Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 249)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 27.04.24 13:58:32 von
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Die Vorläufigkeit bei offenen BVerfG-Fällen sollte doch Standard sein. Wie sollte man sowas nicht vorläufig setzen, außer man ist politisch manipulativ wie die SPD?
Das BVerfG wird davon ausgehen, dass alles vorläufig gemacht wird und wird sich auch keine Reihenfolge vorgeben lassen.
Das BVerfG wird davon ausgehen, dass alles vorläufig gemacht wird und wird sich auch keine Reihenfolge vorgeben lassen.
Auf sowas nimmt das BVerfG keine Rücksicht. Wie auch, es gibt noch genug andere Verfassungsbrüche.
Die Frage ist natürlich, warum arbeiten die dort so ineffektiv und langsam? Die haben ja auch viele Mitarbeiter.
Ich denke, es ist so gewollt. Die haben sich in der Bedächtigkeit eingenistet.
Was ist meine Hoffnung? ChatGPT o.ä. Diese Art von KI ist schon Recht weit und könnte auf Basis der vorhandenen Daten (Gesetze, Urteile, Kommentare etc.) bereits heute Urteile schreiben. Die braucht der Richter nur kurz gegenlesen und unterschreiben.
Leider wird das kein Beamter wollen, denn ihr erkennt sofort, was das bedeutet.
Aber da kommt die FDP ins Spiel, Lindner und Buschmann. Die könnten das pushen. KI dafür anpassen, verpflichtend einsetzen und Fallzahlen verpflichtend erhöhen. Das ist was für AW.
M.E. könnte das BVerfG damit alle offenen Fälle in 2023 abarbeiten und auch alle Verfassungsbeschwerden bearbeiten - die werden heute zu 99% in den Papierkorb geworfen.
Es ist keine Hexerei. Natürlich wird's von den Linken verteufelt werden. Aber es muss die Zukunft sein.
Die Frage ist natürlich, warum arbeiten die dort so ineffektiv und langsam? Die haben ja auch viele Mitarbeiter.
Ich denke, es ist so gewollt. Die haben sich in der Bedächtigkeit eingenistet.
Was ist meine Hoffnung? ChatGPT o.ä. Diese Art von KI ist schon Recht weit und könnte auf Basis der vorhandenen Daten (Gesetze, Urteile, Kommentare etc.) bereits heute Urteile schreiben. Die braucht der Richter nur kurz gegenlesen und unterschreiben.
Leider wird das kein Beamter wollen, denn ihr erkennt sofort, was das bedeutet.
Aber da kommt die FDP ins Spiel, Lindner und Buschmann. Die könnten das pushen. KI dafür anpassen, verpflichtend einsetzen und Fallzahlen verpflichtend erhöhen. Das ist was für AW.
M.E. könnte das BVerfG damit alle offenen Fälle in 2023 abarbeiten und auch alle Verfassungsbeschwerden bearbeiten - die werden heute zu 99% in den Papierkorb geworfen.
Es ist keine Hexerei. Natürlich wird's von den Linken verteufelt werden. Aber es muss die Zukunft sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.850.293 von Horst_Sindermann am 15.05.23 11:00:45Gibt es generell Tendenzen dazu, dass das BVferG schneller ist, wenn Bescheide auf vorläufig sind? Deine angesprochenen Zinsen, bürokratischer Mehraufwand, etc. ist doch alles unschön. Der BFH hat doch sowieso schon die ganze Arbeit gemacht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.848.625 von startvestor am 14.05.23 22:41:09Mal ein kleiner Einwurf zu: " es dauert alles ewig".... Wir haben doch aktuell wieder sowas wie Zinsen. Selbst das FA hat mir für die die letzen Jahre kürzlich jede Menge Geld zurücküberwiesen wegen falsch berechneter Zinsen. Könnte das nicht ein Grund sein, dass der Aktienbinding schneller entschieden werden könnte, schließlich sind alle Bescheide auf vorläufig gesetzt??? Und damit würden nebst der Rückerstattung noch Zinsen dazukommen, wenn es ewig dauert..... Ich weiß, dass ist alles unser Geld und das ist denen scheißegal.... aber wenn es Lindner ernst meint, mit der schwarzen Null und dass man nur soviel ausgeben kann, wie mann einnimmt, dann sollte er sich mal bewegen. Anderseits wäre das mal eine Frage für AW....
