Besteuerung von Einnahmen aus Social Trading/wikifolios (Seite 4)
eröffnet am 21.04.21 14:34:44 von
neuester Beitrag 18.06.24 21:01:46 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 72.108.525 von hardibus am 02.08.22 14:15:31Nope, habe keine USt ID erhalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.108.357 von cash_is_king am 02.08.22 13:54:28
OK, danke.
Eine Frage noch: Hast du eine USt ID vom Finanzamt erhalten weil du als Unternehmer eingestuft wurdest? Ist ja nochmal eine gesonderte Sache.
Zitat von cash_is_king: Versteuert habe ich den Netto-Betrag nach USt., weil mir ja nur dieser Betrag zugeflossen ist. Die USt.-Pflicht liegt bei Lang & Schwarz und es kann nicht sein, dass derselbe Umsatz zwei Mal der USt. unterliegt.
OK, danke.
Eine Frage noch: Hast du eine USt ID vom Finanzamt erhalten weil du als Unternehmer eingestuft wurdest? Ist ja nochmal eine gesonderte Sache.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.107.514 von hardibus am 02.08.22 12:19:23Ich habe wie folgt argumentiert: es handelt sich um Lizenzeinnahmen bzw. Einkünfte aus gelegentlichen Geschäften, deshalb Eintrag in Anlage SO Zeile 10. Es handelt sich m.E. weder um freiberufliche noch um eine gewerbliche Tätigkeit.
Ich habe dem FA außerdem den Vertrag mit der wikifolio Financial Technologies AG geschickt.
Versteuert habe ich den Netto-Betrag nach USt., weil mir ja nur dieser Betrag zugeflossen ist. Die USt.-Pflicht liegt bei Lang & Schwarz und es kann nicht sein, dass derselbe Umsatz zwei Mal der USt. unterliegt.
Ausgaben habe ich keine geltend gemacht, die waren ja auch marginal und das Fass wollte ich da nicht aufmachen.
Ich habe dem FA außerdem den Vertrag mit der wikifolio Financial Technologies AG geschickt.
Versteuert habe ich den Netto-Betrag nach USt., weil mir ja nur dieser Betrag zugeflossen ist. Die USt.-Pflicht liegt bei Lang & Schwarz und es kann nicht sein, dass derselbe Umsatz zwei Mal der USt. unterliegt.
Ausgaben habe ich keine geltend gemacht, die waren ja auch marginal und das Fass wollte ich da nicht aufmachen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.107.793 von Taxadvisor am 02.08.22 13:01:00
Ich habe im März 2020 eine Auszahlung gehabt und eine im Dezember 2021, jeweils ca. 5000 EUR. 2022 werde ich keine beantragen. Ist das schon "nachhaltig"? Ist man damit wirklich schon Unternehmer?
Dass Reverse Charge Verfahren betrifft ja nicht mich direkt, sondern die Besteuerung der Dienstleistung von Wikifolio (Österrreich) an Lang & Schwarz (Deutschland). Ich kann doch für diesen Vorgang keine Vorsteuer geltend machen, weil der Steuerschuldner Lang & Schwarz ist, mit denen ich direkt keinen Vertrag abgeschlossen habe. Daher ist doch auch das mit der Usatzsteuer ID für mich nicht notwendig in meinen Augen, oder sehe ich das falsch? Die Prämie von Wikifolio wird nach Deutschland ja ohne weiteren USt. Abzug ausgezahlt.
Ja aber wie mache ich das dem FA klar?
Ich habe diverse Rechnungen eingreicht (Handy, TV, Laptop, Festplatten, etc.). Wurde alles akzeptiert (bei EK aus Selbständiger Arbeit -> hoffe dass das auch der Fall sein wird wenn es in Sonstige Einkünfte umgeschlüsselt wird)
Weiterer Input gerne gesehen ...
Viele Grüße
hardibus
Zitat von Taxadvisor: Ob das noch sonstige Einkünfte sind, hängt natürlich auch vom Umfang und der Dauer ab, hängt also vom Einzelfall ab
Ich habe im März 2020 eine Auszahlung gehabt und eine im Dezember 2021, jeweils ca. 5000 EUR. 2022 werde ich keine beantragen. Ist das schon "nachhaltig"? Ist man damit wirklich schon Unternehmer?
Zitat von Taxadvisor: Wenn der Leistungsempfänger im Reverse Charge-Verfahren dt. USt abführt, muss der inl. Leistungserbringer auch eine USt-Erklärung abgeben, aus der sich ja aber nur Erstattung der VSt ergibt.
