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    Aktieninvestments ohne Spekusteuer mit Wohnsitz in den Niederlanden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.09.00 13:22:24 von
    neuester Beitrag 27.09.00 15:25:47 von
    Beiträge: 20
    ID: 251.395
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.09.00 13:22:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute!

      Um den leidigen Thema Spekusteuer ein Ende zu bereiten, beabsichtige ich meinen Wohnsitz zu Beginn des neuen Jahres in die Niederlande zu verlegen.

      Aktienkursgewinne bleiben hier generell --unabhängig von der Investmentdauer-- steuerfrei.

      Was mich allerdings interessieren würde ist, ob ich nach der Verlegung meines Wohnsitzes in die Niederlande weiterhin über deutsche Direktbanken ordern kann (Oderaufgabe über das Internet), ohne in Deutschland wieder steuerpflichtig zu werden. Weiß jemand, wie hier die Rechtslage aussieht?

      Außerdem bin ich dankbar für Tips von Leuten, die sich in den Niederlanden auskennen, welche Regionen denn eine hohe Lebensqualität bieten (Amsterdam, Utrecht, wo noch?) und die vielleicht wissen, wie hoch dort die Mietkosten bzw. Immobilienpreise im Vergleich zu Deutschland sind.

      Grüße

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 24.09.00 13:43:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      leider hast du Fehlinformationen, es gibt in den Niederlanden keine Spekulationsfrist, denn die Leute zahlen ab dem ersten Gulden Gewinn Spekulationssteuer, die sich nach dem zu versteuernden Einkommen richtet. Weiß das genau, da ich Verwandschaft dort habe. Die Zeit ist spielt dort keine Rolle.

      So dann fällt Quellensteuer an, wenn du eine deutesche Direktbank nutzen willst. Die kann nicht umgangen werden, sonst wirds "out of law"

      Aber da tun sich bei dir gewaltige Lücken auf in deinem Rechtswissen.Man sollte nicht alles so einfach deuten und den Schacht aufmachen und sagen: He ich mach jetzt das und das ...

      Gruß

      12man
      Avatar
      schrieb am 24.09.00 15:43:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mal halblang 12man!

      In den Niederlanden tritt zu Beginn des nächsten Jahres eine Steuerreform in Kraft. Nach meinen Informationen wird die Besteuerung von Aktienkursgewinnen damit abgeschafft.

      An ihre Stelle tritt eine pauschale 30% Besteuerung des Zinsgewinns den Du mit Deinem durchschnittlichen Vermögen in dem betreffenden Zeitraum hättest erzielen können.

      Bei einem Vermögen von 1 Mio. DM und einem vergleichsweise hohen Zinssatz von 5% wären das also 30% auf 50.000DM, die Du an den niederländischen Staat zu zahlen hättest.
      Spekulierst Du mit Aktien, hast Du größere Gewinnchancen, trägst gleichzeitig aber auch Verlustrisiken.

      Dem trägt der niederländische Fiskus in einer in meinen Augen nur fairen Weise Rechnung, in dem er sich weder an den von Dir gewählten Risiken beteiligt (Deine Steuerschuld bleibt konstant, auch wenn Du beim Spekulieren Geld verlierst), Dich aber auch nicht abkassiert, falls Du mit Deinen spekulativen Investments letztendlich eine höhere Rendite als die mit Festanlagen sicher erzielbaren 5% erreichst.

      (Im Unterschied hierzu beteiligt sich der deutsche Fiskus mit bis zu 53% an Deinen Gewinnen, überläßt Dir eventuelle Netto-Spekulationsverluste aber zu 100%. Wo bleibt da bitteschön die Fairness? Ist das nicht Abzockermentalität des Staates in Reinkultur?)

      Die Info zur Änderung des Steuersystems aus den Niederlanden habe ich mir übrigens nicht aus den Fingern gesogen. Auch in zwei Threads wurde das schon angesprochen. (Ich habe die betreffenden Threads noch mal nach oben geklickt).

