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    Zeichnungsgebühren ohne rechtliche Grundlage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.07.00 15:13:06 von
    neuester Beitrag 08.08.00 09:39:19 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 10.07.00 15:13:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Leute!

      Kürzlich gab es mal einen Musterbrief, mit dem man von seiner Bank ohne rechtliche Grundlage erhobenen Zeichnungsgebühren wieder zurückverlangen konnte.

      Könnte mir mal einer von euch den Text reinstellen oder mir einen Hinweis darauf geben, woher ich das Zeug bekommen kann?

      Danke!

      Amok
      Avatar
      schrieb am 10.07.00 15:21:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      gibt es bei der verbraucherberatung
      Avatar
      schrieb am 10.07.00 15:24:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Einen Musterbrief gibt es unter der Fax-Abruf-Nr.
      0190-5100101014
      derVerbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
      Avatar
      schrieb am 10.07.00 16:48:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Merci!

      Amok
      Avatar
      schrieb am 16.07.00 17:44:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Allerdings muß dazu gesagt werden, daß das Thema sehr umstritten ist. Die Banken, welche die Gebühren erheben waren bisher nicht bereit, darauf zu verzichten. Und wie es aussieht, sind die Verbraucherzentralen auch nciht so 100% sicher. Soweit ich weiß, suchen die immer noch einen konkreten Fall zum Klagen. Das sie noch keinen gefunden haben, stimmt mich etwas pessimistisch.
      Was allerdings vielleicht eher helfen könnte, wäre die Drohnung an seine Bank, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Speziell bei einem guten Kunden mit regem Wertpapierumsatz dürfte da manche Bank entgegenkommend sein.

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      Avatar
      schrieb am 22.07.00 10:45:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo!

      Ich würde mit der Formulierung "... ohne rechtliche Grundlage.. " doch sehr vorsichtig umgehen.
      Rechtliche Grundlage Eurer Beziehung zur Bank ist der Bankvertrag. Dieser wiederum enthält AGB`s. Wenn in diesen ein Entgelt auch bei erfolgloser Zeichnung vorgesehen ist, ist dies zunächst Vertragsbestandteil.
      Ob diese Klausel allerdings unwirksam ist, ist derzeit nicht ausgeurteilt. Ich bin mir da auch nicht so sicher, daß die Entgelte gekippt werden. Vielmehr läuft es m.E. auf eine reduzierte Höhe hinaus.
      Die Banken werden argumentieren, daß sie ihre Dienstleistung unabhängig vom Zeichnungserfolg erbringen, mithin der Zeichner das Nichtzuteilungsrisiko trägt. Ich finde eine derartige Argumentation ziemlich schlüssig.

      Eure Charlotte!

      p.s. Paßt vielleicht nicht so ganz, aber beim Spiel 77 kommt auch niemand auf den Gedanken eine Rückzahlung des Einsatzes zu verlangen, wenn er nicht gewonnen hat.
      Avatar
      schrieb am 08.08.00 09:39:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hier ist der Brief - und noch mehr:

      von Moonlight 14.06.00 17:57:28 1098615
      12:51:32 14.06.2000 - Aktienkauf: Verbraucherzentrale kämpft gegen «Gebührenabzocker»
      DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Verbraucherzentrale NRW will gegen sechs Banken und Sparkassen einen Musterprozess führen,
      wenn sie nicht auf Zeichnungsentgelte beim Run auf neue Aktien verzichten. Die Gebühren seien gesetzeswidrig und stellten «ein
      Zeugnis von Entgeltschinderei» dar, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch in Düsseldorf mit. Für die wegen der
      Neuemissionen eröffneten Depots bitten Banken und Sparkassen laut Verbraucherzentrale trotz ihrer oft erfolglosen Dienste die
      Kunden immer häufiger mit bis zu 30 Mark zur Kasse. «Gebühren für die Zeichnung oder für die Auftragslöschung verstoßen
      gegen das Gesetz», meinte die Verbraucherzentrale.

      Eine siebenfach überzeichnete Aktie bringe den Instituten beispielsweise ein Vielfaches mehr an «Enttäuschungs-Gebühren» ein
      als die meist einprozentigen Provisionen für den tatsächlich erfolgreichen Aktien-Kauf. Wer bereits Gebühren bezahlt habe, sollte
      sie mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale zurückfordern, hieß es. Betroffene könnten ihn unter der Faxnummer 0190-5
      100 10 10 14 abrufen.

      Das ganze ist eine bombensichere Sache bei allen Banken, welche die Wertpapiergeschäfte als Kommissionsgeschäft betreiben.
      Das sind fast alle Banken.

