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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 20)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 24.04.24 10:19:52 von
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      schrieb am 24.02.24 18:19:14
      Beitrag Nr. 13.926 ()
      Danke für die Infos. Wenn möglich poste noch ein paar mehr Dinge aus dem Buch.

      Dein aktueller Post betrifft den sogenannten Definitiveffekt und die fehlende Begründung. Alles bekannt, aber gut, dass Frau Jachmann-Michel das zusammenfasst.

      Das AdV-Verfahren aus RLP liegt ja im 8. Senat bei ihr. Echter Mut wäre aber, wenn sie daraus schon die BVerfG-Vorlage macht.

      Und du bist natürlich auch bei Trading-Stocks willkommen.
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      schrieb am 24.02.24 17:22:07
      Beitrag Nr. 13.925 ()
      Hallo zusammen,

      ich lese z.Zt. das Buch "die Besteuerung der Kapitaleinkünfte". ( ganz aktuell Stand 1.1.24)
      Autorin ist Prof.Dr.Monika Jachmann-Michel, Vorsitzende Richterin des für Kapitalvermögen zuständigen VIII. Senats am Bundesfinanzhof.

      Als Nichtjurist hat man beim ersten Lesen des Buches einige Schwierigkeiten der Argumentation der Autorin stetig zu folgen.

      Dennoch bin ich relativ sicher, dass sich die Autorin im Buch deutlich gegen die aktuelle Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften äußert.

      Zitat (S.145)
      "Grundlegende Bedenken gegen die neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen bestehen insoweit, als sie mit der Gefahr einhergehen, dass eine Verlustberücksichtigung faktisch ganz ausgeschlossen sein kann."
      "...schon danach wird die Berücksichtigung eines Verlustes von 1 Mio. auf 50 Jahre gestreckt..."
      "Eine Rechtfertigung hierfür ist nicht ersichtlich, insbes. nicht aus der Gesetzesbegründng.Danach soll im Hinblick auf §20Abs.6 Satz5 EstG der spekulativen Qualität von Termingeschäften begegnet werden,..."
      "Damit soll wohl weniger der Anleger davor geschützt werden, zu hohe Verlustrisiken einzugehen, als der Fiskus vor den Folgen für das Steueraufkommen, die aber wiederum nicht beziffert werden. Dabei erscheint es jedenfalls nicht folgerichtig, dass Verluste jährlich aber nur bis 20.000€ und unter Umständen - je nach Höhe des Verlustes und Lebenserwartung des Stpfl. - gar nicht anerkannt werden"
      "Die in der Verlustverrechnungsbeschränkung liegende Verletzung des objektiven Nettoprinzips als zentralem Element einer gleichmäßigen Besteuerung nach der objektiven wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit soll also gerechtfertigt werden mit einer "Begünstigung" durch den Abgeltungssteuersatz."

      Ich interpretiere die Aussagen der Autorin so, dass der BFH die aktuelle Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften wahrscheinlich kippen wird.
      Avatar
      schrieb am 22.02.24 19:13:21
      Beitrag Nr. 13.924 ()
      Wo ich gerade das ihm 2020 verliehene Bundesverdienstkreuz im Revers blitzen sehe- wird das auch wieder eingezogen, wenn
      sein Tun als verfassungswidrig eingestuft wird?😉

      Erweist sich ein Beliehener durch sein späteres Verhalten, insbesondere durch Begehen einer
      entehrenden Straftat, der Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich
      bekannt, so kann ihm die Befugnis zum Tragen des Verdienstordens entzogen werden.
      Avatar
      schrieb am 21.02.24 17:57:03
      Beitrag Nr. 13.923 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.317.260 von chris-trader am 21.02.24 12:59:01Mein Gott, der Lothar Binding schreckt ja wohl vor rein gar nichts mehr zurück. Unglaublich...
      Ich will mir gar nicht vorstellen müssen, was dieser Mann für gerecht hät.
      Avatar
      schrieb am 21.02.24 12:59:01
      Beitrag Nr. 13.922 ()


