geplanter Funkmast auf der DG-Wohnung verschwiegen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.08.19 09:31:17 von
neuester Beitrag 27.08.19 17:47:27 von
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Guten Morgen allerseits!
mir wurde in Berlin eine DG-Wohnung zur Eigennutzung von einem Makler angeboten (frag nicht nach Sonnenschein 😉). Alles schien zu stimmen, daraufhin habe ich sie reserviert bzw. die Provisionsvereinbarung unterschrieben. Beim Notar war ich zum Glück noch nicht.
Über die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur habe ich nun herausgefunden, dass der Verkäufer offenbar vor Beginn des DG-Ausbaus eine Genehmigung für die Errichtung eines Handymastes erhalten hat. Zumindest handelt es sich bei dem angezeigten Standort eindeutig um das Kaufobjekt. Außerdem sind Kabelenden auf dem Dach zu sehen, die hierfür in Frage kommen könnten. Der Makler äußert sich zu dieser Frage unwissend und bleibt bislang eine Rückantwort schuldig.
Zur Zeit läuft der Verkauf der anderen ETWs, auch der übrigen Dachgeschosse. Es muss daher damit gerechnet werden, dass nach erfolgtem Verkauf die anderen Ahnungslosen ihr böses Erwachen erleben werden. In der Baubeschreibung und bei der Besichtigung ist von einem Funkmast jedenfalls nicht die Rede.
Keinesfalls will ich hier in eine Diskussion über die möglichen Gesundheitsrisiken von Funkwellen führen. Es kann allerdings vorausgesetzt werden, dass ein Handymast über der Wohnung zu einer Wertminderung führt. Ich werde daher von einem Kauf absehen.
Meine Fragen in die Runde wären folgende:
- stellt ein geplanter und genehmigter Funkmast auf dem Haus einen Mangel dar, der bei der Objektbeschreibung und spätestens im Kaufvertrag nicht verschwiegen darf?
- welche Möglichkeiten seht ihr, die anderen Käufer vor dem Objekt zu warnen (vor das Haus stellen und warten, bis der Makler mit den nächsten Opfern vorbeikommt will ich aber nicht).
Bitte um Verständnis, dass ich erstmal keinen Namen oder die Adresse nennen will, bevor die rechtliche Situation nicht geklärt ist.
Vielen Dank!
mir wurde in Berlin eine DG-Wohnung zur Eigennutzung von einem Makler angeboten (frag nicht nach Sonnenschein 😉). Alles schien zu stimmen, daraufhin habe ich sie reserviert bzw. die Provisionsvereinbarung unterschrieben. Beim Notar war ich zum Glück noch nicht.
Über die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur habe ich nun herausgefunden, dass der Verkäufer offenbar vor Beginn des DG-Ausbaus eine Genehmigung für die Errichtung eines Handymastes erhalten hat. Zumindest handelt es sich bei dem angezeigten Standort eindeutig um das Kaufobjekt. Außerdem sind Kabelenden auf dem Dach zu sehen, die hierfür in Frage kommen könnten. Der Makler äußert sich zu dieser Frage unwissend und bleibt bislang eine Rückantwort schuldig.
Zur Zeit läuft der Verkauf der anderen ETWs, auch der übrigen Dachgeschosse. Es muss daher damit gerechnet werden, dass nach erfolgtem Verkauf die anderen Ahnungslosen ihr böses Erwachen erleben werden. In der Baubeschreibung und bei der Besichtigung ist von einem Funkmast jedenfalls nicht die Rede.
Keinesfalls will ich hier in eine Diskussion über die möglichen Gesundheitsrisiken von Funkwellen führen. Es kann allerdings vorausgesetzt werden, dass ein Handymast über der Wohnung zu einer Wertminderung führt. Ich werde daher von einem Kauf absehen.
Meine Fragen in die Runde wären folgende:
- stellt ein geplanter und genehmigter Funkmast auf dem Haus einen Mangel dar, der bei der Objektbeschreibung und spätestens im Kaufvertrag nicht verschwiegen darf?
- welche Möglichkeiten seht ihr, die anderen Käufer vor dem Objekt zu warnen (vor das Haus stellen und warten, bis der Makler mit den nächsten Opfern vorbeikommt will ich aber nicht).
Bitte um Verständnis, dass ich erstmal keinen Namen oder die Adresse nennen will, bevor die rechtliche Situation nicht geklärt ist.
Vielen Dank!
Frag doch mal einen Anwalt....
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.348.612 von Hufeisenmagnet am 27.08.19 09:41:16Danke für den Hinweis.
Zumindest für meine 2. Frage wäre ein Anwalt nicht gefragt
Zumindest für meine 2. Frage wäre ein Anwalt nicht gefragt
Ich finde Rechtsberatung in einem Forum, was sich eigentlich mit dem Thema Finanzen befasst, eher kritisch.
Da Du, verständlicher Weise, keine Details nennen willst, ist dein Anliegen für mich fiktiv.
Da Du, verständlicher Weise, keine Details nennen willst, ist dein Anliegen für mich fiktiv.
viele würden ihr letztes Hemd geben um so einen guten Empfang zu haben.
Freu Dich und geniesse mit Deinem Handy die schöne Zeit.
Freu Dich und geniesse mit Deinem Handy die schöne Zeit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.349.335 von Abfischer am 27.08.19 11:02:11...die Frage ist doch sicherlich irgendwo schon einmal richterlich geklärt worden.ich würde dementsprechend in einer jur. (Uni)Bibliothek nachforschen
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.350.058 von curacanne am 27.08.19 12:40:30Danke, gute Idee. Im Netz habe dazu nichts finden können.
