checkAd

    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 150)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 23.05.24 11:14:34 von
    Beiträge: 14.175
    ID: 1.317.120
    Aufrufe heute: 253
    Gesamt: 1.054.115
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 150
    • 1418

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.08.23 17:46:28
      Beitrag Nr. 12.685 ()
      18.07.2023
      Liegen Ihnen alle internen Dokumente des BMF vor, die im Rahmen der Umsetzung und Beibehaltung der Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG erstellt wurden?

      Sehr geehrter Herr Toncar,

      es wurde mittlerweile eine IFG-Anfrage eingereicht, die alle internen Kommunikationen zur Umsetzung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften anfordert:

      https://fragdenstaat.de/anfrage/einkommensteuergesetzt-ss20-…

      Haben Sie nach Ihrem Amtsantritt alle Dokumente des BMF zur Umsetzung und Beibehaltung von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG gesichtet?
      Was konnten Sie insbesondere aus Gesprächsprotokollen, Telefonnotizen, politischen und verfassungsrechtlichen Analysen ableiten?
      Mit welchem der Bundestags-Abgeordneten war der Austausch des BMF damals besonders intensiv? Ich denke da insbesondere an die Abgeordneten Binding, Schrodi, Tillmann, Brehm, Gutting und Brinkhaus.

      Wurden nach Ihrem Amtsantritt personelle Konsequenzen aus dem Skandal innerhalb des BMF gezogen?

      Wie stellen Sie sicher, dass alle Kontakte des BMF zur Problematik tatsächlich dokumentiert wurden?

      MfG


      Antwort von Florian Toncar
      FDP • 24.08.2023

      Sehr geehrter Herr M.,

      vielen Dank für Ihre Frage zu Dokumenten rund um die Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG.

      Die Motive zur Einführung dieser Regelung und die widerstreitenden politischen sowie rechtlichen Wertungen sind öffentlich bekannt. Wir setzen uns seitens des Bundesministeriums der Finanzen und der FDP-Bundestagsfraktion weiterhin dafür ein, diese Verlustverrechnungsbeschränkungen wieder zurückzunehmen. Dazu gibt es jedoch bisher keine Einigung in der Koalition.

      Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden durch das Bundesministerium der Finanzen ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Weg und im Rahmen der für diesen geltenden rechtlichen Regelungen beantwortet. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich hierzu an dieser Stelle keine weiteren Angaben machen kann.

      In diesem Sinne verbleibe ich
      mit freundlichen Grüßen

      Florian Toncar


      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/florian-toncar/frag…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.08.23 12:46:35
      Beitrag Nr. 12.684 ()
      Ich versuche es mal heute abend anzugehen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.23 12:03:57
      Beitrag Nr. 12.683 ()
      startvestor kannst du bitte nochmal deine Übersicht aktualisieren bzw. posten?
      Avatar
      schrieb am 24.08.23 11:55:59
      Beitrag Nr. 12.682 ()
      zu den Definitiveffekten finde ich, passt die Frage an Schrodi gut.

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…

      Man wird im System gehalten weil man die Verluste verrechnen will/muss, da kann man ja auch nicht mehr von Lenkungswirkung sprechen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.23 11:51:49
      Beitrag Nr. 12.681 ()
      01.08.2023
      Verlustverrechnung Nachtrag - Der Verlust kann ja aus den Folgejahren gültig gemacht werden, richtig?

      Sehr geehrter Herr Toncar,

      ich weiß, dass Sie höchstwahrscheinlich noch keine Einigung zur Verrechnung von Verlusten bei Termingeschäften gefunden haben.
      Mich würde nur Folgendes interessieren:
      Wenn ich einen Gewinn von z.B. 200k hatte und einen Totalverlust erlitten habe, liegt ja die Steuerlast nach Abzug bei 180k.
      Der Verlust kann ja aus den Folgejahren gültig gemacht werden, richtig?
      Heißt also ich kann die nächsten 9 Jahre als “Verluste” mit herbeiziehen und habe somit 200k Verluste die auch geltend gemacht werden können. Sehe ich das richtig?

