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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 624)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 15.05.24 18:28:36 von
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      schrieb am 17.06.21 22:55:16
      Beitrag Nr. 7.919 ()
      Ich glaube da wird keiner was abschaffen. Auch nicht die FDP. Es betrifft doch keinen. Es geht hier um CFD- und Futures Händler. Und paar Optionstrader.

      Jetzt mal ernsthaft, diese Gruppe ist doch Micky Mouse. Jeder Hasen-Verband hat mehr Mitglieder. Keiner will eine Steuer abschaffen die die Ober Spekulanten trifft. Die bösen Futures Trader. Kein Politiker ist so blöd und fordert die Rücknahme der Verlustbegrenzung für "High Tech" Spekulanten... Zum Schluss geht es um öffentliche Wahrnehmung. Alleine das Wort Termingeschäfte ist negativ belastet. Vor 25 Jahren war das gleichbedeutend mit Betrug.

      Die Lobbyverbände haben ihren Teil durchgedrückt, das wars. Nur noch ein Gericht kann das stoppen.
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      schrieb am 17.06.21 20:04:53
      Beitrag Nr. 7.918 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.538.144 von ValueIn am 17.06.21 14:29:13Wenn Laschet gewinnt, braucht er aber Unterstützung gegen Grüne oder SPD, um Binding abzuschaffen. Die Unterstützung müssen die Gerichte liefern.
      Avatar
      schrieb am 17.06.21 20:04:18
      Beitrag Nr. 7.917 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.530.974 von Gerrera am 17.06.21 00:11:47
      Zitat von Gerrera: Wie es immer läuft und wie es auch 2021 laufen wird:

      Vor der Wahl: Hier, 1.5 Billionen Euro! Damit Deutschland nicht wegen Corona untergeht.
      Kurz vor der Wahl (alle Parteien): Unser Plan nach der Wahl: Steuererhöhungen nur für Reiche, ansonsten Steuersenkungen allgemein.
      Nach der Wahl: Die 1.5 Billionen Euro müssen wieder rein. Außerdem blablabla... die Steuern für die Reichen bleiben gleich, die Mittelschicht wird mit höheren Steuern und Abgaben geschröpft und bei den Armen mit den 450 Euro Jobs, könnte man auch noch den ein oder anderen Euro kassieren.

      Danke für nichts.


      Und warum läuft es so? Weil die Leute diese Parteien mit diesem Muster seit Jahrzehnten immer wieder wählen. Warum also sollten die Parteien etwas ändern?
      Avatar
      schrieb am 17.06.21 14:29:13
      Beitrag Nr. 7.916 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.518.395 von startvestor am 15.06.21 21:57:31
      Zitat von startvestor: Ich wüsste nicht, wie das gehen sollte. Das BVerfG kann nicht von sich aus sagen:

      Und übrigens, Satz 5 ist auch verfassungswidrig und wo wir schon dran sind, Satz 6 auch. Und Par. 15 Abs. 4, der stimmt auch nicht.

      Nein, wenn das BVerfG Satz 4 kippt, müsste die Politik selbst tätig werden. Was würde Baerbock tun? Satz 4 in Satz 5 integrieren, also verschlimmern.


      Genau so war es in der Vergangenheit immer. BmF verliert vor Gericht, Ergebnis Steuer wird verschärft, dann kommt die nächste Klage, BmF verliert usw... Ist jeweils vor Verschärfung absehbar das wieder verloren wird aber ist den Politikern egal. Im Gegenteil sie können noch Punkte bei Ihrer Klientel sammeln weil es gegen die Kapitalisten geht. Verlieren Sie dann, haben Sie ja wirklich alles für die gerechte Sache versucht, nur das Gericht konnte die Taliban Truppen von Binding stoppen, ein echter Arbeiter Held. :mad:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.06.21 14:27:42
      Beitrag Nr. 7.915 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.518.395 von startvestor am 15.06.21 21:57:31
      Zitat von startvestor: Ich wüsste nicht, wie das gehen sollte. Das BVerfG kann nicht von sich aus sagen:

      Und übrigens, Satz 5 ist auch verfassungswidrig und wo wir schon dran sind, Satz 6 auch. Und Par. 15 Abs. 4, der stimmt auch nicht.

      Nein, wenn das BVerfG Satz 4 kippt, müsste die Politik selbst tätig werden. Was würde Baerbock tun? Satz 4 in Satz 5 integrieren, also verschlimmern.


      Genau so war es in der Vergangenheit immer. BmF verliert vor Gericht, Ergebnis Steuer wird verschärft, dann kommt die nächste Klage, BmF verliert usw... Ist jeweils vor Verschärfung absehbar das wieder verloren wird aber ist den Politikern egal. Im Gegenteil sie können noch Punkte bei Ihrer Klientel sammeln weil es gegen die Kapitalisten geht. Verlieren Sie dann, haben Sie ja wirklich alles versucht, nur das Gericht konnte die Taliban Truppen von Binding stoppen.

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      schrieb am 17.06.21 00:38:22
      Beitrag Nr. 7.914 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.530.974 von Gerrera am 17.06.21 00:11:47....verstehe die ganze Diskussion über Steuererhöhungen nicht. Die Widervereinigung wurde finanziert über ein Vielfaches des Bundeshaushaltes. 1.5 Bio (sollten es so viel sein, was ich nicht glaube) sind doch im Verhältniss zum Bundeshaushalt (heute!!!) viel, viel weniger als vor 30 Jahren..... Aktuell haben wir doch 2 Bio Staatschulden und nicht 2 Bio (wie vor der Krise)+ 1,5 Bio!!! Und wenn ich mal aus Erfahrung sprechen kann, es war in Corona nicht so einfach an die Staatsknete zu kommen. Viele Töpfe sind noch zu 70-90 % gefüllt. Mit Kurzarbeitergeld und dem Ausfallgeld für die Gastro und das Hotelgewerbe kommt man nicht auf 1,5 Bio... Im übrigen sind bei uns in der Region die Gewerbesteuereinnahmen 2020/2021 ziemlich stabil..... Also ich kann die Schulden- und daraus resultierenden Steuererhöhungsphantasien nicht nachvollziehen...
      Avatar
      schrieb am 17.06.21 00:33:51
      Beitrag Nr. 7.913 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.527.392 von ValueIn am 16.06.21 19:10:13Das ist schon bitter. Auch von den Finanzbeamten kennt fast niemand die Bindingsteuer. Sie lernen die neuen Gesetze erst kennen, wenn wer davon erzählt und noch erzählt keiner. Wie soll man denen dann also erklären, dass man einen VZ-Bescheid mit Bindingsteuer will? Mein Vorschlag:

      1. Anrufen:
      Ich habe ein Problem mit der Kapitalertragsteuer. Es gibt da den neuen § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Haben Sie vielleicht schon von gehört:
      Beamter: nö, nie davon gehört.
      Mein Problem ist, dass dieser neue Satz 5 meine Kapitalanlage ruiniert. Ich würde gern schnellstmöglich dagegen vorgehen. Könnten Sie mir da helfen?
      Beamter: Wie soll das denn gehen?
      Ich würde gern eine Verfahren beim Finanzgericht bekommen, schnellstmöglich. D.h. ich will nicht auf den Jahresbescheid warten. Ich bräuchte einen VZ-Bescheid für 2021, gegen den ich klagen kann - wegen Verfassungswidrigkiet.
      Beamter: Ich begreife gar nichts.
      Könnte ich Ihnen das schriftlich einreichen. Danach können wir ja nochmal telefonieren.
      Beamter: Von mir aus. Aber versprechen tue ich gar nichts.
      Danke. Auf Wiederhören.

      2. Mein Musterschreiben ans FA senden (siehe mein FAQ-Post)

      3. erneuter Anruf beim Finanzamt
      Haben Sie mein Schreiben bekommen, lieber Herr Finanzbeamter?
      Beamter: Muss ich mal gucken in der Akte. Ah, da ist es. Verstehe ich nicht, was Sie wollen.
      Ich hätte gern einen VZ-Bescheid für 2021, wo xxx Euro gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG drin sind. Ich will dann Einspruch einlegen oder noch besser Sprungklage beim Finanzgericht. Ich will diesen Satz 5 kippen.
      Beamter: Das geht nicht.
      Warum nicht?
      Beamter: Wieso wollen Sie gegen einen Bescheid Einspruch einlegen, den Sie selber von mir haben wollen?
      Ich will Zeit gewinnen. Sonst geht das erst gegen den Jahresbescheid 2021.
      Beamter: Begreife ich nicht. Ich gebe ihnen mal meinen Chef.
      Chef: Was wollen Sie?
      Ich hätte gern einen VZ-Bescheid für 2021, wo xxx Euro gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG drin sind. Ich will dann Einspruch einlegen oder noch besser Sprungklage beim Finanzgericht. Ich will diesen Satz 5 kippen.
      Chef: Begreife ich nicht.
      Wegen diesem Satz 5 muss ich Steuern auf Verluste zahlen. Ich will das vors BVerfG bringen. Das kam von der SPD.
      Chef grimmig: SPD? Wie können wir Ihnen helfen.
      Ich hätte gern einen VZ-Bescheid für 2021, wo xxx Euro gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG drin sind. Ich will dann Einspruch einlegen oder noch besser Sprungklage beim Finanzgericht. Ich will diesen Satz 5 kippen. Ich habe ihrem Mitarbeiter dazu ein Schreiben geschickt.
      Chef: O.k. Ich schaue mir das an. Rufen Sie nächste Woche wieder an.