Was sagt denn die Bank dazu, die den Kauf finanzieren soll? Sieht sie einen Mangel, der den Kaufpreis beeinflusst?
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.350.394 von nickelich am 27.08.19 13:25:31Die Bank wäre auch gekniffen. Die Angaben zur Wertminderung schwanken zwischen 5 und 50 %.
Es ist schon verrückt: Fast jeder nutzt Smartphones, aber die wenigsten wollen so eine Antenne vor der Nase haben. Das ist genauso wie mit den Autobahnen: Wir nutzen sie, aber kaum jemand will dort wohnen.
Da der Funkmast offenbar verheimlicht werden soll, würde auch die Bank erst davon erfahren, wenn die Monteure nach dem Kauf „einem auf‘s Dach steigen“.
Wenn jetzt noch weitere Stationen für das 5G-Netz benötigt werden, wird der Anreiz umso größer, mit solchen und ähnlichen Tricksereien zu arbeiten.
Es ist schon verrückt: Fast jeder nutzt Smartphones, aber die wenigsten wollen so eine Antenne vor der Nase haben. Das ist genauso wie mit den Autobahnen: Wir nutzen sie, aber kaum jemand will dort wohnen.
Da der Funkmast offenbar verheimlicht werden soll, würde auch die Bank erst davon erfahren, wenn die Monteure nach dem Kauf „einem auf‘s Dach steigen“.
Wenn jetzt noch weitere Stationen für das 5G-Netz benötigt werden, wird der Anreiz umso größer, mit solchen und ähnlichen Tricksereien zu arbeiten.
Wenn der Makler einen Mangel an der Wohnung verschwiegen hat, kommt es darauf an, ob dieser ihm bekannt war oder bei sorgfältiger Arbeit bekannt sein mußte. Dann hätte er keinen Anspruch auf die Provision. Schon aus Prinzip wird er die Provision einklagen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.350.973 von nickelich am 27.08.19 14:27:29Das sehe ich auch so. Die Frage ist nur, ob so ein Mast vor Gericht als Sachmangel anerkannt wird.
Aber das ist sicherlich eine Frage, die besser ein Anwalt beantworten sollte. Mir bleibt dann eh nichts anderes übrig als einen zu beauftragen, wenn der Makler die Provision einklagt.
Insofern war mein Versuch, hier in diesem Forum eine Antwort zu bekommen sicherlich etwas blauäugig.
Aber das ist sicherlich eine Frage, die besser ein Anwalt beantworten sollte. Mir bleibt dann eh nichts anderes übrig als einen zu beauftragen, wenn der Makler die Provision einklagt.
Insofern war mein Versuch, hier in diesem Forum eine Antwort zu bekommen sicherlich etwas blauäugig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.349.335 von Abfischer am 27.08.19 11:02:11
Bei Funktionen gibt es nach unten in der Regel eine sehr geringe Abstrahlung. Vermutlich wird sich das Handy eher zu anderen Masten verbinden.
Zitat von Abfischer: viele würden ihr letztes Hemd geben um so einen guten Empfang zu haben.
Freu Dich und geniesse mit Deinem Handy die schöne Zeit.
Bei Funktionen gibt es nach unten in der Regel eine sehr geringe Abstrahlung. Vermutlich wird sich das Handy eher zu anderen Masten verbinden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.350.865 von allet_jut am 27.08.19 14:15:02
Dr Witz ist ja, vom eigenen Handy bekommt man viel mehr ab als vom Funkmast. Und wenn der Empfang schlecht ist, weil der nächste Mast so weit weg ist, dann dreht das Handy erst richtig auf.
Zitat von allet_jut: Die Bank wäre auch gekniffen. Die Angaben zur Wertminderung schwanken zwischen 5 und 50 %.
Es ist schon verrückt: Fast jeder nutzt Smartphones, aber die wenigsten wollen so eine Antenne vor der Nase haben. Das ist genauso wie mit den Autobahnen: Wir nutzen sie, aber kaum jemand will dort wohnen.
Da der Funkmast offenbar verheimlicht werden soll, würde auch die Bank erst davon erfahren, wenn die Monteure nach dem Kauf „einem auf‘s Dach steigen“.
Wenn jetzt noch weitere Stationen für das 5G-Netz benötigt werden, wird der Anreiz umso größer, mit solchen und ähnlichen Tricksereien zu arbeiten.
Dr Witz ist ja, vom eigenen Handy bekommt man viel mehr ab als vom Funkmast. Und wenn der Empfang schlecht ist, weil der nächste Mast so weit weg ist, dann dreht das Handy erst richtig auf.
Wenn du bei google nichts findest dann wohl auch nicht in einer Hochschulbibo ... wobei ich bei google gleich was mit Urteilen und Wertminderungen gefunden habe:
https://izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_07/644C334_05/644…
https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article124213057…
https://izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_07/644C334_05/644…
https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article124213057…
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.352.503 von Chris_M am 27.08.19 17:05:26 Vielen Dank! Das erste Urteil hatte ich noch nicht entdeckt. Das könnte helfen.
Das Zweite kannte ich bereits. Inwieweit man es auf diesen Fall anwenden kann, ist jedoch fraglich, da sich die Eigentümergemeinschaft ja noch nicht gebildet hat. bzw. es sind wahrscheinlich schon Verträge im Vorfeld mit einem Mobilfunkanbieter abgeschlossen worden.
Das Zweite kannte ich bereits. Inwieweit man es auf diesen Fall anwenden kann, ist jedoch fraglich, da sich die Eigentümergemeinschaft ja noch nicht gebildet hat. bzw. es sind wahrscheinlich schon Verträge im Vorfeld mit einem Mobilfunkanbieter abgeschlossen worden.
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