      Dies könnte man ja vorerst so machen, bis eine Einigung gefunden wird.

      Denken Sie, dass wenn eine Einigung gefunden wird, die möglichen Zahlungen rückwirkend für 2021. 2022 und evtl 2023 zurückgezahlt werden?

      Vielen Dank und ich verbleibe hoffnungsvoll auf die Abschaffung.


      Antwort von Florian Toncar
      FDP • 24.08.2023

      Sehr geehrter Herr K.,

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist richtig, dass Verluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG, die über die Verlustverrechnungsgrenze von 20 000 Euro pro Jahr hinausgehen, in den Folgejahren geltend gemacht werden können. Auch in diesen Fällen gilt allerdings die Beschränkung auf 20 000 Euro pro Jahr.

      Wir setzen uns seitens des Bundesfinanzministeriums und seitens der FDP-Bundestagsfraktion weiterhin dafür ein, diese Verlustverrechnungsbeschränkungen wieder abzuschaffen und sind darüber im Gespräch in der Koalition. Wie genau eine Einigung in der Sache aussehen kann, lässt sich aktuell jedoch noch nicht sagen.

      In diesem Sinne verbleibe ich
      mit freundlichen Grüßen

      Florian Toncar


      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/florian-toncar/frag…

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,2100EUR +5,00 %
      Jetzt in die Doppel-Chance investieren?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 24.08.23 07:43:53
      Beitrag Nr. 12.680 ()
      Nehmen wir mal an, ab 2024 käme Binding auf alles. Binding ist ja eine Art Mehrwertsteuer. Dann wären alle Wertpapierbestände um ca. 25% entwertet - das ist eine massive Enteignung. Dann sollte man lieber nix kaufen.

      Würde ich heute für 100K kaufen und 2024 für 100K verkaufen, hätte ich danach noch 80K (100 - 20, Bindingsteuer: 80K * 0,25).
      Oder kann ich dem Staat vertrauen, dass er sowas wie eine Bindingsteuer niemals erfindet? 😭
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.08.23 07:34:23
      Beitrag Nr. 12.679 ()
      Grds. ist das von Bayaz positiv zu sehen. Aber das ist auch der Mann, der das Denunziantenporzal erfunden hat:

      https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/finanzkrimi…

      Bindingsteuer auf Aktien würde dann ja passen, aber dann bitte auch auf Bayaz' ETFs.

      Aber wie gesagt, Bayaz Aussage ist unsozialistisch und das ist gut so. Auch den müsste man mal auf AW zu Bindingsteuer, Aktienbinding und Co. befragen, z.B.:

      Warum sollte ich in Aktien in investieren, wenn die Bindingsteuer auf Aktien droht und ich schon heute nicht mit Optionen absichern kann - wegen Lothar Binding.
      Avatar
      schrieb am 24.08.23 00:46:05
      Beitrag Nr. 12.678 ()
      "Grundsätzlich teilen wir Grüne zwar das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen."
      - Katharina Beck -

      Wenn der deutsche Staat aber wieder einmal versagt, soll es der Zocker richten.

      https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/…
      Avatar
      schrieb am 24.08.23 00:21:30
      Beitrag Nr. 12.677 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.368.382 von aksap am 23.08.23 18:10:34Das mit der Geduld ist schon richtig.
      Aber die zukünftigen Jahre, in denen man in Deutschland (wenn überhaupt wieder) wegen Lothar Binding nicht vernünftig handeln kann und deswegen Einkommen fehlt, ersetzt einem niemand.
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 23:01:09
      Beitrag Nr. 12.676 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.370.071 von startvestor am 23.08.23 22:58:59Schade, dass der Tobias keine Lust hatte hier mitzumachen - er ist kein TG-Trader. Jetzt bräuchten wir ihn.
      • 1
      • 150
      • 1418
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen