Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 113)
eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.212.265 von pegasusorion am 28.06.20 16:34:58Nachtrag: Nur 1 Person war damit betraut, dann sollte wohl nix gefunden werden könnte man denken oder???
Ich werde meine Ansprüche nur auf Erfolgsbasis einreichen. Sollte das ein Anwalt nicht machen, dann wir er nicht meiner.
Kennt ihr das schon:
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/aufgabenteilung-in…
Da ziehts einem ja die Schuhe aus, aber wie schon vermutet scheint das "trauriger Standard" geworden zu sein in unserem Land.
Hier liegt meiner Meinung nach eindeutig "Versagen auf ganzer Linie" vor und das ganze wird nun peinlichst genau von der EU geprüft.!
Richtig und hoffentlich gibts dafür ordentlichst auf den Sack.!!
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/aufgabenteilung-in…
Da ziehts einem ja die Schuhe aus, aber wie schon vermutet scheint das "trauriger Standard" geworden zu sein in unserem Land.
Hier liegt meiner Meinung nach eindeutig "Versagen auf ganzer Linie" vor und das ganze wird nun peinlichst genau von der EU geprüft.!
Richtig und hoffentlich gibts dafür ordentlichst auf den Sack.!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.210.174 von Erdman am 28.06.20 11:25:31
So muss das! 👍
Zitat von Erdman: Und hier steht die Story der SdK & Wirecard
https://63871.seu1.cleverreach.com/m/7547600/505567-724b5f5b…
... Die SdK hat daher große Zweifel an der Geeignetheit von Ernst & Young als Abschlussprüfer der Gesellschaft und wird daher bis auf weiteres für die von der SdK vertretenen Investoren auf zukünftigen Hauptversammlungen gegen eine Bestellung von Ernst & Young zum Abschlussprüfer und/oder Konzernabschlussprüfer stimmen.
So muss das! 👍
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.211.758 von Finanzanwalt am 28.06.20 15:13:46"Sammeklagen" haben in jedem Fall den Vorteil,dass es einen gewissen Druck zur bereinigung der strittigen Ansprüche auslöst ...
Egal ... ich würde kein Geld da investierten. Anwälte machen das immer hoffnung ... aber die Risiken sind nicht zu unterschätzen weiter erheblich Geld zu verlieren ...
Egal ... ich würde kein Geld da investierten. Anwälte machen das immer hoffnung ... aber die Risiken sind nicht zu unterschätzen weiter erheblich Geld zu verlieren ...
Zitat von Finanzanwalt: Eine Haftung des Abschlussprüfers nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 332 Abs. 1 HGB kann gegeben sein bei einer Pflichtprüfung. Ein Anspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung kommt in Betracht, wenn der Bestätigungsvermerk nicht nur unrichtig ist, sondern der Prüfer seine Aufgabe nachlässig erledigt hat. Etwa durch rücksichts - und gewissenlos unzureichende Ermittlungen oder Angaben ins Blaue hinein. Die umfangreiche Presseberichterstattung zum Wirecard - Skandal und eine selbstkritische Reaktion der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht deuten auf entsprechende Sachverhalte hin.
Vor Gericht wird es nach bisherigen Erfahrungen auf das Zustandekommen des Anlageentschlusses im Einzelfall ankommen und die Ursächlichkeit eines fehlerhaften Bestätigungsvermerks für die jeweilige konkrete Investitionsentscheidung. Ob "Sammelklagen" dafür geeignet sind, darf man bezweifeln.
Die beste Grundlage einer erfolgreichen Prozessvertretung ist eine am Einzellfall orientierte, individuelle Vorbereitung, die eine auf die jeweilige Mandantschaft ausgerichtete Beratung umfasst, Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen oder, wenn gewünscht, die Absprache mit geeigneten solventen Prozessfinanzierern allein nach Wahl des Mandanten. Würde mich nicht auf "Geheimtipps" verlassen und "Wunderheiler", die ihre Dienste angeblich auch noch verschenken. Damit den schlechten Erfahrungen mit Wirecard nicht weitere folgen.
Wirecard Insolvenz: Haftung von Wirtschaftsprüfern
Eine Haftung des Abschlussprüfers nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 332 Abs. 1 HGB kann gegeben sein bei einer Pflichtprüfung. Ein Anspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung kommt in Betracht, wenn der Bestätigungsvermerk nicht nur unrichtig ist, sondern der Prüfer seine Aufgabe nachlässig erledigt hat. Etwa durch rücksichts - und gewissenlos unzureichende Ermittlungen oder Angaben ins Blaue hinein. Die umfangreiche Presseberichterstattung zum Wirecard - Skandal und eine selbstkritische Reaktion der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht deuten auf entsprechende Sachverhalte hin. Vor Gericht wird es nach bisherigen Erfahrungen auf das Zustandekommen des Anlageentschlusses im Einzelfall ankommen und die Ursächlichkeit eines fehlerhaften Bestätigungsvermerks für die jeweilige konkrete Investitionsentscheidung. Ob "Sammelklagen" dafür geeignet sind, darf man bezweifeln.
Die beste Grundlage einer erfolgreichen Prozessvertretung ist eine am Einzellfall orientierte, individuelle Vorbereitung, die eine auf die jeweilige Mandantschaft ausgerichtete Beratung umfasst, Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen oder, wenn gewünscht, die Absprache mit geeigneten solventen Prozessfinanzierern allein nach Wahl des Mandanten. Würde mich nicht auf "Geheimtipps" verlassen und "Wunderheiler", die ihre Dienste angeblich auch noch verschenken. Damit den schlechten Erfahrungen mit Wirecard nicht weitere folgen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.211.707 von Populista100 am 28.06.20 15:08:45
Was soll dieser Klugscheißer Kommentar?
Zitat von Populista100: Hey Leute, es tut mir Leid das einige Leute, hier Geld verloren haben, aber ehrlich gesagt.
Die Geschichte um Wirecard ist nicht neu, also müssten schon einigen vor paar Monaten, die Glocken
läuten hören...
Was soll dieser Klugscheißer Kommentar?
Wo sollte man kaufen bei 0,10. Infineon war damals bei 0,40 und nicht insolvent.
Hey Leute, es tut mir Leid das einige Leute, hier Geld verloren haben, aber ehrlich gesagt.
Die Geschichte um Wirecard ist nicht neu, also müssten schon einigen vor paar Monaten, die Glocken
läuten hören...
Die Geschichte um Wirecard ist nicht neu, also müssten schon einigen vor paar Monaten, die Glocken
läuten hören...
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