      Im Zusammenhang mit der 30%-igen Quellensteuer auf Spekugewinne beim Ordern von Aktien über eine deutsche Direktbank aus dem Ausland, denke ich geht es weniger um "gewaltige Lücken in meinem Rechtswissen" als vielmehr darum, dass Du die (zugegeben erst in den letzten Jahren aktuell gewordene) Problemlage möglicherweise nicht ganz verstanden hast (sollte es anders sein, könntest Du bitte Quellen oder Referenzurteile hierzu angeben): Es geht um Kursgewinne aus Aktieninvestments (nicht um Zinserträge). Ich ordere aus dem Ausland, bediene mich lediglich eines deutschen Finanzintermediärs.

      Vielleicht weiß hierzu jemand wie die Rechtslage ist, der über einen amerikanischen Broker in den USA Aktien tradet. Müssen Aktiengewinne in diesem Fall in den USA oder in Deutschland versteuert werden oder muss jemand, der über die Volksbank.at tradet, Spekugewinne tatsächlich in den Niederlanden versteuern?

      (Wenn das so wäre, könnte man sich den Umzug in die Niederlande tatsächlich sparen und stattdessen über eine niederländische -oder italienische Direktbank -bei 12,5% Spekusteuer in Italien- deutsche Aktien traden. Das wäre doch wohl zu einfach?!)



      Grüße

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 24.09.00 17:14:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. im Prinzip mit seinem Welteinkommen (Doppelbesteuerungsabkommen lasse ich mal außer acht!).

      Alle anderen unterliegen in Deutschland nur der beschränkten Steuerpflicht. Diese ist in § 49 EStG geregelt und lautet:

      § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte


      (1) Inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 4) sind

      1. Einkünfte aus einer im Inland betriebenen Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 14);

      2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17),


      a) für den im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist,

      b) die durch den Betrieb eigener oder gecharterter Seeschiffe oder Luftfahrzeuge aus Beförderungen zwischen inländischen und von inländischen zu ausländischen Häfen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit solchen Beförderungen zusammenhängenden, sich auf das Inland erstreckenden Beförderungsleistungen,

      c) die von einem Unternehmen im Rahmen einer internationalen Betriebsgemeinschaft oder eines Pool-Abkommens, bei denen ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland die Beförderung durchführt, aus Beförderungen und Beförderungsleistungen nach Buchstabe b erzielt werden,

      d) [1] die, soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne der Nummern 3 und 4 gehören, durch im Inland ausgeübt oder verwertete künstlerische, sportliche, artistische oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen, unabhängig davon, wem die Einnahmen zufließen,

      e) die unter den Voraussetzungen des § 17 erzielt werden, wenn es sich um Anteile an einer Kapitalgesellschaft handelt, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat, oder

      f) die, soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne des Buchstabens a gehören, durch Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten im Sinne der Nummer 6 erzielt werden. Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten auch die Einkünfte aus Tätigkeiten im Sinne dieses Buchstabens, die von einer Körperschaft ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inland erzielt werden, die einer inländischen Kapitalgesellschaft oder sonstigen juristischen Person des privaten Rechts, die nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zur Führung von Büchern verpflichtet ist, gleichsteht;

      3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18), die im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist;


      4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19), die im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist, und Einkünfte, die aus inländischen öffentlichen Kassen einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bundesbank mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden, ohne daß ein Zahlungsanspruch gegenüber der inländischen öffentlichen Kasse bestehen muß;

