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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1027)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 27.05.24 15:03:53 von
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      schrieb am 01.11.20 16:25:30
      Beitrag Nr. 3.924 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.563.019 von Gerhard_Mueller am 01.11.20 15:04:56
      Zitat von Gerhard_Mueller:
      Zitat von artnaf: Puuhhh ... also ich oute mich mal, ja ich habe mal übers Jahr Verluste gemacht, jaja ich weiss, macht nie einer, immer mega 1000% im Jahr, reicher als Bill Gates nach fünf Jahren.

      In die Zeilen 14 bzw. 15 trägst du dann deine NEGATIVEN Erträge ein, wenn gesamt gesehen du Verluste gemacht hast und dann in Zeile 17 die entstandenen Verluste, die dann natürlich den oben genannten negativen Erträgen entsprechen.


      Ich glaub wenn Du Verlustvorträge aus der Vergangenheit hast, dann bist Du fein raus. Dann gilt die 10.000 EUR Grenze glaub ich nicht. D.h. Du verrechnest ganz normal Gewinne und Verluste und trägst mit dem überbleibenden Gewinn Deine Verlustvorträge ab. Das hat der Taxadvisor glaub mal so gesagt. Das ist aber sowas, dass dann in dem BMF Schreiben stehen müsste.


      Also wenn man aktuell festgestellte Verluste aus Kapitalerträge hat, so werden diese im jahr 2021 zusätzlich zu den 10k addiert. Ab 2022 gilt dann die 10k Grenze, wurst wann diese entstanden sind, so die Interpretation.
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      schrieb am 01.11.20 15:10:38
      Beitrag Nr. 3.923 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.563.019 von Gerhard_Mueller am 01.11.20 15:04:56Na wenn das so wäre, wäre das ja super...... Das habe ich aber bisher nirgends so gelesen. Altverluste kannst du zwar aufbrauchen, aber wenn Altverluste dafür sorgen, dass du in 2021 eine Gewinn/Verlustrechnung machen kannst und die eventuellen Gewinne mit Altverlusten verrechnest....... na das wäre mal was.....
      Avatar
      schrieb am 01.11.20 15:04:56
      Beitrag Nr. 3.922 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.561.392 von artnaf am 01.11.20 10:36:12
      Zitat von artnaf: Puuhhh ... also ich oute mich mal, ja ich habe mal übers Jahr Verluste gemacht, jaja ich weiss, macht nie einer, immer mega 1000% im Jahr, reicher als Bill Gates nach fünf Jahren.

      In die Zeilen 14 bzw. 15 trägst du dann deine NEGATIVEN Erträge ein, wenn gesamt gesehen du Verluste gemacht hast und dann in Zeile 17 die entstandenen Verluste, die dann natürlich den oben genannten negativen Erträgen entsprechen.


      Ich glaub wenn Du Verlustvorträge aus der Vergangenheit hast, dann bist Du fein raus. Dann gilt die 10.000 EUR Grenze glaub ich nicht. D.h. Du verrechnest ganz normal Gewinne und Verluste und trägst mit dem überbleibenden Gewinn Deine Verlustvorträge ab. Das hat der Taxadvisor glaub mal so gesagt. Das ist aber sowas, dass dann in dem BMF Schreiben stehen müsste.
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      schrieb am 01.11.20 12:25:35
      Beitrag Nr. 3.921 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.561.944 von Horst_Sindermann am 01.11.20 12:12:15Hey ich habs drauf, es hat geklappt........... Das ist die fast komplette Seite 3 der BILD vom Freitag. Sieht mir ein bisschen nach Liebesentzug der Springerpresse aus. Das habe ich bei der Flüchtlingskrise oder Finanzkrise nicht so gelesen, das war immer alternativlos..... aber hier wird die Alternativlosigkeit hinterfragt....

      Der Autor bringt übrigens eine Abschirmung (von der Kanzlerin im Übrigen kategorisch ausgeschlossen) und Isolierung von älteren Risikopatienten ins Spiel so wie Schweden. Dazu könnten auch die älteren Mitglieder zum Beispiel von Finanzauschüssen (müssen unbedingt geschützt werden!!!) gehören, die müssten dann geschützt und isoliert werden...🤣🤣🤣🤣🤣
      Vielleicht ist der Autor der Bild ein Zocker????😀😀😀😀
      Avatar
      schrieb am 01.11.20 12:12:15
      Beitrag Nr. 3.920 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.559.985 von artnaf am 31.10.20 22:37:45

      so ich hoffe mal, das mit dem Foto hat geklappt....
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      schrieb am 01.11.20 11:41:55
      Beitrag Nr. 3.919 ()
      Ach ja Brinkhaus ist zur Zeit Gast im Doppelpass bei sport1 - wer mal wissen will, was das für ne Type ist,bitte mal einschalten....
      Avatar
      schrieb am 01.11.20 11:39:54
      Beitrag Nr. 3.918 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.561.392 von artnaf am 01.11.20 10:36:12Moin.... das mit Zeil 17 in der KAP habe ich schon mal geschrieben. Da kanst du zur Zeit nur die Verluste eintragen, welche zur Zeit im Topf 2 bei deutschen Brokern landen (ETF, Dividenden, Kursgewinne AUßER Aktien). Ein Kästchen wo du deine Verluste nur aus TERMINGESCHÄFTEN eintragen kannst gibt es zur Zeit nicht....

      Vielleicht wird auch nichts mehr geändert und alle " Zocker" müssen dann im Winter nach dem Veranlagungsjahr vor dem Finanzamt im Büßergewand (wie Heinrich IV 1077 in Canossa) erscheinen und für Ihre Verluste um Gnade betteln, dass Ihnen 10.000 Euro angerechnet werden. Und Papst Lothar (so einen hatten wir glaube ich noch nicht) nimmt einen nach 2 Tagen des Frieren und Bettelns wieder in die Steuergemeinschaft auf- so wirds kommen 😡😡😡😡😡
      Avatar
      schrieb am 01.11.20 10:36:12
      Beitrag Nr. 3.917 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.560.399 von Horst_Sindermann am 01.11.20 00:33:56
      Zitat von Horst_Sindermann: Und wie ich schon ein paar Seiten geschrieben habe, kann ich aktuell (Stand 01.11.2020) keine Verluste aus Termingeschäften in der Anlage KAP eintragen- NEVER EVER.


      Puuhhh ... also ich oute mich mal, ja ich habe mal übers Jahr Verluste gemacht, jaja ich weiss, macht nie einer, immer mega 1000% im Jahr, reicher als Bill Gates nach fünf Jahren.

      In die Zeilen 14 bzw. 15 trägst du dann deine NEGATIVEN Erträge ein, wenn gesamt gesehen du Verluste gemacht hast und dann in Zeile 17 die entstandenen Verluste, die dann natürlich den oben genannten negativen Erträgen entsprechen.
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      schrieb am 01.11.20 10:29:04
      Beitrag Nr. 3.916 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.560.195 von startvestor am 31.10.20 23:45:36Genau was ich bereits sagte ... es muss keine Neudefinition ndessen erfolgen was denn ein Termingeschäft ist, denn es ist bereits definiert.
      Avatar
      schrieb am 01.11.20 08:39:14
      Beitrag Nr. 3.915 ()
      Die Anlage KAP für 2021 wird anders aussehen.
      Das BMF-Schreiben hat keine Rechtskraft und bindet keine Gerichte. Ich schätze, die Juristen zocken einfach auf "verfassungswidrig" und "nichtig". Das sehen wir ja auch so. Aber wie links sind denn viele Richter schon?
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