Fonds-Wechsel - geht das ohne Verlust - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.09.00 19:02:28 von
neuester Beitrag 28.09.00 18:15:42 von
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Ich habe mir sagen lassen, dass es keine saublöden Fragen geben soll, deshalb:
Bin seit 8 Monaten in einem DWS-Internetfonds. Möchte gerne mit genau dem Betrag, den z.Zt. mein Fonds ausmacht in einen Internetfonds der Invesco gehen; d.h. ich beabsichtige praktisch nicht, jetzt Gewinne zu realisieren sondern nur zu wechseln.
Würde erst in 5 Monaten den Fonds verkaufen.
Wie sieht das Finanzamt das? Als Aussteigen und Wiedereinsteigen mit Verlust der Spekufrist oder wird meine Absicht akzeptiert?
Welcher Fachmann weiß die Antwort?
P.S. Oder kann man ev. den Finanzbeamten überzeugen und sich die nahtlose Fortführung bescheinigen lassen? Es gibt doch auch Handhabungsfreiräume, oder?
mfg
Bin seit 8 Monaten in einem DWS-Internetfonds. Möchte gerne mit genau dem Betrag, den z.Zt. mein Fonds ausmacht in einen Internetfonds der Invesco gehen; d.h. ich beabsichtige praktisch nicht, jetzt Gewinne zu realisieren sondern nur zu wechseln.
Würde erst in 5 Monaten den Fonds verkaufen.
Wie sieht das Finanzamt das? Als Aussteigen und Wiedereinsteigen mit Verlust der Spekufrist oder wird meine Absicht akzeptiert?
Welcher Fachmann weiß die Antwort?
P.S. Oder kann man ev. den Finanzbeamten überzeugen und sich die nahtlose Fortführung bescheinigen lassen? Es gibt doch auch Handhabungsfreiräume, oder?
mfg
Bin zwar keine "Fach"frau, versuche trotzdem dir weiterzuhelfen.
Also da du den DWSFond bereits 8 Monate hast und erst in 5 Monaten verkaufen willst , fällst du ja nicht mehr in die 12 Monatsfrist. D.h. steuerlich alles okay! Kein Problem. Würdest du ihn innerhalb der 12monatsfrist verkaufen, wäre der Gewinn(wenn er über deine gesamt"frei" grenze v. 999.-DM geht) zu versteuern!(auch ein "Wechsel" geht ja ein Verkauf voraus und bei Neuinvest. (egal in was)folgt ein "Neukauf"
Das Aussteigen und Wiedereinsteigen sind 2 völlig voneinander unabhängige Vorgänge ,die als einzelner Vk und K (steuerlich) zu betrachten sind, d.h. beim Kauf der Invescoanteile beginnt die 1j Frist von vorne!!
Gruß EVA
Also da du den DWSFond bereits 8 Monate hast und erst in 5 Monaten verkaufen willst , fällst du ja nicht mehr in die 12 Monatsfrist. D.h. steuerlich alles okay! Kein Problem. Würdest du ihn innerhalb der 12monatsfrist verkaufen, wäre der Gewinn(wenn er über deine gesamt"frei" grenze v. 999.-DM geht) zu versteuern!(auch ein "Wechsel" geht ja ein Verkauf voraus und bei Neuinvest. (egal in was)folgt ein "Neukauf"
Das Aussteigen und Wiedereinsteigen sind 2 völlig voneinander unabhängige Vorgänge ,die als einzelner Vk und K (steuerlich) zu betrachten sind, d.h. beim Kauf der Invescoanteile beginnt die 1j Frist von vorne!!
Gruß EVA
Da hast Du nach meiner Meinung beim FA keine Chancen, denn genau das ist ja Spekulation!
Du glaubst, mit Invesco besser zu fahren ....
Genauso gut könntest Du auch eine VW-Aktie verkaufen und dafür Daimler-Chrysler ordern: nach
8 Monaten würden selbstverständlich für den VW(DWS)-Verkauf die Gewinne versteuert werden müssen,
und die Spekulationsfrist für Daimler-Chrysler (Invesco) würde neu beginnen.
Miau!
Du glaubst, mit Invesco besser zu fahren ....
Genauso gut könntest Du auch eine VW-Aktie verkaufen und dafür Daimler-Chrysler ordern: nach
8 Monaten würden selbstverständlich für den VW(DWS)-Verkauf die Gewinne versteuert werden müssen,
und die Spekulationsfrist für Daimler-Chrysler (Invesco) würde neu beginnen.
Miau!
Dank Euch. Ich hab´s befürchtet
mfg
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