Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1375)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 02.06.24 19:29:08 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.285.515 von DAX7003 am 05.01.20 13:58:46
Ja beim Verkauf würde für den von dir beschriebenen Fall der sogenannte Margin Call eintreten.
Wenn man Covert z.B. durch strangle, spreads und wie das alles heißt ist es ja gedeckt durch die gegenüberliegende Position.
Zitat von DAX7003: wenn der Verlust auf den Einsatz begrenzt ist, und der Einsatz voll eingezahlt ist, kann ja aus Sicht des Brokers nichts "anbrennen", das ist dann vollkommen in Ordnung...
aber gerade im Handel mit Optionen ist das ja nicht immer der Fall, wenn ich jetzt beispielsweise 10 Put Kontrakte auf Amazon verkaufe, aber nur 200.000 USD cash bei Interactive liegen habe, dann würden die sich melden, sobald der potenzielle Verlust die 200 TUSD aufbraucht... völlig unabhängig davon, ob ich mir eine Haftungsbeschränkung über die GmbH ausgerechnet habe... die internen Systeme des Brokers bilden da ja eine Sicherheitsbarriere...
Ja beim Verkauf würde für den von dir beschriebenen Fall der sogenannte Margin Call eintreten.
Wenn man Covert z.B. durch strangle, spreads und wie das alles heißt ist es ja gedeckt durch die gegenüberliegende Position.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.285.569 von Tobikk04 am 05.01.20 14:05:46
Für Totalverluste aus Insolvenzen ab 2020 für Termingeschäfte ab 2021 für ALLE Verluste.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Tobikk04: Das gilt aber nur für den Totalverlust aus Aktien und Anleihen? Dementsprechend müsste es dann auch für den Totalverlust aus Optionen gelten. Wenn man mit Stops arbeitet dürfen die Verluste doch normal angerechnet werden, oder?
Für Totalverluste aus Insolvenzen ab 2020 für Termingeschäfte ab 2021 für ALLE Verluste.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.285.569 von Tobikk04 am 05.01.20 14:05:46
genau
Eben das geht nicht aus dem Gesetz hervor. steht ja nur ein maximaler Verlust von 10.000 Euro da (aus der Summe aller Termingeschäfte)
Zitat von Tobikk04: Das gilt aber nur für den Totalverlust aus Aktien und Anleihen?
genau
Zitat von Tobikk04: Dementsprechend müsste es dann auch für den Totalverlust aus Optionen gelten. Wenn man mit Stops arbeitet dürfen die Verluste doch normal angerechnet werden, oder?
Eben das geht nicht aus dem Gesetz hervor. steht ja nur ein maximaler Verlust von 10.000 Euro da (aus der Summe aller Termingeschäfte)
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.284.852 von Chris_M am 05.01.20 11:55:55
Das gilt aber nur für den Totalverlust aus Aktien und Anleihen? Dementsprechend müsste es dann auch für den Totalverlust aus Optionen gelten. Wenn man mit Stops arbeitet dürfen die Verluste doch normal angerechnet werden, oder?
Zitat von Chris_M:Zitat von optionpro: Die Diskussion ist ja hier nun schon sehr vielschichtig.
Das Ganze wird ja auch "erst" ab 1.1.2021 relevant.
Ich bin auch (noch) nicht in alle Feinheiten des Themas eingestiegen.
Was aber für Viele wohl entscheidend ist :
Für Jemanden der nur Futures traded, ändert sich eigentlich gar nichts !!!!
Richtig ???
Das Gesetzt ist schon in Kraft: Für den Part mit Aktien/Anleihen gilt das seit 01.01.2020 der Part mit den Termingeschäften greift erst ab 01.01.2021
Das gilt aber nur für den Totalverlust aus Aktien und Anleihen? Dementsprechend müsste es dann auch für den Totalverlust aus Optionen gelten. Wenn man mit Stops arbeitet dürfen die Verluste doch normal angerechnet werden, oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.285.449 von Blaubeermuffin am 05.01.20 13:48:10stups die mal an:
https://www.derivateverband.de/DEU/Start
denen muss da bei der Lobby-Arbeit irgendwas durchgerutscht sein...
https://www.derivateverband.de/DEU/Start
denen muss da bei der Lobby-Arbeit irgendwas durchgerutscht sein...
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.285.383 von DAX7003 am 05.01.20 13:38:03Das wäre dem Erfinder dieser "neuen" Steuer (eine Einkommensteuer ists ja nicht) gerade recht. Das Gegenteil muss passieren, sonst wirst du übrigens auch bald die nächsten Schritte sehen. Der erste wäre, die Verlustverrechnungskappung auch für Aktien, später dann auch für Anleihen und Fonds.
Ich denke, wir brauchen einen Namen für diese Steuer. Wettgewinnsteuer wollt ihr anscheinend nicht. Derivatesteuer ist auch zu sperrig. Personennamen sind immer gut. Also lasst uns das Ding nach ihrem Erfinder benennen. Das ist Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
Also lasst uns das Ding "Binding-Steuer" nennen. Diesmal nicht eine Rente wie Riesterrente, sondern ein Steuer eines SPDlers.
