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    Smartbroker in der Schweiz?

    eröffnet am 19.03.23 20:45:34 von
    neuester Beitrag 21.03.23 17:30:34 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.367.683
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      schrieb am 21.03.23 17:30:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Dominic,

      vielen Dank für deine Fragen. Wir werden versuchen sie stellvertretend für unsere Kollegen von Smartbroker zu beantworten.

      Selbstverständlich ist die Nutzung des Smartbroker Depots für Kunden, die in der Schweiz steueransässig sind, weiterhin möglich. Diese Kunden müssen allerdings bei einem Umzug ein Adressänderungsformular inkl. Adressnachweis (CoR) sowie ein FATCA-Formular einreichen.

      Die Steuerpflicht entfällt, da diese Kunden dann bei Smartbroker als Steuerausländer geführt werden. Quellensteuer auf Dividenden fallen aber weiterhin an (auch bei deutschen Dividenden, da der Kunde ja im Ausland ist).

      Die Versteuerung der Erträge müssen diese Kunden dann mit dem hiesigen Finanzamt abklären. Die notwendigen Nachweise werden in die Ebox eingestellt.

      Ferner gibt es keine Handlungseinschränkungen bei Umzug in die Schweiz.

      ich hoffe, dass dies die Fragen beantwortet.

      Viele Grüße

      Hardy Schilling
      Avatar
      schrieb am 20.03.23 20:39:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.510.987 von honigbaer am 19.03.23 22:58:54Hallo Honigbaer

      Vielen Dank für deine Antwort. Ich dachte eigentlich auch, dass es nicht so problematisch sein sollte. Aber die Praxis belehrt einen oft eines besseren.

      Ich bin mal gespannt, wie es weiter geht... Falls das hier noch ein Schweizer liest, der beim Smartbroker ist, würde ich mich über einen kurzen Erfahrungsbericht freuen.

      Merci und liebe Grüsse
      Dominic
      Avatar
      schrieb am 19.03.23 22:58:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.510.402 von ricola7 am 19.03.23 20:45:34Die Staatsbürgerschaft sollte keine Rolle spielen, wenn der Wohnsitz in der Schweiz nachgewiesen wird und kein US Bezug vorliegt, ist man Auslandskunde und unterliegt nicht der Abgeltungssteuer. Wieso es da Handelseinschränkungen im Aktienhandel geben soll, kann ich nicht nachvollziehen.

      Die Quellensteuer auf Dividenden (nicht zu verwechseln mit der Abgeltungssteuer) wird aber weiterhin abgezogen und ist dann je nach DBA in der Schweiz anrechenbar oder kann erstattet werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.03.23 20:45:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      Ich habe seit einigen Jahren mein Depot beim Smartbroker. (bisher als Deutscher wohnhaft in Deutschland). Ende 2022 bin ich mit der Familie runter in die Schweiz gezogen. Dies habe ich auch entsprechend beim Smartbroker gemeldet. Seit dem ist alles recht chaotisch geworden. Und ich wollte hier einmal fragen, ob es jemanden gibt, der mir zuverlässige Informationen geben kann...

      1. Ich bin Doppelbürger (Schweizer + Deutscher). Steuerlich bin ich aber seit 2023 ausschließlich in der Schweiz ansässig.

      2. Ich würde natürlich am liebsten den Smartbroker wie gewohnt weiter nutzen, aber halt mit den steuerlichen Gegebenheiten der Schweiz. Also insbesondere der Wegfall der Quellenbesteuerung fürs deutsche Finanzamt.

      3. Vom Smartbroker- bzw. BNP-Support habe ich mittlerweile diverse, teils widersprüchliche Infos erhalten. Erst drehte es sich nur um das W8BEN-Formular für die USA, mittlerweile heisst es, ggfs. könnte ich nur noch Schweizer Aktien handeln.

      Falls es hier also Schweizer gibt, die in der Schweiz wohnen (soll ja vorkommen ;)) und die zum Handeln den Smartbroker nutzen... Lasst mich doch bitte wissen, ob bzw. welchen Einschränkungen ihr beim Handeln unterliegt und wie es mit den steuerlichen Aspekten ausschaut.

      Vielen herzlichen Dank und viele Grüsse
      Dominic
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