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    Besteuerung von Einnahmen aus Social Trading/wikifolios (Seite 2)

    eröffnet am 21.04.21 14:34:44 von
    neuester Beitrag 19.04.23 20:26:13 von
    Beiträge: 42
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      schrieb am 21.03.23 09:12:44
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ich habe jetzt folgende Email an wikifolio geschrieben:

      Hallo,
      ich habe gelesen, daß Sie bei der Auszahlung die 19% USt. abziehen, jedoch nicht auf dem Auszahlungsbeleg gesondert ausweisen.
      Ich bin jedoch Einzelunternehmer mit Gewerbeschein als Finanzdienstleister (Portfoliomanager). Kann ich den Auszahlungsbeleg mit Ausweisung der USt. von Ihnen erhalten?
      Wenn Sie möchten, könnte ich auch das Finanzamt um Rat fragen, falls Sie mit dieser Anfrage zum ersten Mal konfrontiert werden.

      Viele Grüße

      (Den letzten Satz habe ich als Druckmittel eingebaut um nicht mit einer einfachen Floskel "abgebügelt" zu werden, da deren Verhalten klar steuerrechtlich falsch ist. Und wenn Gewerbetreibende nicht zulässig wären, muss das auch in den AGB stehen.)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.03.23 08:59:19
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.379.016 von cash_is_king am 28.02.23 18:36:41
      Zitat von cash_is_king: Da Sie als Leistungserbringer eine Privatperson sind, ist der Sachverhalt zwar steuerbar allerdings nicht steuerpflichtig - es fällt keine Umsatzsteuer an, weder in Deutschland noch in Österreich. In den ausgestellten Gutschriften wird daher richtigerweise auch keine Umsatzsteuer angeführt.


      Was aber wenn man keine Privatperson ist, sondern sich bei wikifolio als Einzelunternehmer mit Gewerbeschein als Finanzdienstleister anmeldet?
      In den wikifolio AGB steht nicht, das sich nur Privatpersonen anmelden dürfen.
      Meiner Ansicht nach ist es rechtlich nicht zulässig das wikifolio die USt. abzieht, aber nicht ausweist und das weiß wikifolio auch.
      Avatar
      schrieb am 28.02.23 19:01:54
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.379.016 von cash_is_king am 28.02.23 18:36:41
      Zitat von cash_is_king: Ich habe bei wikifolio mal nachgefragt, wie genau sich das mit der Umsatzsteuer verhält. ...
      Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und stehe für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung."

      Vor einem Arbeitsaufwand wie diesem, den Du da gerade geleistet hast, hatte ich Sorgen.
      Somit erst mal vielen Dank für den Aufwand, den Du betrieben hast!

      In den nächsten Wochen werde ich wohl selbst etwas Zeit haben, um das Thema wieder etwas weiter voran zu bringen.
      Avatar
      schrieb am 28.02.23 18:36:41
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich habe bei wikifolio mal nachgefragt, wie genau sich das mit der Umsatzsteuer verhält. Ich gebe zu: so ganz verstanden habe ich das beim ersten Überfliegen noch nicht. Sie berechnen die USt., ziehen sie auch vom Honorar ab - führen Sie aber nicht an den Fiskus ab und müssen das auch nicht ... (?) - oookaaaaay.

      >Bei der in den Gutschriften angeführten Umsatzsteuer handelt es sich um eine rein kalkulatorische USt, welche wir gerne folgendermaßen erläutern möchten:

      Laut der zwischen Ihnen und wikifolio abgeschlossenen Lizenzvereinbarung zur Veröffentlichung von Musterdepots auf wikifolio.com wird die Erfolgsbeteiligung wie folgt berechnet: "Berechnungsgrundlage der Erlösbeteiligung ist die Performancegebühr gem. den Endgültigen Bedingungen für wikifolio-Indexzertifikate abzüglich des jeweils gültigen Prozentsatzes der deutschen Umsatzsteuer."

      Da Sie als Leistungserbringer eine Privatperson sind, ist der Sachverhalt zwar steuerbar allerdings nicht steuerpflichtig - es fällt keine Umsatzsteuer an, weder in Deutschland noch in Österreich. In den ausgestellten Gutschriften wird daher richtigerweise auch keine Umsatzsteuer angeführt.

      Die Verwirrung entsteht durch die auf Seite 2 der Gutschriften angeführte deutsche Umsatzsteuer. Der Anhang ist lediglich eine Erläuterung der Berechnung des Auszahlungsbetrages. Es handelt sich hier um eine kalkulatorische Umsatzsteuer, die sich aus der vertragsrechtlichen Beziehung zwischen Ihnen und wikifolio ergibt, allerdings nicht um eine Umsatzsteuer, die durch die Leistung bzw. die Gutschrift ausgelöst wird.

