Smartbroker - Broker von Deutschlands größter Finanzcommunity (Seite 40)
eröffnet am 16.12.19 18:55:40 von
neuester Beitrag 16.05.24 11:17:52 von
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Also über den Laptop alles okay, übers Handy weiss ich nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.121.746 von RudolfRente am 04.08.22 07:13:32
Hier auch..
Zitat von RudolfRente: Haben heute Morgen alle Probleme sich bei Smartbroker einzuloggen?`
Es kommt nur ein Hinweis auf französisch, dass der Zugriff auf die Seite nicht zulässig ist.
Hier auch..
Nein war mehrmals drin und habe es gerade noch einmal versucht. Login problemlos, Kaufen/Verkaufen möglich, alles wie gehabt.
Haben heute Morgen alle Probleme sich bei Smartbroker einzuloggen?`
Es kommt nur ein Hinweis auf französisch, dass der Zugriff auf die Seite nicht zulässig ist.
Es kommt nur ein Hinweis auf französisch, dass der Zugriff auf die Seite nicht zulässig ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.083.189 von HamburgerSturm am 29.07.22 09:57:30
Was passieren kann, dass eine Kontrollmail geschickt wird, indem man bestätigt, dass der Login von einem anderen Standort erfolgt ist und das ok ist ?! So macht es ebay übrigens auch...oder wenn von einem anderen Gerät als sonst eingewählt wird.
Zudem hat man ja das doppelte Authentifizierungsverfahren über die Bestätigung mit dem Smartphone / SMS / Security-App.
Wenn du dauerhaft deinen Wohnort ins Ausland wechselst, dann musst du eh ein paar Ummeldungen vornehmen..besonders weil es auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt.
Wenn du nur temporär deinen Aufenthaltsort ins Ausland wechselst, dann gilt wohl das übliche "Sicherheits-Konzept" bei der Einwahl.
Also
die Zugangsdaten gelten natürlich weiter und weltweit unabhängig des Aufenthaltsortes ( z.B. Urlaub ).Was passieren kann, dass eine Kontrollmail geschickt wird, indem man bestätigt, dass der Login von einem anderen Standort erfolgt ist und das ok ist ?! So macht es ebay übrigens auch...oder wenn von einem anderen Gerät als sonst eingewählt wird.
Zudem hat man ja das doppelte Authentifizierungsverfahren über die Bestätigung mit dem Smartphone / SMS / Security-App.
Wenn du dauerhaft deinen Wohnort ins Ausland wechselst, dann musst du eh ein paar Ummeldungen vornehmen..besonders weil es auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt.
Wenn du nur temporär deinen Aufenthaltsort ins Ausland wechselst, dann gilt wohl das übliche "Sicherheits-Konzept" bei der Einwahl.
Wohnortwechsel ins Ausland
Hallo,muss man Maßnahmen treffen wenn man den Aufenthaltsort ins Ausland wechselt ?
Bei meiner Bank sollte man Bescheid sagen und den neuen Wohnort mitteilen, damit das Konto aus Sicherheitsgründen nicht gesperrt wird.
Muss man bei smartbroker irgendwas machen oder gelten die Zugangsdaten weiterhin ?
Dankeschön.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.001.111 von Streberleiche am 18.07.22 11:22:12
das Selbe Thema / Problem...kann ich bestätigen. Ich habe das reklamiert und als Antwort kam nur, dass nach dem Fifo angerechnet wird...aber der angezeigte Kurs ändert sich nicht bei Nachkauf...und auch als ich einen Teil verkaufte, wurde mir weniger Verlust in den Topf geschoben als sein müsste ...so wie @streberleiche hier schreibt.
