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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 151)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 24.05.24 22:08:08 von
    Beiträge: 14.178
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      Avatar
      schrieb am 24.08.23 00:46:05
      Beitrag Nr. 12.678 ()
      "Grundsätzlich teilen wir Grüne zwar das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen."
      - Katharina Beck -

      Wenn der deutsche Staat aber wieder einmal versagt, soll es der Zocker richten.

      https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/…
      Avatar
      schrieb am 24.08.23 00:21:30
      Beitrag Nr. 12.677 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.368.382 von aksap am 23.08.23 18:10:34Das mit der Geduld ist schon richtig.
      Aber die zukünftigen Jahre, in denen man in Deutschland (wenn überhaupt wieder) wegen Lothar Binding nicht vernünftig handeln kann und deswegen Einkommen fehlt, ersetzt einem niemand.
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 23:01:09
      Beitrag Nr. 12.676 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.370.071 von startvestor am 23.08.23 22:58:59Schade, dass der Tobias keine Lust hatte hier mitzumachen - er ist kein TG-Trader. Jetzt bräuchten wir ihn.
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 22:58:59
      Beitrag Nr. 12.675 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.370.020 von startvestor am 23.08.23 22:43:40Ich habe was von Ratschow in Tobias Ungers Diplomarbeit gefunden:

      https://opus.bsz-bw.de/hsf/frontdoor/deliver/index/docId/206…

      Weiterhin wird von einer Mindermeinung vertreten, dass es dem Gesetzgeber frei-
      stehen sollen müsse, spekulative Kapitalgeschäfte mit einer gewissen Mindest-
      besteuerung zu versehen. Deren Effekte seien so lange zu tolerieren, wie Definitiveffekte
      bei der Besteuerung vernachlässigt werden können, hierbei wird ein
      Vergleich zu den Regelungen des § 10d EStG gezogen. Der spekulative Charakter
      der Termingeschäfte sei für sich bereits eine ausreichende sachliche
      Rechtfertigung zur Beschränkung der Möglichkeit der Verlustverrechnung. Die
      konkrete Höhe der Grenze zur Verlustverrechnung sei einer sachlichen Recht-
      fertigung zudem bereits grundsätzlich nicht zugänglich, da sie Ausfluss eines
      politischen Kompromisses sei. 114


      114 So Ratschow in Brandis/Heuermann, § 20 EStG, Rn. 469a.


      Mindestbesteuerung kam auch von Epizentraums FA. Das meint, dass eine Streckung des Verlustabzugs über die Jahre erlaubt sei. Aber bei Binding gibts eben die verbotenen Definitiveffekte. Viele sind durch Binding schon 2021 k.o. gegangen, da nützt der Verlustabzug 2022 nix mehr. Ich habe das in epischer Länge dem FA erklärt.

      Spekulation das Teufelszeug. Habe ich auch umfangreich diskutiert "mit dem FA".

      Die Bindinggrenze (von 20K) sei nicht sachlich diskutierbar, da sie ein politischer Kompromiß war. Soll das ein Witz sein? Es handelt sich hier um grobe Willkür.


      Aber was hat der Richter noch geschrieben?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 22:43:40
      Beitrag Nr. 12.674 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.369.804 von bigwavesurfer am 23.08.23 22:02:10Wir werden uns Ratschow ansehen müssen:

      https://de.wikipedia.org/wiki/Eckart_Ratschow

      Der VIII. Senat des BFH, wo Ratschow Richter ist, hat ja den Aktienbinding zum BVerfG geschickt. Wie kommt der also dazu, die Bindingsteuer zu verteidigen?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 23.08.23 22:11:38
      Beitrag Nr. 12.673 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.369.804 von bigwavesurfer am 23.08.23 22:02:10Genau. Hierzu auch wikipedia objektives vs. subjektives Nettoprinzip. https://de.wikipedia.org/wiki/Nettoprinzip_(Steuerrecht)
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 22:02:10
      Beitrag Nr. 12.672 ()
      @aksap: vielen Dank für Deinen wertvollen Beitrag und die sehr strukturierte Veranschaulichung. Es tut mir leid, wenn ab und an spürbar wird, dass ich noch nicht jeden einzelnen Post in diesem riesigen Thread durchgelesen habe. Du hast aber in all Deinen Punkten absolut recht. Ich bin eigentlich recht gefestigt und sachlich unterwegs, ich will nur nicht in die Situation kommen dass ich in 5 Jahren dasitze und mir selbst vorwerfe, eine Option aus Unwissenheit fälschlicherweise abgehakt zu haben.

