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    Sachliches zum "Letter of Intent". - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.07.00 15:34:17 von
    neuester Beitrag 24.07.00 17:15:32 von
    Beiträge: 8
    ID: 194.207
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      schrieb am 24.07.00 15:34:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich wende mich an alle sachlich Interessierten,

      ein weiteres Gespräch mit meinem Schwager hat folgendes ergeben: Ein "Letter of Intent" ist ein bindender Vorvertrag, der besagt, daß der Käufer ( Internordic ) nur mit dem im Vorfeld herausgesuchten Verkäufer ( MBX )weiter verhandeln darf. In 90% der geschlossenen "Letter of Intents" ( Vorverträge ), realisieren sich auch diese. Als Restrisiko bleiben: 10 % ( interne Wirtschaftsstatistik von S. ). Bei Nichteinhaltung des Vorvertags, müßen sämtliche Vorkosten zuzüglich einer in der Regel festgelegten Konventionalstrafe, bezahlt werden. Nach Ansicht meines Schwagers ist die Sache ziemlich wasserdicht, bis auf besagtes Restrisiko von 10%. Bei solchen Größenordnugen werden keine " Fisematenten" gemacht, meint er.


      fd.

      Ich wende mich hier an janphil, mit der Bitte, mich zu kontaktieren.
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 15:39:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wir werden es erfahren. Und zwar sehr bald. lt. Domeyer schon Anfang August.
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 15:40:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo flying dutch,

      sollte ich deinen Schwager kennen? Warum ist seine Meinung wichtig?

      Schmusekätzchen :kiss:
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 15:42:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mein Schwager ist "Top-Manager" bei Siemens, dies wurde von mir in einem anderen Beitrag schon erwähnt! fd
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 15:44:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      hi fd,
      wir wissen...sonst hätten wir ja was riskantes gekauft.
      kommst du zur hv?

      viel spass
      dive

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      schrieb am 24.07.00 15:47:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo divi,
      Nein, ich verlasse mein/unser Paradies fast nie.

      Grüße vom Ort der positiven Energie. fd
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 15:58:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Aussage des guten Schwagers ist etwas pauschal. Ein Letter of Intent kann in vielerlei Formen auftreten. Regelmäßig handelt es sich um unverbindliche (!) Absichtserklärungen, zu einem bestimmten rechtlichen Ergebnis kommen zu wollen. Regelmäßig ist ein solcher LoI unverbindlich und hat mehr verhandlungspsychologische Wirkungen. Richtig ist freilich, daß oft vereinbart wird, für einen bestimmten Zeitraum nur mit einem Kandidaten verhandeln zu wollen. Ein LoI ist aber jedenfalls kein Vorvertrag! Ob etwas über die Kostentragungspflicht vereinbart ist, kann man ohne Kenntnis des konkreten LoI auch nicht sagen. Also Vorsicht mit solchen Pauschalaussagen.
      CU UT

      (Wen´s interessiert: Obiges steht z.B. in: Holzapfel/Pöllath, UNternehmenskauf in Recht und Praxis, Rn.7)
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 17:15:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ein "Letter of Intent" ist im deutschen Recht etwas anderes als im anglo-amerikanisch geprägten internationalen Wirtschaftsrecht. Dort wird ein solcher Vorvertrag bei komplexen Vertragsverhandlungen üblicherweise verwandt, um die Absprachen eines bestimmten Verhandlungsstandes festzuhalten. Er ist insoweit bindend, wie es die Vertragsbestimmungen vorsehen.

      FD hat mit seinem Hinweis völlig Recht, Unknown Trader aber auch, wenn er sagt, es komme auf die Festlegungen im Einzelnen an.

      Aber: Dieser Vertrag/"Auftrag" ist im derzeitigen Kurs nicht eingepreist, und das sollte er auch nicht - oder allenfalls zu 10%, wie es Oliver Wrangel (Merck Finck) gemacht hat.

      Und: Werden von den Kritikern die Kooperationen anderer Unternehmen hinsichtlich der Vertragssicherheit mit der gleichen strengen Elle beargwöhnt??


      Jan-Philip


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