      4. erneuter Anruf beim Finanzamt - beim Mitarbeiter
      Ich bins wieder. Ich will diesen VZ-Bescheid für 2021, wo xxx Euro gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG drin sind.
      Beamter: Ja, wir haben uns das angesehen. Können Sie kriegen. Ich schicke Ihnen den raus. Aber machen Sie bitte gleich die Sprungklage zum FG. Wir werden dem zustimmen. Bitte kein Einspruch, hören Sie.
      Alles klar. Dankeschön.

      5. Bescheid ist da
      Du machst die Sprungklage zum FG (Muster - siehe mein FAQ-Post)

      6. FG ruft das BVerfg an

      7. BVerfG stellt Verfassungswidrigkeit von Binding fest
      Avatar
      schrieb am 17.06.21 00:11:47
      Beitrag Nr. 7.912 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.523.543 von Gerhard_Mueller am 16.06.21 13:53:50
      Zitat von Gerhard_Mueller: Hört hört

      "Veräußerungsgewisse aus Aktien und Aktienfonds sollen steuerlich weniger belastet werden, schon jetzt gilt hier eine moderate Abgeltungssteuer von pauschal 25 Prozent."

      https://www.focus.de/politik/deutschland/bundestagswahl/btw2…

      Ist das schon der Einstieg in den Ausstieg aus der Bindingsteuer?

      Vielleicht weiß hier jemand genaueres was da schon "durchgesickert" ist.

      Wie es immer läuft und wie es auch 2021 laufen wird:

      Vor der Wahl: Hier, 1.5 Billionen Euro! Damit Deutschland nicht wegen Corona untergeht.
      Kurz vor der Wahl (alle Parteien): Unser Plan nach der Wahl: Steuererhöhungen nur für Reiche, ansonsten Steuersenkungen allgemein.
      Nach der Wahl: Die 1.5 Billionen Euro müssen wieder rein. Außerdem blablabla... die Steuern für die Reichen bleiben gleich, die Mittelschicht wird mit höheren Steuern und Abgaben geschröpft und bei den Armen mit den 450 Euro Jobs, könnte man auch noch den ein oder anderen Euro kassieren.

      Danke für nichts.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.06.21 19:10:13
      Beitrag Nr. 7.911 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.514.675 von startvestor am 15.06.21 16:21:10
      Zitat von startvestor: Du könntest auch wegen 1 Euro Binding, der in deinem VZ-Bescheid 2021 steckt, vors FG gehen. Hat denn wenigstens Mal irgendwer mit seinem Steuerberater oder gar seinem Sachbearbeiter beim FA geredet?


      Die sagen immer erst etwas nach der Schulung. Habe mal vor 6 Monaten das Thema angesprochen und der Mitarbeiter sagte ganz offen das er von so etwas noch nicht gehört hat. Nota Bene der war 2nd Level und hatte extrem viel Ahnung vom Kapitalmarkt. Schulungen immer nach BmF Schreiben und vor Beginn der Veranlagung.
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      schrieb am 16.06.21 18:22:37
      Beitrag Nr. 7.910 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.523.543 von Gerhard_Mueller am 16.06.21 13:53:50... abgesehen von den Vorhaben zu Aktien/Aktienfonds klingt dieses Programm nahezu paradisisch zu den Steuererhöhungsprogarmmen der Linken/Grünen/SPD...... Gut,ich sehe das aus Unternehmersicht... Aber da ist auch viel für den Mittelstand dabei..... Also, wenn Deutschland nicht komplett verblödet ist, kommt die CDU mit diesem Programm auf 40% +X trotz Armin..... :-)
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