      5. Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des

      a) § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 6, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat oder wenn es sich in den Fällen des § 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb um ausländische Erträge im Sinne der §§ 17 und 18 des Auslandinvestment-Gesetzes handelt; dies gilt auch für Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen; dies gilt außer in den Fällen des § 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb dieses Gesetzes nicht in den Fällen des § 37a, des § 38b sowie der §§ 43a, 43c, 44 Satz 1 bis 3, des § 50a und des § 50c in Verbindung mit § 38b des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften;

      b) § 20 Abs. 1 Nr. 3;

      c) § 20 Abs. 1 Nr. 5 und 7, wenn

      aa) das Kapitalvermögen durch inländischen Grundbesitz, durch inländische Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, oder durch Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesichert ist. Ausgenommen sind Zinsen aus Anleihen und Forderungen, die in ein öffentliches Schuldbuch eingetragen oder über die Sammelurkunden im Sinne des § 9 a des Depotgesetzes oder Teilschuldverschreibungen ausgegeben sind, oder

      bb) das Kapitalvermögen aus Genußrechten besteht, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 genannt sind, oder

      cc) Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe a und Nummer 8 sowie Satz 2 von einem Schuldner oder von einem inländischen Kreditinstitut oder einem inländischen Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe b gegen Aushändigung der Zinsscheine einem anderen als einem ausländischen Kreditinstitut oder einem ausländisches Finanzdienstleistungsinstitut ausgezahlt oder gutgeschrieben werden und die Teilschuldverschreibungen nicht von dem Schuldner, dem inländischen Kreditinstitut oder dem inländischen Finanzdienstleistungsinstitut verwahrt werden.

      § 20 Abs. 2 gilt entsprechend.

      6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21), wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte oder in einer anderen Einrichtung verwertet werden;

      7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1, soweit sie dem Steuerabzug unterworfen werden;

      8. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 2, soweit es sich um Spekulationsgeschäfte mit inländischen Grundstücken, mit inländischen Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, oder mit Anteilen an Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland bei wesentlicher Beteiligung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 4 handelt; § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 ist anzuwenden;

      8a. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 4;

      9. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3, auch wenn sie bei Anwendung dieser Vorschrift einer anderen Einkunftsart zuzurechnen wären, soweit es sich um Einkünfte aus der Nutzung beweglicher Sachen im Inland oder aus der Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, z. B. Plänen, Mustern und Verfahren, handelt, die im Inland genutzt werden oder worden sind; dies gilt nicht, soweit es sich um steuerpflichtige Einkünfte im Sinne der Nummern 1 bis 8 handelt.

      (2) Im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale bleiben außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte im Sinne des Absatzes 1 nicht angenommen werden könnten.

      (3) Bei Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen sind die Einkünfte im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b mit 5 vom Hundert der für diese Beförderungsleistungen vereinbarten Entgelte anzusetzen. Das gilt auch, wenn solche Einkünfte durch eine inländische Betriebsstätte oder einen inländischen ständigen Vertreter erzielt werden (Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a). Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe c oder soweit das deutsche Besteuerungsrecht nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ohne Begrenzung des Steuersatzes aufrechterhalten bleibt.

      (4) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 sind Einkünfte steuerfrei, die ein beschränkt Steuerpflichtiger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem ausländischen Staat durch den Betrieb eigener oder gecharterter Schiffe oder Luftfahrzeuge aus einem Unternehmen bezieht, dessen Geschäftsleitung sich in dem ausländischen Staat befindet. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, daß dieser ausländische Staat Steuerpflichtigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Steuerbefreiung für derartige Einkünfte gewährt und daß das Bundesministerium für Verkehr die Steuerbefreiung nach Satz 1 für verkehrspolitisch unbedenklich erklärt hat.

      ________________

      [1] Geändert ab VZ 1999 durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24.3.1999.

      Den wichtigsten Abschnitt habe ich fett gedruckt dargestellt.

      Zusammenfassung: wenn keine wesentliche Beteiligung vorliegt (siehe oben), sind Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften in Deutschland nicht steuerpflichtig. Und zwar natürlich auch dann, wenn diese über eine deutsche Direktbank (oder auch die Volksbank um die Ecke) abgewickelt werden.

