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    Spekusteuer 1999 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.06.00 12:07:28 von
    neuester Beitrag 19.06.00 20:14:33 von
    Beiträge: 9
    ID: 161.315
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      schrieb am 18.06.00 12:07:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo
      Habe 1999 einen Gewinn gemacht,2000 also bis jetzt! hab ich
      ein paar Verlustaktien im Depot,wenn ich die jetzt verkaufe kann ich den Verlust vom Gewinn 99 absetzen.
      Wer kann mir Infos geben.
      kastor
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 12:11:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      kannst du nicht
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 12:14:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Klar kann er dass
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 12:29:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kann er nicht ! Es gibt nur den begriff des Verlustvortrags , nicht des -rücktrags !
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 12:43:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also in der EURO AM SONNTAG von Heute/Seite 8 steht folgendes:

      "Anleger können ihre Steuerlast reduzieren, indem sie Gewinne aus Wertpapiergeschäften mit Velusten - sofern innerhalb eines Jahres realisiert - aufrechnen. Ab 1999 gilt: Verluste können auf Gewinne des Vorjahres oder spätere Jahre angerechnet werden."

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      schrieb am 19.06.00 13:47:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kannst Du nicht.!
      Du kannst dann aber in der 2000-er Erklärung die Verluste angeben und und gegen die Gewinne aus 1999 gegenrechnen lassen. 1999 wird also neu aufgerollt. Die 2000 Verluste kannst du auch teilweise in Folgejahre übernehmen.
      Problematisch ist lediglich der Verlustnachtrag in jahre vor 1999.
      Avatar
      schrieb am 19.06.00 13:50:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nochmals zur Klarstellung: natürlich musst du für 99 Spekusteuer bezahlen. Falls in 2000 wirklich Verluste übrig bleiben, kannst du diese gegen die Gewinne aus 99 rechnen.
      Avatar
      schrieb am 19.06.00 18:59:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      tag zusammen

      kurz und bündig:
      der user depputy zitiert richtig und es ist auch so!

      wer fragen hat kann doch bei einer x-beliebigen ofd (oberfinanzdirektion) anrufen
      die leute sind kompetent und helfen sofort
      referat einkommensteuer verlangen
      es ist dringend anzuraten, die angabe der privaten veräußerungserlöse, so heißt das jetzt, nicht zu vergessen
      was später im falle von erneuten bankdurchsuchungen aufgedeckt wird, endet dann für manchen in einem fiasko
      grüße an die steuererlichen und die, die es werden wollen

      mikke
      Avatar
      schrieb am 19.06.00 20:14:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Es ist doch immer wieder verwunderlich, wieviel Steuerdilettanten
      hier ihr Unwesen treiben.

      Gemäß § 23(3) Satz 7 EStG gilt: Verlustvor- und rücktrag möglich!

      Vermutlich wissen die meisten Pfuscher nicht einmal, warum der
      Terminus "Spekulationsgeschäfte" durch "Private Veräußerungs-
      geschäfte" ersetzt wurde.


      Guten Abend
      teuton_trader


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      Spekusteuer 1999