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.848.625 von startvestor am 14.05.23 22:41:09
Tritts Du zurück vom "Posten" hier im Forum wenn Erdogan in der Stichwahl verliert? :-)
Zitat von startvestor: Da musst du mal zurückblättern. Der BFH hat den Aktienbinding schon Ende 2020 dem BVerfG vorgelegt. Dann dauerte es ewig, bis die Vorlage beim BVerfG "einging" und noch länger bis man ein Aktenzeichen vergab. Und noch später hat das Lindner-BMF dann die Vorläufigkeit angewiesen. Der Aktienbinding wird 2023 eher nicht verhandelt, es dauert wie bekannt alles ewig.
Noch zu den Wahlen. Erdogan wird wohl "gewinnen", ob schon heute oder in 2 Wochen. Ich hatte das früher hier angekündigt. Diktatoren sind nicht abwählbar. Das gilt auch für die SPD, wenn die ihre Macht weiter ausbaut. Dann sind die Beharrungskräfte einfach so stark, jeder Beamte ist in der SPD usw. und deren Macht ist zu groß um sie "einfach abzuwählen".
Manche erinnern sich noch an Milosevic. Der hatte seine Abwahl auch "gewonnen" und konnte nur durch einen Aufstand vertrieben werden.
Tritts Du zurück vom "Posten" hier im Forum wenn Erdogan in der Stichwahl verliert? :-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.848.118 von Michi_investiert am 14.05.23 19:30:08Da musst du mal zurückblättern. Der BFH hat den Aktienbinding schon Ende 2020 dem BVerfG vorgelegt. Dann dauerte es ewig, bis die Vorlage beim BVerfG "einging" und noch länger bis man ein Aktenzeichen vergab. Und noch später hat das Lindner-BMF dann die Vorläufigkeit angewiesen. Der Aktienbinding wird 2023 eher nicht verhandelt, es dauert wie bekannt alles ewig.
Noch zu den Wahlen. Erdogan wird wohl "gewinnen", ob schon heute oder in 2 Wochen. Ich hatte das früher hier angekündigt. Diktatoren sind nicht abwählbar. Das gilt auch für die SPD, wenn die ihre Macht weiter ausbaut. Dann sind die Beharrungskräfte einfach so stark, jeder Beamte ist in der SPD usw. und deren Macht ist zu groß um sie "einfach abzuwählen".
Manche erinnern sich noch an Milosevic. Der hatte seine Abwahl auch "gewonnen" und konnte nur durch einen Aufstand vertrieben werden.
Noch zu den Wahlen. Erdogan wird wohl "gewinnen", ob schon heute oder in 2 Wochen. Ich hatte das früher hier angekündigt. Diktatoren sind nicht abwählbar. Das gilt auch für die SPD, wenn die ihre Macht weiter ausbaut. Dann sind die Beharrungskräfte einfach so stark, jeder Beamte ist in der SPD usw. und deren Macht ist zu groß um sie "einfach abzuwählen".
Manche erinnern sich noch an Milosevic. Der hatte seine Abwahl auch "gewonnen" und konnte nur durch einen Aufstand vertrieben werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.845.667 von startvestor am 13.05.23 18:12:41Was meinst du konkret?
Eine Entscheidung zu Aktienbinding würde ja zumindest schon einmal die richtige Richtung anstoßen. Alle, die von der Bindingsteuer betroffen sind können dann guter Hoffnung sein.
Eine Entscheidung zu Aktienbinding würde ja zumindest schon einmal die richtige Richtung anstoßen. Alle, die von der Bindingsteuer betroffen sind können dann guter Hoffnung sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.845.667 von startvestor am 13.05.23 18:12:41Das Bundesschaf ist einfach nicht lernfähig. Siehe Wahl in Bremen: SPD +5%, Grüne -5%. Ergo keine Veränderung im linksgrünen Lager. Für uns übersetzt heißt das: Wärmepumpe findet der Wähler nicht gut. Aber mehr Binding, das findet der Wähler gut. Tja, da kommt er wieder alte Spruch: Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie verboten....
Der Bescheid ist explizit wegen der offenen BVerfG-Entscheidung zum Aktienbinding vorläufig, aber nicht wegen der Bindingsteuer.
Für die Aktien braucht man also nix zu tun, die Termingeschäfte betrifft das nicht.
Heutzutage ist wohl jeder Bescheid wegen irgendwas vorläufig, aber eben nur für den konkreten Sachverhalt.
Für die Aktien braucht man also nix zu tun, die Termingeschäfte betrifft das nicht.
Heutzutage ist wohl jeder Bescheid wegen irgendwas vorläufig, aber eben nur für den konkreten Sachverhalt.
Muss man eigtl. trotzdem noch Klagen, obwohl der Bescheid bereits wegen Aktienbinding auf vorläufig gesetzt wurde?