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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1377)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 02.06.24 19:29:08 von
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      schrieb am 05.01.20 11:34:27
      Beitrag Nr. 450 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.284.588 von optionpro am 05.01.20 11:12:12Hallo Optionpro,

      richtig ist für Futurehändler bleibt in 2020 alles wie es ist. Aber ab dem 01.01.2021 trifft es die Futurehändler auch- und das wird gerade für die Intrayhändler mit hoher Schlagzahl problematisch, weil wir die Verluste nur noch i.H.v 10.000 Euro pro Jahr! gegen die Gewinne verrechnen dürfen.
      Ich habe mir das jetzt via Exceltabelle mal so eingerichtet, dass mir nicht nur den saldierten G+V ausweise sondern eine Tagesgewinnspalte und eine Tagesverlustspalte. Dann werde ich jeden Tag die 25% ESt, die auf den Tagesgewinn zu zahlen sind ausweisen. Und parallel die die Tagesverluste summieren und mal schauen, wann die 10.000 ér Grenze erreicht ist. und eben schauen, wo ich dann mit meiner Steuerschuld stehe- und was dem an Gewinnen gegenübersteht.
      Avatar
      schrieb am 05.01.20 11:22:59
      Beitrag Nr. 449 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.282.609 von Taxadvisor am 04.01.20 18:58:18
      knock-outs....
      knock-outs doch dann auch oder nicht?
      Finde es interessant das die Emissionshäuser sich dazu bislang gar nicht äußern oder habe ich da etwas verpaßt. Hab mal meinen Broker angeschrieben da kam die flapsige Antwort ich solle mich an meinen Steuerberater wenden;(
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 05.01.20 11:13:51
      Beitrag Nr. 448 ()
      Als glühender Verfechter der Sozialdemokratie wie auch des Kommunismus kann ich eigentlich nur testieren, das geht alles noch nicht weit genug. Erst wenn wir das Atmen und die Fortpflanzung besteuert haben, ist unser Werk vollbracht!
      Avatar
      schrieb am 05.01.20 11:12:12
      Beitrag Nr. 447 ()
      Die Diskussion ist ja hier nun schon sehr vielschichtig.
      Das Ganze wird ja auch "erst" ab 1.1.2021 relevant.
      Ich bin auch (noch) nicht in alle Feinheiten des Themas eingestiegen.

      Was aber für Viele wohl entscheidend ist :
      Für Jemanden der nur Futures traded, ändert sich eigentlich gar nichts !!!!
      Richtig ???
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.01.20 10:19:50
      Beitrag Nr. 446 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.283.764 von DX8SRT am 05.01.20 04:24:46
      Zitat von DX8SRT: In deinem link ist die Rede davon das auch Verluste aus Aktien usw. nur noch bis 10000€ jährlich berücksichtigt werden.


      Hier geht es nicht um alle Verluste aus der Veräußerung von Aktien sondern nur um solche Verluste, die entstehen, wenn eine Aktie wertlos verfällt, z.B. wegen Firmenpleite.

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      schrieb am 05.01.20 10:17:00
      Beitrag Nr. 445 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.284.199 von MakeCashNotWar am 05.01.20 09:45:47
      Zitat von MakeCashNotWar: Ich bin zwar nicht Taxadvisor. Aber die Begründung warum das nicht funktioniert ist simpel.
      Die Günstigerprüfung hat mit § 23 nichts zu tun. Wer hat das denn in die Welt gesetzt? Es bleiben nach wie vor Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG.


      Das habe ich wohl als Laie in die Welt gesetzt einfach aus der Hoffnung heraus, hier vll das ganze entschärfen zu können. Danke für die Antwort.
      Avatar
      schrieb am 05.01.20 10:09:35
      Beitrag Nr. 444 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.283.764 von DX8SRT am 05.01.20 04:24:46
      Zitat von DX8SRT: Dieser Staat greift dem Bürger immer unverschämter in die Tasche.


      Off Topic: Habe gerade gelesen, dass die SPD eine Bodenwertzuwachssteuer einführen will.
      Avatar
      schrieb am 05.01.20 09:45:47
      Beitrag Nr. 443 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.283.920 von unimatrix27 am 05.01.20 08:22:34
      Zitat von unimatrix27: Lieber Taxadvisor,

      siehst du das auch so, dass es auch nicht die Möglichkeit nicht, auf die Vollbesteuerung nach P23 zu wechseln (Günstigerprüfung), denn die Änderungen stehen ja alle in P20? Natürlich würde das auch für fast alle viel mehr Steuern bedeuten, aber eben doch nur auf den wirklichen Gewinn? Ich weiß, es wurde schon gesagt, das geht nicht. Aber was ist der Grund dafür? Ich versuche es zu verstehen.

      Wegen Forex, das wurde hier angesprochen, das habe ich immer nach P23 versteuert bzw. im Falle von Fremdwährungskrediten eben gar nicht versteuert, das wurde auch so anerkannt.


      Ich bin zwar nicht Taxadvisor. Aber die Begründung warum das nicht funktioniert ist simpel.
      Die Günstigerprüfung hat mit § 23 nichts zu tun. Wer hat das denn in die Welt gesetzt? Es bleiben nach wie vor Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.01.20 09:42:09
      Beitrag Nr. 442 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.283.920 von unimatrix27 am 05.01.20 08:22:34
      Zitat von unimatrix27: Aber was ist der Grund dafür? Ich versuche es zu verstehen.


      Der Grund dahinter ist vielfältig.

      Zum einem reicht es aus, das ein Normalbürger -10.000 Verlust machen kann insb. bei Termingeschäften wo schnell höhere Verluste entstehen können. Damit soll u.a. das Zocken verhindert werden.

      Zudem zahlst du ja auf Kapitalerträge nur 25% Steuern und du sollst ja Arbeiten gehen und durch Arbeit mehr Steuern für den Staat zahlen. (denke einfach wie Scholz der ein Saprbuch hat)

      Somit sollen die großen und reichen bestraft werden XD ... und auch wohl größeres wie the next big Finanzkrise; wo ja auch die normalen 0815 Bürger der Auslöser waren.

      Geschützt sind weiterhin Kapitalgesellschaften und insb. die Hochfinanz. M.m.n. hätte man die Reguliert und in Berlin wären wohl unmittelbar Köpfe gerollt. Zeitpunkt das durch zuwinken war ja auch ideal. Hat ja auch super funktioniert.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.01.20 09:32:46
      Beitrag Nr. 441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.283.671 von Tobikk04 am 05.01.20 01:38:45
      Zitat von Tobikk04: Die Frage ist, was mit „Termingeschäften“ alles gemeint ist.


      Ließ §20 (2) 3

      der Gewinn
      a) bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt;
      b) aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments;

      Weiter (4) 5 + 6

      Gewinn bei einem Termingeschäft ist der Differenzausgleich oder der durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmte Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen. Bei unentgeltlichem Erwerb sind dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung, die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen, der Erwerb eines Rechts aus Termingeschäften oder die Beiträge im Sinne des Absatzes 1 Nummer 6 Satz 1 durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen.

      Nach diesen Sätzen hat alles was ein Unterlying hat eine Differenzausgleichzahlung.

      Die fangen nicht an alles einzeln aufzuzählen und schupps der Emittent überlegt sich was neues wie Innliner oder Intraday OS und sagt, das steht aber nicht im Gesetzt. Deshalb der wichtige Begriff Differenzausgleich
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