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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 110)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 24.04.24 10:19:52 von
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      schrieb am 14.10.23 09:11:59
      Beitrag Nr. 13.026 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.633.732 von Gerrera am 13.10.23 23:53:59Die Diskussion von Dir, ob das jetzt ein echter Fall ist, oder ob das ein Kleinanleger ist, ist ziemlich mühsam.
      Das einzige was uns hier interessiert, ist, dass das Satz 5 u. 6 ersatzlos gestrichen werden soll. Eine Begründung dazu wurde schon oft geschrieben.
      Ich glaube, auch Du möchtest, dass das Gesetzt geändert wird. Also was hast Du konkret dafür unternommen, damit es geändert wird? Oder was ist Deine Meinung, was zu tun wäre, damit es von den Politikern geändert wird? Und hast Du dies schon getan?
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      schrieb am 13.10.23 23:53:59
      Beitrag Nr. 13.025 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.633.042 von McFly2020 am 13.10.23 20:58:56
      Zitat von McFly2020:
      Zitat von Gerrera: Da dreht einer das großen Börsenrad mit 100.000 Euro, hat keinen blassen Schimmer von irgendwas und jammert jetzt im Internet herum. Wie bitte soll ein Politiker solche Leute ernst nehmen? Strengt euch doch bitte mal etwas an, wenn ihr von Politikern was wollt. Vorallem wenn es um eine Gesetzesänderung geht.



      Mit 100.000 dreht man an der Börse höchstens ganz ganz kleine Rädchen.
      Davon abgesehen haben wir in Artikel 3 des Grundgesetzes das Recht auf freie Entfaltung.



      Als Kleinanleger gelten Personen die im Bereich mit 1.000 bis 50.000 Euro Risikokapital an den Börsen spekulieren. Ab 100.000 Euro gehört man nicht mehr in die Kategorie "Kleinanleger".


      Ob jemand 100.000 mit Termingeschäften "verballert" oder an einem netten Abend in der staatlichen Spielbank, hat den Gesetzgeber nichts anzugehen.


      Vollkommen richtig.


      Ich hatte vielleicht etwas flapsig angemerkt, dass ein angeblicher Frührentner bei www.abgeordnetenwatch.de eine große Jammerwelle macht und sich meiner Meinung nach zu unrecht beschwert.
      Wie gesagt, er macht große Verluste zahlt viel Steuern und spielt wie von Kollege @aksap ausgerechnet, wohl mit 100.000 Euro oder mehr herum. Dann schreibt der Herr Frührentner: "Für mich bedeutet das den finanziellen Ruin. Ich beziehe nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Wird jetzt meine Erwerbsunfähigkeitsrente gepfändet? Muss Ich Sozialhilfe beantragen?"

      Was soll das? Das passt doch alles vorne und hinten nicht zusammen. Ist das eine zusammengereimte Geschichte, um einem Politiker in der Sache etwas vorzujammern. Er bekommt eine Erwerbsminderungsrente (so heisst das seit 22 Jahren) und wohl bald Bürgergeld (Sozialhilfe hies das mal im letzten Jahrtausend). Wo ist da finanziell ein großer Unterschied? Wenn er mit 100.000 Euro rumzockt kriegt er vom Staat garnichts, da er Geld genug hat.

      Ich finde solche unüberlegt hingeklatschte Fragestellungen und so'n Gejammer kontraproduktiv. Da würde ich als Politiker nur sagen: "Was wollen Sie mit Ihren 100.000 Euro als vermögender Bundesbürger eigentlich von mir? Mit Risikokapital in dieser Höhe gründen Sie bitte eine GmbH und Ihr Steuerproblem ist gelöst."

      Für alle echten Kleinanleger die mit bis max. 50.000 Euro spekulieren, ist das Gesetz doch viel schlimmer. Wenn sich jetzt noch angebliche "Kleinanleger" mit ihren 100.000, 200.000 oder 450.000 Euro Ballermaterial beschweren und jammern, kann es ja alles garnicht so schlimm sein. Scheint überall mehr als genug Geld vorhanden zu sein. Auch mit dem blöden Gesetz.