Dass Reverse Charge Verfahren betrifft ja nicht mich direkt, sondern die Besteuerung der Dienstleistung von Wikifolio (Österrreich) an Lang & Schwarz (Deutschland). Ich kann doch für diesen Vorgang keine Vorsteuer geltend machen, weil der Steuerschuldner Lang & Schwarz ist, mit denen ich direkt keinen Vertrag abgeschlossen habe. Daher ist doch auch das mit der Usatzsteuer ID für mich nicht notwendig in meinen Augen, oder sehe ich das falsch? Die Prämie von Wikifolio wird nach Deutschland ja ohne weiteren USt. Abzug ausgezahlt.
Zitat von Taxadvisor: Der Ansatz der Bruttobeträge als Einnahme ist natürlich falsch.
Ja aber wie mache ich das dem FA klar?
Zitat von Taxadvisor: Pauschale Werbungskosten sind schwierig.
Ich habe diverse Rechnungen eingreicht (Handy, TV, Laptop, Festplatten, etc.). Wurde alles akzeptiert (bei EK aus Selbständiger Arbeit -> hoffe dass das auch der Fall sein wird wenn es in Sonstige Einkünfte umgeschlüsselt wird)
Weiterer Input gerne gesehen ...
Viele Grüße
hardibus
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.107.514 von hardibus am 02.08.22 12:19:23
Wenn es keine Sonstigen Einkünfte sind, können es m.E. nur gewerbliche Einkünfte sein, Freiberuflichkeit passt irgendwie gar nicht (Erfolgsprämie ist für "echte" Freiberufler ja auch häufig verboten). Ob das noch sonstige Einkünfte sind, hängt natürlich auch vom Umfang und der Dauer ab, hängt also vom Einzelfall ab, solange aber keine Betriebsvermögen besteht bietet die Einordnung in S ja noch keine GewSt und bessere Verlustverrechnung.
Wenn der Leistungsempfänger im Reverse Charge-Verfahren dt. USt abführt, muss der inl. Leistungserbringer auch eine USt-Erklärung abgeben, aus der sich ja aber nur Erstattung der VSt ergibt. Der Ansatz der Bruttobeträge als Einnahme ist natürlich falsch. Pauschale Werbungskosten sind schwierig.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von hardibus: Sorry, dass ich hier noch mal nachhake. Bei mir hat das FA die Angabe als "Sonstige Einkünfte" leider nicht akzeptiert.
Habe jetzt eine USt ID und sollte eine USt Erklärung machen, weil das FA meine Prämie als Einküfte aus Freiberuflicher Tätigkeit kategorisiert hat. Macht ja gar keinen Sinn weil die USt. ja von Lang & Schwarz bezahlt wurde ...
Prüfe jetzt ob ich Einspriuch gegen den Bescheid einlegen soll und suche daher Antworten auf folgende Fragen:
- Wie hast du (oder auch wer anders) argumentiert um die Einstufung als Sonstige Einkünfte zu erhalten?
- Musstest du den Nettobetrag der Prämie als Einkünfte versteuern oder brutto (also inkl. der von WF abgeführten USt. aufgrund des Reverse Charge Verfahrens) -> bei mir wurde der Bruttobetrag angesetzt (Frechheit)
- Hast du auch Ausgaben geltend gemacht um nicht die volle Prämie versteuern zu müssen? -> ich habe Werbungskosten i.H.v. 30% der Prämie angesetzt, die wurden akzeptiert.
Wenn es keine Sonstigen Einkünfte sind, können es m.E. nur gewerbliche Einkünfte sein, Freiberuflichkeit passt irgendwie gar nicht (Erfolgsprämie ist für "echte" Freiberufler ja auch häufig verboten). Ob das noch sonstige Einkünfte sind, hängt natürlich auch vom Umfang und der Dauer ab, hängt also vom Einzelfall ab, solange aber keine Betriebsvermögen besteht bietet die Einordnung in S ja noch keine GewSt und bessere Verlustverrechnung.
Wenn der Leistungsempfänger im Reverse Charge-Verfahren dt. USt abführt, muss der inl. Leistungserbringer auch eine USt-Erklärung abgeben, aus der sich ja aber nur Erstattung der VSt ergibt. Der Ansatz der Bruttobeträge als Einnahme ist natürlich falsch. Pauschale Werbungskosten sind schwierig.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.466.888 von cash_is_king am 30.09.21 15:50:18Sorry, dass ich hier noch mal nachhake. Bei mir hat das FA die Angabe als "Sonstige Einkünfte" leider nicht akzeptiert.
Habe jetzt eine USt ID und sollte eine USt Erklärung machen, weil das FA meine Prämie als Einküfte aus Freiberuflicher Tätigkeit kategorisiert hat. Macht ja gar keinen Sinn weil die USt. ja von Lang & Schwarz bezahlt wurde ...
Prüfe jetzt ob ich Einspriuch gegen den Bescheid einlegen soll und suche daher Antworten auf folgende Fragen:
- Wie hast du (oder auch wer anders) argumentiert um die Einstufung als Sonstige Einkünfte zu erhalten?
