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    Kleingewerbetreibender hat Angst vorm Eichel und braucht Ausgaben... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.09.00 00:32:57 von
    neuester Beitrag 18.09.00 09:11:33 von
    Beiträge: 18
    ID: 238.215
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      Avatar
      schrieb am 10.09.00 00:32:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi!

      Habe folgendes Problem:
      1. Bin Student (so weit nicht schlimm)
      2. Habe Spekugewinne, Zinsertraege etc. - kurzum: fast durch die Kapitaleinkuenfte schon ueber dem Existenzminimum
      3. Habe einen eigenen Internetladen, der (leider?!) inzwischen Gewinne abwirft
      4. Will keine Steuern zahlen oder zumindest wenige

      Meine Ideen, wie man Punkt 4 erreichen kann sind:
      1. Spekugewinne etc. vergessen? tssss... so was macht man nicht, oder?! ;-)
      2. Den Laden auf dem Papier so weit in die Verlustzone fahren, dass ich durch Verrechnung der Verluste mit den Spekugewinnen unter 13.000 pa rutsche

      So, nun seid ihr gefragt, liebe Mitleidende:

      Wie kriege ich fiktive Verluste generiert? Autos... Reisen... Verpflmehraufwand und so was. Was alles kann ich wie ansetzen?

      Tausend Dank fuer eure Hilfe!
      Natong
      Avatar
      schrieb am 10.09.00 01:06:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Speku- Gewinne in jedem Fall angeben. In jeder Börsenzeitschrift kannst Du im Moment lesen, daß da demnächst ganz scharf kontrolliert werden soll!
      Avatar
      schrieb am 10.09.00 01:19:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Natong
      Einen 2. 3. 4. ....... Laden aufmachen.
      Dein Geschäft wächst heran. Du stellst Leute ein, brichst irgend wann dein Studium ab, weil es dich nur hindert am expandieren.
      Du gründest eine Familie baust ein Haus und zur Alterssicherung noch zwei 6. Blöcke. Kannst du alles abschreiben aber oh graus deine Mieter zahlen Miete wieder Einkommen und Steuern!! Du bekommest Kinder nutzt alle Feibeträge aber oh graus die Steuer kommt immer wieder. Deine Firma gedeiht und irgendwann hast du keine Lust mehr zu expandieren nur um Steuer zu sparen. Dann kannst du einen Teil auf deine Kinder als Schenkung übertragen Steuerfrei. Und wenn du dann 50 oder 60 bist stellst du fest das du dein bisherige Leben nur gerakert hast um keine Steuern zu zahlen und beschließt auszusteigen, und verkaufst alles, zahlst aber jede Menge Steuern jetzt hast du es ja denkst du! Mit deinem Geld möchtest du jetzt anfangen zu leben und an deine Jugend anzuknüpfen aber du stellst fest das du vor lauter Steuernsparen alt geworden bist.
      Drum rate ich dir verdiene Geld vergesse das Leben nicht und zahle deine Steuern denn das Finanzamt treibt dich sonst bis sich der Deckel über dier schließt.
      Avatar
      schrieb am 10.09.00 01:55:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      wow

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.09.00 10:39:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Natong

      Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäfte sind leider nicht mit
      anderen Einkunftsarten (z.b. Gewerbebtrieb) verrechenbar! § 23(3)EStG

      Mithin ist diese Diskussion hinfällig!


      Trotzdem schönes Wochenende

      teuton_trader

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      Avatar
      schrieb am 11.09.00 09:03:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielleicht bietet sich die Vornahme sog. Ansparabschreibungen nach § 7 g EStG an.
      Avatar
      schrieb am 13.09.00 00:38:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bitte? Ich kann doch wohl durch Verluste eines Gewerbebetriebes (Einpersonengesellschaft auf meinem Namen!) mein Einkommen mindern, wenn der Betrieb miese macht. UNd Spekugewinne erhoehen mein Einkommen. Somit ist eine Verrechnung zumindest mittelbar doch moeglich, oder wieso nicht?
      Avatar
      schrieb am 13.09.00 09:08:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Natong

      Natürlich kannst Du Deine gewerblichen Verluste (Werbungskosten etc.) von den gewerblichen Gewinnen abziehen, wäre ja noch schöner...

      Die Gewinne und Verluste aus Veräußerungsgeschäften sind aber nicht mit den gewerblichen verrechenbar, § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG.

      Aber: Die Gewinne und Verluste aus Veräußerungsgeschäften sind in aufeinanderfolgenden Jahren untereinander verrechenbar - hilft Dir natürlich nicht, wenn Du immer alles richtig machst, aber wer tut das schon an der Börse?