      Man darf sich nicht wundern wenn die Politiker, allen voran die Damen und Herren der FDP, mittlerweile die Schnauze vollhaben bei derartigen Bürgeranfragen.
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      schrieb am 13.10.23 20:58:56
      Beitrag Nr. 13.024 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.631.821 von Gerrera am 13.10.23 17:32:22
      Zitat von Gerrera: Da dreht einer das großen Börsenrad mit 100.000 Euro, hat keinen blassen Schimmer von irgendwas und jammert jetzt im Internet herum. Wie bitte soll ein Politiker solche Leute ernst nehmen? Strengt euch doch bitte mal etwas an, wenn ihr von Politikern was wollt. Vorallem wenn es um eine Gesetzesänderung geht.



      Mit 100.000 dreht man an der Börse höchstens ganz ganz kleine Rädchen.
      Davon abgesehen haben wir in Artikel 3 des Grundgesetzes das Recht auf freie Entfaltung.

      Ob jemand 100.000 mit Termingeschäften "verballert" oder an einem netten Abend in der staatlichen Spielbank, hat den Gesetzgeber nichts anzugehen.

      Dann haben wir noch den Artikel 20 des Grundgesetzes, den manche Politiker wohl nicht mehr auf dem Schirm haben.

      (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
      (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


      Bisher äußert sich der Widerstand betroffener Trader in Widersprüchen gegen Steuerbescheide und Klagen vor Gericht- und im allgemeinen über die Wahlurne.
      Wenn man Absatz 4 so auslegt, wie er da steht, könnte man auf den Gedanken kommen, das die von einigen vorgenommen "Anpassungen" in der Steuererklärung (keine Berücksichtigung von Binding) keine Steuerhinterziehung sind, sondern legaler Widerstand.
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      Avatar
      schrieb am 13.10.23 19:21:12
      Beitrag Nr. 13.023 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.631.821 von Gerrera am 13.10.23 17:32:22Noch mal die Fragen


      - Warum darf man nicht das Nettoergebnis für die Steuer berücksichtigt?
      - Warum werden die Kleinanleger bestrafft?
      - Warum werden Firmen nicht genau so versteuert?

      Sie haben gefragt woher die 70.000 EUR Steuersumme herkam und ich habe ein klares einfaches und realistisches Beispiel gezeigt.

      Ganz klar für die Fragen wollen Sie keine Antwort geben, daher die Lange Rede ohne etwas gesagt zu haben.
      Avatar
      schrieb am 13.10.23 17:32:22
      Beitrag Nr. 13.022 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.631.293 von aksap am 13.10.23 16:17:43
      Zitat von aksap:
      Zitat von Gerrera: ...
      Wenn der Fragesteller da keine Antwort bekommt, wundert es mich nicht.

      Verlust 40.000€! - Ordentlich!
      Wähhh... Steuern 70.000€! - Wo auch immer diese Summe herkommen soll.
      "Erwerbsunfähigkeitsrente". - Gibt es seit 22 Jahren nicht mehr.
      Wer Rentner in irgendeiner Form ist, darf nur einen bestimmten Betrag X hinzuverdienen. Verdienste mehr als zulässig, wird dir die Rente gekürzt.

      Wenn man Politiker oder Menschen von denen man etwas möchte mit Märchen und ausgedachten Geschichten nervt, darf man sich nicht wundern, wenn verantwortliche Leute die Tür zumachen.


      70.000 EUR in Steuer wegen Binding geht so.

      300.000 EUR in positiven Trades und 340.000 in negativen Trades.

      Verlust: 40.000
      Steuerbar: 300.000 - 20.000 = 280.000
      Steuerrate: ca. 25% (25% + Soli)
      Steuer: 280.000 * 0.25 = 70.000

      Solche Zahlen kann man ganz einfach mit einem Kapital von 100.000 EUR schaffen.

      Die Frage ist warum darf der Steuerzahler nicht das Nettoergebnis nutzen?
      Warum werden nicht Firmen mit dem selben Maßstab versteuert?
      War das nicht alles gemeint um den Kleinanleger zu schützen? Man kann gut sehen wie der Kleinanleger hier geschützt ... sorry ... bestrafft wird.
      Die Diskussion ist sicher nicht ob 40.000 EUR Verlust ordentlich ist oder nicht.

      Orange is not the new black. Bestraffen ist das neue Synonym für Schützen.

      Der Fragesteller ist Frührentner oder was auch immer. Kassiert Geld vom Staat, also dem Steuerzahler.
      Hat nach deiner Meinung 100.000 Euro Risikokapital auf dem Konto liegen, die er nicht zum Leben braucht.
      Macht 40.000 Euro Verlust mit Trading und jammert.
      Muss 70.000 Euro Steuern zahlen und jammert.
      Sagt, dass er die Steuerparagraphen nicht kennt. Ballert aber mit 100.000 Euro im Markt herum und nennt sich "Kleinanleger".
      Sagt er ist kein Finanzbeamter und darf seiner Meinung nach also auch null Ahnung von Steuersachen haben und so.
      Dummheit schützt vor Strafe nicht.

