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    ERNEUTE BITTE AN WO UM SPERRUNG DES USERS MARK KRONENBERG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.10.00 14:11:16 von
    neuester Beitrag 17.10.00 14:39:36 von
    Beiträge: 9
    ID: 272.408
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      Avatar
      schrieb am 17.10.00 14:11:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sorry, wenn ich mich dieses Mal wieder einschalte, aber hier befindet sich jemand unter uns, der andere aufs übelste und grundlos beleidigt, nachzulesen in den Threads "plasmaselect" von herzogwegzog und " Der Aktionär vom 19.10" von jackman.

      An eurer Stelle würde ich solche Leute sofort sperren lassen, da sie dieses Forum lediglich für Pöbeleien und Beleidigungen nutzen.

      An alle betroffenen User: Habt ihr euch schon einmal den Straftatbestand des § 185 StGB näher angeschaut?

      MfG
      Martok
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 14:20:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      in der umgebung von m.kronenberg taucht ein user auf, der wesentlich dringender gesperrt werden sollte: caloghero, der offen antisemitische hetzparolen verbreitet. (u.a. im ebookers- und aktionärsthread)
      denkt mal dran, daß es nicht nur strafbar ist, solche äußerungen kundzutun, sondern ebenfalls, dafür ein öffentliches forum zu bieten!
      k_t
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 14:20:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      sei doch einfach etwas grosszuegiger!

      wo bleibt dein selbstbewustsein?

      user wie mark kronenberg koennen mich gar nicht beleidigen.

      ein klaeffender hund kann das auch nicht.

      auf paragraphen in diesem zusammenhang kann man leicht verzichten. das kann ich selber regeln.

      also, immer locker bleiben!

      cu
      spukie
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 14:22:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Genau, Weg mit dem Vogel !
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 14:26:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Martok
      Jurist?Der § 185 wird leider nicht einschlägig sein, da ich bei Mark...leider Schuldausschließungsgründe sehe.......

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      Avatar
      schrieb am 17.10.00 14:27:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      ..uups, da war schon jemand schneller als ich.

      @spukie
      das hat nichts mit grosszugigkeit zu tun, wir wollen hier vernünftig diskutieren.
      wenn das hier karriere macht, dann kommen viele user bestimmt nicht mehr zurück (ich jedenfalls).

      ps: bin auch schon gespannt auf die antwort von mark.
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 14:32:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      @titosius: Sehe hier leider keine Rechtfertigungs-oder Schuldausschließungsgründe, die ein solches Verhalten enstchuldigen würden. Aber wäre nett, wenn du mich aufklären könntest, falls ich falsch liege!

      MfG
      Martok
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 14:35:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      In anderen Systemen wären solchen Leute garantiert gesperrt worden.Hoffentlich gab es
      Abmahnungen. Bei aller Großzügigkeit und Toleranz,da wurde der Bogen sehr weit über-
      spannt, fäkales spätpubertäres Gestammel...
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 14:39:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Martok
      Ganz einfach.Wer solch einen Mist schreibt,muß eine hohe BAK haben.Denke es reicht, für Schuldunfähigkeit i.S.v.§ 20 bzw.21.ansonsten könnte wir noch von der phsychischen Verfassung argumentieren.Mehr wüßte ich nicht.
      MFG titosius


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