      "Bernhard Daldrup (* 1. Juni 1956 in Sendenhorst) ist ein deutscher Politiker (SPD). Er ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und vertritt dort den Bundestagswahlkreis Warendorf. 2013, 2017 und 2021 zog er jeweils über die Landesliste Nordrhein-Westfalen in den Bundestag ein. Er ist Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen und Mitglied im Finanzausschuss. Außerdem ist er in der Parlamentarischen Linken tätig."

      https://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Daldrup_(Politiker,_1…
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      Avatar
      schrieb am 20.02.24 14:20:05
      Beitrag Nr. 13.921 ()
      Besonders Zinsen, die von Amts Wegen gezahlt werden müssen, werden oftmals unterschlagen. Im Steuerbereich seltener, im Sozialbereich fast zu 100%.

      Um keine nachteiligen Konsequenzen zu erleiden benötigt man AdV und einen ruhenden Einspruch. Es macht aber jedes Finanzamt was es will.

      In Indien sieht es z.B. so aus:
      With 50 million criminal and civil cases pending, it would take 300 years to clear the country’s judicial backlog.
      https://www.nytimes.com/2024/01/13/world/asia/india-judicial…

      Da arbeiten unsere Gerichte ja quasi mit Lichtsgeschwindigkeit.
      Avatar
      schrieb am 20.02.24 13:07:03
      Beitrag Nr. 13.920 ()
      Das erinnert mich alles sehr an Italien.

      Niemand weiß genau, was für Regeln tatsächlich gelten. Somit wird man fast automatisch kriminell und fällt in die Willkür der lokalen Behörden. Gerichte sind überlastet, womit der Rechtsweg ausgeschlossen bleibt. Am wichtigsten sind gute Beziehungen zu den lokalen Behörden.
      Avatar
      schrieb am 20.02.24 12:55:33
      Beitrag Nr. 13.919 ()
      Bürokratie-Frust
      Sogar Staatsdiener missachten Regeln und Gesetze

      https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/buerokrati…
      Avatar
      schrieb am 20.02.24 12:29:11
      Beitrag Nr. 13.918 ()
      Fundstück
      Aus finanzen-dot-net ratgeber optionsscheine. Ist mir wegen offensichtlichem 'framing' aufgefallen.

      WAS UNTERSCHEIDET OPTIONSSCHEINE VON FUTURES ODER TERMINKONTRAKTEN?
      Options­scheinen liegen Basis­werte zugrunde: Options­schein-Inhaber erwerben also die Option, eine Aktie, einen Roh­stoff, einen Index, eine Devise oder eine Anleihe zu einem Preis in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Sie als Anleger gehen also eine Wette auf die künftige Kurs­entwick­lung des Basis­wertes ein – ohne sich aber zu verpflichten, diese Option wahrnehmen zu müssen. Geht die Wette nicht auf und Sie als Inhaber des Options­scheines haben sich mit der künftigen Kurs­entwick­lung des zu Grunde liegenden Basis­wertes ver­spekuliert, muss er den Kauf oder Verkauf nicht vollziehen, verliert aber das gesamte eingesetzte Kapital, das für den Kauf des Optionsscheines aufgewendet wurde. Das unterscheidet Options­scheine von Termin­kontrakten – bei diesen verpflichtet sich der Käufer des Kontraktes, seine Option einzulösen und den Basiswert zum am Lauf­zeitende festgestellten Preis zu erwerben.
      Während bei Termin­kontrakten oder Futures zwei Vertragspartner Ver­pflichtungen eingehen und nach Lauf­zeitende eine Abrechnung erfolgt, ist beim Kauf von Options­scheinen nur der Verkäufer in der Pflicht, während Inhaber von Options­scheinen ihr erworbenes Recht auf den Kauf oder Verkauf des Basis­wertes auch verfallen lassen können.
      Avatar
      schrieb am 19.02.24 15:58:13
      Beitrag Nr. 13.917 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.305.089 von startvestor am 19.02.24 13:10:07Danke Startvestor für Deine schnelle Antwort.
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