      Da dreht einer das großen Börsenrad mit 100.000 Euro, hat keinen blassen Schimmer von irgendwas und jammert jetzt im Internet herum. Wie bitte soll ein Politiker solche Leute ernst nehmen? Strengt euch doch bitte mal etwas an, wenn ihr von Politikern was wollt. Vorallem wenn es um eine Gesetzesänderung geht.
      11 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      Avatar
      schrieb am 13.10.23 16:17:43
      Beitrag Nr. 13.021 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.629.349 von Gerrera am 13.10.23 11:50:17
      Zitat von Gerrera:
      Zitat von indipip: hier der selbst ernannte Demokratische Sozialist 🤣wird befragt zur Abschaffung der Verlustverrechnung

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…

      Frage von Günter H. • 04.09.2023
      §20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Verlustverrechnung Dieses Gesetz ruiniert viele Anleger und führt Sie in die Privatinsolvenz, war das ihr Ziel mit der Gesetzesänderung.

      Sehr geehrter Herr Schrodi,
      warum muss nach Ihrer Vorstellung der Anleger in CFD`s doppelt Bestraft werden. Ich habe ein Verlust 40.000 € gemacht und soll jetzt noch mal über 70.000 € an das Finanzamt zahlen. Finden Sie das wirklich gerecht? Ich habe nicht die 50.738 Paragraphen die es in Deutschland gibt gelesen. Ich bin auch kein Finanzbeamter. Habe Steuer immer bezahlt. Warum hat die SPD Termingeschäfte nicht ganz verboten?
      Für mich bedeutet das den finanziellen Ruin. Ich beziehe nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Wird jetzt meine Erwerbsunfähigkeitsrente gepfändet? Muss Ich Sozialhilfe beantragen?
      Professionelle Trader, oder GmbH Trader müssen nicht soviel Steuer zahlen wie die Kleinanleger.
      Das Gesetz ist unfair und verfassungswidrig. Wollen Sie das Gesetz wirklich so aufrecht erhalten ?
      In der ganzen EU gibt es kein solches Gesetz. Das höchste deutsche Finanzgericht BFH hat schwere Zweifel an der Verfassungsmäßig. Bitte ändern Sie das Gesetz

      Mit freundlichen Grüße
      G.
      Portrait von Michael Schrodi
      Antwort ausstehend von Michael Schrodi
      SPD

      Wenn der Fragesteller da keine Antwort bekommt, wundert es mich nicht.

      Verlust 40.000€! - Ordentlich!
      Wähhh... Steuern 70.000€! - Wo auch immer diese Summe herkommen soll.
      "Erwerbsunfähigkeitsrente". - Gibt es seit 22 Jahren nicht mehr.
      Wer Rentner in irgendeiner Form ist, darf nur einen bestimmten Betrag X hinzuverdienen. Verdienste mehr als zulässig, wird dir die Rente gekürzt.

      Wenn man Politiker oder Menschen von denen man etwas möchte mit Märchen und ausgedachten Geschichten nervt, darf man sich nicht wundern, wenn verantwortliche Leute die Tür zumachen.


      70.000 EUR in Steuer wegen Binding geht so.

      300.000 EUR in positiven Trades und 340.000 in negativen Trades.

      Verlust: 40.000
      Steuerbar: 300.000 - 20.000 = 280.000
      Steuerrate: ca. 25% (25% + Soli)
      Steuer: 280.000 * 0.25 = 70.000

      Solche Zahlen kann man ganz einfach mit einem Kapital von 100.000 EUR schaffen.

      Die Frage ist warum darf der Steuerzahler nicht das Nettoergebnis nutzen?
      Warum werden nicht Firmen mit dem selben Maßstab versteuert?
      War das nicht alles gemeint um den Kleinanleger zu schützen? Man kann gut sehen wie der Kleinanleger hier geschützt ... sorry ... bestrafft wird.
      Die Diskussion ist sicher nicht ob 40.000 EUR Verlust ordentlich ist oder nicht.