      "Fiktive Verluste" kannst Du wahrscheinlich nur mit "virtuellen Gewinnen" verrechnen :D
      Ich glaube, dass Du zu viele Stammtischdiskussionen wie "Die kriegen von mir keinen Pfennig, ich kenne mich da aus!" gehört hast. Ein bisschen kann man natürlich immer herausholen. Bullyyyy hat schon Recht: Du solltest nicht alle Entscheidungen vom Eichel abhängig machen.
      Ich glaube aber nicht, dass Dir das Board weiterhelfen kann, wenn es im Detail darum geht, Deine Profits "steuerkonform" zu gestalten.
      Avatar
      schrieb am 13.09.00 23:28:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wie sieht es denn beispielsweise mit folgender Idee aus:
      Ich kaufe den Wagen eines Verwandten. Da kann ich wohl zumindest keine Ust abziehen, oder? Dann kann ich den Wagen aber komplett ueber den Betrieb laufen lassen, einschl. Versicherung, Steuer, Unterhalt etc.etc. Benutzen kann ihn aber der Verwandte weiterhin, es aendert sich also praktisch nur auf dem Papier etwas.
      Das waere doch prinzipiell moeglich, oder?!
      Avatar
      schrieb am 14.09.00 10:41:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Natong,

      auf jeden Fall mußt Du Dir einen Privatanteil anrechnen lassen, Höhe ist mir nicht genau bekannt.
      Du hast aber sicher schon ein Auto ?!
      Ob Du da plausibel machen kannst, daß Du mehrere brauchst ?

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 14.09.00 10:59:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich schreibe Dir eine Rechnung, Du überweist mir den
      Betrag und damit mußt Du weniger Steuern bezahlen


      ah
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 02:13:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Komiker ;-)
      Auto habe ich aber noch nicht, nutze aktuell betrieblich immer den Wagen meines Vaters (52 Pfennig...). Den meiner Mutter wuerde ich aber gerne auf dem Papier ganz kaufen.
      Und wieso Privatanteil? ICh kann doch 1%-Regelung anwenden, kommt im Ende guenstiger, da ich ja die Ausgaben absetzenund mit den 1% verrechnen kann, oder?!
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 19:25:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Natong

      vergesse bitte eines nicht: 1%-Regel bedeutet 1% des Bruttolistenpreises vom NEUPREIS bei erstzulassung (gilt auch bei gebrauchtwagen). abgesehen davon ist auch die umsatzsteuer seit 1.4.99 nur noch zur hälfte abzugsfähig für autos im betriebsvermögen.

      wenn du unbedingt steuern sparen willst, dann höre auf zu arbeiten :-) .

      nein im ernst, pauschal kann man keine regel zum steuernsparen aufstellen. jeder fall ist einzeln zu prüfen. steuersparmodelle o.ä. lohnen sich meist eh erst ab 60000-70000 dm einkommen. wegen so ein paar mark würde ich keinen aufwand betreiben. oder, wenn du unbedingt willst kaufe dir ein paar waren für deinen laden schon in diesem jahr (sofern du deinen gewinn nach §4 Abs.3 EStG ermittelst) verschiebst du deine gewinne ins nächste jahr.
      Avatar
      schrieb am 17.09.00 21:45:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      @commander berlin

      In §23 (3) ESTG steht meines Wissens nur, dass Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden dürfen.

      Demnach bleibt aber die Möglichkeit, Spekugewinne mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten (z.B. Gewerbebetrieb) auf Null zu reduzieren.

      Außerdem ist es möglich Spekugewinne aus Aktieninvestments mit Verlusten durch z.B. ein vergeigtes Immobiliengeschäft (Kauf und Verkauf innerhalb von 10 Jahren) gegenzurechnen.

      Ist jemand anderer Meinung?
      Avatar
      schrieb am 17.09.00 22:41:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      So ist es!
      Avatar
      schrieb am 17.09.00 22:51:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      Super! Dachte ich es mir doch... nur fehlt immer ncoh eine verlaessliche Info, wieviel % VOrsteuer ich von den mit 52 Pfennig angesetzen Fahrten mit einem betriebsfremdem PKW ziehen kann!
      Avatar
      schrieb am 18.09.00 07:17:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      Durch Oskars Steuerentlastungsgesetz ist der pausch. Vorsteuerabzug
      für eigene Fahrzeuge ab dem 01.04.1999 weggefallen!


      teuton_trader
      Avatar
      schrieb am 18.09.00 09:11:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ sunshine2000

      In der Tat betrifft § 23 Abs. 3 EStG nur die Verluste. Meine Formulierung war etwas misslich. Tut mir leid.

      Allerdings sind die Gewinne aber nach § 2 Abs. 3 EStG mit gewerblichen Verlusten nur z.T. verrechenbar, soweit sie über 100 TDM liegen - verdanken wir auch dem Steuerbelastungsgesetz. Hoffen wir für Natong, dass dies der Fall ist ;-)

      Das verpatzte Immo-Geschäft ist auch ein "privates Veräußerungsgeschäft", Verrechnung daher wohl problemlos.


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