      Gemäß § 396 Abs. 1 HGB kann der Kommissionär (die Bank) nur für den erfolgreichen Kauf- und Verkauf eine Provision in
      Rechnung stellen. Auch der Ersatz von Aufwendungen kann nach § 396 Abs. 2 HGB nur für nachgewiesene Fremdkosten, nicht
      aber für Personal- und allgemeine Betriebskosten, gefordert werden.

      Angesichts der klaren Rechtsgrundlage stellt sich sogar die Frage, ob die Banken hier nicht vorsätzlich die Kunden "abzocken"
      uns sich wegen Betruges strafbar gemacht haben. Wo bleibt die Bankenaufsicht?

      Meine Volksbank hat mir jedenfalls schon auf erste Anfrage mitgeteilt, daß man mir 18 x 20,-- DM erstattet.

      Viel Glück!



      von Moonlight 14.06.00 18:25:57 1098775
      Vielleicht kann einer von euch Faxbesitzern einmal den Text des Musterbriefes in den Thread stellen, damit andere ihn in eine
      email an die Bank kopieren können.



      von Jabbawock 14.06.00 19:48:50 1099355
      Viel Spaß beim Geldverdienen ;-)

      Jabbawock

      Mein Kaufauftrag für...(Anzahl)Aktien von...(Anbieter)

      Sehr geehrte Damen und Herren

      am..(datum) hatte ich Ihnen den Auftrag erteilt, für mich o.a. Aktien zu kaufen. Dieser Auftrag konnte von Ihnen nicht ausgeführt
      werden. Dennoch stellten Sie mir eine Zeichnungsgebühr in Rechnung. Einen Rechtsgrund hierführ gibt es jedoch nicht.
      Gemäß § 396 HGB kann eine Provision nur für einen ausgeführten Auftrag gefordert werden. Eigene Aufwendungen gehören in
      diesem Zusammenhang zu den von Ihnen zu tragenden allgemeinen Betriebskosten. Ich forde sie deshalb auf, den Betrag von
      ..DM bis zum.. (zwei Wochen Frist setzen) auf meinem Konto Nr.:.. gut zu schreiben.

      MfG XYZ



      von MUNDHARMONIKA 14.06.00 20:17:19 1099587
      Vielen Dank jabba. Hier noch ein Artikel aus Spiegel-online von heute.

      V E R B R A U C H E R Z E N T R A L E

      Abzockerei bei Aktienemissionen

      Verbraucherschützer haben Banken und Sparkassen der Abzockerei beschuldigt. Bei Aktienemissionen sollen sie ihre Kunden zu
      Unrecht zur Kasse gebeten haben.

      © DPADüsseldorf - Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mehrere Banken abgemahnt. Diese hätten versucht, bei
      erfolglosen Zeichnungsaufträgen Gebühren bis zu 30 Mark zu kassieren. Wenn Kunden bei Aktienemissionen wie dem jüngsten
      Börsengang von Infineon oder der neuen Tranche der Telekom leer ausgingen, dann hätten auch die Geldinstitute keinen
      Anspruch auf ein Entgelt, so die Verbraucherschützer.

      Dies sei "ein Zeugnis von Entgeltschinderei und Gebührenabzockerei", kritisierte der Finanzjurist Hartmut Strube. Die
      Verbraucherzentrale habe deshalb bereits sechs Banken und Sparkassen Abmahnungen zugeschickt.

      Der Kauf von Börsenpapieren zählt zu den so genannten Kommissionsgeschäften. Nimmt die Bank den Auftrag an, schuldet sie
      keinen Erfolg. Im Gegenzug aber darf sie bei einem Fehlschlag ihrer Bemühungen den Kunden auch nicht zur Kasse bitten. "Somit
      verstoßen Gebühren für die Zeichnung oder für die Auftragslöschung gegen das Gesetz", sagte Strube. Falls die Banken nicht
      nachgeben, will die Verbraucherzentrale einen Musterprozess führen.

      Der Jurist betonte, die Gebührenabzockerei lohne sich für die Geldinstitute. So spüle eine siebenfach überzeichnete Aktien ein
      Vielfaches mehr an "Enttäuschungsgebühren" ein, als die meist einprozentige Provision für den tatsächlich erfolgreichen
      Aktienkauf einbringe.