      Orange is not the new black. Bestraffen ist das neue Synonym für Schützen.
      12 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.10.23 11:50:17
      Beitrag Nr. 13.020 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.609.555 von indipip am 09.10.23 19:36:00
      Zitat von indipip: hier der selbst ernannte Demokratische Sozialist 🤣wird befragt zur Abschaffung der Verlustverrechnung

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…

      Frage von Günter H. • 04.09.2023
      §20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Verlustverrechnung Dieses Gesetz ruiniert viele Anleger und führt Sie in die Privatinsolvenz, war das ihr Ziel mit der Gesetzesänderung.

      Sehr geehrter Herr Schrodi,
      warum muss nach Ihrer Vorstellung der Anleger in CFD`s doppelt Bestraft werden. Ich habe ein Verlust 40.000 € gemacht und soll jetzt noch mal über 70.000 € an das Finanzamt zahlen. Finden Sie das wirklich gerecht? Ich habe nicht die 50.738 Paragraphen die es in Deutschland gibt gelesen. Ich bin auch kein Finanzbeamter. Habe Steuer immer bezahlt. Warum hat die SPD Termingeschäfte nicht ganz verboten?
      Für mich bedeutet das den finanziellen Ruin. Ich beziehe nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Wird jetzt meine Erwerbsunfähigkeitsrente gepfändet? Muss Ich Sozialhilfe beantragen?
      Professionelle Trader, oder GmbH Trader müssen nicht soviel Steuer zahlen wie die Kleinanleger.
      Das Gesetz ist unfair und verfassungswidrig. Wollen Sie das Gesetz wirklich so aufrecht erhalten ?
      In der ganzen EU gibt es kein solches Gesetz. Das höchste deutsche Finanzgericht BFH hat schwere Zweifel an der Verfassungsmäßig. Bitte ändern Sie das Gesetz

      Mit freundlichen Grüße
      G.
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      Antwort ausstehend von Michael Schrodi
      SPD

      Wenn der Fragesteller da keine Antwort bekommt, wundert es mich nicht.

      Verlust 40.000€! - Ordentlich!
      Wähhh... Steuern 70.000€! - Wo auch immer diese Summe herkommen soll.
      "Erwerbsunfähigkeitsrente". - Gibt es seit 22 Jahren nicht mehr.
      Wer Rentner in irgendeiner Form ist, darf nur einen bestimmten Betrag X hinzuverdienen. Verdienste mehr als zulässig, wird dir die Rente gekürzt.

      Wenn man Politiker oder Menschen von denen man etwas möchte mit Märchen und ausgedachten Geschichten nervt, darf man sich nicht wundern, wenn verantwortliche Leute die Tür zumachen.
      13 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.10.23 19:36:00
      Beitrag Nr. 13.019 ()
      hier der selbst ernannte Demokratische Sozialist 🤣wird befragt zur Abschaffung der Verlustverrechnung

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…

      Frage von Günter H. • 04.09.2023
      §20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Verlustverrechnung Dieses Gesetz ruiniert viele Anleger und führt Sie in die Privatinsolvenz, war das ihr Ziel mit der Gesetzesänderung.

      Sehr geehrter Herr Schrodi,
      warum muss nach Ihrer Vorstellung der Anleger in CFD`s doppelt Bestraft werden. Ich habe ein Verlust 40.000 € gemacht und soll jetzt noch mal über 70.000 € an das Finanzamt zahlen. Finden Sie das wirklich gerecht? Ich habe nicht die 50.738 Paragraphen die es in Deutschland gibt gelesen. Ich bin auch kein Finanzbeamter. Habe Steuer immer bezahlt. Warum hat die SPD Termingeschäfte nicht ganz verboten?
      Für mich bedeutet das den finanziellen Ruin. Ich beziehe nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Wird jetzt meine Erwerbsunfähigkeitsrente gepfändet? Muss Ich Sozialhilfe beantragen?
      Professionelle Trader, oder GmbH Trader müssen nicht soviel Steuer zahlen wie die Kleinanleger.
      Das Gesetz ist unfair und verfassungswidrig. Wollen Sie das Gesetz wirklich so aufrecht erhalten ?
      In der ganzen EU gibt es kein solches Gesetz. Das höchste deutsche Finanzgericht BFH hat schwere Zweifel an der Verfassungsmäßig. Bitte ändern Sie das Gesetz

      Mit freundlichen Grüße
      G.
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      Avatar
      schrieb am 09.10.23 19:18:33
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      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: bitte das Threadthema beachten und bleiben Sie bitte sachlich
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      schrieb am 09.10.23 18:35:33
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