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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 316)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 03.06.24 12:54:06 von
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      schrieb am 04.02.23 14:17:15
      Beitrag Nr. 11.070 ()
      Die Frage bzgl. der Binding-Steuer an Katharina Beck ist mittlerweile auf Abgeordnetenwatch veröffentlicht worden.

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katharina-beck/frag…

      Nun bleibt abzuwarten, ob geantwortet wird und eine Stellungnahme erfolgt, die über nichtssagende Floskeln hinausgeht und eine Beschäftigung mit dem Thema und die Bereitschaft zur Abhilfe erkennen lässt.

      Bitte auch möglichst zahlreich auf den Button "Ja, ich will informiert werden" klicken, um zu signalisieren, dass ein breiteres Interesse an der Antwort besteht.
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      schrieb am 04.02.23 13:47:57
      Beitrag Nr. 11.069 ()
      was du mit große Gbr meinst, da spielst du auf Umsatz und Gewinn an.

      Hier ist es bei der Gbr so, dass die Gbr gar keine Umsätze erzielt, es gilt hier nur die Gewinngrenze von 60.000€.

      Jetzt hat man natürlich auch die Möglichkeit Rechnung von der GmbH an die Gbr zu stellen... oder Lizenzgebühren, es gibt viele gibt viele Möglichkeiten um nicht auf die 60.000€ zu kommen.
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      Avatar
      schrieb am 04.02.23 13:39:36
      Beitrag Nr. 11.068 ()
      Es geht ja um die Buchführungspflicht der GbR. "Große" GbR müssen das auch, kleine nicht. Aber ich dachte auch, bei der Trading-GmbH könnte eine Jahresbuchung reichen. RIDE machts anders, ich befürchte, die könnten Recht haben.

      Insofern wäre es wichtig, wenn die "Gegenseite" was sagt. Vielleicht hat RIDE ja auch schon Zebras oder plant es, wäre interessant zu wissen.

      GbR könnte auch den Vorteil haben, leichter ein Broker-Konto zu kriegen als bei GmbH.
      Avatar
      schrieb am 04.02.23 12:51:29
      Beitrag Nr. 11.067 ()
      Auf dem Kapitalkonto der Gbr findet nur dann Bewegung statt, wenn du Geld von deinem Tradingkonto zum Bankkonto der Gbr gibst und umgekehrt.

      Und dieser Kapitalfluss muss man erfassen / spiegeln.
      Avatar
      schrieb am 04.02.23 12:47:57
      Beitrag Nr. 11.066 ()
      muss man, nach Auskunft meines Steuerbearters nicht. Siehe dazu auch

      https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/z/zebragesellschaf…


      Punkt 2.1.5. Materiell-rechtliche Konsequenzen


      Diese quotalen Ergebnisse hat der betrieblich Beteiligte in seine Steuerbilanz zu übernehmen. Die Aktivierung der Beteiligung an der vermögensverwaltenden KG selbst folgt den allgemeinen bilanziellen Regeln (spiegelbildliche Übernahme des Kapitalkontos, so wie es in der KG-Bilanz erfasst wird).

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      schrieb am 04.02.23 12:28:56
      Beitrag Nr. 11.065 ()
      Altes BMF-Schreiben zum Zebra:

      https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2019/C-Anhaenge…

      Aber uns interessiert natürlich v.a. die Bufü, also Einzeltrades verbuchen oder nicht. Falls taxadvisor sagen würde - muss man da auch - wäre natürlich eine Begründung wichtig. Wenn diese Pflucht entfällt - tolle Sache.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.02.23 12:22:07
      Beitrag Nr. 11.064 ()
      Das ist sicher etwas, wo wir gern die Meinung von taxadvisor lesen würden.
      Avatar
      schrieb am 04.02.23 11:37:48
      Beitrag Nr. 11.063 ()
      @worasa


      ja, die Zebragesellschaft also die GmbH als Gesellschafter der Gbr unterliegt nicht der Verlustverrechnung. Sie ist aber gerade nicht gewerblich und auch nicht gewerblich geprägt, sondern erzielt nur Kapitalerträge. Die GmbH sollte fast zu 99% Gesellschafter der GbR werden, Grund ist hier jetzt wieder, dass du nicht willst, das der Verlustanteil der auf dich als Privatperson an der Gbr entfällt, irgendwann über 20T Eur liegt, wegen der Verlustverrechnungsbeschränkung.

      Anmelden musst du die Gbr nur beim Finanzamt, nicht im Handelsregister.
      Der Vorteil zur GmbH liegt im Aufwand und der Buchhaltung. Bei der GmbH muss man jeden trade verbuchen, bei der Zebragesellschaft
      tradest mit der Gbr und musst für die Gbr am Jahresende eine Einnahmenüberschussrechnung und eine einheitliche gesonderte Festellung machen.
      Aus dieser Festellung ergibt sich dann der Gewinn für die Gesellschafter der Gbr. Dein persönlicher Anteil am Gewinn und Verlust gibst du in deiner Einkommensteuererklärung an, der Teil der GmbH muss erst noch umgewandelt werden in gewerbliche/ betriebliche Einnahmen, dafür würde ich dann einen Steuerberater beaufragen, die umwandlungsmethode nennt sich Spiegelbildmethode. Die Kapitalerträge der Gbr werden auf die Aktive seite der GmbH gespiegelt/ aktiviert.

      Klingt jetzt alles kompliziert, ist es aber nicht. Mach dich schlau und such dir nen Steuerbearter der sich mit Zebragesellschaften auskennt und eben besonderns mit der Spiegelbildmethode, die soll nach aktueller Rechtssprechung angewandt werden.
      Avatar
      schrieb am 04.02.23 02:25:38
      Beitrag Nr. 11.062 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.225.528 von lululeom am 03.02.23 16:32:45
      Zitat von lululeom: Die Umfragen zeigen, dass Deine Einschätzung falsch ist :-). Die FDP fliegt aus mehreren Landtagen und bei den Grünen läuft es :-). Ist ja auch logisch. Die Grünen haben hohe Ziele und deren Politker müssen die erfüllen, sonst geht die Basis auf die Barrikaden. Bei der FDP zählt anscheinend nur die Vermögenssteuer - rest ist egal. Dementsprechend verlieren sie alle Wähler, für die die Vermögenssteuer zweitrangig ist.


      Was wählst Du denn dann wenn die FDP so schlecht ist?
      Avatar
      schrieb am 03.02.23 21:35:24
      Beitrag Nr. 11.061 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.123.563 von indipip am 19.01.23 14:55:25@indipip

      kannst Du das mit der Zebragesellschaft mal näher erläutern?

      man bildet mit (s)einer GmbH/UG eine GbR die dann gewerblich geprägt ist und daher nicht unter die Verlustbegrenzung fällt?

      wie hoch muß der Anteil der GmbH mindestens sein?

      geht 1% zu 99% Einzelperson?
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