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    HELP Bankirrtum - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.10.00 18:34:05 von
    neuester Beitrag 09.10.00 19:55:18 von
    Beiträge: 12
    ID: 264.573
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      schrieb am 09.10.00 18:34:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hätte da eine Frage zum "Bankirrtum"

      Ich hab am Freitag ein Kauforder von Softbank mit 92,70 Tagesgültig aufgegeben.
      Nun wurde die Order am Freitag nicht mehr ausgeführt, sondern am Montag.
      Was kann ich jetzt machen.
      Schadensersatz, wenn ich eine plausible Begründung finde das ich die Order nur am Freitag ausgeführt haben wollte ?

      HELP
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 18:37:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn Du nachweisen kannst, dass die Order tagesgueltig war, dann wird die Bank Dir einen Kurs
      vom Freitag anbieten muessen. Normalerweise tun die das auch problemlos.

      Was schwer moeglich ist: die Order ungeschehen machen.
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 18:49:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das erfordert ein bißchen taktisches Feingefühl!
      Ich würde zuerst von der Bank ein offiz. Statement (Brief) herauskitzeln, warum die Order nicht mehr freitags ausgeführt worden ist. Mit dem Schrieb in der hand hast du dann alle Möglichkeiten: willst Du die Aktien noch, kannst Du auf einen Freitag-Kurs bestehen, wenn Du natürlich rechtzeitig die Order aufgegeben hast. Willst Du sie nicht mehr -und war die Order wirklich tagesgültig, was eigentlich usus ist, wenn nichts anderes draufsteht- dann hat dir die bank ja die Begründung geliefert, warum sie nicht mehr freitags ausgeführt wurde.

      Auf jedenfall wird`s immer hart, wenn man einem Broker seine Fehler vorwirft...
      Viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 18:49:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      m. E. sind deine Chancen eher gering. In den Sonderbedingungen für Wertpapierhandel, die die Abwicklung von Orders regeln, dürfte drinstehen, dass die Bank das Recht hat, nachmittags aufgegebene Orders noch einen Tag später auszuführen. Mit Limit aufgegebene Orders sind grundsätzlich bis Monatsende gültig - tagesgültigkeit muss ausdrücklich erwähnt werden.
      Mein Tipp: Besorg dir mal die Sonderbedingungen deiner Bank. Sollte da nix drinstehen, mach deine Bank haftbar!
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 19:30:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Jetzt muß ich euch meine Situation wohl genauer beschreiben.

      Die Kauforder mit Limit 92,70 Euro legte ich am Freitag Abend mit der Weisung Tagesgültig in den Markt.
      Da aber der Kurs am Freitag mein Limit nicht erreichte, ging ich davon aus, daß die Order damit gestrichen wurde. Heute stellte ich jedoch fest das die Order am Montag ausgeführt wurde.
      Da ich die Aktie sowieso behalten möchte ist mir dieser Irrtum eigentlich auch egal.
      Ich wollte jetzt nur wissen ob ich vielleicht einen pauschalen Schadensersatz (so etwa 50 DM) wegen Bankirrtums oder sowas bekommen könnte, weil sie einen Fehler gemacht haben.
      Es könnte ja sein das die Bank (übrigends Comdirect) pauschal einen kleinen Betrag für solche Lappalien springen läßt. (z.B. weil der Schaden geringer ist als der Aufwand ihn wieder in Ordnung zu bringen o.ä. , ach ihr wißt schon was ich meine )

      Nochmals danke für die schnellen Antworten.

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      schrieb am 09.10.00 19:37:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      50DM?????? Was willst Du eigentlich?

      Schau mal nach, ob die Order überhaupt am Mo ausgeführt wurde, oder ob Du sie nicht nur am Mo eingebucht bekommen hast!

      (Kann mich nur wundern, macht wegen 50DM so eine Aufregung... Andere haben bei Problemen mit ihren Brokern tausende !!! verloren...)
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 19:37:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Willst Du mit Deinen Aktien Geld verdienen oder Dich um "50 DM" streiten?!
      Verplemper Deine Energie nicht wegen Prinzipienreiterei!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 19:40:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Entschuldie das ich kein Millonär bin, wie ihr es seid.
      Es war ja nur ne Frage, ob es villeicht sowas gibt.
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 19:43:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bin auch kein Millionär, kann nur unterscheiden, wo es sich lohn Energie reinzustecken und wo nicht.
      Solltest Du auch mal drüber nachdenken
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 19:45:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich weiß zwar nicht was für dich Energie aufwenden bedeutet, aber eine kleine Mail an meine Bank zu schreiben ist für mich kein hoher Energieaufwand.
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 19:52:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Warum fährt ihr die Lady denn so an.
      Ersten mal war es ja nur eine Frage und 2. mal ist eine solche Frage schon interessant.

      ein verwunderter hildesheim
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 19:55:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Lady!
      Wir wollten dir sicher nicht nahetreten, doch klang dein Problem viel ernster! Und wie gesagt: zu Beginn der ganzen Online-Broker hat es jede Menge !!! -mich eingeschlossen- Leute gegeben, die RIESIGE Probleme mit falschen Ausführungen hatten.

      Daher war ich wohl sehr erstaunt, daß es dir nur um eine "Irrtumsabgeltung" iH von 50DM geht.

      Trotzdem noch viel Erfolg auf dem Weg zur Million!


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