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    Spekusteuer????Bitte um Hilfe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.07.00 23:29:03 von
    neuester Beitrag 17.07.00 23:52:14 von
    Beiträge: 4
    ID: 188.053
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      Avatar
      schrieb am 17.07.00 23:29:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bitte nochmal um Hilfe
      Wie errechnen sich denn nun genau meine Gewinne wenn ich innerhalb eines Jahres kaufe und verkaufe
      Bsp. 100 Stück gekauft zu 50 Verkauft zu 60
      Ordergebühren insgesamt 60
      Dividende insg. 100
      Errechnet sich nun ein Gewinn von 1100 oder von 1000
      Die Orderkosten bleiben außen vor, oder kann ich die von meinem Gewinn noch abziehen?
      Bitte um Aufklärung und danke schon mal
      noobsing
      Avatar
      schrieb am 17.07.00 23:47:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi noobsing,
      ohne Gewähr:
      Dividende wird meines Wissens gleich mit Zinsabschlagsteuer belegt, gehört also nicht zum Gewinn dazu.
      Dann hast du 1000,- Gewinn aus Kapitalanlagen, den du mit deinem Einkommensteuersatz versteuerst. Die Ordergebühren kannst du
      aber vorher davon abziehen, wenn du sie belegen kannst.
      Ich lass mich da aber gern eines Besseren belehren.
      Gruss, FastJack
      Avatar
      schrieb am 17.07.00 23:50:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Berechnung:
      1. Sonstige Einkünfte §23EStG:
      Verkauspreis 60
      - Einkaufspreis 50

      = Überschuss 10

      x Anzahl 100 = 1000
      - Gebühren (Werbungskosten) 60
      = Einkünfte § 23 EStG 940
      (Freigrenze pro Jahr 999,--DM, daher kein Ansatz,soweit nicht
      weitere Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften vorliegen.
      Maßgebend ist die Summe der Gewinne/Verluste pro Jahr)
      2. Einkünfte aus Kapitalvermögen §20EStG:
      Einnahmen : 100

      zuzüglich weitere Dividenten/Zinsen
      abzüglich Werbungskosten (Pauschal 100,00)
      abzüglich Sparerfreibetrag 1999: 6000,00 (2000: 3000,00)

      Nichts zu danken, noobsing

      (Antwort ohne Gewähr, ansonsten fragen Sie ihren Steuerberater oder jemanden der sich damit auskennt)
      Avatar
      schrieb am 17.07.00 23:52:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sind dann 940,- Gewinn
      Fällt in Freibetrag von 999,-; ab 1000 alles zu versteuern!


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