Spekusteuer 1999 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.06.00 12:07:28 von
neuester Beitrag 19.06.00 20:14:33 von
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ID: 161.315
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Hallo
Habe 1999 einen Gewinn gemacht,2000 also bis jetzt! hab ich
ein paar Verlustaktien im Depot,wenn ich die jetzt verkaufe kann ich den Verlust vom Gewinn 99 absetzen.
Wer kann mir Infos geben.
kastor
Habe 1999 einen Gewinn gemacht,2000 also bis jetzt! hab ich
ein paar Verlustaktien im Depot,wenn ich die jetzt verkaufe kann ich den Verlust vom Gewinn 99 absetzen.
Wer kann mir Infos geben.
kastor
kannst du nicht
Klar kann er dass
Kann er nicht ! Es gibt nur den begriff des Verlustvortrags , nicht des -rücktrags !
Also in der EURO AM SONNTAG von Heute/Seite 8 steht folgendes:
"Anleger können ihre Steuerlast reduzieren, indem sie Gewinne aus Wertpapiergeschäften mit Velusten - sofern innerhalb eines Jahres realisiert - aufrechnen. Ab 1999 gilt: Verluste können auf Gewinne des Vorjahres oder spätere Jahre angerechnet werden."
"Anleger können ihre Steuerlast reduzieren, indem sie Gewinne aus Wertpapiergeschäften mit Velusten - sofern innerhalb eines Jahres realisiert - aufrechnen. Ab 1999 gilt: Verluste können auf Gewinne des Vorjahres oder spätere Jahre angerechnet werden."
Kannst Du nicht.!
Du kannst dann aber in der 2000-er Erklärung die Verluste angeben und und gegen die Gewinne aus 1999 gegenrechnen lassen. 1999 wird also neu aufgerollt. Die 2000 Verluste kannst du auch teilweise in Folgejahre übernehmen.
Problematisch ist lediglich der Verlustnachtrag in jahre vor 1999.
Du kannst dann aber in der 2000-er Erklärung die Verluste angeben und und gegen die Gewinne aus 1999 gegenrechnen lassen. 1999 wird also neu aufgerollt. Die 2000 Verluste kannst du auch teilweise in Folgejahre übernehmen.
Problematisch ist lediglich der Verlustnachtrag in jahre vor 1999.
Nochmals zur Klarstellung: natürlich musst du für 99 Spekusteuer bezahlen. Falls in 2000 wirklich Verluste übrig bleiben, kannst du diese gegen die Gewinne aus 99 rechnen.
tag zusammen
kurz und bündig:
der user depputy zitiert richtig und es ist auch so!
wer fragen hat kann doch bei einer x-beliebigen ofd (oberfinanzdirektion) anrufen
die leute sind kompetent und helfen sofort
referat einkommensteuer verlangen
es ist dringend anzuraten, die angabe der privaten veräußerungserlöse, so heißt das jetzt, nicht zu vergessen
was später im falle von erneuten bankdurchsuchungen aufgedeckt wird, endet dann für manchen in einem fiasko
grüße an die steuererlichen und die, die es werden wollen
mikke
kurz und bündig:
der user depputy zitiert richtig und es ist auch so!
wer fragen hat kann doch bei einer x-beliebigen ofd (oberfinanzdirektion) anrufen
die leute sind kompetent und helfen sofort
referat einkommensteuer verlangen
es ist dringend anzuraten, die angabe der privaten veräußerungserlöse, so heißt das jetzt, nicht zu vergessen
was später im falle von erneuten bankdurchsuchungen aufgedeckt wird, endet dann für manchen in einem fiasko
grüße an die steuererlichen und die, die es werden wollen
mikke
Es ist doch immer wieder verwunderlich, wieviel Steuerdilettanten
hier ihr Unwesen treiben.
Gemäß § 23(3) Satz 7 EStG gilt: Verlustvor- und rücktrag möglich!
Vermutlich wissen die meisten Pfuscher nicht einmal, warum der
Terminus "Spekulationsgeschäfte" durch "Private Veräußerungs-
geschäfte" ersetzt wurde.
Guten Abend
teuton_trader
hier ihr Unwesen treiben.
Gemäß § 23(3) Satz 7 EStG gilt: Verlustvor- und rücktrag möglich!
Vermutlich wissen die meisten Pfuscher nicht einmal, warum der
Terminus "Spekulationsgeschäfte" durch "Private Veräußerungs-
geschäfte" ersetzt wurde.
Guten Abend
teuton_trader
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