      Es handelt sich dabei, wie bereits erwähnt, um eine rein kalkulatorische Umsatzsteuer, die inhaltlich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Emittenten der Zertifikate (Lang&Schwarz) und wikifolio begründet ist. Bevor wikifolio Erfolgsprämien an seine Lizenzgeber auszahlen kann, müssen wir sie selbst zuerst verdienen. Hierfür gibt es das Vertragsverhältnis zwischen wikifolio und dem Emittenten. Leistendes Unternehmen ist wikifolio und es handelt sich um eine Beratungsleistung, welche in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ist - damit fällt deutsche Umsatzsteuer an. Lang&Schwarz, als Rechnungsempfänger ist allerdings aufgrund einer unechten Umsatzsteuerbefreiung nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Damit wird die Umsatzsteuer bereits zu Beginn der Steuerkette zum Kostenfaktor. Vertraglich wurde vereinbart, dass diese Kostenposition von wikifolio zu tragen ist und daher die Erfolgsprämien, die Lang&Schwarz an wikifolio ausbezahlt, jenen lt. den endgültigen Bedingungen für wikifolio-Indexzertifikate abzüglich des nach Abzug der, zum Zeitpunkt der Erwirtschaftung der Erfolgsprämien in Deutschland gültigen Umsatzsteuer, entsprechen.
      Nur diese, um die dt. Umsatzsteuer reduzierte, Erfolgsprämie hat wikifolio verdient, und kann wikifolio an ihre Lizenzgeber gemäß Lizenzvereinbarung anteilsmäßig weitergeben. Es handelt sich daher um zwei unabhängige Sachverhalte, die (unter anderem auch) umsatzsteuerrechtlich unabhängig voneinander beurteilt werden müssen. Die umsatzsteuerliche Behandlung aus dem ersten Sachverhalt hat allerdings eine Auswirkung auf die Berechnungs der Vergütung im zweiten Sachverhalt, weil sie die Berechnungsbasis reduziert.

      Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und stehe für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung."
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.23 17:13:16
      Beitrag Nr. 28 ()
      Der Anbieter ist Collective2.
      Ist zur Zeit der einzige Anbieter der für mein System geht...

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      Avatar
      schrieb am 27.02.23 17:08:17
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.369.221 von Fabse09 am 27.02.23 15:45:36Bei welchem Anbieter muss man denn zahlen, um seine Strategie zu veröffentlichen?
      Avatar
      schrieb am 27.02.23 15:45:36
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.357.212 von cash_is_king am 24.02.23 19:13:38
      Zitat von cash_is_king: Über das Gegenrechnen von Kosten bin ich mir unsicher. Das sollte sich aber mit einem Anruf beim Fi-Amt geklärt werden können. Verlustvortrag halte ich für problematischer. Falls damit jemand Erfahrung hat, wäre ich dankbar, wenn jemand seine Erfahrungen schildern könnte, die er/sie da mit dem Fi-Amt gemacht hat.


      Ich wäre auch sehr dankbar, wenn jemand dazu Informationen hat bzw. sowas schon mal gemacht hat. Bei der Plattform wo ich bin, muss ich eben einen Betrag bezahlen um mein System überhaupt dort zu veröffentlichen. Wenn ich das nicht als Werbungskosten absetzen kann, verschiebt sich der Break-Even noch viel weiter nach vorne, weil direkt jeder "Gewinn" versteuert wird. Gewinn ist für mich aber erst da, wenn ich mehr bekomme als ich bezahlt habe...

      Wenn niemand Informationen dazu hat, kann ich nach meiner Steuererklärung meine Erfahrungen dazu posten. Leichter wäre es natürlich, wenn jemand das ganze schon durch hat.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.02.23 12:35:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.359.936 von cash_is_king am 25.02.23 12:22:24
      Zitat von cash_is_king: In der Lizenzvereinbarung heißt es: "abzüglich des jeweils gültigen
      Prozentsatzes der deutschen Umsatzsteuer" - daraus schließe ich, dass die USt. in Deutschland abgeführt wurde
      und damit nicht erstattungsfähig ist.

      Steht aber nicht auf der Internet - Seite von wikifolio, dass im Rahmen eines besonderen Verfahrens, dessen Namen mir
      so früh am Morgen nicht einfällt, dass diese Umsatzsteuer vorab in Ö s t e r r e i c h abgeführt wird.

      Das bedeutet nach meiner persönlichen Meinung, ( I ) dass spätestens auf Nachfrage eine Bestätigung über abgeführte Umsatzsteuer auszustellen ist.
      Und es bedeutet ( II ), dass unter 18 Tausend Euro eine Entscheidungsmöglichkeit über Umsatzsteuer ja oder nein bestehen sollte.
      Avatar
      schrieb am 25.02.23 12:22:24
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.358.283 von Analysto am 24.02.23 21:38:39Das wäre theoretisch im Rahmen es eines Umsatzsteuervergütungsverfahrens. Scheitert aber zunächst daran, dass Wikifolio keinen Nachweis über die Zahlung der USt. rausgibt, man bekommt nur eine sehr dünne Excel-Liste, in denen die gebuchten Erfolgsprämien stehen. Das o.g. Verfahren würde allerdings n.m.W. nur greifen, wenn die Steuer in Österreich abgeführt wurde. In der Lizenzvereinbarung heißt es: "abzüglich des jeweils gültigen
      Prozentsatzes der deutschen Umsatzsteuer" - daraus schließe ich, dass die USt. in Deutschland abgeführt wurde und damit nicht erstattungsfähig ist.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.02.23 21:38:39
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.357.212 von cash_is_king am 24.02.23 19:13:38
      Zitat von cash_is_king: Alles richtig, was Du schreibst.

      Und was hast Du getan, um die in Österreich einbehaltene Umsatzsteuer zurückerstattet zu bekommen?
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