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    von Studenten, Steuern und Wertpapieren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.10.00 16:50:29 von
    neuester Beitrag 20.10.00 15:57:15 von
    Beiträge: 13
    ID: 275.157
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 16:50:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Werden Spekulationsgewinne, Gewinne aus Fonds und/oder Optionsscheinen, die innerhalb eines Jahres realisiert werden können, als Einkommen behandelt und vom steuerfreien Einkommen umfasst?

      MfG,
      Knusperbär
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 17:05:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Knusperbär

      Meines Wissens gehören die Spekulationsgewinne zum Einkommen.
      Daher sind sie wenn die Gesamteinkünfte unter dem steuerfreien Einkommen (so ca. 13.500,--) liegen steuerfrei.
      MfG
      StelzerTrölfer
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 17:08:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      NEIN!

      Sollte jedoch ein bestimmtes Wort in der Frage gestrichen werden, dann JA.

      Andere Frage: 6398 - 134 + 23424 / 987 * 0 = Ergebnis???

      Zusatzfrage: Was heißt "vom steuerfreien Einkommen umfaßt"
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 17:57:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ceerix

      anders formuliert: sind Spekulationsgewinne "normales" Einkommen, welches somit innerhalb der 13.000-Grenze steuerfrei bleibt?

      Deine "andere Frage" ist es wert, einen eigenen Thread zu bekommen... ;)

      Gruß,
      Knusperbär
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 18:26:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Knusperbär

      1. Leckerer Name
      2. Spekulationsgewinne, die unterhalb des Grundfreibetrags bleiben, werden nicht besteuert - also ja. Es wird aber das gesamte Einkommen zusammengerechnet. Wenn Du als Student nebenbei noch kellnerst, musst Du das addieren.
      3. Zur Frage Ceerix`: Punkt- vor Strichrechnung, daher illegale Rechenoperation bei 23424/0

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      schrieb am 19.10.00 18:56:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nö, nicht einverstanden... ;)

      Zuerst die leichtere Frage/Antwort: Wert * 0 ergibt immer 0.

      Ihr könnt es gern im Excel nachprüfen, aber da kommt 6264 als Ergebnis, weil es dort Punkt vor Strich-Rechnung-Regelung angewandt wird. (wenn ich jetzt aber die Klammersetzung noch einbeziehen würde..., aber lassen wir das... ;) )


      Jetzt zum etwas schwieriger Teil:

      Werden Spekulationsgewinne, Gewinne aus Fonds und/oder Optionsscheinen, die innerhalb eines Jahres realisiert werden können, als Einkommen behandelt und vom steuerfreien Einkommen umfasst?


      Antwort: NEIN!

      Werden Spekulationsgewinne, Gewinne aus Fonds und/oder Optionsscheinen, die innerhalb eines Jahres realisiert werden ......., als Einkommen behandelt und vom steuerfreien Einkommen umfasst?


      Antwort: JA

      Das "können".... das wars. Wenn ich 1 Millionen Mark realisieren könnte, müßte ich nichts versteuern........

      NUR WENN ICH ES TUE!!!!!


      :D :D
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 20:44:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ja, sag a mal, ceerix, bist a schwaaaabe, oder?
      (Deine dargebrachte Wortanalyse erinnert mich ein wenig an gute alte Grundschulzeiten: "Kann ich mal auch die Toilette? - Hehe, weiß ich nicht, ob Du das kannst,... aber Du darfst")
      Nichts für Ungut, vielleicht werde ich nach meiner nächsten Erfahrung mit dem Finanzamt auch etwas penibler in meiner Wortwahl werden!

      Danke für die (alle) Antworten!
      Knusperbär

      P.S.: @CommanderBerlin - Knusperbulle klänge einfach zu blöd, leider trifft der Nick nämlich auch meine derzeitigen Spekulationserfolge...
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 21:10:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Meine Güte, wie peinlich: es sollte natürlich heißen..."kann ich mal <b>auf</b> ..."

      Weiterhin viel Spaß,
      Euer Knusperbär
      Avatar
      schrieb am 20.10.00 11:03:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ ceerix

      Rechnest Du denn bei einem Bruch nicht erst Nenner und Zähler separat aus? Sprich: 23424 / 987 * 0 (= 0) = 23424 / 0
      Avatar
      schrieb am 20.10.00 11:33:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      ;)
      lalala lalal lalaa ..... dree mal null is null bliev null, denn me woren bei de Keias? ob de schul....... laaalaa laaalaaa
      ;)

      Wenn du verstehst was ich meine :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.10.00 11:41:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ ceerix

      ????

      Wenn Du mir sagst, welche Sprache das war...

      Schwäbisch wohl nicht, eher so Holländisch???
      Avatar
      schrieb am 20.10.00 12:50:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      @CommanderBerlin: Rheinländisch :laugh: genauer gesagt, "Köln"

      Das ist ein Karnevalslied.... (blackfös???)

      ungefähr so:

      Is`n Tür kapott (ist ein Tür kaputt)
      is`ene Müllämer fott (ist ein Mülleimer weg)
      hätt die Katz am Schwanz en Dus (Hat die Katze am Schwanz eine Dose)
      laaa laaa laaa laaa...

      lalala lalal lalaa ..... dree mal null is null bliev null, denn me woren bei de Keias? ob de schul....... laaalaa laaalaaa

      (Drei mal Null ist Null bleibt Null, denn wir waren bei der Keias (Name eines Lehrers) in der Schule)

      Happy new year...äähhmm, happy weekend ;)
      Avatar
      schrieb am 20.10.00 15:57:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ ceerix

      ...und Karneval ist erst am 11.11. - kommst aber gar nicht aus Köln, weißt ja noch nicht mal, wie man Bl... Fö.. schreibt.
      Hast Du heute vormittag `ne Betriebsfeier oder ist das ein Dauerzustand bei Dir? ;)


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