      Komplizierter und komplexer Sachverhalt und Lösung.
      Avatar
      schrieb am 24.09.00 17:16:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hier nochmal einige Facts zum neuen niederländischen Steuergesetz
      (nachzulesen unter: http://www.minfin.nl/belasting2001/home_eng.htm --weiß jemand, wie man aus pdf-Dokumenten kopiert, hätte die betreffenden Passagen gerne im Original hier reingestellt):

      1. Alle Investments werden unabhängig von dem übrigen Einkommen besteuert ("Box-Prinzip")

      2. Auf alle Finanz-Assets wird eine fixe steuerrelevante Rendite von 4 % unterstellt.

      3. Der Steuersatz auf diese unterstellte Rendite ("investment yield tax") beträgt fixe 30%.

      4. Als Berechnungsgrundlage der investment yield tax gilt das durchschnittliche Anlagevermögen in dem betreffenden Steuerjahr.

      5. Der Freibetrag pro Steuerpflichtigen auf Renditen aus Investments beträgt 17.000 € (d.h. 33.249 DM für Singles, 66.498 DM für Verheiratete).

      De facto bedeutet der Freibetrag (Zinseinnahmen von 17.000 € bei unterstellter Rendite von 4%), das ein Anlagebetrag von 425.000 € pro Person (d.h.von über 831.000 DM, bei Verheirateten sogar über 1,66 Mio. DM) völlig steuerfrei bleibt!

      Kursgewinne werden demnach also nur besteuert, wenn das eigene Anlagevermögen über 800.000 DM liegt. Und auch dann nur mit 1,33% (allerdings bezogen auf das durchschnittliche Anlagevermögen im Veranlagungsjahr).

      Ist doch genial für jeden, der es schafft, mit seinem Kapital eine höhere Rendite als 4% zu erwirtschaften!
      Je besser die eigene Performance, desto größer der Steuervorteil in den Niederlanden. Bei 4% Nettorendite, ergibt sich kein Vorteil gegenüber Deutschland (von den Freibeträgen einmal abgesehen). Wer Spekulationsverluste macht und mit seiner Gesamtnettorendite unter 4% liegt, hat in den Niederlanden im Vergleich zu Deutschland allerdings sogar Steuernachteile.

      Umso interessanter wird es also, die Frage zu klären, inwieweit in den Niederlanden voll Steuerpflichtige von den Niederlanden auch über deutsche Direktbroker handeln dürfen, ohne in Deutschland wieder eine Steuerschuld zu begründen?

      Alternative: Gibt es Direktbanken in den Niederlanden mit günstigen Konditionen insbesondere auch für Trades an deutschen Xetra, Börsen)?

      Grüße

      Sunshine

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      Avatar
      schrieb am 24.09.00 17:33:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Thanks StRa!

      Hatte §49 (1) 8. auch so verstanden. ;)
      War mir aber nicht sicher, ob es dazu nicht bereits aktuelle Urteile oder Verfahrensrichtlinien gibt.

      Für Deutsche, die flexibel genug sind Ihren Wohnsitz in das Ausland zu verlegen, ergeben sich enorme "Gestaltungsspielräume" bei der individuellen Steuerlast.

      Das Thema könnte noch einiges an Brisanz gewinnen, da die neuen Technologien den eigenen Standort immer unwichtiger werden lassen (wie z.B. durch Wertpapierabrechnungen, die man sich als Email zusenden lassen kann, auch eine deutsche Referenzadresse oder ein Zweitwohnsitz ist nicht mehr vonnöten).

      Grüße

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 24.09.00 17:41:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Sunshine2000

      An dem klaren und eindeutigen Gesetzestext kommt weder die Verwaltung noch der Bundesfinanzhof vorbei. Urteile in diese Richtung habe ich daher nicht recherchiert. Halte meine Rechtsansicht aber für gesichert. Wobei ich jetzt mal das AStG nicht berücksichtigt habe. In einem Thread wurde dazu schon ausgeführt, daß die NL kein Niedrigsteuerland darstellen.

      Gruß

      StRa
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 09:53:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      hallo sunshine,
      verfolge die diskussion mit interesse.
      was die niederländer da anbieten finde ich sehr interessant.
      aber was man vor einem umzug sorfältig überlegen sollte,neben den hardfacts wie steuern,sind die "softfacts".
      ich meine hiermit die bedingungen vor ort: spreche ich die sprache,was ist mit dem sozialen umfeld,wie reagieren die neuen nachbarn auf den daytrader von nebenan usw..
      spreche hier aus erfahrung,da ich einige zeit in frankreich war und erfahrungen gemacht habe ,die mich zur rückkehr motiviert haben.
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 13:16:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi Hedonist!

