Spekusteuer????Bitte um Hilfe - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.07.00 23:29:03 von
neuester Beitrag 17.07.00 23:52:14 von
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ID: 188.053
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Bitte nochmal um Hilfe
Wie errechnen sich denn nun genau meine Gewinne wenn ich innerhalb eines Jahres kaufe und verkaufe
Bsp. 100 Stück gekauft zu 50 Verkauft zu 60
Ordergebühren insgesamt 60
Dividende insg. 100
Errechnet sich nun ein Gewinn von 1100 oder von 1000
Die Orderkosten bleiben außen vor, oder kann ich die von meinem Gewinn noch abziehen?
Bitte um Aufklärung und danke schon mal
noobsing
Wie errechnen sich denn nun genau meine Gewinne wenn ich innerhalb eines Jahres kaufe und verkaufe
Bsp. 100 Stück gekauft zu 50 Verkauft zu 60
Ordergebühren insgesamt 60
Dividende insg. 100
Errechnet sich nun ein Gewinn von 1100 oder von 1000
Die Orderkosten bleiben außen vor, oder kann ich die von meinem Gewinn noch abziehen?
Bitte um Aufklärung und danke schon mal
noobsing
Hi noobsing,
ohne Gewähr:
Dividende wird meines Wissens gleich mit Zinsabschlagsteuer belegt, gehört also nicht zum Gewinn dazu.
Dann hast du 1000,- Gewinn aus Kapitalanlagen, den du mit deinem Einkommensteuersatz versteuerst. Die Ordergebühren kannst du
aber vorher davon abziehen, wenn du sie belegen kannst.
Ich lass mich da aber gern eines Besseren belehren.
Gruss, FastJack
ohne Gewähr:
Dividende wird meines Wissens gleich mit Zinsabschlagsteuer belegt, gehört also nicht zum Gewinn dazu.
Dann hast du 1000,- Gewinn aus Kapitalanlagen, den du mit deinem Einkommensteuersatz versteuerst. Die Ordergebühren kannst du
aber vorher davon abziehen, wenn du sie belegen kannst.
Ich lass mich da aber gern eines Besseren belehren.
Gruss, FastJack
Berechnung:
1. Sonstige Einkünfte §23EStG:
Verkauspreis 60
- Einkaufspreis 50
= Überschuss 10
x Anzahl 100 = 1000
- Gebühren (Werbungskosten) 60
= Einkünfte § 23 EStG 940
(Freigrenze pro Jahr 999,--DM, daher kein Ansatz,soweit nicht
weitere Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften vorliegen.
Maßgebend ist die Summe der Gewinne/Verluste pro Jahr)
2. Einkünfte aus Kapitalvermögen §20EStG:
Einnahmen : 100
zuzüglich weitere Dividenten/Zinsen
abzüglich Werbungskosten (Pauschal 100,00)
abzüglich Sparerfreibetrag 1999: 6000,00 (2000: 3000,00)
Nichts zu danken, noobsing
(Antwort ohne Gewähr, ansonsten fragen Sie ihren Steuerberater oder jemanden der sich damit auskennt)
1. Sonstige Einkünfte §23EStG:
Verkauspreis 60
- Einkaufspreis 50
= Überschuss 10
x Anzahl 100 = 1000
- Gebühren (Werbungskosten) 60
= Einkünfte § 23 EStG 940
(Freigrenze pro Jahr 999,--DM, daher kein Ansatz,soweit nicht
weitere Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften vorliegen.
Maßgebend ist die Summe der Gewinne/Verluste pro Jahr)
2. Einkünfte aus Kapitalvermögen §20EStG:
Einnahmen : 100
zuzüglich weitere Dividenten/Zinsen
abzüglich Werbungskosten (Pauschal 100,00)
abzüglich Sparerfreibetrag 1999: 6000,00 (2000: 3000,00)
Nichts zu danken, noobsing
(Antwort ohne Gewähr, ansonsten fragen Sie ihren Steuerberater oder jemanden der sich damit auskennt)
Sind dann 940,- Gewinn
Fällt in Freibetrag von 999,-; ab 1000 alles zu versteuern!
Fällt in Freibetrag von 999,-; ab 1000 alles zu versteuern!
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