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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 365)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 27.05.24 15:03:53 von
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      schrieb am 08.11.22 17:10:03
      Beitrag Nr. 10.544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.707.846 von startvestor am 07.11.22 23:56:52Ist diese Prozedur bzw. die Einreichung der Klage mit Kosten verbunden?
      Avatar
      schrieb am 08.11.22 16:46:07
      Beitrag Nr. 10.543 ()
      Muss man automatisch noch zusätzlich mit Steuervorauszahlungen rechnen, wenn man im Einkommenssteuerbescheid aufgrund von Tarding und der neuen Regel Nachuahlungen leisten muss?
      Avatar
      schrieb am 08.11.22 16:09:24
      Beitrag Nr. 10.542 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.709.250 von startvestor am 08.11.22 10:21:52Schau mal auf die Markus Koch Seite!!!
      Avatar
      schrieb am 08.11.22 16:07:57
      Beitrag Nr. 10.541 ()
      Bitte mal auf die aktuelle opening bell von MK schauen. Er hat dem Herrn Lindner zu Gast!!! Bitte mal Fragewünsche zu §20 dazuschreiben...... habe ich eben auch getan...
      Avatar
      schrieb am 08.11.22 15:14:40
      Beitrag Nr. 10.540 ()
      Hallo zusammen,

      bin aktuell in der gleichen Situation.. D.h. ich werde jetzt Einspruch gegen den ESt-Bescheid einlegen und dann bei Ablehnung des Einspruchs entsprechend Klage.
      Jetzt hätte ich hier noch eine Frage. Ich habe jetzt für 2022 und auch 2023 natürlich entsprechend hohe Vorauszahlungen auferlegt bekommen. In 2022 hatte ich noch einige „nicht anrechenbare“ Termingeschäfte, in Summe wird das aber alles weit unter 2021 liegen.
      Wie würdet ihr hier vorgehen zwecks Herabsetzung?
      Erst mal einen Antrag auf Herabsetzung mit entsprechender Begründung und dann (hoffentlich binnen der 4 Wochenfrist) den Einspruch einlegen?
      Befürchte wenn ich den Einspruch und Herabsetzung zusammenpacke, dass dann die Herabsetzung gar nicht bearbeitet wird?
      Wie seht ihr das?

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      schrieb am 08.11.22 14:49:12
      Beitrag Nr. 10.539 ()
      Haben in diesem Forum bereits Leute ihren Einkommenssteuerbescheid erhalten und die Klage eingereicht?
      Avatar
      schrieb am 08.11.22 14:43:05
      Beitrag Nr. 10.538 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.625.760 von startvestor am 24.10.22 00:04:30Eine Frage an Taxadvisor, oder andere die das einschätzen können:

      Ich werde vor dem Finanzgericht gegen den Einkommensteuerbescheid klagen.
      Als Einspruchsführer der bereits vorliegenden Einspruchsentscheidung sind meine Frau und ich angegeben.
      Wir sind zwar zusammen veranlagt, die Brokerkonten lauten aber auf mich alleine.
      Meine Frau würde ich gerne da raus halten, so dass ich als alleiniger Kläger auftrete. Zur Not geht aber auch die gemeinsame Klage.

      Startvestor hat bereits ein Urteil gefunden, in welchem in einem ähnlichen Fall eine Alleine-Klage möglich war, wenn auch mit Umweg.
      https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/klageerhebung-nu…

      Frage 1 - Wie weit würde eine Alleine-Klage einen erfolgreichen Ausgang mutmaßlich gefährden - größere Gefahr oder keine Gefahr ?
      Frage 2 - Für den Fall dass ich/wir vor den BFH oder/und das BVerfG gehen müssen - ist eine Alleine-Klage kostengünstiger als eine gemeinsame Klage, oder macht das keinen Unterschied ?

      Besten Dank !
      Avatar
      schrieb am 08.11.22 10:21:52
      Beitrag Nr. 10.537 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.708.734 von Lara2020 am 08.11.22 09:15:41Ja, die FAQ-Liste müsste auch wieder aktualisiert werden. So ein Manual könnte quasi eine 2. FAQ-Liste werden.

      Auf anderen Plattformen werden wir aber keinen Erfolg haben. Ich und andere haben das versucht. Kein Journalist hat den Bindingskandal aufgegriffen. Es gab nur sporadische Berichte, meist auch verharmlosend. Und selbst die schärfsten Kritiker blieben bei sowas wie "könnte vielleicht evtl. unter Umständen möglicherweise verfassungswidrig sein". Vielleicht ist die Angst vor der Macht der SPD viel größer als wir denken.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.11.22 10:17:52
      Beitrag Nr. 10.536 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.707.966 von Lara2020 am 08.11.22 04:48:51Nein, es geht auch um 2021. Die Bindingsteuer ist verfassungswidrig, also von Anfang an. Das soll das BVerfG erklären. Dann ist dein Bescheid für 2021 bzgl. der Bindingsteuer hinfällig.

      Es gibt allerdings eine Hintertür für das BVerfG. Das BVerfG könnte die Bindingsteuer lediglich für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären. Dann könnte sie auch erst viel später entfallen und 2021 bliebe unberührt.

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtig…

      Übrigens sieht man hier auch, dass man nicht einfach nichts tun darf. Wer keinen Einspruch einlegt und nicht klagt, wird trotz Nichtigkeit der Bindingsteuer später nix zurückbekommen.
      Avatar
      schrieb am 08.11.22 09:34:33
      Beitrag Nr. 10.535 ()
      Naja, diese 'Haushaltsrisiken" sind nur ein Trick, um Binding ggü. dem BVerfG zu rechtfertigen. Das kommt aus der Finanzkriese, als viele ihre Aktienverluste gegenrechnen wollten. Dagegen sind die Haushaltsrisiken der paar Derivatehändler im Privatvermögen völlig lächerlich und da die Verrechnung bei uns ja nur innerhalb der gleichen Produktkategorie stattfindet, ist es noch weniger relevant als wenn man Aktienverluste mit anderen Einkommen querrechnen möchte. Der BFH hat Haushaltsrisiken ja sogar als Begründung für Aktienbinding abgelehnt...

      So arbeiten halt SPD-Juristen. Erst kommt das Gesetz/Ideologie und dann wird nach Rechtfertigungen gesucht. Das Traurige ist aber, dass es funktionieren kann, weil SPD-Richter genauso arbeiten. Jede noch so kleine Rechtfertigungslücke wird ausgenutzt mittels irgendeiner völlig willkürlichen "Abwägung". Leider sind Gerichte in der heutigen Realität eben nicht neutral, sondern politisch gesteuert. Beim BFH in München scheint diese Steuerung noch relativ gering zu sein. Leider sitzt das BVferG darüber.
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