      @lululeom: jetzt verstehe ich wie Du das meinst. Interessant. Das mit dem Vermögen ist wirklich tricky, denn welches zu welchem Stichtag nimmt man dann. Beispiel: Jemand hat in 2025 eine Erbschaft erhalten, soll er dann mit dieser den Steuerbescheid von 2021 zahlen?

      @startvestor: es war hilfreich, dass Du beim zweiten Post beschrieben hast auf welches Video Du Dich genau beziehst. :) Bin da genau bei Dir, ich sagte zu meinem StB: schauen Sie mal das Video an, aber ich bin grundsätzlich bei den YouTubern sehr vorsichtig, und ein Video aus dem Garten lässig im Campingstuhl ist nicht besonders vertrauenswürdig (ja, das ist eine subjektive Wertung, dessen bin ich mir bewusst). Bei dem Video von StB Steger finde ich den gesprochenen Inhalt gut, die Umsetzung auf den Folien nicht konsistent und hochwertig, und er gibt ja selbst zu, bei Beispiel 3 einen Rechenfehler gemacht zu haben. Danke für den Link zu Petra Guttenberger. Das macht Hoffnung, dass man auch mal gut recherchierte gut ausbalancierte Antworten mit echten Informationen zu lesen bekommt (auch wenn sie bzw. ihr Team sich dafür viel Zeit gelassen hat). Jetzt kommt das aber: sie gibt halt auch echt gut Einblicke in das ganze politische Geschacher und die Verhandlung wo der eine zwei Augen zudrückt um was anderes zu bekommen, völlig unabhängig davon ob das verfassungswidrig ist, denn das sei ja sowieso die Aufgabe der Betroffenen dann den Gegenbeweis zu erbringen. Dieses Selbstverständnis ist unglaublich. Ich würde in der Tat gerne wissen was "Ratschow in Brandis/Heuermann / EStG § 20 / 166. EL Februar 2023" argumentiert. Der ist ja Richter am BFH. Leider hab ich keinen Zugang zu dem Werk.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 20:48:24
      Beitrag Nr. 12.671 ()
      Durchaus interessante Antwort:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/petra-guttenberger/…

      Wer hat Zugriff auf diesen Kommentar und was sind das für Bindingspezies:

      https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2F…
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 20:08:21
      Beitrag Nr. 12.670 ()
      Gab sogar ein BFH-Urteil zum Thema:

      http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1990/XX900944.HTM

      Die andere Frage ist, was machen wir, wenn die Gegenseite, also das FA, das Ruhen vorschlägt:

      https://dejure.org/gesetze/ZPO/251.html

      M.E. war es mühselig genug, überhaupt zum FG zu kommen. Ich würde nur zustimmen, wenn ich wüsste, dass der Richter ein Bindingfan ist und gegen mich entscheiden würde.
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 19:58:02
      Beitrag Nr. 12.669 ()
      Die Bindingsteuer ist was anderes als der Aktienbinding. Epizentrums FA "schrie" immer NEIN, TG furchtbar gefährlich, nicht mit Aktien vergleichbar. Ich teile das nicht, aber sehe nicht, dass uns der Aktienbinding weiterhilft.

      Die FG-Verfahren werden ruhen, wenn es einer zum BVerfG geschafft hat. Es braucht keine 18 Vorlagen. Aber bis dahin ist ja alles offen.

      http://bfh-anwalt.de/?p=378

      Dass also z.B. das FG München sagt, lass mal Stuttgart machen, sowas kenne ich nicht. Vielleicht will ja auch Stuttgart, dass München die Arbeit macht. 🤣 Oder es sehen beide anders. Stuttgart will den CFD-Verband vielleicht zum BFH sinken und München geht zum BVerfG.
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