      Bin ganz Deiner Meinung, dass die "soft-facts" sehr wichtig sind.

      Darüber weiß ich bislang viel zu wenig und das ist auch ein Thema um das ich mich in den nächsten 3 Wochen intensiv kümmern werde.

      Im Moment überlege ich vor allem, ob es günstiger ist eine Wohnung im Raum Amsterdam/ Utrecht oder eher im Süden im Raum Utrecht zu nehmen. Meine Freundin hat einige Bekannte aus dem Aachener Raum, die werde ich mal als erstes interviewen.

      Angesichts der immensen finanziellen Vorteile die Aktieninvestments von den Niederlanden aus haben können, stelle ich mir aber zumindest momentan weniger die Frage ob ich meinen Wohnsitz in die Niederlande verlege, sondern eher wohin dort.

      (Vor allem von Investments mit Blick auf die Spekufrist habe ich inzwischen gehörig die Nase voll!Normalerweise setzt man sich einen Stopp-Kurs, sichert sich so die Gewinne ab. Steigen die Aktien doch wieder, kauft man eben zurück, die 2-3% die man dabei ab und an verliert sehe ich als Versicherungsprämie und das ist sie mir auch wert.
      Und mit dieser dämlichen Spekufrist?
      Vielleicht kennen einige von Euch das Gefühl, wenn der Gewinn von Investments -vor allem in NM-Werte- so langsam aber sicher dahinschmilzt, man aber trotzdem nicht die Reissleine zieht, denn wenn man sowieso Spekusteuer zahlen muss, hätte man ja zu viel besseren Kursen vor einigen Wochen verkaufen können.
      ...Hätte! Ich hasse das!)

      In den Niederlanden ist Deine Steuerlast völlig unabhängig von Deiner Investmentstrategie und der Steuersatz selbst beträgt nur ein Bruchteil von dem deutschen Steuersatz -auch nach der ab 2002 gültigen Regelung.

      Also wer Tipps hat, wo die Lebensqualität für deutsche Emigranten in den Niederlanden halbwegs stimmt, bitte her damit!!

      PS. Wo hast Du denn in Frankreich gelebt Hedonist?

      Grüße

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 17:15:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      hallo sunshine,
      ich habe im sogenannten ultraperipheren gebiet des französischen staatsgebietes gelebt,auf den französischen antillen (karibik).
      von deinem namen her würdest du dort ja gut hinpassen ;-).
      vorteil dort,ist das unschlagbar gute wetter,vorallem in den wintermonaten hier,nachteil,weil französisches staatsgebiet gelten die gleichen steuern wie in frankreich.also etwas teurer als die bahamas.
      dafür ist das soziale niveau aber auch deutlich höher als in den anderen karibischen inseln.
      und weil es zur europäischen union gehört,gibt es auch keine probleme mit der krankenversicherung und dem aufenthalt.
      also ähnlich wie auf den kanaren oder den azoren.
      gruss hedonist
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 17:31:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wow Hedonist, Du machst Deinem Namen aber alle Ehre!

      Aber was bitteschön stimmt den mit den softfacts in der Karibik nicht, waren Dir etwa die Mädels zu dürr? ;)

      Grüße

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 17:45:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      hallo sunshine,

      jetzt kommen wir aber langsam vom thema ab und eine vertiefung
      dieses speziellen softfacts möchte ich den anderen boardteilnehmern ersparen ;-).
      im übrigen war ich mit meiner frau dort.
      im prinzip ging es bei dem mehrmonatigen aufenthalt um das antesten der softfacts.
      ein endgültiges weggehen dort hin steht noch auf dem prüfstand.
      die kuturellen unterschiede zu den niederlanden scheinen aber nicht so gross zu sein,so dass man wahrscheinlich ,wie von euch geplant,sich sofort mit sack und pack ganz verabschieden kann.

      gruss hedonist
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 13:24:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hast Recht Hedonist!

