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    Versicherungsleistungen und Schadensersatzansprüche bei Laborunfällen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.05.21 06:52:44 von
    neuester Beitrag 12.05.21 20:44:06 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.347.523
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      schrieb am 12.05.21 06:52:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn bewiesen werden kann, dass die Coronaviruspandemie durch einen Laborunfall verursacht wurde, könnten dann indirekt geschädigte wie z.B. Gastronomen oder durch einen schweren Verlauf dauerhaft direkt geschädigte Infizierte Ansprüche auf Versicherungsleistungen und/ oder Schadensersatz haben?
      1 Antwort
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      schrieb am 12.05.21 09:38:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.155.453 von MisterGoodwill am 12.05.21 06:52:44:laugh: selbst WENN ..wer bitte soll das bezahlen ??????:rolleyes:
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      schrieb am 12.05.21 10:29:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist eine andere Frage. Aber wenn China für das Labor haften müsste, sollte das doch unsere Verhandlungsposition im Wirtschaftskrieg stärken, oder? Oder wenn ein US Konzern das Labor betriebe, wäre sicher auch was zu holen denke ich. Bisher gab es aber leider nur eine augenscheinlich nicht sehr anerkannte Studie von einem Hamburger Institut, dass es sich um einen Laborunfall handeln könnte. Indizien gäbe es aber keine Beweise. Aber nehmen wir mal an, man schafft es eine grob fahrlässige Virenemisson durch einen Laborunfall nachzuweisen, wäre die juristische Aufarbeitung solch eines Falles nicht sehr interessant?
      Avatar
      schrieb am 12.05.21 13:07:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      was wäre daran interessant außer ein Jahrzehnte dauernder Rechtsstreit?

      Dann könnte man ja auch diejenigen heranziehen, die über die Grenze gereist sind und möglicherweise den Virus verbreitet haben?

      Von daher absurd darüber einen Gedanken zu verschwenden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.05.21 20:44:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.161.825 von Chris_M am 12.05.21 13:07:10
      Zitat von Chris_M: was wäre daran interessant außer ein Jahrzehnte dauernder Rechtsstreit?

      Dann könnte man ja auch diejenigen heranziehen, die über die Grenze gereist sind und möglicherweise den Virus verbreitet haben?

      Von daher absurd darüber einen Gedanken zu verschwenden.


      Wieso, das würde sich doch jedenfalls für die beteiligten Anwälte lohnen, darüber Gedanken zu verschwenden.

      Haftung kommt aber wohl nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Betracht.
      Aber die WHO wollte davon doch nichts wissen und Trump ist nicht mehr im Amt.


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