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    Kapitalertragssteuer bei "steuerbefreiten" Dividenden

    eröffnet am 03.06.22 10:19:43 von
    neuester Beitrag 06.06.22 17:16:33 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.360.957
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      schrieb am 06.06.22 17:16:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.723.168 von RalfFF07 am 06.06.22 16:31:41Das kann nur bei 2009 oder später gekauften Aktien passieren. Bei vor 2009 gekauften Aktien ist der Einkaufspreis ohne Belang, wie JuliaPapa Ihnen erklärte.
      Avatar
      schrieb am 06.06.22 17:15:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      RalFF07,
      lass den Einkaufspreis doch negativ werden. Bei deinen alten Aktien hat das keine Wirkung. Soll dein Einkaufskurs irgendwann -2,00 erreicht haben. Du verkaufst dann zu 19,00. Dann hast du einen Verkaufsgewinn von 21,00 gemacht.

      Wegen Einkauf vor 2009 ist dieser Gewinn aber steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 06.06.22 16:31:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich bekam von der ing die Antwort, dass der Einstandspreis dann negativ wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.06.22 16:30:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn die Aktien vor 2009 gekauft worden sind, sind Kursgewinne steuerfrei. Verluste übrigens auch.

      Die Dividenden der Telekom werden (oder wurden zumindest früher) aus dem Eigenkapital gezahlt und nicht besteuert, haben aber die Anschaffungskosten verringert. Also fand die Besteuerung beim Verkauf statt.

      Wenn die Aktien aber vor 2009 gekauft wurden, gibt es keine Versteuerung beim Verkauf. Also sind für diese Aktien die Dividenden tatsächlich komplett steuerfrei. Auch beim Verkauf wird nichts angerechnet oder so.
      Avatar
      schrieb am 06.06.22 16:17:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      PS: Die letzten 2 Jahre gabs bei der Post keine
      Substanzausschüttungen mehr, aber all die Jahre davor.

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      schrieb am 06.06.22 16:15:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.709.613 von RalfFF07 am 03.06.22 10:19:43Der Eröffner wollte aber wissen, ob die steuerfrei gezahlten Dividenden,
      die ja aus der Substanz bezahlt wurden, ebenfalls, wie
      die Kursgewinne steuerfrei sind, oder nicht.
      Und wie sich das buchhalterisch beim Finanzamt auswirkt.
      Hab auch das Problem mit deutsche Post,
      v0r 2009 gekauft und immer Substanzausschüttungen,
      die meinen damals sehr niedrigen Kaufpreis ins negative gedrückt haben.
      Vielleicht weiss es einer.
      Avatar
      schrieb am 03.06.22 23:34:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Seit dem 1. Januar 2009 gilt für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren zwar grundsätzlich eine pauschale Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das gilt jedoch nur, wenn die Papiere nach 2008 erworben wurden.
      Wer dagegen „Altbestände“ verkauft, die er vor dem 1. Januar 2009 erworben hat, kann die daraus erzielten Kursgewinne unbegrenzt steuerfrei einnehmen.

      Für die Berechnung des Veräußerungsgewinns gilt die Regel „First in, first out“. Das heißt: Hat ein Anleger mehrfach Aktien eines Unternehmens erworben und verkauft er davon einen Teil, dann gelten für das Finanzamt die zuerst gekauften Aktien auch als die zuerst verkauften.
      Avatar
      schrieb am 03.06.22 11:26:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei so alten Aktien ist der Gewinn bei Verkauf steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 03.06.22 10:51:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gemäß der Auskunft meiner Bank geht es wirklich buchhalterisch ins negative.
      Avatar
      schrieb am 03.06.22 10:19:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe vor ca. 20 Jahren Telekom ADR gekauft. Mittlerweile ist der um die Dividenden reduzierte Einstandspreis fast bei 0 Euro. Nächstes Jahr wäre er theoretisch im Minus. Was passiert denn dann ? Bleibt er bei 0 Euro stehen oder geht er zur Berechnung der Kapitalertragssteuer beim Verkauf wirklich ins negative ?
      1 Antwort
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