- Musstest du den Nettobetrag der Prämie als Einkünfte versteuern oder brutto (also inkl. der von WF abgeführten USt. aufgrund des Reverse Charge Verfahrens) -> bei mir wurde der Bruttobetrag angesetzt (Frechheit)
- Hast du auch Ausgaben geltend gemacht um nicht die volle Prämie versteuern zu müssen? -> ich habe Werbungskosten i.H.v. 30% der Prämie angesetzt, die wurden akzeptiert.
Danke,
hardibus
Habe jetzt eine USt ID und sollte eine USt Erklärung machen, weil das FA meine Prämie als Einküfte aus Freiberuflicher Tätigkeit kategorisiert hat. Macht ja gar keinen Sinn weil die USt. ja von Lang & Schwarz bezahlt wurde ...
Prüfe jetzt ob ich Einspriuch gegen den Bescheid einlegen soll und suche daher Antworten auf folgende Fragen:
- Wie hast du (oder auch wer anders) argumentiert um die Einstufung als Sonstige Einkünfte zu erhalten?
- Musstest du den Nettobetrag der Prämie als Einkünfte versteuern oder brutto (also inkl. der von WF abgeführten USt. aufgrund des Reverse Charge Verfahrens) -> bei mir wurde der Bruttobetrag angesetzt (Frechheit)
- Hast du auch Ausgaben geltend gemacht um nicht die volle Prämie versteuern zu müssen? -> ich habe Werbungskosten i.H.v. 30% der Prämie angesetzt, die wurden akzeptiert.
Danke,
hardibus
Habe heute die Steuer-Feststellung erhalten.
Die Einordnung unter "Sonstige Einkünfte / Einkünfte aus Leistungen" wurde anerkannt.
Die Einordnung unter "Sonstige Einkünfte / Einkünfte aus Leistungen" wurde anerkannt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.612.581 von fredklaus am 25.06.21 11:47:23In Österreich würde ich es so sehen.
Hängt aber davon ab, ob du Einnahmen Ausgaben Rechner bist. Dann wäre es so. Würdest du bilanzieren, dann wäre es unerheblich wann der Zufluss ist, sondern dann ist es relevant, wann der Anspruch entsteht.
Hängt aber davon ab, ob du Einnahmen Ausgaben Rechner bist. Dann wäre es so. Würdest du bilanzieren, dann wäre es unerheblich wann der Zufluss ist, sondern dann ist es relevant, wann der Anspruch entsteht.
Noch mal ganz konkret die Frage: wo genau (in welchem Formular, welche Zeile) müssen die wikifolio-Einnahmen eingetragen werden?
Ich habe Anlage SO Zeile 10 gewählt. Nun habe ich einen Anruf vom Finanzamt bekommen mit dem Hinweis, dass das falsch sei und ich Anlage S oder Anlage G hätte ausfüllen müssen.
Habt Ihr dazu konkrete Erfahrungen?
Ich habe Anlage SO Zeile 10 gewählt. Nun habe ich einen Anruf vom Finanzamt bekommen mit dem Hinweis, dass das falsch sei und ich Anlage S oder Anlage G hätte ausfüllen müssen.
Habt Ihr dazu konkrete Erfahrungen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.618.950 von ra72 am 25.06.21 21:11:23
Sehe ich nicht so. Wenn die Zinsen auf dem Sparbuch gutgeschrieben sind, sind sie dir ja zugeflossen. Der Zufluss geschieht mit der Gutschrift, ob du den Betrag abhebst oder nicht, ist irrelevant.
So lange wikifolio nicht ausgezahlt hat, hat auch kein Zufluss stattgefunden. Es besteht ein zivilrechtlicher Anspruch gegen wikifolio, der Zufluss findet aber erst mit dem Geldeingang statt. Wann der Anspruch entstanden ist, sollte unerheblich sein.
Zitat von ra72: Das würde ich anders sehen. Zum Beispiel sind Zinsen ja auch zu versteuern, sobald sie auf dem Sparbuch sind, und nicht erst dann, wenn ich sie vom Sparbuch abhebe. Müsste also bei anderen Einkunftsarten genauso sein.
Sehe ich nicht so. Wenn die Zinsen auf dem Sparbuch gutgeschrieben sind, sind sie dir ja zugeflossen. Der Zufluss geschieht mit der Gutschrift, ob du den Betrag abhebst oder nicht, ist irrelevant.
So lange wikifolio nicht ausgezahlt hat, hat auch kein Zufluss stattgefunden. Es besteht ein zivilrechtlicher Anspruch gegen wikifolio, der Zufluss findet aber erst mit dem Geldeingang statt. Wann der Anspruch entstanden ist, sollte unerheblich sein.