      So weit von Deutschland koennte ich uebrigens gar nicht weg, zumindest nicht in der Zeit in der ich intensiv trade.

      Bin zumindest auf Satellitenfernsehen (u.a. Empfang von ntv) angewiesen.

      Ausserdem hatte ich das Trading von Asien aus versucht, ist ein Graus, wenn die Datenübetragung nur schleppend voran geht oder z.B. mitten bei der Orderübertragung abbricht.

      Zurück zu den Niederlanden.

      Hat noch genuegend Tuecken. Soviel ich weiß, ist auch ein Zweitwohnsitz in Deutschland nicht moeglich, will man sichergehen, dass man Investmenterträge auch tatsächlich nicht in Deutschland versteuern muss.

      Und für Verheiratete gilt (soweit meine Informationen), dass beide Ehepartner Ihren Wohnsitz im Ausland haben muessen.

      Weiss dazu jemand mehr?

      Und keine Leute mit News zu dem Leben in den Niederlanden on board?
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 14:09:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      ich verfoge deine statements mit grossem interesse und habe auch schon ähnliche überlegungen angestellt... freunde von mir sind jetzt nach Leiden gezogen (nichttrader sondern architekten) und fühlen sich sehr wohl in holland - ich werde sie demnächst mal besuchen - wichtig ist bestimmt ab und zu der austausch in der muttersprache - aber in holland gibts ja eigentlich genug deutsche... und in 2 std. ist man ja von jedem platz in holland wieder in D - wir sollten auf jedenfall zumindest über diesen tread in verbindung bleiben...
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 14:43:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      Gerne Boardexperte!

      Das Thema dürfte für jeden, der plant mit Aktieninvestments oder Daytrading einen Großteil seines Einkommens zu erzielen, hochaktuell sein.

      Gleichzeitig gibt es bei einem Wohnsitzwechsel in die Niederlande sehr viele (nicht nur rechtliche) Aspekte, die für uns sehr wichtig, über die bislang m.W. aber kaum Infos auf herkömmlichem Wege (Bücher, Zeitschriften, Internet etc.) zu erhalten sind.


      Machen wir eine Netherlands-Traders Connection,

      und tauschen uns aus. D

      Das wäre klasse, mal sehen, vielleicht kommen ja noch einige dazu ;)

      Grüße

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 17:28:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      hallo sunshine,hallo boardexperte,

      ich habe die erfahrung gemacht,dass insbesondere der wohlfühlgrad ganz wichtig ist,für einen dauerhaften und glücklichen aufenthalt im ausland:
      wetter,soziales niveau,küche,umweltbelastung,immobilienpreise,landschaftsbild,freizeit-u. sportangebot,lebenshaltungskosten,verkehrsanbindung,multimediale anbindung,gastfreundschaft usw.
      da können sogar eventuelle steuernachteile gegenüber D etwas in den hintergrund treten oder umgekehrt:was nützt einem die steuerfreiheit auf den bahamas, wenn man eine ausgeprägte sonnenallergie hat ;-).
      ich bin frankreichfan und weiss,dass bei einer endgültigen übersiedlung 26% pauschalsteuer auf kursgewinne auf mich warten.
      ich sehe mich als langfristinvestor und hätte somit in D einen steuersatz von 0% ,da ich immer über den 12 monaten liege.
      aber was solls,wenn es nun mal das land meiner träume ist.andere einkünfte in gleicher höhe müsste ich in frankreich höher versteuern.
      dazu kommt das phänomen des kollektiven leides:alle 59 mio franzosen
      unterliegen dem gleichen steuersystem.
      auch dürfte kein mensch in die usa auswandern.selbst dort müssen kursgewinne ,glaube ich,mit 20-30% versteuert werden.
      gruss hedonist
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 20:20:46
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hi Hedonist!