      Für Bankkunden, die bereits Gebühren bezahlt haben, hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit, mit dem das Geld
      zurückgefordert werden kann. Er kann unter der Faxnummer 0190-5100101014 abgerufen werden.



      von John Rambo 19.06.00 19:36:59 1127805
      Hat geklappt. Meine Bank hat mir die Rücküberweisung von 120,-- DM zugesagt. Damit werde ich zwar nicht reicht, aber für zwei
      Abendessen reicht es allemal. Und zu verschenken habe ich auch nichts. Vielen Dank für den Hinweis.



      von EdMcBain 26.06.00 00:53:52 1165830
      WISO-Tipp 15.05.00
      Preisunterschiede bei Börsengeschäften

      Bei den vier deutschen Riesen der Branche - Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank und HypoVereinsbank - können die
      Kunden noch zum Null-Tarif zeichnen. Doch wie lange noch?
      Die Zeichnungsgebühr - eine Modeerscheinung



      In jüngster Zeit ist es in Mode gekommen, schon bei der Zeichnung, also bei der Bestellung von Aktien, eine Gebühr zu verlangen.
      Damit werden auch die Anleger zur Kasse gebeten, die zwar keine Papiere erhalten, aber der Bank dennoch Arbeit gemacht
      haben. Dafür berechnen einige Kreditinstitute Pauschalgebühren zwischen 10 und 25 Mark. Zahlen müssen Anleger diese so
      genannte Zeichnungsgebühr auch bei einigen Direktbanken, die sonst mit dem Hinweis auf niedrige Gebühren um Kunden buhlen.
      Die Banken machten mit den von ihnen erhobenen Zeichnungsgebühren für die Bestellung von Infineon-Aktien und
      T-Online-Aktien jedenfalls ein gutes Geschäft, denn bekanntermaßen waren die Börsenneulinge bis zum Zwanzigfachen
      überzeichnet.

      Bei den vier deutschen Riesen der Branche, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank und HypoVereinsbank, können die
      Kunden noch zum Null-Tarif zeichnen. Doch wie lange noch? Über eine Gebühr wird dort bereits nachgedacht.

      Am stärksten sind die Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen von der neuen Gebühr betroffen. Der Grund: Das
      Dachinstitut dieser Banken, die Deutsche Genossenschaftsbank (DG Bank), ist häufig gerade bei den Unternehmen im
      Konsortium vertreten, die als Börsenneulinge an den Neuen Markt gehen. Aus diesem Grund rechnen sich die Kunden der
      Genossenschaftsbanken vergleichsweise gute Chance aus, bei diesen Emissionen zum Zuge zu kommen. Entsprechend hoch
      sind dann die zu bewältigenden Zeichnungsaufträge. Insbesondere kleinere Banken stellt das vor ein zeitliches und personelles
      Problem. Eine Gebühr zu erheben, sei deshalb die logische Konsequenz, erklären die Genossenschaftsbanken. Aber nicht alle
      bundesweit 2.248 Mitgliedsbanken verlangen Zeichnungsgebühren. Jedes Institut kann nämlich allein darüber entscheiden, ob es
      sie für notwendig erachtet.
      Rechtlich umstrittenes Entgelt


      Rechtlich ist das "Entgelt für nichterfüllte Zeichnungsaufträge" bei den Verbraucherschützern umstritten. Eigentlich handle es sich
      um ein Kommissionsgeschäft, bei dem erst dann eine Gebühr fällig werde, wenn das Geschäft zu Stande gekommen ist.
      Außerdem könne, wenn überhaupt, nur eine Aufwandsentschädigung berechnet werden, die aber nicht mit der Bereithaltung von
      eigenem Personal begründet werden dürfe, sondern nur mit Kosten, die durch fremde Institute entstanden sind, argumentiert die
      Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27 in 40215 Düsseldorf.
      WISO-Tipps für den Start ins Aktiengeschäft


      * Zeichnen Sie nicht blind bei vielen Kreditinstituten gleichzeitig. Häufig fallen Zeichnungsgebühr und manchmal auch Kosten für
      die Depoteröffnung an.
      * Wählen Sie die Anlagesumme nicht zu klein. Bei einem Depotwert unter 10.000 Mark fallen die Kosten um so stärker ins
      Gewicht.
      * Stellen Sie sich auf eine langfristige Geldanlage ein. Viele kleine Aktienpakete und häufige An- und Verkäufe können
      Börsengeschäfte enorm verteuern.
      * Kursgewinne sind erst nach 12 Monaten steuerfrei. Die Freigrenze beträgt 999,99 Mark im Jahr. Liegen Ihre Gewinne nur 1
      Pfennig darüber, fällt Spekulationssteuer auf den gesamten Gewinn an.

      von Claudia Krafczyk


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