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    Berechnung von Spekulationsgewinnen/verlusten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.08.00 17:46:56 von
    neuester Beitrag 17.08.00 23:26:12 von
    Beiträge: 7
    ID: 215.773
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      Avatar
      schrieb am 16.08.00 17:46:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo alle zusammen!

      Als langfristiger Anleger halte ich meine Werte normalerweise länger als
      ein Jahr. Deshalb kenne ich mich mit der Spekusteurerproblematik nicht aus.

      Im Moment habe ich bisher noch nicht realisierte Spekulationsgewinne und
      -verluste. Möchte das ganze möglichst steuerneutral ausgleichen, weiß aber
      nicht wie man es richtig rechnet.

      Deshal werde ich im folgenden mal erläutern, wie ich mir die Sache
      vorstelle (Zahlen sind fiktiv, es geht ums Prinzip):

      Aktie A (aus Deutschland) brachte Gewinne ein:
      (Ich will teilweise verkaufen, da ich kurzfistig kein Potential mehr sehe.)

      Kauf : 4000 DM (insgesamt für 10000 DM)
      Dividende: 200 DM (inkl. Kst.-Gutschrift, da Freistellungsauftrag)
      Verkauf : 5800 DM (nur die zu 4000 gekauften Anteile)
      Gebühren : 50 DM
      Gewinn : 1950 DM (ist Steuerpflichtig)

      Aktie B (im Ausland) lief nicht so schön:
      (Ich will verkaufen, da ich kurzfristig mit weiterem Kursrückgang rechne.)

      Kauf : 4000 DM
      Dividende: 80 DM (inkl. Steuergutschrift, da Freistellungsauftrag)
      Abzug : 20 DM ( 25% einbehaltene Quellensteuer)
      Verkauf : 3000 DM
      Gebühren : 50 DM
      Verlust : 990 DM (möchte ich gegenrechnen)

      Nach meiner Meinung habe ich dann 1950-990=960 DM Spekulationsgewinn
      gemacht. Das wäre noch steuerfrei, da unter dem Freibetrag von 1000 DM.


      Bei folgenden Fragen bin ich mir nicht sicher:

      1.) Können Transaktionsgebühren mit angesetzt werden?

      2.) Wie sieht es mit zwischenzeitlich gezahlten Dividenden aus? (Auch bei
      ausländischen AG und einbehaltener Quellensteuer)

      3.)Muß man die Gewinne/Verluste erklären, oder kann man sie sich selbst gegenrechen
      und nicht angeben, wenn die Summe unter 1000 DM liegt?

      4.) Kann ich die Kursgewinne des Restbestands von Aktie A nach einem Jahr
      steuerfrei realisieren?

      5.) Kann ich die mit Verlust verkaufte Aktie später (nach mehreren Wochen)
      aus anderen als steuerlichen Gründen wieder kaufen, ohne dies bei der
      Berechnung zu berücksichtigen? (Gründe: Neue Geschäftszahlen, weiterer
      Kursrückgang usw.)

      Bei allem meine ich die aktuelle Rechtslage, d.h. in diesem Jahr. Verluste
      vortragen will ich nicht.

      Viele Fragen und große Verwirrung! Noch halte ich die betreffenden Werte.

      Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank im Voraus!

      Tschüß Brummi!
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 18:19:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei folgenden Fragen bin ich mir nicht sicher:

      1.) Können Transaktionsgebühren mit angesetzt werden?

      ja, die zaehlen zu den anschaffungskosten/veraeusserungsgewinnen
      (bei teilverkauf aber nur anteilig!)

      2.) Wie sieht es mit zwischenzeitlich gezahlten Dividenden aus? (Auch bei
      ausländischen AG und einbehaltener Quellensteuer)

      andere einkunftsart!

      3.)Muß man die Gewinne/Verluste erklären, oder kann man sie sich selbst gegenrechen
      und nicht angeben, wenn die Summe unter 1000 DM liegt?

      muss man nicht angeben...aber bei spaeteren rueckfragen sollte man wenigstens die belege haben, damit man weiss, warum man nichts erklaert hat;)

      4.) Kann ich die Kursgewinne des Restbestands von Aktie A nach einem Jahr
      steuerfrei realisieren?

      wenn dann gewinne da sind, ja...aber 1 jahr und ein tag ist die frist;)

      5.) Kann ich die mit Verlust verkaufte Aktie später (nach mehreren Wochen)
      aus anderen als steuerlichen Gründen wieder kaufen, ohne dies bei der
      Berechnung zu berücksichtigen? (Gründe: Neue Geschäftszahlen, weiterer
      Kursrückgang usw.)

      ja!

      und nocheinmal...es ist eine freigrenze...kein freibetrag!
      mfG
      s2b3
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 20:18:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      @brummbaer

      Deine Frage 4) klingt so, als ob Du denkst, den ersten Einkauf als ersten Verkauf tätigen zu können.
      Wenn Du innerhalb des Jahres einen Teilverkauf machst, gilt der Durchschnitt als Verkaufskurs.

      zu 2)von s2b3 zwar richtig aber vielleicht zu kurz beantwortet.
      Dividenden sind immer stpfl. und nicht mit kursgewinnen/verlusten gegenzurechnen.

      gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 17.08.00 11:06:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo!

      Erstmal vielen Dank für Eure Hilfe. Langsam wird mir die Sache klarer.

      @s2b2:

      Es leuchte mir ein, daß ich bei Teilverkäufen die Gebühren für den Kauf
      auch nur anteilig ansetzen kann. Die Kauf/Verkaufsabrechnungen hebe ich
      natürlich auf, damit ich im Zweifelsfall meine Berechnung von
      Gewinnen/Verlusten begründen kann. Daß Dividenden nicht mit zum
      Spekulationsgewinn/verlust zählen, erscheint auch logisch. Die Frist mit 1
      Jahr + 1 Tag ist klar, ich habe mich nur falsch ausgedrückt.

      Aber was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?

      @specunia:

      Der erste Teil Deiner Antwort ist mir unklar. Es handelt sich um zwei
      verschiedene Werte A und B. Da ich A auf einen Schlag gekauft habe gibt es
      m.E. nach keine Durchschnittsberechnung.

      @alle:

      Gibt es eine Möglichkeit die Quellensteuern auf ausländische Dividenden zu
      vermeiden bzw. sich zurückzuholen?

      Tschüß Brummi!
      Avatar
      schrieb am 17.08.00 14:59:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Brummbaer_I

      ich möchte die Frage beantworten, die Du an s2b2 gestellt hast.

      Den Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze ist relativ einfach:

      Wenn Du 1001 DM Spekulationssteuerpflichtige Gewinne machst, mußt Du diesen Betrag VOLL angeben. (dies ist eine Freigrenze ! d.h. Wenn Du über diese Grenze kommst, mußt Du den gesamten Betrag angeben !)

      Wenn es ein Freibetrag von 999 DM wäre, dann müßtest Du nur 2 DM angeben ! (1001 DM - Freibetrag)

      Alles klar ?? ;);)

      Dr.Ich :cool:

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      Avatar
      schrieb am 17.08.00 16:41:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ DR.Ich

      Ja danke, habe den Unterschied begriffen!

      @ alle

      Weiß jemand etwas zur Quellensteuer (s.oben)?
      Avatar
      schrieb am 17.08.00 23:26:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      eine erläuterung zur Rückerstattung der Quellensteuer findest Du beim Bundesamt für Finanzen im Onlineangebot. Bitte suche unter METAGer.de nach dem URL, den ich z.Zt. leider nicht parat habe. Ist aber einfach zu finden.


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