      Warum dann nicht Frankreich als Zweitwohnsitz?

      Voller "Wohlfühlgrad" und die für Dich als Langfristanleger optimale Steuerveranlagung in Deutschland.

      Erhöht das zusätzliche Geld Deinen "Wohlfühlgrad" in Frankreich nicht noch etwas mehr? :laugh:

      Habe mir sogar selbst überlegt möglicherweise einen Zweitwohnsitz in Frankreich oder Italien zu nehmen.

      Soviel ich weiß, wäre das als Deutscher mit Erstwohnsitz in den Niederlanden möglich, ohne dass man Kapitaleinkünfte in diesen Ländern versteuern müsste.

      (Angeblich sieht dies aber anders aus, wenn man als Deutscher einen Zweitwohnsitz in Deutschland behält: Das deutsche Finanzamt würde dann eine Versteuerung der Kapitaleinkünfte in Deutschland verlangen, weil es die Wohnsitzverlegung nicht anerkennt. -- Habe diese Info aus einem Buch zum Immobilienkauf im Ausland. Kennt sich da jemand aus, ob das stimmt?)

      Grüße

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 22:17:56
      Beitrag Nr. 18 ()
      hallo sunshine,
      diese optimale aufteilung habe ich mir auch schon überlegt:
      die sonne und der rotwein des midi und die steuern in D.
      wir haben aber unseren bald schulpflichtigen junior und dann heisst es entweder oder.
      im übrigen gibt es ein doppelbesteuerungsabkommen mit frankreich.demnach bin ich in F steuerpflichtig, wenn mein lebensmittelpunkt (arbeit u.oder familie)dort ist.d.h.,selbst wenn ich mir in D eine kleine bude anmiete und irgendwie mehr als 183 tage im jahr dort hinvegetiere wegen der niedrigen steuerlast,wird das französische FA immer auf meinen lebenmittelpunkt in F verweisen.
      fazit:mit familie verringern sich die steurlichen gestaltungsspielräume hinsichtlich zweitwohnsitz.
      zwischen D und NL wird es auch so ein abkommen geben.wenn du ganz sicher gehen willst,wendest du dich am besten an eine internationale steuerberatungsgesellschaft (kpmg , schitag u young o.ä).
      gruss hedonist
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 23:37:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Hedonist,

      ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden gibt es natürlich auch.

      Mit Familie (und Kind) bleiben wirklich wenig Freiräume den Lebensmittelpunkt nach steuerlichen Gesichtspunkten auszurichten.

      Unverheiratet und ohne Kinder habe ich es in dieser Hinsicht etwas leichter, aber wenn ich z.B. meine Freundin heirate und sie Ihre Arbeitsstelle und damit ihren Wohnsitz in Deutschland beibehält, würde ich alle Steuervorteile der Niederlande verlieren und stattdessen gemeinsam mit ihr in Deutschland veranlagt werden.

      (Soweit ich weiß müsstest Du Dich allerdings erst dann in Frankreich mit Erstwohnsitz anmelden, wenn Du Dich mehr als 183 Tage dort aufhälst. D.h. Du müsstest nicht mehr 183 Tage in Deutschland sein, sondern "nur" mehr als 183 Tage außerhalb Frankreichs. -- Die Überlegung ist aber hinfällig, wenn Du selbst in Frankreich arbeitest oder Dein Kind dort einschulst. In beiden Fällen ist Dein Lebensmittelpunkt unzweifelhaft dort.)


      Einfach machen es einem die Steuerbehörden wirklich nicht!

      Grüße

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 27.09.00 15:25:47
      Beitrag Nr. 20 ()
      hallo sunshine,
      eigntlich müsste man einen neuen beitrag ins board stellen.titel könnte sein:investing abroad
      darunter könnte man sich zu themen wie :steuern,lebenshaltungskosten,immobilienpreise ,landeskunde u.ä.
      austauschen.

      grüsse hedonist


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      Aktieninvestments ohne Spekusteuer mit Wohnsitz in den Niederlanden