Durch diese alte Software ist die Nachvollziehung fast unmöglich, bzw. absolut verwirrend und ich unterstelle = fehlerhaft in Summe, wenn sie es nicht mal hinbekommen , den richtigen Durchschnittkurs anzuzeigen bei Zukäufen.....
bei mir absolut
Zitat von Streberleiche: Ich kann euch Brief und Siegel darauf geben, dass bei mir bei smartbroker nicht nach dem FiFo Prinzip steuerlich berechnet wird und verstehe nicht, weshalb dies bei anderen richtig gehandhabt wird und bei mir nicht.
Beispielsweise habe ich eine Aktie X 100 Stück bei 12 Euro gekauft. Danach weitere 100 Stück bei 10 Euro. Mischkurs wird mir korrekt mit 11 Euro und der der Kursverlust bei 200 Euro angezeigt. Ich verkaufe daraufhin 100 Stückaktien wiederum zu 10 Euro. Mischkurs bleibt bei 11 Euro, der angezeigte Verlust halbiert sich jedoch nur und wird mit 100 angezeigt. Somit wurde steuerlich auf den Mischkurs abgerechnet und nicht auf die First in, also Erstkauf.
Es geht mir hier nicht darum, smartbroker schlechtzureden. Immerhin habe ich seit der Eröffnung und dem Handel über smartbroker Unmengen an Orderkosten gespart, da ich fast ausschließlich über L&S handele und 1 Euro pro Handel statt 10, 20 oder 30 bei Consors zahle. Auch würde ich nicht wegen der falschen FiFo Abrechnung bei mir mein Depot bei smartbroker löschen. Es geht mir hier nur darum, dass ich nicht verstehe, weshalb bei mir nicht nach dem FiFo Prinzip abgerechnet wird.
das Selbe Thema / Problem...kann ich bestätigen. Ich habe das reklamiert und als Antwort kam nur, dass nach dem Fifo angerechnet wird...aber der angezeigte Kurs ändert sich nicht bei Nachkauf...und auch als ich einen Teil verkaufte, wurde mir weniger Verlust in den Topf geschoben als sein müsste ...so wie @streberleiche hier schreibt.
Durch diese alte Software ist die Nachvollziehung fast unmöglich, bzw. absolut verwirrend und ich unterstelle = fehlerhaft in Summe, wenn sie es nicht mal hinbekommen , den richtigen Durchschnittkurs anzuzeigen bei Zukäufen.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.001.204 von Streberleiche am 18.07.22 11:32:09Das ist aber nicht die Verkaufsabrechnung, die findest du im Postmanager von diesem Tag.
Nur auf diesem stehen die Daten die wir hier benötigen würden unter anderem wie geschrieben: "Auf dem Verkaufbeleg befindet sich ja der Posten: 'Veräußerungsverlust Aktien'."
Nur auf diesem stehen die Daten die wir hier benötigen würden unter anderem wie geschrieben: "Auf dem Verkaufbeleg befindet sich ja der Posten: 'Veräußerungsverlust Aktien'."
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.001.204 von Streberleiche am 18.07.22 11:32:09Hallo
Auf dem Verkaufbeleg befindet sich ja der Posten: 'Veräußerungsverlust Aktien'.
Dieser Posten muss stimmen (nach FIFO-Prinzip).
Die Steuergutschrift ist ja nicht unmittelbar 25%+Soli vom Veräußerungsverlust.
Das hängt auch u.a. von Deinem Aktienverlusttopf ab.
Bei mir war bisher alles OK.
Arno
Auf dem Verkaufbeleg befindet sich ja der Posten: 'Veräußerungsverlust Aktien'.
Dieser Posten muss stimmen (nach FIFO-Prinzip).
Die Steuergutschrift ist ja nicht unmittelbar 25%+Soli vom Veräußerungsverlust.
Das hängt auch u.a. von Deinem Aktienverlusttopf ab.
Bei mir war bisher alles OK.
Arno
Ich würde den Support anrufen oder anschreiben mit dem konkreten Beispiel.
Wir sehen die Dokumente ja hier nicht.
Wir sehen die Dokumente ja hier nicht.