die Bank das anders handhaben dürfen, als der Trader mit dem Auslandskonto?


      Mir ist nicht bekannt, dass es zu dieser Frage der Overnightkosten einer Verwaltungsanweisung gibt, insoweit sind die Banken nicht "an eine Auslegung der Finanzverwaltung" gebunden (und können das nach eigener Auslegung behandeln....). Und eine Gleichheit im Unrecht gibt es nunmal nicht.

      Bei Devisentermingeschäften findet regelmäßig ein Währungstausch (und kein Differenzausgleich) bei Fälligkeit statt, daher wenden die Banken grundsätzlich keine AbGSt an. Es gibt aber auch Banken, die das anders sehen und dem entsprechend diese Geschäfte als abgStpflichtig ausweisen. Daher ist das Vorgehen der Consors (andere Banken?) sicherlich ein starkes Indiz aber eben keine rechtsverbindliche Auslegung.

      Sind denn die Handelsbedingungen Inland/Auslandsbanken absolut identisch? Gibt es von der Consors eine Bestätigung dieser Handhabung (auf der homepage habe ich nichts gefunden)?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 04.05.19 17:00:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Taxadvisor, sicher kann man das von zwei Seiten sehen, aber wenn du bei Consors CFD‘s handelst, werden die Overnightkosten definitiv vom Gewinn abgezogen! Wieso sollte die Bank das anders handhaben dürfen, als der Trader mit dem Auslandskonto?
      2 Antworten

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      schrieb am 04.05.19 15:36:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.483.560 von Felix80 am 03.05.19 21:21:57Ich denke, da wird es auf eine Klage ankommen. Erklärter Wille des Gesetzgebers ist, dass Finanzierungskosten unter der Abgeltungsteuer nicht abzugsfähig sind. Und die Berechnung der Finanzierungskosten "ähnelt" einem Darlehen ja schon sehr stark.

      Ob die Finanzierung/Overnightkosten ein unmittelbarer (oder eben nur ein mittelbarer) Zusammenhang ist, ist daher m.E. fraglich. Die Höhe dieser Kosten hat ja wohl nichts mit dem Ergebnis des CFD zu tun bzw. ist von dessen Ausgang unabhängig. Das spricht eher für einen mittelbaren Zusammenhang. Aber die andere Auffassung lässt sich auch gut vertreten. Man müsste in der Argumentation wegkommen vom WP-Geschäft auf Kreditbasis und hin zum Future-Geschäft, um die Vergleichbarkeit darzustellen.

      Ich kenne den Aufsatz von Haisch nicht und habe auch keinen Zugriff auf die DStZ (@Felix80: Hast Du Zugriff auf den ganzen Artikel?), des wegen kann ich zu dessen Argumentation nichts sagen.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.05.19 14:53:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo koeln007.... Willkommen zurück im Forum ;-)

      LG
      Avatar
      schrieb am 04.05.19 09:15:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Vielen Dank! Ich werde den Gesetzestext mit dem Haisch Aufsatz als Argumentation mitnehmen und berichte vom Ergebnis.
      Avatar
      schrieb am 04.05.19 08:25:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Der Einkommensteuer unterliegen nur die Einkünfte aus 20. Diese sind definiert als Einnahmen ./. Ausgaben. Wenn man anfängt nur die Einnahmen zu besteuern hat man eine Bruttobesteuerung. Dies wirdespricht dem Nettoprinzip, der Einkommensteuer, nachdem ein Gewinn als Differenz aus Erträgen abzüglich Aufwendungen definiert ist.
      Avatar
      schrieb am 04.05.19 08:10:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Felix hat Recht. Der Gesetzestext sollte reichen.
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