Speku, Wo wird was eingetragen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.06.00 17:43:54 von
neuester Beitrag 03.07.00 15:27:42 von
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ich versuche eine kleine Zusammenfassung:
1. Speku-Gewinn oder -Verlust1999 deklarieren:
Auf Seite 1 des Mantelbogens (das ist der, der unterschrieben werden muss)oben das Kästchen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs" ankreuzen.
Dann Anlage KSO (Seite 2 = Rückseite) die Zeilen 49-51 ausfüllen.
2. Verlustrücktrag von 1999 auf 1998:
Anlage VA 1999 ausfüllen (Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags nach 1998).
3. Verlustvortrag 2000:
In Zeile 92 auf Seite 3 des Mantelbogens die Höhe des vortragsfähigen Verlustes eintragen.
1. Speku-Gewinn oder -Verlust1999 deklarieren:
Auf Seite 1 des Mantelbogens (das ist der, der unterschrieben werden muss)oben das Kästchen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs" ankreuzen.
Dann Anlage KSO (Seite 2 = Rückseite) die Zeilen 49-51 ausfüllen.
2. Verlustrücktrag von 1999 auf 1998:
Anlage VA 1999 ausfüllen (Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags nach 1998).
3. Verlustvortrag 2000:
In Zeile 92 auf Seite 3 des Mantelbogens die Höhe des vortragsfähigen Verlustes eintragen.
Hallo nochmals,
zu 3.: Das passiert natürlich in der Einkommenssteuererklärung 2000. Die Punkte 1. und 2. in der Erklärung 1999.
Mit besten Grüssen
zu 3.: Das passiert natürlich in der Einkommenssteuererklärung 2000. Die Punkte 1. und 2. in der Erklärung 1999.
Mit besten Grüssen
Du kannst Anlagen VA abgeben soviele Du willst, der Spekulationsverlust 1999 kann trotzdem nicht zurückgetragen werden.
Hallo Tobbedia,
das verstehe ich nicht, warum denn das?
Für was gibts denn dann das Ding Anlage VA?
Ich dachte, ich hätte jetzt den Weg bzw. die Abfolge kapiert, und jetzt kommst Du mit sowas.
Wir sind uns aber einig: Es muss zunächst ein Verlust 1999 vom Finanzamt genehmigt worden sein, um über dessen Schicksal entscheiden zu können!
Gruss SanTau
das verstehe ich nicht, warum denn das?
Für was gibts denn dann das Ding Anlage VA?
Ich dachte, ich hätte jetzt den Weg bzw. die Abfolge kapiert, und jetzt kommst Du mit sowas.
Wir sind uns aber einig: Es muss zunächst ein Verlust 1999 vom Finanzamt genehmigt worden sein, um über dessen Schicksal entscheiden zu können!
Gruss SanTau
Du verwechselst die Verlustfeststellung des Spekulationsverlustes mit der ganz normalen Verlustfeststellung.
Den negativen Gesamtbetrag der Einkünfte ( z.B. Verluste aus Gewerbebetrieb ) kann
innerhalb bestimmter Grenzen ein Jahr zurückgetragen , ansonsten vorgetragen werden.
Hiezu die Angaben im Mantelbogen.
Bezüglich der Spekulationsverluste 1999 kannst Du Dich bei den Beiträgen der letzten Tage/ Wochen ausführlichst informieren.
Gruß
Den negativen Gesamtbetrag der Einkünfte ( z.B. Verluste aus Gewerbebetrieb ) kann
innerhalb bestimmter Grenzen ein Jahr zurückgetragen , ansonsten vorgetragen werden.
Hiezu die Angaben im Mantelbogen.
Bezüglich der Spekulationsverluste 1999 kannst Du Dich bei den Beiträgen der letzten Tage/ Wochen ausführlichst informieren.
Gruß
Hallo Tobbedia,
und wenn ich Dir sage (vertraulich): Ich habe in 1998 einen Speku-Gewinn von 1.277,-- € erzielt!
Kann ich von meinen Speku-Verlust 99 auf 98 zurück?
cu
Und ein schönes Wochenende wünsche ich allen!
und wenn ich Dir sage (vertraulich): Ich habe in 1998 einen Speku-Gewinn von 1.277,-- € erzielt!
Kann ich von meinen Speku-Verlust 99 auf 98 zurück?
cu
Und ein schönes Wochenende wünsche ich allen!
Guten Morgen,
Und ich kann doch!
Ich habe am Wochenende erfahren, dass Speku-Verluste nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden dürfen. Dazu gibt es einen Paragraphen, nämlich § 23 EStG, wo darüber hinaus drinsteht, dass eben deshalb Speku-Verluste zurück und vor dürfen.
Und ich kann doch!
Ich habe am Wochenende erfahren, dass Speku-Verluste nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden dürfen. Dazu gibt es einen Paragraphen, nämlich § 23 EStG, wo darüber hinaus drinsteht, dass eben deshalb Speku-Verluste zurück und vor dürfen.
Wenn das Alles so einfach wäre. Vor- und Zurückrechnen kannst du erst ab 1999 (D.h. das entspr. gestz gibt ves erst ab 1999; Zurückrechnen geht dann eigentlich erst ab 2000)! Also zunächst mal nichts mit dem Rücktrag.
Aber: zur Zeit laufen Prozesse wegen genau dieser Problematik.
Bitte mach dich auf der Homepage von CAPITAL unter der Rubrik Steuern schlau. Wenn du 1998 noch offen hast, kannst du Einspruch erheben (Muster auf der o.g. Homepage).
Noch beser: es laufen auch Verfahren, die Sekuverluste VOR 1999 gegen ander positive Einkünfe (Gehalt) zu verrechnen.
Also auch das kann man beantragen.
Aber: zur Zeit laufen Prozesse wegen genau dieser Problematik.
Bitte mach dich auf der Homepage von CAPITAL unter der Rubrik Steuern schlau. Wenn du 1998 noch offen hast, kannst du Einspruch erheben (Muster auf der o.g. Homepage).
Noch beser: es laufen auch Verfahren, die Sekuverluste VOR 1999 gegen ander positive Einkünfe (Gehalt) zu verrechnen.
Also auch das kann man beantragen.
Hallo WOSC,
Danke für die Hinweise!
Mit besten Grüssen
SanTau
Danke für die Hinweise!
Mit besten Grüssen
SanTau
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