Binding hat sich seither noch nicht offiziell zu seiner Steuer geäußert. Ich habe aber genug Indizien für meine Feststellung.
https://lothar-binding.de/
Das ist vielleicht der neue Finanzminister. Derivate kennt er immerhin schon lange.
http://www.spd-eberbach.de/fileadmin/inhalte/News/2011/Brosc…
Ich denke, wir brauchen einen Namen für diese Steuer. Wettgewinnsteuer wollt ihr anscheinend nicht. Derivatesteuer ist auch zu sperrig. Personennamen sind immer gut. Also lasst uns das Ding nach ihrem Erfinder benennen. Das ist Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
Also lasst uns das Ding "Binding-Steuer" nennen. Diesmal nicht eine Rente wie Riesterrente, sondern ein Steuer eines SPDlers.
Binding hat sich seither noch nicht offiziell zu seiner Steuer geäußert. Ich habe aber genug Indizien für meine Feststellung.
https://lothar-binding.de/
Das ist vielleicht der neue Finanzminister. Derivate kennt er immerhin schon lange.
http://www.spd-eberbach.de/fileadmin/inhalte/News/2011/Brosc…
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.285.425 von Chris_M am 05.01.20 13:42:47wenn der Verlust auf den Einsatz begrenzt ist, und der Einsatz voll eingezahlt ist, kann ja aus Sicht des Brokers nichts "anbrennen", das ist dann vollkommen in Ordnung...
aber gerade im Handel mit Optionen ist das ja nicht immer der Fall, wenn ich jetzt beispielsweise 10 Put Kontrakte auf Amazon verkaufe, aber nur 200.000 USD cash bei Interactive liegen habe, dann würden die sich melden, sobald der potenzielle Verlust die 200 TUSD aufbraucht... völlig unabhängig davon, ob ich mir eine Haftungsbeschränkung über die GmbH ausgerechnet habe... die internen Systeme des Brokers bilden da ja eine Sicherheitsbarriere...
aber gerade im Handel mit Optionen ist das ja nicht immer der Fall, wenn ich jetzt beispielsweise 10 Put Kontrakte auf Amazon verkaufe, aber nur 200.000 USD cash bei Interactive liegen habe, dann würden die sich melden, sobald der potenzielle Verlust die 200 TUSD aufbraucht... völlig unabhängig davon, ob ich mir eine Haftungsbeschränkung über die GmbH ausgerechnet habe... die internen Systeme des Brokers bilden da ja eine Sicherheitsbarriere...
Okay, halten wir fest:
Es kommt genau so schlimm, wie befürchtet.
Andererseits, so habe ich Taxadvisor verstanden, stehen in Anbetracht der ständigen Rechtsprechung des BFH die Chancen auf eine erfolgreiche Klage ausgesprochen gut.
Nun sollte man Informationen einholen, auf welchem Wege man das Ding möglichst schnell kippen kann.
Es kommt genau so schlimm, wie befürchtet.
Andererseits, so habe ich Taxadvisor verstanden, stehen in Anbetracht der ständigen Rechtsprechung des BFH die Chancen auf eine erfolgreiche Klage ausgesprochen gut.
Nun sollte man Informationen einholen, auf welchem Wege man das Ding möglichst schnell kippen kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.285.383 von DAX7003 am 05.01.20 13:38:03Gibt es denn noch eine Nachschusspflicht?
Ich meine nur mal gelesen zu haben, dass das bei SemiProf im Futures noch der Fall ist aber dafür ja auch min. 500.000 Euro notwendig sind.
Bei mit wären es ja Optionsscheine also maximaler Verlust ist der Einsatz und und Optionen dürfen doch m.E.n. auch nur gedeckt verkauft werden wodurch max. das Konto platt gestellt werden könnte.
Oder irre ich mich da?
Ich meine nur mal gelesen zu haben, dass das bei SemiProf im Futures noch der Fall ist aber dafür ja auch min. 500.000 Euro notwendig sind.
Bei mit wären es ja Optionsscheine also maximaler Verlust ist der Einsatz und und Optionen dürfen doch m.E.n. auch nur gedeckt verkauft werden wodurch max. das Konto platt gestellt werden könnte.
Oder irre ich mich da?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.285.245 von Sunny48 am 05.01.20 13:15:52Du musst die Risiken so steuern, dass Du auch die Konsequenzen Deines Handelns tragen kannst...
dazu gehört im Zweifel eben auch der (vorübergehende) Wechsel in die Gewerblichkeit... allerdings ist es dafür am 05.01.2020 noch zu früh, wenn doch die Änderung erst zum 01.01.2021 kommt...
in der Praxis würde eine Bank eine private Bürgschaft hinzuziehen, und ein Broker stellt die Risiken im Regelfall auf die hinterlegten Sicherheiten ab...
im Moment ist hinsichtlich dieser Gesetzesänderung eine Tugend gefragt, die mir persönlich leider fast vollständig abgeht, nämlich GEDULD
schlage vor, wir legen diesen Thread mal auf Wiedervorlage für den 01.10.2020
dazu gehört im Zweifel eben auch der (vorübergehende) Wechsel in die Gewerblichkeit... allerdings ist es dafür am 05.01.2020 noch zu früh, wenn doch die Änderung erst zum 01.01.2021 kommt...
in der Praxis würde eine Bank eine private Bürgschaft hinzuziehen, und ein Broker stellt die Risiken im Regelfall auf die hinterlegten Sicherheiten ab...
im Moment ist hinsichtlich dieser Gesetzesänderung eine Tugend gefragt, die mir persönlich leider fast vollständig abgeht, nämlich GEDULD
schlage vor, wir legen diesen Thread mal auf Wiedervorlage für den 01.10.2020