Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 315)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 23.05.24 09:55:15 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.187.377 von startvestor am 30.01.23 10:18:56Die Kläger wollen übrigens nun selber zum BVerfG gehen. Aber da sehe ich keine Chance. Der Soli bleibt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.187.266 von startvestor am 30.01.23 10:06:57Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz. "Reichensteuer" sei o.k. Man könne den Reichen höhere "Steuersätze" und Zusatzabgaben abknöpfen.+
Was heißt das für Binding? Wir müssen uns bei der Gleichheit auf die Gesamtlage konzentrieren. Habe ich bisher auch gemacht. Bei Binding werden ja gleiche Gewinne unterschiedlich besteuert.
Beispiel 1:
Gewinne: 20.000
Verluste: 10.000
Saldo: 10.000
Binding-Gewinn: 10.000
Beispiel 2:
Gewinne: 120.000
Verluste: 110.000
Saldo: 10.000
Binding-Gewinn: 100.000
Um 13 Uhr wird das Urteil des BFH schriftlich veröffentlicht.
Was heißt das für Binding? Wir müssen uns bei der Gleichheit auf die Gesamtlage konzentrieren. Habe ich bisher auch gemacht. Bei Binding werden ja gleiche Gewinne unterschiedlich besteuert.
Beispiel 1:
Gewinne: 20.000
Verluste: 10.000
Saldo: 10.000
Binding-Gewinn: 10.000
Beispiel 2:
Gewinne: 120.000
Verluste: 110.000
Saldo: 10.000
Binding-Gewinn: 100.000
Um 13 Uhr wird das Urteil des BFH schriftlich veröffentlicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.187.266 von startvestor am 30.01.23 10:06:57
So marode wie die Infrastruktur in Gesamtdeutschland ist, kann das wahrlich noch ewig dauern.
Zitat von startvestor: Befristung des Soli sei nicht nötig und wenn der Wiederaufbau des Ostens noch ewig dauert.
So marode wie die Infrastruktur in Gesamtdeutschland ist, kann das wahrlich noch ewig dauern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.187.263 von startvestor am 30.01.23 10:05:33Befristung des Soli sei nicht nötig und wenn der Wiederaufbau des Ostens noch ewig dauert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.187.233 von startvestor am 30.01.23 10:03:58Soli als "Ergänzungsabgabe" sei per se o.k.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.187.227 von startvestor am 30.01.23 10:02:23Die neue Binding-Reichensteuer, genannt Soli, sei noch verfassungsgemäß.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.187.215 von startvestor am 30.01.23 09:59:53Ärgerlich, der BFH hat die Klage abgewiesen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.187.197 von startvestor am 30.01.23 09:56:32Noch was zur "Musterklage", die der Bund der Steuerzahler hier führt. Das ist eine Beispielklage, wo nur ein einzelner Bürger unterstützt wird. Das gleiche, was der CFD-Verband bei der Bindingstuer plant und eigentlich auch die DSW vorhatte.
Mündliche Verhandlung zum Soli dauerte wohl nur eine halbe Stunde. Wäre bei der Bindingsteuer auch so. Es braucht keiner Anngst haben, dass die Richter nicht allein wissen, was zu tun ist. Da muss keiner rumlabbern.
Es geht los.
Mündliche Verhandlung zum Soli dauerte wohl nur eine halbe Stunde. Wäre bei der Bindingsteuer auch so. Es braucht keiner Anngst haben, dass die Richter nicht allein wissen, was zu tun ist. Da muss keiner rumlabbern.
Es geht los.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.186.825 von startvestor am 30.01.23 09:13:15Phoenix berichtet übrigens live, jetzt gehts los.
Ja, was denkt ihr? Gleich entscheidet der BFH, ob der Soli verfassungswidrig ist. Z.B. verstösst auch der heute gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitssatz), ist eine Art verkappte neue Binding-Reichensteuer.
Ich denke, der BFH wird das Ding kippen bzw. dem BVerfG vorlegen. Bin auf die Begründung gespannt, wird auch (wieder) zur Bindingsteuer passen.
Ich denke, der BFH wird das Ding kippen bzw. dem BVerfG vorlegen. Bin auf die Begründung gespannt, wird auch (wieder) zur Bindingsteuer passen.